PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : wie groß darf ein blendstreifen sein??



BastianW
27.11.06, 14:39
wie groß darf ein blendstreifen auf der Frontscheibe sein?? weiß da jemand was genaues?

RDK
27.11.06, 14:42
10% der Scheibe hab ich ma irgendwo gehört..

lasse mich hier aber auch gerne eines besseren belehren, wenn es falsch ist :)

darky1987
27.11.06, 15:15
von ganz links, bis ganz rechts darf er gehen:D...ne, spaß beiseite...10% erscheint mir etwas viel.also der originale ist schätzungsweise handbreit

B4D_Dr1ft
27.11.06, 15:23
ich glaub 11 cm war beim b die magische breite

Basti22
27.11.06, 15:34
Ich hatte ein silbernen streifen drauf gehabt. war zu groß und deswegen mußte ich ihn bei eine Kontrolle entfernen. er sagte es darf max. 70mm Breit sein und ich hatte 180mm, durfte noch 25€ Bußgeld zahlen.

RDK
27.11.06, 15:51
Nach § 23 StVO ist der Fahrer dafür verantwortlich, dass die Sicht nicht durch den Zustand des Fahrzeugs u.a. beeinträchtigt ist. Dies gilt ganz besonders für die Windschutzscheibe, aber auch für die Heckscheibe. Die zu befahrenden Strecke muss bei jeder Fahrzeugbewegung voll überblickbar sein, sowohl nach vorne wie nach hinten.

Nachträgliches Aufbringen von Folien auf die Scheiben (§ 40 StVZO) führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 StVZO). Ausnahmen: bauartgenehmigte Folien (§ 22a StVZO).

Durch nachträglich aufgebrachte Folien können das Bruchverhalten und die optischen Eigenschaften der Scheibe verändert werden. Die Bauartgenehmigung für Folien ist seit 1986 vorgeschrieben. Seit diesem Zeitpunkt müssen die Folien bauartgenehmigt und mit einem Prüfzeichen versehen sein. Nicht betroffen von der Bauartgenehmigungspflicht sind kleinere Aufkleber, z. B. Plaketten, Reklameaufschriften, deren Fläche unter 0,1 qm liegt. Es darf aber keinesfalls mehr als 1/4 der Fläche mit Aufklebern versehen werden. Die Scheibeneinfassung muss frei bleiben. Das für den Fahrzeugführer vorgeschriebene Sichtfeld durch die Windschutzscheibe, aber auch durch die anderen Scheiben, muss unter allen Witterungsverhältnissen und Betriebsbedingungen gewährleistet sein (VkBl. 1986, S. 557).



Was mich nun aber auch nicht "wirklich" schlauer macht ^^

BastianW
27.11.06, 17:53
ich hab jetzt einfach mal einen recht breiten blendstreifen draufgemacht, hab ja durch den käfig keine sonnenblenden mehr!!!! und deshalb macht der streifen ja auch sinn.

Im notfall kommt er bei einer kontrolle ab!

jojo82
27.11.06, 19:55
bei den scheiben mit "blau-keil" oder "grün-keil" ist ein kleiner strich links und rechts in der nähe des randes und laut meinem tüv-maenschen darf man bis genau zu diesem strich zukleistern...

Basti22
27.11.06, 20:00
Ich hab die markierung bei meiner scheibe ganicht.

Corsa84opco
27.11.06, 20:37
Die 11 cm, sind die auch für Buchstaben? :blushing:

Will mir nämlich vorne Buchstaben raufkleben, aber wie breit dürfen denn die sein? :confused:

Danke im voraus :notworthy:

ShoG
28.11.06, 13:26
blendstreifen dürfen maximal 10% der frontscheibe füllen und maximal 0,1m² groß sein ;)

beim a corsa wärn des zB ca. 12cm breit :D

Corsa84opco
28.11.06, 19:52
ich werde keinen blendstreifen ran machen sondern nur buchstaben. und die sind dann ca 11cm groß. wird schon gehen.... :whistling:

ach ja, leute die eine domain oder sonstwas vorne auf der scheibe stehen haben, macht mal ein bild davon und stellts rein. wäre lieb. will mal schauen was für schriftarten das sind und wie es aussieht. weiß nicht welche ich nehmen soll....

RDK
29.11.06, 06:15
ich werde keinen blendstreifen ran machen sondern nur buchstaben. und die sind dann ca 11cm groß. wird schon gehen.... :whistling:

ach ja, leute die eine domain oder sonstwas vorne auf der scheibe stehen haben, macht mal ein bild davon und stellts rein. wäre lieb. will mal schauen was für schriftarten das sind und wie es aussieht. weiß nicht welche ich nehmen soll....

hier mal ne HECK und FRONT ansicht für dich :)

Basti22
29.11.06, 12:40
Corsa84opco (http://forum.corsa-tigra.de/member.php?u=9573)
ich hab auch noch was gefunden ( sind alte Fotos )
ich hoffe ich kann dir weiter helfen.

Gruß Basti

Corsa84opco
30.11.06, 19:19
dankeschön...... :wavey:

gewissen
30.11.06, 21:18
und maximal 0,1m² groß sein ;)



Wie berechnet man das bei einem Schriftzug?

Basti22
30.11.06, 21:52
ich hatte mal ein Schriftzug drauf gehabt der war 230mm groß, da hat die polizei nichts gesagt aber als ich den silbernen streifen drauf hatte, da durfte ich gleich 25€ Bußgeld zahlen weil er 180mm statt 70mm Breit war.