Mindtrick
13.12.06, 21:09
Hallo,
ich fahre mit Angel eyes mit led standlichtringen, da ich diese aber nicht anschließen möchte und man ja standlicht braucht ist nun meine frage,
wo am vorderen teil des fahrzeugs darf/muss standlicht angebracht werden?
gibt es bestimmte abmessungen die eingehalten werden müssen?
kann ich nebelscheinwerfer mit schwächeren leuchtmitteln als standlicht missbrauchen?
auszug aus der STVZO:
Kraftfahrzeuge müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf.
*****
Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen.
wie is das nun zu verstehen?
heist das jetzt das es egal is wo standlicht is und das ich ZUSÄTZLICH noch standlicht benutzen darf welches allerding im scheinwerfer verbaut sein KANN
vielen dank für eure hilfe^^
ich fahre mit Angel eyes mit led standlichtringen, da ich diese aber nicht anschließen möchte und man ja standlicht braucht ist nun meine frage,
wo am vorderen teil des fahrzeugs darf/muss standlicht angebracht werden?
gibt es bestimmte abmessungen die eingehalten werden müssen?
kann ich nebelscheinwerfer mit schwächeren leuchtmitteln als standlicht missbrauchen?
auszug aus der STVZO:
Kraftfahrzeuge müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf.
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Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen.
wie is das nun zu verstehen?
heist das jetzt das es egal is wo standlicht is und das ich ZUSÄTZLICH noch standlicht benutzen darf welches allerding im scheinwerfer verbaut sein KANN
vielen dank für eure hilfe^^