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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie Lichtaustrittskante messen?



Pöni
04.06.07, 12:51
Wie ist das jetzt nochmal genau? Wo muss ich was messen?

Hab immer von 50cm Lichtaustrittskante gelesen, aber wo ist die genau? An der Scheinwerferunterkante? Da hab ich wieder was von 46cm gelesen?

Wer kann mir da nochmal kurz helfen?

Ich hab nämlich Scheinwerferunterkante 48,5cm.

WDCdafbe
04.06.07, 12:57
Wie ist das jetzt nochmal genau? Wo muss ich was messen?

Hab immer von 50cm Lichtaustrittskante gelesen, aber wo ist die genau? An der Scheinwerferunterkante? Da hab ich wieder was von 46cm gelesen?

Wer kann mir da nochmal kurz helfen?

Ich hab nämlich Scheinwerferunterkante 48,5cm.
http://www.corsa-tigra.de/galerie/watermark.php?file=6405

:)



MFG andy

frankausdd
04.06.07, 15:29
alter schwede das ist doch endlich mal eine konkrete aussage!!!!

das werde ich mir mal speichern

gruß frank

FaTaL-X
04.06.07, 15:38
es gibt also ne tolleranz bei der lichtaustrittskante? hab ich das jetz richtig verstanden? :blink:

SpellerCorsa
04.06.07, 16:03
richtig.
darfst als niedrigsten wert 45cm haben :vertrag:

FaTaL-X
04.06.07, 16:55
seit wann das denn? kann mir das keiner eher sagen? ich hoff hier jedes mal, dass keiner wegen den 48cm meckert und dann sowas...

ihr seit gemein :p:D

Fasemann
04.06.07, 18:02
Hm, ich kenn das anders...die Toleranz geht von 500- 1200 mm das mit den 5o extra war auf dem Schreiben vom LRA Weimar nicht dabei :vogel:

balzmatthias
04.06.07, 18:07
Hi.

Will ja keine Spielverderber sein oder so. Aber ich weiß nicht für mich sieht das Dokument nicht so aus als wäre es echt. Erstmal fehtl meinen Meinung nach ein Stempel oder Unterschrift oder so. Dann finde ich das da zu viele verschiedene Schriftarten drin sind. Dann ein Knick im Blatt wo in der Schrift kein Blatt ist.

Sorry ich bin mir nicht sicher ober das ding echt ist.

WDCdafbe
04.06.07, 18:43
Hi.

Will ja keine Spielverderber sein oder so. Aber ich weiß nicht für mich sieht das Dokument nicht so aus als wäre es echt. Erstmal fehtl meinen Meinung nach ein Stempel oder Unterschrift oder so. Dann finde ich das da zu viele verschiedene Schriftarten drin sind. Dann ein Knick im Blatt wo in der Schrift kein Blatt ist.

Sorry ich bin mir nicht sicher ober das ding echt ist.

ich mir auch net, habs noch ohne watermark hier in druckgröße aber wer wirklich sowas braucht kanns ja von mir bekomm und des mal beim tüv/dekra/küs etc abklären .... ;)

hatte beim alten corsa 46cm unterkante und der hats auch durchn tüv geschafft, eingetragen war auch alles und problem gabs nie ... also wers braucht bekommts und klärts der rest kann ja rätseln ... :vertrag:


MFG andy

Corsaconni
04.06.07, 20:34
na klasse,
dann wäre meiner mit 45cm gar nicht stillgelegt worden...
jedenfalls der vom tüv hat gesagt,50cm + ca. 5mm tolleranz!
fakt war das sie mir bei 45cm den stempel runtergekratzt haben!

Pöni
04.06.07, 21:05
Ich werd es mal ausdrucken und an die KÜS schicken. Mal sehen was die dazu sagen. Bin bisher mit der KÜS echt zufrieden.

RydeOrDie
04.06.07, 22:56
na 50mm Toleranz is doch mal was...
muss ich mir ja keine Gedanken mit meinen 46,5cm ;)

BeInspired
04.06.07, 23:05
5 cm Toleranz das ist ja himmlisch....
Wenn ich das bei meinen Teilen inner Firma mal hätte...lol dann bräucht ich nie wieder zur Maschine gucken :notworthy:


Aber gut zu wissen dass die da ne Toleranz für haben.
Das macht die Rechnerei mit der Tieferlegung leichter ^^:juhu:

B4D_Dr1ft
05.06.07, 08:43
na klasse,
dann wäre meiner mit 45cm gar nicht stillgelegt worden...
jedenfalls der vom tüv hat gesagt,50cm + ca. 5mm tolleranz!
fakt war das sie mir bei 45cm den stempel runtergekratzt haben!


hat dir nen polizist den stempel geklaut oder nen polizist in verbindung mittem prüfer..?

Corsaconni
05.06.07, 09:09
hat dir nen polizist den stempel geklaut oder nen polizist in verbindung mittem prüfer..?

in verbindung mit`n tüv-prüfer...

Corsa95
05.06.07, 09:32
§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht

(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für
Fahrzeuge (http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php#) des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden,
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zuläßt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift).

Corsaconni
05.06.07, 10:04
§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht

(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für
Fahrzeuge (http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php#) des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden,
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zuläßt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift).


des wissen wir ja zur genüge,es ging ja um diesen ominöse schreiben mit der toleranz...

Pöni
05.06.07, 10:13
Hab mal ne Anfrage bei der KÜS gemacht. Mal sehen was die sagen.

Corsa95
05.06.07, 10:13
Es gibt keine Toleranz dabei!!!!!!!!

Steht doch da was ich gerade gepostet habe, war erst am Samstag beim Tüv wegen meine Scheinwerfer er hat mir das in der handgedrückt . Vieleicht ist das ja zu stadt zu stadt wieder anders geregelt????????

N.Corsa
05.06.07, 10:14
hat dir nen polizist den stempel geklaut oder nen polizist in verbindung mittem prüfer..?

sry für´s Ot:
aber was wäre denn wenn es nur ein Polizist macht?

Pöni
05.06.07, 10:20
@corsa95 Fakt ist, es gibt da ein Schreiben von der KÜS was wie TÜV ist. Jetzt versuchen wir heraus zu finden ob´s echt ist oder nicht.

Corsaconni
05.06.07, 10:29
sry für´s Ot:
aber was wäre denn wenn es nur ein Polizist macht?

ich glaub ein cop darf das nur in verbindung mit nem prüfer...
bei uns haben`se mal ca. 15 autos mitgenommen und zum tüv geschleppt,des war mitten in der nacht und da mußten die pkw`s bis zum morgen bleiben bis der prüfer da war....
beschlagnamen dürfen`s dei kiste,mehr erstma nicht ,wobei des reicht!

Corsa95
05.06.07, 11:14
Was ist KÜS ev. eigendlich die kennt doch kein mensch da würde ich lieber auf dem TÜV hören als so etwas!!

Pöni
05.06.07, 13:33
@corsa95
Es ist völlig wurscht wo Du Deine Abnahme machst. KÜS, GTÜ, Dekra, TÜV. Ist am Ende alles das gleiche. Sind halt in jeder Region ne andere. Kannst Dir also statt des KÜS Zeichens auch ein TÜV Zeichen denken. Ist das gleiche.