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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mängelbericht wegen Positionsleuchten??



Sprite
21.10.03, 19:33
Hey Leute!

Bitte um Eure Hilfe!
Weiß jemand welche Vorschriften es für die Montage von Positionsleuchten gibt??
(Also Montagehöhe usw.)
Hab heute PER POST einen Mängelbericht bekommen, wegen meinen Positionleuchten!
Wuste noch nicht mal das die das auch per Post machen dürfen!
Kostet mich das ganze was?

Bitte um Infos, hab echt null Erfahrung mit diesem Mist!

THX im Voraus!


MfG Sprite

Picmasta
21.10.03, 19:43
Müssen 30cm übern Boden sein soweit ich weiss. Und halt nen E-Zeichen haben. Und dürfen nicht nach vorne leuchten...nur zur seite.

Gruß Pic

MichiC
21.10.03, 19:48
Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der SML darf nicht weniger als 350 mm und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1500 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so dürfen die Begrenzungsleuchten höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 2100 mm. Die Leuchten müssen so angebracht sein, dass der äußerste Punkt ihrer leuchtenden Fläche nicht mehr als 400mm von der äußersten Begrenzung des Fehrzeugs entfernt sind. Sie müssen an den Längsseiten angebracht werden und mit nach der Seite wirkenden gelben Licht ausgestattet sein. Ist die hintere Seitenmarkierungsleuchte mit der Schlussleuchte, Umrissleuchte, Nebelschlußleuchte oder Bremsleuchte zusammengebaut, kombiniert oder ineinandergebaut oder bildet sie den Teil einer gemeinsam leuchtenden Fläche mit dem Rückstrahler, so darf sie auch rot sein.

(Keine Angst, hab ich nur kopiert ;-) )

Solche Bestimmungen findet man schnell über Google und der Forumssuchfunktion!

reddevil
21.10.03, 21:10
Hi, in meiner ABE steht drin mindeshöhe 25cm vom Boden :wink:

MfG.reddevil

Sprite
21.10.03, 22:12
Hey!
Das ist ja alles schon und gut!
Das halte ich vorne auf keinen Fall ein!

Aber wie ist das mit dem Bericht!
Da steht weder welcher Polizist das bemerkt hat, noch wann, noch wo!
Ist der dann überhaupt gültig??

Und kostet mich das was, den Wisch ausfüllen zu lassen??

MfG

Picmasta
21.10.03, 22:16
Guck mal im offtopic.....da hat einer geschrieben es kostet nix...wenn ich mich entsinne. Ist ein paar Tage her...vielleicht ne woche.

Gruß Pic

Sprite
21.10.03, 22:43
Alles klar!

Bin jetzt informiert!
Sorry, das ich das mit der Suche nicht gefunden habe,aber bei mir heißt das Mängelbericht, und nicht Mängelkarte!

Topic kann geschlossen werden, ist sinnlos!

Trotzdem THX an alle!

MfG Sprite

TiCar
22.10.03, 09:11
**** Unsere Vergangenheit bleibt immer Teil unseres Lebens, aber man muß Vergangenheit auch Loslassen um Zukunft zu leben ****

------------------------

Die Postings des Users TiCar wurden auf eigenen Wunsch auf obigen Satz geändert. Wir bitten eventuelle Verluste im Zusammenhang eines Threads zu entschuldigen.

Euer Corsa-Tigra.de Team

CorsaC-Freak.0815
22.10.03, 10:11
gelb auch nicht, sondern nur orange :wink:

TiCar
22.10.03, 10:32
**** Unsere Vergangenheit bleibt immer Teil unseres Lebens, aber man muß Vergangenheit auch Loslassen um Zukunft zu leben ****

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Die Postings des Users TiCar wurden auf eigenen Wunsch auf obigen Satz geändert. Wir bitten eventuelle Verluste im Zusammenhang eines Threads zu entschuldigen.

Euer Corsa-Tigra.de Team

CorsaC-Freak.0815
22.10.03, 12:27
ist aber leider ein Unterschied, hab mich neulich erst mit nem TÜVer gestritten, ob die Hella-Dinger nun gelb oder orange sind, da ich die ABE nicht damei hatte und er meinte, dass die Wellenlänge vom Farbton gelb zur Wellenlänge des Farbtons orange gewisse grenzen hätten und nicht gewährleistet wäre, dass die Dinger orange leuchten und überhaupt seie das E-Prüfzeichen noch lange keine Genehmigung für Autos und er wäre erst vor wenigen Tagen bei nem Lehrgang über die Teile gewesen und trallala und hopsasa, halt so en Wichtigtuer.....nur die Höhe hat ihn irgendwie überhaupt nicht interessiert, soviel zu seinem Lehrgang :lol:

Christian8800
22.10.03, 18:00
hi, hab bei mir die teile von hella dran,

hab auch dei masse eingehalten, ich hab die brgrenzungslichter nur vorne drangemacht hinten nicht, bemängelt das der tüf??

CorsaC-Freak.0815
22.10.03, 21:21
Jipp, wennde die Dinger dran hast, müssen sie vorn und hinten dran sein, und wenn die Teile verbaut sind, müssen sie nachts auch leuchten, ist so vorgeschrieben :shock:

TiCar
23.10.03, 08:04
**** Unsere Vergangenheit bleibt immer Teil unseres Lebens, aber man muß Vergangenheit auch Loslassen um Zukunft zu leben ****

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Euer Corsa-Tigra.de Team

CorsaC-Freak.0815
23.10.03, 09:46
naja, wir reden hier ja schließlich von den Hella-Dingern....das ab Werk auch andere Sachen möglich sind, ist ja klar :wink:

Compact850V
23.10.03, 09:48
Ähm, vorne und hinten?!? das betrifft aber nur die NAchrüst Dinger, oder?

weil Volvo und Prosche haben nur vorne - zumindest von Prosche weis ich es sicher.
volvo hat auch hinten

zero85
20.12.06, 11:55
Ist zwar schon ewig alt, aber hab dazu noch eine Frage.
Ist es erlaubt, die Begrenzungsleuchten an dem Mattig Heckspoiler dran zu haben?

http://www.team-corsa.de/tuningteile/tt_aerodynamik/heckspoiler_rallylook.jpg

DoctorGremlin
20.12.06, 12:14
Wenn es laut ABE von der Bauhöhe etc passt und Du von da oben aus nen gescheiten Weg in den Innenraum hast wieso nicht?
Allerdings wird das glaub ich relativ dämlich aussehen und auch zu hoch sein.

zero85
20.12.06, 12:52
In meiner alten Wohngegend ist damals ein B-Corsa fahrer mit den Leuchten am Mattig Spoiler mehrmals so vorbeigefahren, fand das sah sehr gut aus.

Nur kein Plan eben, ob das so erlaubt war.
Und bevor ich es kauf (somit hab ich auch die ABE noch nicht) wollte ich erstmal bei euch nachfragen.

Raser16V
20.12.06, 17:18
Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der SML darf nicht weniger als 350 mm und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1500 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so dürfen die Begrenzungsleuchten höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 2100 mm. Die Leuchten müssen so angebracht sein, dass der äußerste Punkt ihrer leuchtenden Fläche nicht mehr als 400mm von der äußersten Begrenzung des Fehrzeugs entfernt sind. Sie müssen an den Längsseiten angebracht werden und mit nach der Seite wirkenden gelben Licht ausgestattet sein. Ist die hintere Seitenmarkierungsleuchte mit der Schlussleuchte, Umrissleuchte, Nebelschlußleuchte oder Bremsleuchte zusammengebaut, kombiniert oder ineinandergebaut oder bildet sie den Teil einer gemeinsam leuchtenden Fläche mit dem Rückstrahler, so darf sie auch rot sein.

(Keine Angst, hab ich nur kopiert ;-) )

Solche Bestimmungen findet man schnell über Google und der Forumssuchfunktion!

ich denke mal das agt alles aus oder? Also sind sie dort verboten...

Jojo81
28.12.06, 10:30
wie hoch ist dein corsa denn? also meiner ist keine 1,50 hoch soweit ich mich erinnern kann.

Raser16V
28.12.06, 11:32
Also ab Werk hat der Corsa eine Höhe von 1470mm und wenn du da so einen Flügel (also nicht den GSI sondern die Theke) draufmachst dann kommt er schon über 1500mm.

MFG Bernd

TBX
28.12.06, 14:33
mein auto war laut brief vorm fahrwerkseinbau 1420mm hoch. ich glaub ned, dass der spoiler erst 8cm überm auto anfängt, also machen darfste das wohl.

Raser16V
28.12.06, 22:18
also ich hab in den Brief meiner Ma nachgeschaut..meiner steht bei 1415mm drin..vor dem FW Einbau...Komisch...

Jojo81
28.12.06, 23:48
meiner (1,4 16V) hat 1420mm eingetragen. ist aber um 40 gekürzt also nur noch 1380mm