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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : problem §19 21 stvzo(NP)



red-silver-devil
22.10.07, 18:23
hyhy

hab endlich meine Felgen und das gewindefahrwerk eingetragen..

ohne mängel...

und auch HU-AU neu bekommen...

nun mein problem...

ich soll unverzüglich die sachen bei meiner zulassungsstelle
eintragen sonst erlischt die BE..

wenn die mich anhalten ... kann mein auto stillgelegt werden...

was soll das denn so kosten in den schein eintragen lassen...

mfg

SeRo
22.10.07, 18:36
10-15€ also nicht die welt. genauen preis weiß ich nicht mehr aber ist halt nicht wirklich viel das ärgerliche ist nur das anstellen :P

Mennigen
22.10.07, 18:59
Is aber ungewöhnlich das ne Räder/Fahrwerk Kombi umgehend in die Papiere eingetragen werden muss. Ich kenn das nur bei Versicherungsrelevanten Umbauten wie Leistungssteigerungen. Normalerweise reicht ansonsten das Mitführen der TÜV-Papiere und die Eintragung in den Fahrzeugschein bei der nächsten An/Abmeldung.

Steht das in den Gutachten die bei den Teilen dabei waren ausdrücklich drin?

Ciao

Corsa A
22.10.07, 19:03
Naja,wenn man das kleingedruckte auf der rückseite lesen würde,dann würde das sehr hilfreich sein.

red-silver-devil
22.10.07, 19:15
Is aber ungewöhnlich das ne Räder/Fahrwerk Kombi umgehend in die Papiere eingetragen werden muss. Ich kenn das nur bei Versicherungsrelevanten Umbauten wie Leistungssteigerungen. Normalerweise reicht ansonsten das Mitführen der TÜV-Papiere und die Eintragung in den Fahrzeugschein bei der nächsten An/Abmeldung.

Steht das in den Gutachten die bei den Teilen dabei waren ausdrücklich drin?

Ciao

JOJO steht sodrin unverzüglich BE für das Fhrzeug erteilen lassen..

red-silver-devil
22.10.07, 19:16
Naja,wenn man das kleingedruckte auf der rückseite lesen würde,dann würde das sehr hilfreich sein.


hab ich alles durchgelesen...ich solls trotzdem eintragen lassen

mir gings ja in der frage auch nur um den Preis dafür

Mennigen
22.10.07, 19:28
Moin,

wär interessant den genauen Wortlaut zukenn denn " BE für das Fhrzeug erteilen lassen.." heisst nicht umgehen in die Papiere umschreiben lassen.

Zu deiner Frage. Bei uns kostets 7,50 aufm Amt. Kommt aber auf das jeweilige Straßenverkehrsamt an.

Corsa A
22.10.07, 19:29
hab ich alles durchgelesen...ich solls trotzdem eintragen lassen

mir gings ja in der frage auch nur um den Preis dafür

Da geb ich dir auch denn tipp wie den meisten,ruf einfach beim zuständigen amt an,die können das immer genau auf den cent sagen,da dies auch region abhängig is.

B4D_Dr1ft
23.10.07, 08:04
Also hatte felgen u. bodykit eintragen lassen sowie BB in Blech und Heckspoiler hatte letztes jahr nur den tüv Wisch dabei und wurde mehrmals kontrolliert ohne probleme hab es diesen sommer mit der neuanmeldung auf saisonkennzeichen in die päpers übertragen lassen ;)

yakoli
23.10.07, 08:31
Moin,

wär interessant den genauen Wortlaut zukenn denn " BE für das Fhrzeug erteilen lassen.." heisst nicht umgehen in die Papiere umschreiben lassen.

Zu deiner Frage. Bei uns kostets 7,50 aufm Amt. Kommt aber auf das jeweilige Straßenverkehrsamt an.

Die Eintragung von sonderrädern i.V.m. geändertem Fahrwerk ist immer eine Einzelabnahme nach §21 StVZO. Und diese Änderung muss immer in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

corsa-tschango
23.10.07, 15:42
hallo,

mir hat damals die DEKRA gesagt ich muss nur die tüv-papiere mitführen, ich muss es nicht in den schein eintagen lassen.
^^das habe ich auch bis heute noch nicht gemacht, hab auch noch nie probleme gehabt.

naja,
andere bundesländer, andere sitten

gruß

Corsa A
23.10.07, 15:50
Bei uns steht hinten auch drauf,dass beim der nächsten papiererneuerung das mit anzugeben is.

blue
23.10.07, 16:06
Ich hab 15,98 bezahlt ! Dabei war ein neuer Brief, neuer Schein und 7 Eintragungen auf den Schein! Der große Vorteil man muss keinerlei ABE/s TÜV Gutachten mehr mitführen!

Corex
23.10.07, 17:27
15€ du hast ne gewisse Zeit, zeit es in die Papier eintragen zu lassen. Bin 1-2 Wochen mit dem Tüv schrieb rumgefahren und bin kontrolliert worden... bulle meinte nur lasses sie es eintragen... worauf ich nur sagte wenn ihr beamten mal länger offen hättet wäre das schon geschehen :D den war ruhe ^^

N.Corsa
23.10.07, 17:49
15€ du hast ne gewisse Zeit, zeit es in die Papier eintragen zu lassen. Bin 1-2 Wochen mit dem Tüv schrieb rumgefahren und bin kontrolliert worden... bulle meinte nur lasses sie es eintragen... worauf ich nur sagte wenn ihr beamten mal länger offen hättet wäre das schon geschehen :D den war ruhe ^^

Und wenn du mit so einem Kommtar den Falschen erwischt, dann biste unten durch, dann wird gesucht bis was gefunden wird. Es gibt immer irgendwas was nicht 100%ig stimmt.

Mennigen
23.10.07, 20:30
Die Eintragung von sonderrädern i.V.m. geändertem Fahrwerk ist immer eine Einzelabnahme nach §21 StVZO. Und diese Änderung muss immer in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Hä? natürlich muss das eingetragen werden. Darum gehts doch garnicht. Die Frage ist ob es UNVERZÜGLICH beim Amt in die Papiere einzutragen ist oder BEIM NÄCHSTEN BEFASSEN DES AMTES MIT DEN PAPIEREN. Das ist nen großer Unterschied und steht normalerweise in den Gutachten mit drin wenn es UNVERZÜGLICH gemacht werden muss. Und UNVERZÜGLICH hab ich bei Radreifen-Kombi mit Tierflegung noch nicht erlebt bislang.

Fasemann
23.10.07, 20:40
Wenn es dann nach 699 eus und 14 tagen rumgeprolle tatsächlich noch das ersehnte Stück Papier gibt sollte mann das einfach mal bei Tageslicht vorne und hinten lesen und dann auch noch die halbe Stunde Zeit und 20 Eus für den neuen Schein übrig haben.
Normalerweise haben LRA oder Gemeinde an eine Tag der Woche bis 18.00 oder sogar 18.30 offen, ich kenn es auch mit einem Tag ab um 7 in der früh. :vertrag:

yakoli
24.10.07, 12:03
hyhy
ich soll unverzüglich die sachen bei meiner zulassungsstelle
eintragen sonst erlischt die BE..



JOJO steht sodrin unverzüglich BE für das Fhrzeug erteilen lassen..

@Menningen:

es geht hier nicht um eine Rad-Reifen-Kombi, sondern um Sonderräder + Fahrwerkstieferlegung.

Und ums ganz genau zu nehmen erlischt sogar der Versicherungsschutz TROTZ des ausgestellten Abnahmeberichts vom TÜV/DEKRA, wenn mman sich nicht unverzüglich zur Zulassungsstelle begibt .
Dieser Wisch ist nur dazu da, damit die Zulassungsstelle eine neue BE ausstellt (also die Änderungen in den Fahrzeugpapieren einträgt).

Rad-Reifen-Kombi mit Serienfahrwerk muss nicht in den Schein, das stimmt.

corsales
24.10.07, 12:19
Hab auch nur den Wisch von der Tüvabnahme.Der liegt immer im Auto.Hab noch nie Probs mit den Cops oder dem TÜV gehabt.
Haptsache Du hast eine Eingetragene Abnahme Schwarz auf Weiß.Also einen Wisch wo man sehen kann das Du es vom TÜV agenommen bekommen hast.

FoXy
24.10.07, 13:56
Hmmm.. also ich kenn es auch so, das manche Prüfstellen (DEKRA/TÜV, etc..) unterschiedliche "Richtlinien" haben... bei irgend ner Prüfstelle soll wohl hinten drauf wirklich stehen, das man die änderungen UMGEHEND in die BE eintragen lassen soll/muss..

Hab ich mir natürlich direkt mal meine Papiere von den Felgen + Fahrwerk angeguckt, war beim TÜV gemacht worden und dort steht "Bei nächster Gelegenheit..." oder sowas in der art. Und das heißt für mich, wenn ich wegen irgendwas zum Straßenverkehrsamt muss...

yakoli
24.10.07, 14:30
Hab auch nur den Wisch von der Tüvabnahme.Der liegt immer im Auto.Hab noch nie Probs mit den Cops oder dem TÜV gehabt.
Haptsache Du hast eine Eingetragene Abnahme Schwarz auf Weiß.Also einen Wisch wo man sehen kann das Du es vom TÜV agenommen bekommen hast.

Mag sein, aber manche Versicherungen sehen das anders, wenn die bei nem Unfall genauer nachfragen... Wenn dann das Gutachten sagt "Eintragung in den Fahrzeugschein" und du sagst "Brauch ich nicht - war ja beim TÜV", dann kann die Versicherung (deine oder vom Unfallgegner auch) eine Schadensbegleichung ablehnen.

Geht ja nciht immer nur um die Polizei bei sowas. Die meisten Polizisten kennen sich mit diesen behördlichen Vorschriften im Detail auch gar nicht aus.

Nobody
24.10.07, 14:38
Bei der STVZO wars, dass man dass unverzüglich nachtragen muss. Aber da die STVZO ja nicht mehr gilt, da diese seit 03/2007 durch die Europäische FzV (Fahrzeug Zulassungs Verordnung) abgelöst wurde weiß ich nicht wie es sich da verhält. Mir hatte letztens der Tüv eine andere Reifengröße eingetragen und gemeint, ich müsse nur noch das Blatt mitführen. Aber wie genau sich das verhält am besten nachlesen.

Offtopic:

Laut FzV gibt es keine Punkte mehr für zu laute Auspuffanlagen, die dürfen ja nur noch 25€ kassieren, wie ich es gelesen hab, weiß jemand mehr darüber? Genauso ist ja bei Motorrädern keine Kennzeichenbeleuchtung mehr pflicht. Hat sich jemand mal damit befasst?

Gruß Alex

FoXy
24.10.07, 15:15
Offtopic:

Laut FzV gibt es keine Punkte mehr für zu laute Auspuffanlagen, die dürfen ja nur noch 25€ kassieren, wie ich es gelesen hab, weiß jemand mehr darüber? Genauso ist ja bei Motorrädern keine Kennzeichenbeleuchtung mehr pflicht. Hat sich jemand mal damit befasst?

Gruß Alex

25€ im bezug auf was ? Bußgeld wegen Lärmbelästigung ?
Wäre ja was feines *g*
Hab auch mal gelesen, das es ja keine höchstgrenze für autoanlagen gibt, wie laut die sein dürfen und das man max. ein bußgeld von 10 € bekommt, wenn die rennleitung eine "auf frischer tat" erwischt...

Nobody
24.10.07, 16:50
Ja, die Begründung war, dass eine Auspuffanlage nicht das Fahrverhalten und so beeiflussen würde. Deswegen dürfte es auch keine Punkte geben.

Mennigen
24.10.07, 19:05
Hier mal der entsprechende Auszug aus §27STVZO.
Ich denke, dass unterstützt doch ziemlich meine Erfahrung, dass Radreifenkombi mit Tieferlegung nicht umgehend eingetragen werden muss. Wie schon geschrieben, war mir das nur von Leistungssteigerungen bekannt. Steht da ja auch. Eine Radreifenkombi mit oder ohne Tierflegung musste ich noch nie umgehend eintragen lassen. Und das waren schon einige...

1)
Die Angaben im Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein oder in den Anhängerverzeichnissen nach § 24 Satz 3 oder im Nachweis nach § 18 Abs. 5 müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Änderungen sind der zuständigen Zulassungsbehörde erst bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren unter Einreichung des Fahrzeugbriefs und des Fahrzeugscheins oder der Anhängerverzeichnisse nach § 24 Satz 3 oder des Nachweises nach § 18 Abs. 5 sowie der Unterlagen nach § 19 Abs. 3 oder 4 zu melden. Verpflichtet zur Meldung ist der Eigentümer und, wenn er nicht zugleich Halter ist, auch dieser. Die Verpflichtung besteht, bis der Behörde durch einen der Verpflichteten die Änderungen gemeldet worden sind. Kommt der nach Satz 3 Verantwortliche dieser Verpflichtung nicht nach, so kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur Erfüllung der Verpflichtungen den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen; § 17 Abs. 2 gilt entsprechend.


Abweichend von Absatz 1 Satz 2 müssen nachfolgende Änderungen durch den nach Absatz 1 Satz 3 Verantwortlichen unverzüglich gemeldet werden:

Änderungen von Angaben zum Fahrzeughalter - jedoch braucht bei Änderungen der Anschrift der Fahrzeugbrief nicht eingereicht zu werden -,
Änderung der Fahrzeugart,
Änderung von Hubraum oder Leistung,
Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit,
Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant ist oder Reifen niedrigerer Geschwindigkeitsklassen verwendet werden sollen,
Änderung der zulässigen Achslast, des Gesamtgewichts, der Nutz-/Sattel-/Aufliege- oder Anhängerlast,
Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Personenkraftwagen und Krafträdern,
Änderung der Sitz-/Liege- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen,
Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken,
Änderungen, die eine Ausnahmegenehmigung (§ 70) erfordern,
wenn aus anderen Gründen die Notwendigkeit einer unverzüglichen Änderung der Fahrzeugpapiere auf den Unterlagen gemäß § 19 Abs. 3 oder 4 vermerkt ist

Suemmeraner
24.10.07, 19:37
hmm... finde das ja sehr interresant, also ich bin erst gestern mal wieder angehalten worden, der gute Mann in grün wollte dann ein Eintragungsbeleg für die "bunten" Federn sehen ,da ja bei mir auch nix im Schein steht... ich fahre schon ne ganze Zeit so rum und auch bei frühreren Verkehrskontrollen hat nie jemand was erwähnt das das so nicht in Ordung ist,und das ich das in den Schein eintragen soll. Naja aber sowie es im Auszug steht wird das auch so in Ordnung sein.

Nobody
24.10.07, 22:01
Redaktionelle Vorbemerkung
Am 1. März 2007 ist die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten. Konsequenz ist, dass alle zulassungstechnischen Paragrafen und Anlagen (z.B. die §§ 24-28, der Teil IIa und die Anlagen I -VII) aus der StVZO gestrichen und mit entsprechenden Änderungen in die FZV überführt wurden.

FZV, Inhalt (http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/inhalt_fzv.htm)

Man müsste sich halt die entsprechenden Paragraphen in der FzV raussuchen.

Mennigen
25.10.07, 07:27
nichts einfacher als das. Da steht genau das Selbe drin:

§ 13 Mitteilungspflichten bei Änderungen
http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (1) Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I, des Anhängerverzeichnisses und bei Änderungen nach Nummer 1 bis 3 auch der Zulassungsbescheinigung Teil II unverzüglich mitzuteilen:

Änderungen von Angaben zum Halter, jedoch braucht bei alleiniger Änderung der Anschrift innerhalb des Zulassungsbezirks die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorgelegt zu werden,
Änderung der Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung,
Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle,
Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit,
Verringerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant oder zulassungsrelevant ist,
Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stützlast oder der Anhängelast,
Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Personenkraftwagen und Krafträdern,
Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen,
Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken,
Änderungen, die eine Ausnahmegenehmigung nach § 47 erfordern, und
Änderungen, deren unverzügliche Eintragung in die Zulassungsbescheinigung auf Grund eines Vermerks im Sinne des § 19 Abs. 4 Satz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich ist.

Andere Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit der Zulassungsbescheinigung mitzuteilen. Verpflichtet zur Mitteilung ist der Halter und, wenn er nicht zugleich der Eigentümer ist, auch dieser. Die Verpflichtung besteht, bis der Behörde durch einen der Verpflichteten die Änderungen mitgeteilt worden sind. Kommen die nach Satz 3 Verpflichteten ihrer Mitteilungspflicht nicht nach, kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur Erfüllung der Verpflichtung den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs, dessen Betrieb nach Satz 5 untersagt wurde, nicht anordnen oder zulassen.

Acki
25.10.07, 08:24
Beim Eintragen meiner Felgen hat mir der Prüfer das so erklärt:
Der "Zwang" solche Änderungen (Felgen, Fahrwerk, Auspuffanlagen ...) innerhalb kurzer Frist, und nicht erst beim nächsten befassen mit den Papieren, eintragen zu lassen, soll verhindern das nacheinander Teile abgenommen werden, die sich eigentlich gegenseitig ausschließen.
Z.B. ein Fahrwerk einbauen, eintragen lassen, wieder ausbauen, andere Felgen drauf, die eintragen lassen, Fahrwerk wieder rein und mit beiden TÜV-Abnahmen rumfahren, obwohl beides ZUSAMMEN nicht eintragungsfähig gewesen wäre.

gruß Acki

FoXy
25.10.07, 11:51
Beim Eintragen meiner Felgen hat mir der Prüfer das so erklärt:
Der "Zwang" solche Änderungen (Felgen, Fahrwerk, Auspuffanlagen ...) innerhalb kurzer Frist, und nicht erst beim nächsten befassen mit den Papieren, eintragen zu lassen, soll verhindern das nacheinander Teile abgenommen werden, die sich eigentlich gegenseitig ausschließen.
Z.B. ein Fahrwerk einbauen, eintragen lassen, wieder ausbauen, andere Felgen drauf, die eintragen lassen, Fahrwerk wieder rein und mit beiden TÜV-Abnahmen rumfahren, obwohl beides ZUSAMMEN nicht eintragungsfähig gewesen wäre.

gruß Acki

steht in den gutachten nicht drin, das z.b. fahrwerk x mit felgen/reifen yz geprüft wurden ?

blobberio
25.10.07, 14:26
selbst wenn sowas drin stehen würde isses ja eigentlich egal. Viele fahren sowieso Rad/Reifenkombinationen für die es speziell am Corsa/Tigra keine Prüfung gibt (ich hab z.B. ne 8*17 ET35 mit nem 215/40 R17 Reifen und ich kenne keinen Felgenhersteller der diese Kombination auf dem Tigra geprüft hat). Und alle möglichen Rad/Reifenkombinationen zu prüfen und dann im Gutachten fürs Fahrwerk zu vermerken is glaube ich (alleine finanziell) einfach nicht möglich.