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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eintragung Rad-Reifen-Gewinde/Nuten-Fahrwerk



kernchen
11.01.08, 05:37
Guten Morgen,

wenn ich wegen einer Eintragung von oben genannter Kombination zum TÜV/DEKRA fahr wie wird das denn dann abgenommen? Rad Reifen ist klar. Aber das verstellbare Fahrwerk.
Bei einem einfach Tieferlegungssatz ist nichts zu verstellen. Das setzt sich höchstens ein paar Millimeter. Aber bei einem verstellbaren Fahrwerk.

Wird das so abgenommen wie ich da hinfahre oder schrauben die das in die Stellung die die minimalste Höhe/max Tieferlegung hergibt?
War bis jetzt immer nur mit einfachen Tieferlegungssätzen zur Eintragung und da war das meist kein Problem.


Gruss

k..

blobberio
11.01.08, 07:00
es wird wenn ich mich richtig erinnern kann der Abstand zwischen der Radlaufkante und der Radnabenmitte gemessen und eingetragen.

FTBerlin
11.01.08, 10:00
ich kenne es so dass die gewindedrehungen eingetragen die nach unten hin übrig sind.... oder nach oben,... je nachdem was dem tüver besser gefällt ;)

kieler-corsa
11.01.08, 11:47
es stimmt beides...windungen und radlaufkante-radmitte;)

muss aber zugeben das meine angaben seit tüv auch nich mehr stimmen. hab mittlerweile tiefer gedreht und fahr mit spurplatten. muss ich wohl alles nochmal eintragen lassen. würde so tief es geht eintragen lassen und ich glaube du kannst es ruhig wieder etwas höher drehen wenn es dir zu tief ist. das sagt wohl niemand was dazu:)

FTBerlin
11.01.08, 12:47
naja... jede veränderung der eintragung... höher oder tiefer ist dann aber auch ein erlöschen der BE mit allen unbeliebten folgemaßnahmen wenn man pech hat.....

kieler-corsa
11.01.08, 13:13
stimmt auch wieder wbei ich das allerdings nich verstehe. denn wenn ich höher drehe ergibt das ja keinen nachteil für den tüv

FTBerlin
11.01.08, 13:54
das is halt pfennigfuxerei.... man kann unter umständen argumenteiren dass dadur die fahrerischen eigenschaften veränder, im ungünstigsten fall verschlechtert werden... bla bla bla... ich würde auch eher vermuten dass kaum einer es bemängeln würde wenn das fw nicht so tief ist wie eingetragen... aber in jedem falle wenn es tiefer ist :)
aber man muss halt auch immer im hinterstübchen haben, dass wenn einer an kragen möchte....... das auf jeden fall rechtens wäre.... ;) ist dann halt jedem seine sache ob ers nochmal einträgt bzw ändern lässt oder nicht

Fasemann
11.01.08, 18:46
wen du "zuviel" dran rumdrehst, verstellt sich deine VA-geometrie und du wirst zu einer allgemeinen Gefahr, daher ist jedes verstellen , nur mit neuer Achsvermessung wieder frisch einzutragen ...:vertrag:

kernchen
12.01.08, 04:02
Versteh ich richtig, dass dann die minimale Zahl der Gewindegänge nach unten hin eingetragen wird und das auch so geprüft wird? In der ABE steht nähmlich nur die minimal zulässige Höhe zwischen Stellring und Ende Gewinde. Und das ist mit 20-40mm ziemlich schwammig.
Bei nem Nutenfahrwerk hätte ich wohl Stress wenn die das nach ganz stellen.

Oder lassen die das Auto wie es ist und zählen die Gewindegänge/Nuten die noch frei sind?

Sonst hat sich mit den Abnahmen hoffentlich nichts geändert. Dekra hat bei uns jeweils Diagonal übers Fahrzeug bis Anschlag einfedern lassen und einmal mit nem Schraubenzieher am Radlauf die Freigängigkeit geprüft. Und die Abnhame der Rad-Reifen wurde abgelehnt wenn das Fahrzeug so tief war das man beim einfahren in den Rollenprüfstand Angst haben musste aufzusetzen.

Und ich hab bei uns noch keinen Polizsten gesehen, der sich in den Dreck kniet und die Gewindegänge zählt. Das einzige mit was ich mal masslos angepisst wurde war die Höhe der Seitenblinker und der Nummernschilder. Das gab dann auch sauber einen Punkt, 60€uronen und Wiedervorstellung. Der Dekra-Prüfer hat das aber nie nachgemessen.

Morphois82
12.01.08, 06:59
Das stimmt nicht ganz was ihr da sagt.
Es gibt einen gewissen verstellberreich der in der TÜV norm liegt.
In dem Berreich kannst du deine Karre Hoch oder runter drehen weil der gesammte berreich eingetragen ist.das einzigste was ihr machen müßt wenn ihr ihn wieder hoch dreht, ist die Spur einstellen zu lassen.Daher müßt ihr nicht, weil ihr ihn jetzt einen halben cm hoch gedreht habt, wieder zum TÜV.Im Gutachten vom Fahrwerk steht meistens drin " TÜV geprüfter verstellberreich von 30 - 60 mm "
sollte nun mal nur als beispiel sein.Dann könnt ihr euch in dem Berreich von 30 - 60 mm bewegen ohne es neu eintragen zu lassen.denkt aber an eure Spur.Kostet viel Reifen unter umständen.

ch_wagner
12.01.08, 09:32
"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen" (Walter Röhrl)

Iceman
12.01.08, 11:45
Versteh ich richtig, dass dann die minimale Zahl der Gewindegänge nach unten hin eingetragen wird und das auch so geprüft wird? In der ABE steht nähmlich nur die minimal zulässige Höhe zwischen Stellring und Ende Gewinde. Und das ist mit 20-40mm ziemlich schwammig.
Bei nem Nutenfahrwerk hätte ich wohl Stress wenn die das nach ganz stellen.

Oder lassen die das Auto wie es ist und zählen die Gewindegänge/Nuten die noch frei sind?

Sonst hat sich mit den Abnahmen hoffentlich nichts geändert. Dekra hat bei uns jeweils Diagonal übers Fahrzeug bis Anschlag einfedern lassen und einmal mit nem Schraubenzieher am Radlauf die Freigängigkeit geprüft. Und die Abnhame der Rad-Reifen wurde abgelehnt wenn das Fahrzeug so tief war das man beim einfahren in den Rollenprüfstand Angst haben musste aufzusetzen.

Und ich hab bei uns noch keinen Polizsten gesehen, der sich in den Dreck kniet und die Gewindegänge zählt. Das einzige mit was ich mal masslos angepisst wurde war die Höhe der Seitenblinker und der Nummernschilder. Das gab dann auch sauber einen Punkt, 60€uronen und Wiedervorstellung. Der Dekra-Prüfer hat das aber nie nachgemessen.

Es werden auch normalerweise nicht die Gewindegänge eingetragen sondern der Abstand in cm, i.d.R. sowohl vom Federnteller - Gewindeende als auch der Abstand Radmitte - Kotflügelkante..und auch Polizisten haben nen Zollstock dabei um das mal eben zu kontrollieren..


Dann könnt ihr euch in dem Berreich von 30 - 60 mm bewegen ohne es neu eintragen zu lassen.

Und der Satz ist mal defintiv falsch, wenn man nachträglich die Höhe ändert, muss das auch neu abgenommen werden, das ist Fakt..

Vor dem Tüv Termin kannst du da fleißig dran rumdrehen wie du willst, nur hinterher nicht..woher kommt immer nur dieses Halbwissen ?

kernchen
14.01.08, 00:36
Ok, das hilft mir schon mal weiter...so komm ich da wenigstens hin.

Und wenn die auf einem Wert eingetragen werden ist das ja OK. Ich kauf das Gewindefahrwerk nur wegen eventuellem Winterbetrieb.und da brauch ich ja dann nur zwei Werte eintragen lassen, einmal mit Winterreifen und einmal mit Sommerreifen.

Gruss
k..

ch_wagner
14.01.08, 17:41
da brauch ich ja dann nur zwei Werte eintragen lassen
Es wird dir kein Prüfer 2 verschiedene Werte eintragen.

Abgesehen davon kannst es nach m 2 Winter eh nicht oder nur noch schwer verdrehen.

kernchen
15.01.08, 02:56
ICh denke schon, dass ich nen Edelstahlfahrwerk definitv noch verdrehen kann...ich gehe einfach mal von entsprechender Pflege und ner guten Portion Korrosionsschutz.

Es geht nicht darum, zwei Werte mit einem Satz eintragen zu lasssen sondern mit Winterreifen den einen und mit Sommerreifen den anderen.

FTBerlin
15.01.08, 07:16
wenn es nur um die bereifung geht, die wird dir sicherlich so eingetragen dass du beides fahren kannst.... aber die einstellung am fahrwerk ist definitiv jedesmal neu abzunehmen,...... und wie shcon oben erwähnt jedesmal mit einer neuen achsvermessung.