Matze
11.01.08, 20:38
Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem den Corsa C 1.0 von meinen Eltern übernommen. Beim durschauen der Unterlagen habe ich festgestellt, dass das Scheckheft nicht ordentlich seitens des Händlers geführt wurde.
Erstmal zum Fahrzeug. Es ist ein Reimport aus Frankreich. Dort ist das Fahrzeug etwa 8000km ein halbes Jahr lang gelaufen. Das Fahrzeug haben meine Eltern damals bei einem Gebrauchtwagenhändler als Halbjahreswagen gekauft. Damals wurde vom Händler (hat eine Werkstatt) die Übliche Inspektion durchgeführt (Ölwechsel etc.).
Bei dieser Inspektion wurde ein Stempel in das französischsprachige Scheckheft eingetragen.
Danach wurden alle Jahresinspektionen (2 Stück) durchgeführt (Rechnungen vorhanden). Allerdings wurde das Scheckheft nicht gestempelt.
Nach der 3. Inspektion brachten wir das Fahrzeug zu einem FOH, da dieser die Inspektionen günstiger und für uns komfortabler Erledigt hat. Die Stempel hat er natürlich eingetragen.
Schlußendlich fehlen mir also 2 Stempel für Inspektionen, für die ich einen Prüfbericht und eine Rechnung mit allen Leistungen besitze.
Mich würde Interessieren, ob im Kulanzfall auch die Originalrechnungen als "Stempel gelten" oder ob ich mir die Stempel noch vom Gebrauchtwagenhändler besorgen muss. Leider gibt es den Gebrauchtwagenhändler in seiner Ursprünglichen Kostellation nicht mehr, dass heißt er wurde verkauft und firmierte um.
Der Gebrauchtwagenhändler ist seriös gewesen, wir haben mehre Fahrzeuge bei ihm gekauft und verkauft. Die Inspektionen wurden auch bei ihm durchgeführt.
PS. Wenn mir jemand mal den Inspektionsplan auf Deutsch einscannen oder linken könnte könnte, wäre das echt super :-D.
ich habe vor kurzem den Corsa C 1.0 von meinen Eltern übernommen. Beim durschauen der Unterlagen habe ich festgestellt, dass das Scheckheft nicht ordentlich seitens des Händlers geführt wurde.
Erstmal zum Fahrzeug. Es ist ein Reimport aus Frankreich. Dort ist das Fahrzeug etwa 8000km ein halbes Jahr lang gelaufen. Das Fahrzeug haben meine Eltern damals bei einem Gebrauchtwagenhändler als Halbjahreswagen gekauft. Damals wurde vom Händler (hat eine Werkstatt) die Übliche Inspektion durchgeführt (Ölwechsel etc.).
Bei dieser Inspektion wurde ein Stempel in das französischsprachige Scheckheft eingetragen.
Danach wurden alle Jahresinspektionen (2 Stück) durchgeführt (Rechnungen vorhanden). Allerdings wurde das Scheckheft nicht gestempelt.
Nach der 3. Inspektion brachten wir das Fahrzeug zu einem FOH, da dieser die Inspektionen günstiger und für uns komfortabler Erledigt hat. Die Stempel hat er natürlich eingetragen.
Schlußendlich fehlen mir also 2 Stempel für Inspektionen, für die ich einen Prüfbericht und eine Rechnung mit allen Leistungen besitze.
Mich würde Interessieren, ob im Kulanzfall auch die Originalrechnungen als "Stempel gelten" oder ob ich mir die Stempel noch vom Gebrauchtwagenhändler besorgen muss. Leider gibt es den Gebrauchtwagenhändler in seiner Ursprünglichen Kostellation nicht mehr, dass heißt er wurde verkauft und firmierte um.
Der Gebrauchtwagenhändler ist seriös gewesen, wir haben mehre Fahrzeuge bei ihm gekauft und verkauft. Die Inspektionen wurden auch bei ihm durchgeführt.
PS. Wenn mir jemand mal den Inspektionsplan auf Deutsch einscannen oder linken könnte könnte, wäre das echt super :-D.