Chakuza3000
01.02.08, 18:12
bin mir nich sicher ob es erlaubt is oder ob ich es eintragen muss da steht
allgemeine betriebserlaubnis :nummer der abe 46735
auf der anderen seite steht
Abweichend von den Bestimmungen des paragraph 27 stvzo (berechtigung der fahrzeugpapiere) ist es bei verwendung einer im gutachten aufgeführten reifen-oder felgengrösse ,sofern diese nicht bereits in den fahrezeugpapieren genannt sind,nicht erforderlich ,eine berechtigung der fahrezeugpapiere durch die verwaltungsbehörde (zulassungsbehörde) zu veranlassen
versteh ich das so richtig das es erlaubt is ohne das ich zum tüv eintragen lasse muss??
allgemeine betriebserlaubnis :nummer der abe 46735
auf der anderen seite steht
Abweichend von den Bestimmungen des paragraph 27 stvzo (berechtigung der fahrzeugpapiere) ist es bei verwendung einer im gutachten aufgeführten reifen-oder felgengrösse ,sofern diese nicht bereits in den fahrezeugpapieren genannt sind,nicht erforderlich ,eine berechtigung der fahrezeugpapiere durch die verwaltungsbehörde (zulassungsbehörde) zu veranlassen
versteh ich das so richtig das es erlaubt is ohne das ich zum tüv eintragen lasse muss??