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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Grün-Weißes Problem



Bergilein
25.02.08, 16:27
Hallo Leute,

ich komm gerade von der autobahn und hab ein Problem mit dem "Freund und Helfer". Ich bin gerade auf der Autobahn auf dem Handy angerufen worden, sicherheitsbewusst wie ich bin , bin ich direkt auf den nächsten Parktplatz gefahren. War gerade zufälligerweise kurz vor einem.

Am Parkplatz bin ich dann angehalten, hab mich abgeschnallt und bin ans Telefon gegangen. Motor lief noch. Nach 20 Sekunden Gespräch taucht auf einmal ein Polizist bei meiner offenen Fahrertür auf und sagt mir ich solle mal auflegen und aussteigen.
Nun kurz und bündig: Die haben mir ernsthaft 40€ + 1 Punkt aufgebrummt weil ich bei laufendem Motor am Steuer telefoniert habe… Was ist denn das bitte? Ich bin gestanden, Handbremse angezogen, Fahrertür offen, nur der Motor lief und deshalb soll ich 40€ zahlen und bekomm einen Punkt ?! :vogel: Ich weiß nicht ob ich jetzt lachen oder heulen soll. Mein Problem ist, dass ich noch in der Probezeit bin. Hat das irgendwelche Auswirkungen? Weil Nachschulung + Verlängerung will ich eigentlich nicht so gerne …:no:

Kann man überhaupt gegen so was vorgehen? Ich find das absolut lächerlich. Wie kann ich so jemanden gefährden? :confused::wallbash:

Gruß

David

ti96
25.02.08, 16:35
AFAIK ist die Gesetzeslage klar - laufender Motor = fahrbereit = 40,- Euro + 1 Punkt.
Und 1 Punkt in der Probezeit bedeutet i.d.R. Nachschulung & verlängerung.

tigrateufel
25.02.08, 16:39
der bussgeldkatalog sieht es nun einmal einfach so vor... so ist halt der Wortlaut. Dein Motor lief also ist es rechtens was die Polizisten getan haben!

Bussgeldkatalog - Folgende Strafen gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder - strassenkarten-europa.de (http://www.strassenkarten-europa.de/bussgeldkatalog.html)

und du hast Glück, das ist ein B-Verstoß, das heisst erst beim 2. B-Verstoß musst du zum Aufbauseminar !:

Nachschulung bei Führerschein auf Probe (Aufbauseminar für Fahranfänger) (http://www.fahrschule.de/fahren_lernen/Tipp3index.html)

Bergilein
25.02.08, 16:40
Ich glaub ich flipp aus :wallbash::beat:

Ach man, wie ich Deutschland hasse. Ich versteh solche Regelungen nicht. Warum zur Hölle darf ich dann was-weiß-ich wieviel Euro zahlen wegen so einer Nichtigkeit? Das regt mich jetzt schon auf ... Machen kann man dagegen echt nichts ? Bei mir sitzt das Geld jetzt nicht unbedingt locker um einfach eine Nachschulung zu finanzieren ... Mit Wohnung und Auto bin ich als Azubi schon genug beschäftigt :(

itchybee
25.02.08, 16:49
Ach man, wie ich Deutschland hasseDann geh mal ins Ausland und lass dich da bei so was erwischen...
da freust du dich direkt in Deutschland zu wohnen ;)

Vieleicht war der Herr Wachmeister einfach schlecht drauf an dem Tag oder du bist vorher schon aufgefallen :confused:

Bergilein
25.02.08, 16:53
Naja, wirklich freundlich war er nicht. Absolut Wortkarg, war irgendein alter S*ck. Der war übrigens alleine.

Dürfen die Kontrollen normalerweise nur zu 2. ausführen? Auf den Vater "umschreiben" kann ich das ja leider auch nicht, ist ja nicht so einfach wie wenn man geblitzt wird. Man, das ist mein erster Strafzettel, ich fahr echt immer angepasst. War noch nie ein Heizer, wie auch mit 60 PS :thumbdown:
In genau 27 Tagen wäre meine Probezeit um gewesen. Das ist echt traurig wegen so einem Mist ...

misterjack
25.02.08, 17:06
ähm ja, sinnlos Motor laufen lassen alleine ist auch verboten. Das du telefoniert hast, kam den Recht ;)

Aber, da er alleine war, sofort in Widerspruch gehen, wenn der Bescheid kommt und sagen, dein Motor lief nicht. Ich hoffe, du hast keine Zugeständnisse vor ihm abgeliefert. Dann steht Aussage gegen Aussage und das Ding ist gelaufen.

Disclaimer: Das war keine Rechtsberatung

DDStyle87
25.02.08, 17:29
Solche Sachen immer sofort zum Anwalt und hoffen, dass dir ein sehr geringes Strafmaß, wie es ja wohl der Fall ist (immerhin warst du nicht am Fahren und hattest dies offensichtlich auch nicht vor mit Handy am Ohr), auslegt wird. So kannst du vielleicht wenigstnes der Nachprüfung entgehen, indem du ein paar Sozialstunden machst oder noch ein paar Dollar an den Vater Staat abdrückst.

Bergilein
25.02.08, 18:33
Hm, das mit dem Anwalt hat mir mein Vater gerade auch vorgeschlagen. Ich hatte ein Fuß sogar aus der offenen Autotür draussen. Ja nee, is klar - ich fahr mit offener Tür und Fuß draussen schnell weg und Kuppel, Bremse und geb Gas mit einem Fuß.:wallbash:

Ich hab keinerlei Aussage gemacht, hab mich nur beschwert was das soll. Genau diese Argumente eben, das war dem egal. Der hat mich nur "belehrt". Manchmal ist die Polizei echt lächerlich. Der Punkt wär mir ja egal, aber die Kosten + Nachschulung hauen mir halt schon gut ins Budget :(

Ich hab den Motor nur laufen lassen, da er mir beim losfahren erst aufs 5. mal, oder so, angesprungen ist und ich keine Lust hatte auf dem Parkplatz auf den ADAC zu warten, falls gar nichts mehr geht. so unnötig das ganze, echt... Gott sei Dank hat mein Vater eine Rechtsschutzversicherung, da kann man sich auch mal ausführlich beraten lassen.

paddykiki
25.02.08, 19:25
Jetzt kommts: Bei den 40€ bleibts nicht!!!
Mit Bearbeitungsgebühren bist bei 63€!!!
Hatte ich letzten Monat :-(

Corsa A
25.02.08, 19:36
Is schon gut so,das sowas so viel kostet,weil sonst macht man es ja immerwieder,was nicht wirklich für ein gesetzt spricht

Stef
25.02.08, 23:59
Erstmal abwarten, ob überhaupt was kommt bevor du dich aufregst..

Allerdings würde ich mir ein Gedächtnisprotokoll eurer "Unterhaltung" anfertigen, für alle Fälle.

Bergilein
26.02.08, 00:07
Hab ich schon gemacht :)

und @ corsa a: irgendwie hab ich jetzt nichts anderes erwartet :whistling:Naja, es gibt schon leicht komische Sachen in Deutschland. Ich BETE drum dass ich keine Nachschulung wegen so einer Lapaie erhalte. Ich denke mal von wegen Nachschulung zählt ja schon das "Anzeigedatum", oder? Im Normalfall dauert es ja immer ein Bisschen bis das Zettelchen kommt, zumindest wurde mir das erzählt.

Ich reg mich nur auf, weils einfach beschissen ist so gut wie 2 Jahre ohne irgendein Verstoß zu fahren (ja, ich fahre wirklich gesetzestreu und mir hängen die Leute auch oft genug hinten drauf weil ich mich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halte) und dann für etwas, dass nicht mal wirklich im Straßenverkehr passiert so viel Geld bezahlen zu müssen.

FTBerlin
26.02.08, 00:46
dein pech ist nunmal dass du die vorraussetzungen, also tetbestandsmerkmale erfüllt hast und wenn der motor läuft und du drinne sitzt isses halt telefeonieren am steuer..... da kanns du dich nicht rausreden, auch wenn der beamte allein war..... er brauch keinen 2. der seine aussage unterstützt. in berlin werden diverse aufnahmen von einem einzelnen beamten durchgeführt.
die aussage des beamten hat mehr gewicht als von einem einzelnen.... das hängt aber auch schon mit der dienst und treuepflicht zusammen bzw seinem diensteid den er geschworen hat.
was du hoffen kannst ist, dass wenn du tatsächlich mit offener tür da standest und ein fuß draußen war der richter in diesem falle milde walten lässt, da ja nicht zu erwarten war dass du fahren willst...... aber das kann man im vornhinein nicht sagen...... leider heißt es für dich abwarten und schaun was da kommen wird.....

misterjack
26.02.08, 01:22
da kanns du dich nicht rausreden, auch wenn der beamte allein war..... er brauch keinen 2. der seine aussage unterstützt. in berlin werden diverse aufnahmen von einem einzelnen beamten durchgeführt.
die aussage des beamten hat mehr gewicht als von einem einzelnen.... das hängt aber auch schon mit der dienst und treuepflicht zusammen bzw seinem diensteid den er geschworen hat.
Totaler Quatsch, was du erzählst, denn das verstößt gegen das Grundgesetz: Artikel 3 - (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. - Demnach kann die Aussage eines Beamten nicht mehr wiegen als die eines Bürgers.

corsa666
26.02.08, 04:23
Totaler Quatsch, was du erzählst, denn das verstößt gegen das Grundgesetz: Artikel 3 - (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. - Demnach kann die Aussage eines Beamten nicht mehr wiegen als die eines Bürgers.

Mal sehen ob das einen Richter auch interessiert du Traumtänzer. FTBerlin hats erklärt wie wo warum. Ob das jetzt besonders fair oder im Sinne des GG ist, kann jeder für sich selbst entscheiden.

An der Stelle des Threadstarters würd ich mal n Anwalt konsultieren. Die Tatbestandsmerkmale sind zwar eindeutig beschrieben, aber die Regelung von wg. "Motor an = Telefonieren am Steuer" ist genau in deinem Fall ziemlich an der eigentlichen Intention des Gesetzes vorbei. Eventuell ergeben sich daraus Chancen, die Sache in eine Verwarnung umzuwandeln.

Vorteil an der Gesetzeslage ist halt, daß du in jeder Rotphase der Ampel unbehelligt telefonieren kannst. Es wird in den meisten Fällen schwer sein, dir von den Ordnungshütern beweisen zu lassen, daß in dem Moment, in dem sie dich gesehen haben, dein Motor nicht doch - wie es sich gehört - abgestellt war. ;)

-fall3n-
26.02.08, 07:55
Solche Sachen immer sofort zum Anwalt und hoffen, dass dir ein sehr geringes Strafmaß, wie es ja wohl der Fall ist (immerhin warst du nicht am Fahren und hattest dies offensichtlich auch nicht vor mit Handy am Ohr), auslegt wird. So kannst du vielleicht wenigstnes der Nachprüfung entgehen, indem du ein paar Sozialstunden machst oder noch ein paar Dollar an den Vater Staat abdrückst.


wegen 40€ zum anwalt? bei einem einigermaßen anständigen anwalt zahlst du alleine für die erstberatung 100-200€

ok, da du eine rechtsschutzversicherung hast, würde ich bei dem versicherer mal anrufen... vorausgesetzt, es ist eine verkehrs-rs mit eingeschlossen. da du nicht mehr daheim wohnst, kann es sein, dass du nicht mitversichert bist.



mfg nik

FTBerlin
26.02.08, 10:06
der artikel meint nicht die wertigkeit einer zeugensaussage, sondern dass alle menschen vor dem gesetzt gleich sind was die achtung der gesetzt und bestrafung bei einer misachtung angeht.
die glaubwürdigleit einer zeugenaussage ist davon in keinem falle betroffen!

Bergilein
26.02.08, 22:37
wegen 40€ zum anwalt? bei einem einigermaßen anständigen anwalt zahlst du alleine für die erstberatung 100-200€


Es geht mir nicht um die 40€, sondern um die Nachschulungsgebühren und vor allem um nochmal 2 Jahre Probezeit.

Ich weiß nicht, ich kanns einfach nicht einsehen dass ich wegen sowas nochmal 2 Jahre absolut nichts falsch machen darf und vor allem: Nachschulung - Super, ich lerne alles was ich schon weiß nochmal. Jetzt kommen bestimmt gleich Kommentare von wegen "weißt ja doch nicht alles wenn du das hier machst". Ich finde es einfach lächerlich. Was ist denn wenn ich den Motor anhabe und mich auf den Beifahrersitz setze? Keine Ahnung, aber ich finde so ein Urteil einfach überkrank und ich hatte auch schon wieder das Gefühl dass der Polizist die typische "Junge Leute und getunte Autos" Meinung hatte.

Am Freitag ruft mein Vater mal bei einem Anwalt für Verkehrzeug an, wurde uns von der Rechtsschutzversicherung empfohlen. Da bin ich mal seeeehr gespannt...

misterjack
27.02.08, 02:20
Ähm, für einen B-Verstoß bekommt man keine Nachschulung aufgebrummt oder 2 weitere Jahre Probezeit. Es sei denn, du hast schon einen B-Verstoß.

Und auch das sinnlose Laufenlassen des Motors ist verboten. Die Regelung hat außerdem ihren Sinn, es könnten sich sonst zuviele einfach durchmogeln.

Wenn du bis jetzt keinen B-Verstoß hast, lohnt sich der Gang vor Gericht aber definitiv nicht.

@corsa666, deine dumme Beleidigung kannste stecken lassen.
Und wenn man seine Aussage vereidigen lässt, kann nicht ein anderer Eid mehr zählen. Es kommt natürlich auch auf eigene Glaubwürdigkeit an etc. Jedoch ist die pauschale Aussage, dass ein Beamter durch seinen Eid automatisch mehr Gewicht hat, Quatsch.

corsa666
27.02.08, 03:46
@corsa666, deine dumme Beleidigung kannste stecken lassen.
Und wenn man seine Aussage vereidigen lässt, kann nicht ein anderer Eid mehr zählen. Es kommt natürlich auch auf eigene Glaubwürdigkeit an etc. Jedoch ist die pauschale Aussage, dass ein Beamter durch seinen Eid automatisch mehr Gewicht hat, Quatsch.

Ich würds einfach nicht als "Quatsch" abtun:

Dem Polizeibeamten werden vor JEDEM Gericht geschultes Auge, Professionalität, Objektivität und Unvoreigenommenheit "angedichtet".
Woher dieser Trugschluß kommt, ist mir zwar nicht ganz klar, denn auch bei der Polizei gibts - wie in jedem Job - auch Fallobst ohne Ahnung - aber egal, Fakt ist:

Deine Aussage gegen die eines Polizisten -> du verlierst - egal was war. Is doch logisch: Der Polizist steht als unvoreingenommener Profi und per Amtseid Verpflichteter da - und deine Aussage wird vom Gericht immer als "Schutzbehauptung" angesehen.
Teilweise jahrelange Erfahrung und spezielle Schulungen/Anweisungen für das Auftreten im Zeugenstand verschaffen einem Pol.-Beamten zusätzlich noch entscheidende Vorteile gegenüber dir bzw. Ottokraftstoffnormalverbraucher in puncto Glaubwürdigkeit, da muß man's auch mit der Wahrheit dann nicht immer soooo 100% genau nehmen.
Wer als Angeklagter die Glaubwürdigkeit eines Polizisten vor Gericht ins Wanken bringt, hat entweder verdammt gute Karten und/oder glücklicherweise einen ziemlich dummen Pol.-Beamten erwischt.

Alles andere ist Traumtänzerei - mehr wollte ich nicht sagen.

FireFly24
27.02.08, 08:53
Tipp: Die 40€ + den einen Punkt in Kauf nehmen und akzeptieren! Du hast irgendwo einen "Verstoss" begangen, akzeptiere das und lerne daraus. Das der Polizist auch noch so "nicht entgegenkommend" war, ist halt Pech. Solche gibts immer wieder. Solange keine Nachschulung, etc. anfällt würde ich es darauf beruhen lassen. Und gerichtliche Schritte lwürden hier nicht in Frage kommen wie schon erwähnt. Vor allem, da du jA auch im Unrecht bist und dann kann es mal ganz schnell ins Vielfache steigen ( Verlierer trägt Gerichtskosten, etc. ). Dann wirst du dein Leben nicht mehr froh.

@fall3n

So ein Blödsinn! Ein wirklich guter Anwalt hört sich erst mal den "Fall" so an, bevor er da irgendwas für verlangt. Wenn dein Anwalt so sein sollte, dass er nur für das Anhören gleich mal 100-200€ verlangt, würde ich mir mal schnell einen Neuen bzw. Anderen suchen!

Bergilein
27.02.08, 09:44
Wie gesagt, die 40€ und der Punkt sind mir eigentlich ziemlich Wurscht, mir geht es nur um die Nachschulung.

Stimmt das mit dem B-Verstoß? Das wäre ja klasse. Es würde ja entgegen aller Logik sprechen wegen so etwas die komplette stvo noch mal lernen, und vor allem einen Haufen Geld dafür berappen zu dürfen. Nun gut, in Deutschland ist ja sowieso nicht immer alles logisch. Im Prinzip hab ich ja niemand gefährdet oder sonst was (jaja ich weiß, ist trotzdem stvo). Unabhängig davon regt mich so was trotzdem auf. Mit den 40€ + Punkt find ich mich ab, aber Nachschulung würde ich auf jeden Fall nicht so auf mir sitzen lassen. Zumal man sich ja auch bis 20 kmh schneller blitzen lassen kann, ohne das etwas großartiges passiert. Mal Freitag abwarten.

-fall3n-
27.02.08, 10:25
Tipp: Die 40€ + den einen Punkt in Kauf nehmen und akzeptieren! Du hast irgendwo einen "Verstoss" begangen, akzeptiere das und lerne daraus. Das der Polizist auch noch so "nicht entgegenkommend" war, ist halt Pech. Solche gibts immer wieder. Solange keine Nachschulung, etc. anfällt würde ich es darauf beruhen lassen. Und gerichtliche Schritte lwürden hier nicht in Frage kommen wie schon erwähnt. Vor allem, da du jA auch im Unrecht bist und dann kann es mal ganz schnell ins Vielfache steigen ( Verlierer trägt Gerichtskosten, etc. ). Dann wirst du dein Leben nicht mehr froh.

@fall3n

So ein Blödsinn! Ein wirklich guter Anwalt hört sich erst mal den "Fall" so an, bevor er da irgendwas für verlangt. Wenn dein Anwalt so sein sollte, dass er nur für das Anhören gleich mal 100-200€ verlangt, würde ich mir mal schnell einen Neuen bzw. Anderen suchen!

ich muss mich beruflich oft genug mit denen rumschlagen und weiß, wieviel die in der regel verlangen, außerdem schlagen viele anwälte noch mal 50% oder mehr drauf, wenn sie wissen, dass die erstberatung von der rechtsschutzvers. übernommen wird

midue
27.02.08, 13:02
auch wenn es leicht OT ist frage ich mich seit ich in diesem Thread mitlese:

Was passiert mit bei den neuen Hybridautos die in der Stadt nur mit E-Motor anfahren und den Benziner irgendwann zuschalten ODER wenn man eine Start-Stop-Automatik an der Ampel hat? Woran will der Polizist erkennen das der Motor noch lief?

Bergilein
27.02.08, 13:32
Bestimmt wieder irgendein dummer Streitfall worüber Vater Staat noch nicht nachgedacht hat. Vermute ich jetzt mal ... Was ist eigentlich wenn man ein Elektroauto hat und der Motor einfach läuft? :p

FTBerlin
27.02.08, 13:54
bitte bleibt doch mal beim topic...... die frage ging nur ums telefonieren in seiner speziellen situation......
ich denke nich dass sich irgendeiner hier anmaßen kann zu sagen was wäre beim elektromotor...... was zudem hinfällig wäre, da in der definition der ordnungswidrigkeit MOTOR und nicht verbrennungsmotor genannt ist....
daher ist eine diskussion diesbezüglich hinfällig....... wenn also weiter hier abgewichen wird wird hier dicht gemacht.....
also vorm posten bitte nachdenken ob es zum thema gehört und gut ist.

Paddy 16V Sport
27.02.08, 14:19
Ehm HATTEST du den jetzt schonmal einen B-Verstoß? Weil wieso und warum du dann was bekommst steht in dem Link der hier auf Seite 1 gepostet wurde-eigentlich erklärt der alles.

Also wenn du noch wirklich GAR NICHTS vorher hattest: 40€ 1Punkt. Ende!

Wenn schon ein B-Verstoß da ist: Nachschulung, 4 Jahre Probezeit.

Achso ja: Es zählt natürlich das Datum des Vorfalles. Wäre ja sonst blöd: Stell dir vor du hast mal Fahrverbot und bekommst in dem Zeitraum einen Brief weil du geblitzt wurdest-Und dann hängen sie dir fahren ohne Fleppe an?:vogel: Nene es Zählt schon das Datum des Geschehens.

Edit: Wegen Elektro/Hybrid: Es Zählt die Stellung des Zündschlüssels! Das Nachweisen ist dann Sache der Polizei. Also hat man hier mit E-Motor bessere Karten.

Bergilein
27.02.08, 14:42
Ich hab einmal ein Knöllchen (vor der Berufsschule kassieren sie bei uns gerne ab) bekommen wegen Parken in entgegengesetzter Fahrtrichtung. Zählt das als B-Verstoß? Oder als was nun? :confused:

an-tigra-vity
27.02.08, 15:12
ich wusste das irgendwie war net, dass der motor aus sein muss, wenn man telefoniert. :kinn:

aber wenn dein vater ne rechtschutz hat, dann geh vor Gericht und so oft in Berufung, bis du irgendwann Recht bekommst.

ich würde auch sagen, dass der Motor aus war.
normal stehts da wirklich aussage gegen aussage.
schließlich wirst du ja auch vereidigt, genau wie der polizist.

schließlich musst du nicht deine unschuld beweisen, sondern der Staat muss deine Schuld beweisen.
Sag doch einfach den Motor sprang nicht mehr an und du hast deinen Vater angerufen, damit er dich holt...und dabei wurdest du vom Polizisten überrascht.

mfg tobi

Corsa A
27.02.08, 16:00
ich wusste das irgendwie war net, dass der motor aus sein muss, wenn man telefoniert. :kinn:

aber wenn dein vater ne rechtschutz hat, dann geh vor Gericht und so oft in Berufung, bis du irgendwann Recht bekommst.

ich würde auch sagen, dass der Motor aus war.
normal stehts da wirklich aussage gegen aussage.
schließlich wirst du ja auch vereidigt, genau wie der polizist.

schließlich musst du nicht deine unschuld beweisen, sondern der Staat muss deine Schuld beweisen.
Sag doch einfach den Motor sprang nicht mehr an und du hast deinen Vater angerufen, damit er dich holt...und dabei wurdest du vom Polizisten überrascht.

mfg tobi

ein polizist wird vereidigt wenn er seinen ausbildung beginnt/beendet

nein immer der angeklagte muss seine unschuld beweissen

wenn de rmotor aus gewesen wäre,wäre das ganze net passiert

also,mal einfach die finger ruhig halten wenn man absolut 0 plan hat.


Was man sich über sowas aufregen kann,wenn dieses gesetz doch so schwachsinnig is,warum "fällst" dann DU auf dieses gesetz rein?

Fakt ist,motor aus (auch an roten ampeln) - > darf telefoniert werden
Motor an -> es draf nicht telefoniert werden.

misterjack
27.02.08, 16:13
nein immer der angeklagte muss seine unschuld beweissen
Das stimmt nicht:

„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“

Unschuldsvermutung - Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung)

Als Nachweis gibt es hier nur die Zeugenaussage des Polizisten. Bergileins Aussage steht dann dagegen.

@Bergilein, mit ein wenig Recherche im Netz wäre dir aufgefallen, dass harmloses Falschparken nicht als B-Verstoß zählt.

Corsa A
27.02.08, 16:25
Das stimmt nicht:

„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“

Unschuldsvermutung - Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung)


Bevorst weiter klug scheisst lern lesen was andere leute schreiben.

Ihc hab nicht gesagt,dass du als ankeklagter immer schuld hast sondern,dass du verpflichtet bist deine unschuld zu beweissen.

Vorallem wenns ums verkehrsrecht geht,weil dich dann (zu 99%) immer der Staat anklagt.

In seinem fall würde der staat bei der anklage den polizisten als zeuge hernehmen.

Bergilein
27.02.08, 16:36
Selbst wenn der Motor ausgewesen wäre, wie soll man das beweisen? Ich hätte da gar keine Chance. Und vor Gericht gehen hatte ich eigentlich nicht vor :confused:Lügen werd ich da sowieso nicht. Ich warts mal ab.

Viper09
27.02.08, 17:27
Ist es nicht so, dass man -und zwar völlig egal was man gemacht hat (A, B Verstoß)- immer die Nachschulung machen muss, wenn man einen Punkt bekommt?
1 Punkt bedeutet --> Nachschulung.

So zumindest hatte ich mir das rausgesucht, wobei mir :PPP auch die Geschichte mit "Motor aus" aufgefallen ist.

Paddy 16V Sport
27.02.08, 17:34
Ist es nicht so, dass man -und zwar völlig egal was man gemacht hat (A, B Verstoß)- immer die Nachschulung machen muss, wenn man einen Punkt bekommt?
1 Punkt bedeutet --> Nachschulung.


Ehm es wurde jetzt bestimmt 3x Gepostet und es steht immernoch auf Seite 1 im Link das man 2 B-VERSTÖßE BEGEHEN MUSS BEVOR MAN EINE NACHSCHULUNG BEKOMMT!!! EGAL OB PUNKT ODER NICHT
Nachschulung bei Führerschein auf Probe (Aufbauseminar für Fahranfänger) (http://www.fahrschule.de/fahren_lernen/Tipp3index.html)

:vertrag: LESEN !

So damit wäre wenigstens das geklärt.
Und mir will immer noch keiner sagen ob du jetzt schon einmal einen B-Verstoß hattest!

Edit: 1. Wer einen Führerschein auf Probe hat und bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, dessen Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre.

Corsa A
27.02.08, 17:42
Selbst wenn der Motor ausgewesen wäre, wie soll man das beweisen? Ich hätte da gar keine Chance. Und vor Gericht gehen hatte ich eigentlich nicht vor :confused:Lügen werd ich da sowieso nicht. Ich warts mal ab.


Genau,dass is das vernünftigste.
Erstmal abwarten was kommt,vorher etwas erkundigen aber net verrückt machen lassen.
Dann kann man immernoch handeln.
Aber vor gericht gegen einen polizsten würde ich nicht versuchen,vorallem wenn du weisst du musst lügen.

Corex
27.02.08, 17:54
der bussgeldkatalog sieht es nun einmal einfach so vor... so ist halt der Wortlaut. Dein Motor lief also ist es rechtens was die Polizisten getan haben!

Bussgeldkatalog - Folgende Strafen gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder - strassenkarten-europa.de (http://www.strassenkarten-europa.de/bussgeldkatalog.html)

und du hast Glück, das ist ein B-Verstoß, das heisst erst beim 2. B-Verstoß musst du zum Aufbauseminar !:

Nachschulung bei Führerschein auf Probe (Aufbauseminar für Fahranfänger) (http://www.fahrschule.de/fahren_lernen/Tipp3index.html)


Der Punkt ist aber in der Probezeit das Punkt der Nachschulung heisst ;). Egal obs ein A B C D E F G Verstoß ist.. der Punkt zählt und heisst Nachschulung!

misterjack
27.02.08, 18:10
Kannst du es beweisen? Nein, aber wir. Punkte führen nicht zu Nachschulung, nur mindestens 2 B- oder ein A-Verstoß. :thumsup:

FTBerlin
27.02.08, 18:12
nun denn..... es ist wie schon oben erwähnt des öfteren das selbe geschrieben worden..... und bevor sich hier einige die köpfe einhaun wird hier dicht gemacht.......
vorallem wenn nur gefährliches halbwissen gepostet wird was keinem weiterhilft.... daher

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