PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Warnblinkleuchte modifizieren



homersimpson20
16.03.08, 20:11
Hallo Leute, in einem nicht deutsch-sprachigen Forum habe ich dieses Bild von modifzierten Warnblinkschaltern gefunden. Ich denke das die einfach mit ner Sprühdose lackiert wurden. Was meint ihr dazu ???

Gruß

#Chris
16.03.08, 22:14
hm...sieht ja ganz nett aus, aber muss der Warnblinkschalter nicht auch als solcher zu erkennen sein ?

Black-Bird
17.03.08, 00:31
Ja er muss mit dem Warnblink Symbol in rot verbaut sein ,wo er sitz bleibt uns offen aber er sollte natürlich im Bereich sein wo man hinkommt.
Hab mich da im Herbst mal schlaugemacht info by D*E*K*R*A.

dj-chris
17.03.08, 12:03
Ja er muss mit dem Warnblink Symbol in rot verbaut sein ,wo er sitz bleibt uns offen aber er sollte natürlich im Bereich sein wo man hinkommt.
Hab mich da im Herbst mal schlaugemacht info by D*E*K*R*A.


Völlig Richtig, er muss aber gut sichtbar angebracht sein, jetzt isset natürlich wieder ein streitpunkt was gut sichtbar ist?!


gruß dj

Ki3$3
17.05.08, 18:00
Hallo Leute, in einem nicht deutsch-sprachigen Forum habe ich dieses Bild von modifzierten Warnblinkschaltern gefunden. Ich denke das die einfach mit ner Sprühdose lackiert wurden. Was meint ihr dazu ???

Gruß


Hey in welchem Forum habt ihr die gefunden.
Ich suche so welche Warnblinkschalter. Selbst lackieren kann ich nicht deswegen will ich sie mir vielleicht kaufen.

Splitter
17.05.08, 18:13
doch sieht ganz nett aus.

den warnblinklicht schalter darf man doch hinlegen wo man will oder?

meiner klemmt nämlich unheimlich, deswegen hab ich überlegt den eigentlichen schalter in mks farbe zu lackieren und festzukleben und dann irgendwo anders einen hin zu bauen

Ki3$3
17.05.08, 22:11
Ich habe mal gehört der Warnblinkschalter muss frei zugänglich sein. Also nirgendwo versteckt.

caliber
18.05.08, 18:46
Black-Bird hat doch die wichtigste Info schon genannt!;)

Also keine anderen Farben und verstecke dafür auswählen! :nene:

The Alchemist
19.05.08, 12:56
- Es muss ein Druckknopf sein,
- gut zuzänglich,
- im Blickfeld des Fahrers,
- und als Warnblink schalter erkennbar

haben uns auch schon mit dem Tüv zu dem Thema auseinandergesetzt.

mfg. Flo

an-tigra-vity
19.05.08, 23:00
also ich hab meinen auch in wagenfarbe gelackt.
man erkennt ihn nicht. wenns problme gibt habt ich im handschuhfach nen kleinen aufkleber mit nem warnblinklich sysmbol druf...
einfach drufbabschen und feddisch ;)

babyblauer Corsake
20.05.08, 18:01
Also ich war auch bei 1mal Tüv, 1x GTÜ und einmal Dekra und alle haben gesagt es gibt keine Passage wo es festgelegt ist wie er aussehen muss. Aber alleine der Gesunde Menschenverstand von einem Prüfer wird dir niemals erlauben das ding zu versteckeln oder anzumalen.

Waldbrand
21.05.08, 00:19
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)



B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage
(1) Warndreiecke und Warnleuchten müssen tragbar, standsicher und so beschaffen sein, daß sie bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar sind. Warndreiecke müssen rückstrahlend sein; Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben. Die Warneinrichtungen müssen in betriebsfertigem Zustand sein.
(2) In Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden:


in[/URL] Personenkraftwagen, land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen sowie in anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t: ein Warndreieck;
in Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t: ein Warndreieck und getrennt davon eine Warnleuchte. Als Warnleuchte darf auch eine tragbare Blinkleuchte nach § 53b Abs[URL="http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53a.php#"] (http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53a.php#). 5 Satz 7 mitgeführt werden.

(3) Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne daß sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, daß sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.


(4) Fahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 mit Ausnahme von dreirädrigen Kraftfahrzeugen), die mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen, müssen zusätzlich eine Warnblinkanlage haben. Sie muß wie folgt beschaffen sein:


Für die Schaltung muß im Kraftfahrzeug ein besonderer Schalter vorhanden sein.
Nach dem Einschalten müssen alle am Fahrzeug oder Zug vorhandenen Blinkleuchten gleichzeitig mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) gelbes Blinklicht abstrahlen.
Dem Fahrzeugführer muß durch eine auffällige Kontrolleuchte nach § 39a angezeigt werden, daß das Warnblinklicht eingeschaltet ist.

(5) Warnblinkanlagen an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften des Absatzes 4 entsprechen.