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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : fahrwerk eintragen trotz winterreifen?!



sleeper_1
18.11.03, 16:49
servus,

hab mal eine wichtige frage.
ich muss morgen zum tüv. jetzt wollte ich mal fragen,
ob ihr wisst, ob ich mein fahrwerk auch mit winterreifen
eintragen lassen kann?!
hab 165er winterreifen und sommerreifen hab ich im fahrzeugschein
auch nur 165er. fahre aber 185er aber das weiß der tüv ja nich :-)

müsste doch dann eigentlich gehen oder?

gruss sleeper

SaarCorsa84
18.11.03, 17:00
Bei mir steht in jedem Gutachten (Reifen und Fahrwerk) drin, dass das eineauf das andere Gesondert zu beurteilen ist. musst du mal nachschauen was bei dir steht. Was das aber genau bedeutet weiß ich nicht,weil meine alus 1 Sommer ohne eintragung gefahren wurden.

Hab mein Fahrwerk aber auch mit den SerienReifen eintragen lassen. Wenns kein Gewinde ist und wenns die normale bereifung ist schaut der eh nur ob die Nummern stimmen. Und dafür musste dann 33 €uros latzen. Tüvprüfer müsste man sein :P

Mono
18.11.03, 17:19
hab ich im fahrzeugschein auch nur 165er. fahre aber 185er aber das weiß der tüv ja nich :-)Sorry wenn ich etwas patzig werde, aber du kotz mich an. Wenn Du deine Reifen nicht eingetragen hast brauchst du auch dein Fahrwerk nicht eintragen lassen. Beim Crash bist du sowieso am Arsch :evil: :evil: :evil: *sich umdreh und sofa vollkotz*

Jan294
18.11.03, 17:26
Yo, dem kann man sich nur anschließen, trifft die Sache aufn Punkt! Eigentlich sollte man den Nichteintragern den Führerschein weg nehmen! Glaub das wird sogar gemacht, leider muß man dafür ja erstmal erwischt werden... :evil:

sickman
18.11.03, 17:36
Wie dumm bist du eigentlich, daß du glaubst der Tüv weiß nicht was für Reifen du fahren darfs oder nicht. *kopfschüttel*

SirLoki
18.11.03, 17:36
Das kannst du so eintragen aber wie die anderen schon rumgemeckert haben bringt dir das ja garnichts! Hättest du deine frage nicht in dem andren Reifen Fahrwerk stellen können wegen so einem dreck immer was neues starten das kotzt mich so an hier im Forum meine güte man kann doch einfach mal die suche benutzen oder sonst was machen :evil: :evil: :evil: :evil:

Mfg der Daniel

Anonymous
18.11.03, 17:54
Jetzt regt euch mal wieder ab. Bringt doch eh nichts. Und ich wett mit euch, min. jeder 2te hat was illegales/nicht ganz astreines an seinem Auto. Ich guck mal in Richtung Mutterseite, wo der Workshop für den modifizierten Luffikasten ist. Und seien es nur Kleinigkeiten, die normal eh ned auffallen. Isch ja auch egal jetzt.

@sleeper
Der TÜV weiß sehr wohl, welche Reifen du fahren darfst und welche ned und welche in deinem Schein stehen. Meinst du er trägt dir ein Fahrwerk auf 185er Reifen ein, obwohl nur 165er im Schein stehen? 185er Reifen sind auf dem Corsa generell eintragungsfähig. Also, bau dein Fahrwerk ein und laß es MIT den 185er Reifen eintragen. Es wird dir wenig bringen, wenn du mit Fahrwerk und 165er Reifen zum Eintragen fährst und hinterher wieder deine 185er draufmachst. Das Fahrwerk wird in den Schein in Verbindung mit den Reifen die du bei der Eintragung drauf hast, eingetragen (was für ein Satz *g*). D.H. steht da nachher z.B. auch genehmigt blabla-Fahrwerk (inkl. Daten) in Verbindung mit 165/xx/xx.
Merkst was? Spätestens in der nächsten Polizeikontrolle ist Ende, wenn sie es merken. Von einem Unfall ganz zu schweigen.
Also, Fahrwerk inkl. 185er Reifen eintragen lassen und du bist auf der sicheren Seite.

Grüßle Nadine

sleeper_1
18.11.03, 18:03
also jungs wer lesen kann is klar im vorteil!! :evil:

ihr spackt hier voll rum. is ja echt voll der kindergarten!! :evil:

ich habe gemeint, dass ich meine sommerreifen halt schon runtergemacht habe und jetzt zum tüv muss. also will ich mein fahrwerk usw.. jetzt schon eintragen lassen mit meinen eingetragen winterreifen und die 185er sommerreifen dann nächstes jahr im sommer eintragen lassen!!

war das verständlicher?! :roll:

ET
18.11.03, 18:16
servus,

hab mal eine wichtige frage.
ich muss morgen zum tüv. jetzt wollte ich mal fragen,
ob ihr wisst, ob ich mein fahrwerk auch mit winterreifen
eintragen lassen kann?!
hab 165er winterreifen und sommerreifen hab ich im fahrzeugschein
auch nur 165er. fahre aber 185er aber das weiß der tüv ja nich :-)

müsste doch dann eigentlich gehen oder?

gruss sleeper

Na also Nadine hat dich ja sehr gut "verteidigt" aber das Kommentar hättest dir schenken können!!!!! Ich kann zum Beispiel sehr gut lesen und wie du ja hier siehst, hast DU geschrieben, dass du die 185er drauf hast und das weiß der TÜV ja net. Daraus kann man ableiten, dass du die 185er NICHT eingetragen hast.

Und zum Thema Kindergarten hat er leider net ganz unrecht, einer fängt an und alle schreien: jawohl!!!! Is net korrekt Jungs!!!

aber @ sleeper_1: Schon mal was von gehört: Wie man in den Wald reinschreit, so schallt es heraus????

Mfg tobi

Corrado45
18.11.03, 18:26
Also eintragen ist kein Thema. Beim TÜV wird die Freigängigkeit der Räder und die Bodenfreiheit überprüft und gut. Wenn du dann andere Reifen eintragen willst wieder das gleiche Spiel. Rad/reifen-Kombi wird immer in Zusammenhang mit FW geprüft.

sleeper_1
18.11.03, 18:32
@ corrado45

danke damit ist meine frage beantwortet! :)

Zion
18.11.03, 18:36
Lass die 185er Sommerreifen mit eintragen, kostet das Gleiche...

sleeper_1
18.11.03, 18:47
"Lass die 185er Sommerreifen mit eintragen, kostet das Gleiche..."

aber dann muss ich doch die reifen/felgen montieren oder?!

Corrado45
18.11.03, 18:51
Logo. Und ich meine das kostet für jedes Teil extra. Muß doch ne Abnahme nach §19/2 erfolgen. Und die kostet für jede Eintragung extra. Ca. um die 40 Euro.

ET
18.11.03, 19:10
Dann montierste auf einer Seite Winterreifen und auf der anderen Sommerreifen *looooool*.

Mein Tüv hat mir das damals angeboten, wenn ich die Winterreifen mitbringe (im Kofferraum!) dann schaut er sich das auch gleich an und das gibt dann einen Preis.

Mfg tobi

Ralf
19.11.03, 08:02
Da ich selber 185er-Sünder bin, nur mal der kleine, dezente Hinweis das die Kombination mit Originalopelfelge nur für den GSI zulässig ist! Und wenn du einen korrekten TÜVer vorfindest, wirst du Schwierigkeiten bekommen, da du weder ein Gutachten/ABE noch eine Werksfreigabe hast. Es haben hier im Forum schon einige eingetragen bekommen, aber Garantie dafür gibt es keine.

Capuchino
19.11.03, 09:35
Könnt ihr mal das rumgehacke lassen? das ist ja schon wieder schlimm hier!

Also nochmal ganz in ruhe... Wenn die dein FW mit den Winterpellen eintragen lässt, dann gilt die Eintragung des FW nur in Verbindung mit dieser Reifengröße... Fährst du dann (im Sommer) ne andere größe ist die FW-Eintragung damit ungültig. Ich persönlich würd beides zusammen eintragen lassen. Allein schon wegen der kosten.

sleeper_1
19.11.03, 11:37
also zu den 185ern, ich habe extra felgen dafür nich die standardfelgen.

also ihr meint, ich sollte die felgen mal mitnehmen und fragen, ob die mir das alles zusammen eintragen?!

Mono
19.11.03, 11:39
Riiichtiiiisch :wink:

sleeper_1
19.11.03, 12:15
so könnt euch also alle wieder beruhigen. hab eben meine sommerreifen nochmal montiert und fahre gleich zum tüv! hoffe ihr könnt jetzt alle wieder ruhig schlafen ! :wink: :D

Anonymous
19.11.03, 12:18
so ists brav :mrgreen: *flücht*

Grüßle Nadine

sleeper_1
19.11.03, 15:51
so ne scheisse, ich war vorhin beim tüv. wegen fahrwerk und reifen is alles ok, aber für meinen scheiss k&n luftfilter brauch ich ein neues gutachten. habe derzeit nur einen prüfbericht und die sind nicht mehr gültig! :evil:

naja hab bei racimex angerufen. muss jetzt das alte gutachten hinschicken plus 5 € und dann bekomme ich ein neues.

ja und dann hab ich noch probleme gehabt wegen der motorhaubenverlängerung von mattig. selbes problem hab nur nen prüfbericht. aber von mattig gibts kein gutachten :evil:
so eine scheisse!! muss jetzt mal nen kumpel fragen, der kenn einen beim tüv der ihm wohl alles einträgt. mal sehen obs klappt?! :roll:

laubfrosch
19.11.03, 18:27
Moin,

@sleeper: Toi toi toi. Klingt aber nach Einzelabnahme das Ganze :(


mir is da beim Lesen was eingefallen:

wie isses, wenn man die Sommer-185er korrekt eingetragen hat (die und die Felgenmaße blah blah auf Alu blah keine Schneeketten blah), und dann von den Abmessungen identische Stahlfelgen mit Winter-185ern (selbe Größe, ET etc.) montiert, wegen Streusalzflecken *piiiinz, will mir doch nett meine Alus versauen* oder wasweissich, erlischt die ABE ? Kriescht man Ärger? Muss man nochma zum TÜV Geld loswerden oder is eingetragene Reifenmaße gleichbedeutend mit "Felge egal, Hauptsache Maße und ET stimmen ?

corsaheizer
19.11.03, 19:42
hrm?

versteh ich das richtig, dass die eintragung vom FW null und nichtig ist, sobald man anders dimensionierte räder aufzieht und auch einträgt???

soll ich das FW dann nochmal abnehmen lassen oder was???

klingt für mihc ziemlich irrsinnig..........

ET
19.11.03, 19:58
Das FW wird nur IN VERBINDUNG MIT der zu dem Zeitpunkt aufgezogenen Rad-Reifen-Kombi eingetragen. Alle anderen Räder müssen extra abgenommen werden. Das ist halt der deutsche TüV, wer frägt denn da noch nach dem Sinn?

Mfg tobi

corsaheizer
19.11.03, 22:24
isn scherz oder??
werd morgen mal in den wisch reingucken und schauen ob da die rad- reifenkombi drinsteht.. habs übrigens inner tuningbude einbauen lassen und auch eintragen.

der wisch war komischerweise schon fertig als ich das auto nach ner knappen std einbauzeit abgeholt habe. (hatte am tag vorher mein kommen angemeldet). is übrigens n dekra wisch

sleeper_1
19.11.03, 23:27
naja is doch wohl logisch, dass wenn ich z.b. mein fahrwerk mit 165/65r14 eintragen lasse und mir dann 195/50 r15 draufziehe, dass ich das nochmal abnehmen lassen muss, weil das ja dann vielleicht nich mehr passt!

also von daher machts schon sinn! :)

Ralf
20.11.03, 08:13
Wenn ich die letzten Postings lese, habe ich den Eindruck, dass hier erfolgreich aneinander vorbei geschrieben wird. Um die Thematik mal aufzugreifen und vielleicht klarzustellen: der Eintrag des Fahrwerks (wenn er denn mal geschehen ist) GILT NATÜRLICH UNVERÄNDERT WEITER!!!!
Einzutragen gilt es "lediglich" die NEUE Rad-/Reifenkombination, denn das ist ja auch der neue und eintragungspflichtige Tatbestand! Und im dazugehörenden Gutachten der Felgen steht GARANTIERT drin, dass für ausreichende Freigängigkeit in den Radhäusern gesorgt werden muss!! Und dieser Forderung (entsprechend dem GUTACHTEN DER NEUEN FELGEN) ist natürlich nachzukommen. Dass dies aufgrund des bereits verbauten Fahrwerks schwieriger sein kann mag wohl sein, aber solange das Ergebnis stimmt, steht einer Eintragung der NEUEN RAD-/REIFENKOMBINATION nichts mehr im Wege! Also nochmals gaaaanz kurz zusammengefasst: einzutragen gilt es die neuen Räder und sonst NIX!!!!

Und wenn ich ehrlich bin, erkenne ich an dieser Vorgehensweise nichts ungewöhnliches, unsinniges etc ...

Könnte mir lediglich vorstellen, dass das Ganze sich nur dann anders darstellt, sofern das Fahrwerk gleich in Verbindung mit breiteren Felgen und Reifen eingetragen wurde und später wieder auf das Serienformat bzgl. Rad/Reifen gewechselt wird. In dieser nun neuen Verbindung müsste das Fahrwerk neu eingetragen werden bzw. die Eintragung des Fahrwerks auch auf das Serienformat erweitert werden.

corsaheizer
20.11.03, 09:50
danke ralf, mehr wollte ich nicht wissen.

und es wurde aneinander vorbei geschrieben.. hab mir die letzten postings jetz nochmal zu gemüte geführt.

laubfrosch
21.11.03, 14:01
Könnte mir lediglich vorstellen, dass das Ganze sich nur dann anders darstellt, sofern das Fahrwerk gleich in Verbindung mit breiteren Felgen und Reifen eingetragen wurde und später wieder auf das Serienformat bzgl. Rad/Reifen gewechselt wird. In dieser nun neuen Verbindung müsste das Fahrwerk neu eingetragen werden bzw. die Eintragung des Fahrwerks auch auf das Serienformat erweitert werden.

:?: :?:
Eh hier eine Welle der Entrüstung losbricht....
Das stellt sich genau so dar :wink:

Das Fahrwerk wird nach Ziffer 13H (Fzg.-Höhe) berücksichtigt, das ist dann ein allg. Wert für alle Rad- Reifenkombinationen die im Schein freigegeben sind. Andere Felgen/Reifen werden nach Ziff. 20-23 eingetragen. Die Freigängigkeit muss in Verbindung mit der Breitesten Rad/Reifenkombi geprüft werden, alle anderen Größen im Schein sind ohne weitere Prüfung lt. ABE fahrbar. Wird also nach der Abnahme wieder in orig. Zustand der Räder/Reifen umgerüstet, stehen die ja schon im Schein und sind fahrbar. Ihr könnt im Winter also alle ruhig schlafen.

Würde das von dir gepostete stimmen, müssten die anderen Größen aus dem Schein bzw. Brief entfernt werden. :wink:

Gruß, Frosch