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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kopie vom Fahrzeugschein



Tigra345
23.05.08, 18:37
Hi suche eine Kopie von einem fahrzeugschein der die felgen 7,5 x16 et35 mit den reifen 195/45/16.
Hab im forum halt gelesen das einige die drauf haben ohne was zu machen. und ich halt beim tüv war und der nein sagte.
deswegen suche ich eine.
Hoffe ihr könnt mir helfen.

Moir
23.05.08, 19:01
Aus welchem grund hat er dir des ned eingetragen? da muss er doch nen grund gesagt haben

A2TheZ
23.05.08, 19:12
Hat der Tüv dir denn zugesichert das ganze einzutragen wenn du ihm eine Kopie einer solchen Eintragung vorlegst?
Kann mir gerade nicht vorstellen, dass eine gemachte Eintragung was ändert? Wenn der Prüfer nicht will will er nunmal nicht :)

Moir
23.05.08, 19:33
ich kann mir eig. nur vorstellen dass ers ned eintragen wollte weil i-was schleift oder zu wenig federweg da is
und dann würd nur bördeln oder ziehen was bringen

Green-Tiger
23.05.08, 19:41
Hast du das Serien Fahrwerk drin? oder ein Sportfahrwerk? Ist er Tiefer?

Tigra345
23.05.08, 19:58
er hat gesagt platz ist genug.die räder stehen ein bissel drüber.wenn ich eine kopie hätte wers bestimmt leichter.ja er ist 40/40 tiefergelegt

Kev89
23.05.08, 20:19
ich habe auch 40/40 mit 195er 50 flanke auf 15 zoll felgen und es ist gaaaanz knapp ;-) was sagt uns das?

Tigra-serk
23.05.08, 20:39
probiers beim anderen tüver habe, 195 45 16 die felge 7x 16 et35 und ist 40/40 tiefer,die dekra wollte nicht aber ein küs prüfersagte alles klar das ist noch alles im maß. :)

little_tigi
23.05.08, 22:01
Naja, ich frag mich gerade, was die Kopie bringt in diesem Fall. Der Prüfer weiß trotzdem net wie das Auto aussieht und ob da gezogen wurde oder net. Nach aktueller StVZO muss eh bis zur Radnabe das Rad abgedeckt sein... (nicht nur das Profil). Somit ist diese Eintragung unter Berücksichtigung des aktuellen Rechts eh verdammt waage.

A2TheZ
23.05.08, 23:27
Naja, ich frag mich gerade, was die Kopie bringt in diesem Fall. Der Prüfer weiß trotzdem net wie das Auto aussieht und ob da gezogen wurde oder net. Nach aktueller StVZO muss eh bis zur Radnabe das Rad abgedeckt sein... (nicht nur das Profil). Somit ist diese Eintragung unter Berücksichtigung des aktuellen Rechts eh verdammt waage.

Echt? Seitwann ist es der Fall das nichtmehr nur die Lauffläche abgedeckt sein muss?
Mal ganz blöde gesagt würde das ja bedeutet, dass die hälfte der Leute hier ohne gültige Eintragung rumfährt ^^

Aus Erfahrung kann ich nur sagen 35/35Fahrwerk + die hier diskutierte Reifengröße wurde bei mir vom Tüv Hessen ohne irgendein Kommentar sofort eingetragen. Meiner Meinung nach sieht das echt grenzwertig aus, kann bei gelegenheit mal ein Bild machen und posten falls wen interessiert =).

insane
24.05.08, 01:32
Eintragungen haben _immer_ bestandsschutz. Wer also vor dem jeweiligen Stichtag die Eintragung gekriegt hat, darf auch weiterhin so rumfahren (mal abgesehen von extremem Kram wie Alu-Heckspoiler oder so) Ansonsten muss IIRC nicht das komplette Rad abgedeckt sein, sondern irgenwelche bestimmten Winkel (die ich grad natürlich nicht zur Hand habe ;)), über dem Rad. Und da auch wiederum nur die Lauffläche. Wie der jeweilige TÜVling das handhabt ist wiederum eine andere Frage. Wie üblich alles ohne Gewähr, und ich lasse mich gerne eines besseren Belehren. ;)

Tigra345
24.05.08, 01:32
ja mach mal

blobberio
24.05.08, 09:03
das ganze ist nur ne Richtlinie. Die Prüfer tragen (grade beim Tigra) nach der alten und nach der neuen Richtlinie ein. Die ersten Tigras fallen noch nicht unter die neue, die neuen aber schon (die alten auch wenn sie schon eine EU Zulassung bekommen haben, mir wurde das ganze auch mal bei ner Eintragung aufgeschwatzt).

zu deinem Problem: wenn das Rad übersteht musst du halt dafür sorgen dass das nichtmehr der Fall ist.
Vorne kannst du dir noch Sturzkrorrekturschrauben kaufen und damit den Sturz dann recht negativ einstellen und so dann zum Tüv (danach halt wieder richtig einstellen, sonst brauchst du alle 5000km neue Reifen auf der VA).
Das ganze ist allerdings auch nur ne "Pfuschersache", wirklich wasserdicht ist die Eintragung damit nicht.

Moir
24.05.08, 10:21
der tüv sagte zu mir es gebe zwei Wege wie das rad abgedseckt sein muss.
entweder muss alles abgedeckt sein(auch die Felgen)
oder von der radnabe 10cm nach oben und auf der höhe muss die Lauffläche abgedeckt sein

gigamaster
24.05.08, 11:14
huhu,

also ich hatte keine probleme habe auch 16" 7,5 un et 35 mit 195/45 R16.

Die haben n bissl rausgestanden un geschliffen dann hab ich grad des plastik innen rausgeschnitten.

Bei mir steht die Felge auch raus aber die Lauffläsche vom Reifen is abgedeckt.

Ich war bei DEKRA und bei TÜV die wolltens ned eintragen.

Dann war ich bei KÜS alles ohne probleme war alles erledigt in 5 minuten :)

mfg

little_tigi
24.05.08, 12:17
Also ich habe auch schon seit Jahren das ganze am Tigra eingetragen und bin so schon zweima durch die HU. Bei der letzten durfte ich mehr wie 5mal antanzen, eben aus diesem Grund! Auch obwohl das ganze vor dem oben genannten Stichtag ewig eingetragen wurde, stellten die sich quer! Der hat mir sogar nen Schrieb mitgegeben, den ich noch irgendwo rumliegen hab. Ich such den ma raus und versuch den irgendwie ma online zu stellen.

So, ich hab ihn grad und ich schreib das grad ma so hier rein wies draufsteht!



EG-Richtlinie/ECE-Regelung 78/549/EWG

Radabdeckungen (Karosserieteile, Kotflügel etc.) sind vorgeschrieben. Sie müssen so konstruiert sein, dass sie andere Verkehrteilnehmen möglichst vor aufgewirbelten Steinen, Schmutz, Eis, Schnee und Wasser schützen sowie Gefahren vermindern, die sich durch Kontakt mit den sich drehenden Rädern ergeben.

In diesem Teil, der durch die Radialebene 30° vor und 50° hinter der Radmitte gebildet wird, muss die Gesamtbreite der Radabdeckungen mind. ausreichen, um die Breite des Reifens unter Berücksichtigung der extremen Bedingungen der Kombination Reifen/Rad abzudecken. Bei Zwillingsrädern ist die Gesamtbreite der beiden Räder zu Berücksichtigen. Hintere Kanten der Radabdeckungen dürfen nicht oberhalb einer horizontalen Ebene enden, die 150mm über der Radmitte liegt; der Schnittpunkt der hinteren Kanten mit dieser Ebene muss außerhalb der Längsmittelebene des äußeren Rades liegen.

Radabdeckungen müssen möglichst nahe am Reifen liegen. Sie dürfen aus mehreren Teilen bestehen, sofern keine Lücken sind. Sie müssen dauerhaft befestigt befestigt, insgesamt oder aber in Teilen abnehmbar sein.
Der Hersteller muss bestätigen, dass zumindest auf einem des für die Antriebsachse (...) des Fz-typs genehmigten Reifentyps mind. ein Typ einer Schneekette verwendet werden kann.
Eine Kombination von Schneeketten, Reifen- und Radtyp muss vom Hersteller angegeben werden.

(...)


So, abgesehen von der Schneekettensache, is das asoweit alles was uns in diesem Fall betrifft. Die Winkel von 30° und 50° sind ebenfalls darin geregelt und wer sagt es sei "nur" ne Richtlinie, der täuscht sich. Ist nämlich auch ne ECE-Regelung und die hat schon mehr zu sagen. Klar bleibt da noch bissl Spielraum für den jeweiligen Prüfer, aber Fakt ist Fakt.

Wie ihr lesen könnt, muss der komplette Reifen abgedeckt sein - ich weiß selber wie das Wasser hinter mir aufgewirbelt wurde und selbst vorne wurds immer an den Spiegel geschleudert! Is nicht schön, is ne riesen Gischt, die dem Hintermann net wirklich weiterhilft.