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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beleuchtung ?



Patrick 606
13.08.08, 15:53
Moin

Also habe da mal ne frage habe bei mir im Corsa
son bissen was ein gebaut Fußraumbeleuchtung
und beleuchtete Türgriffe beides über die Deckenleuchte
geklemmt also wenn ich die Tür auf mache leuchtet beides
oder wenn ich den Wagen über die Fernbedienung auf schlisse !?
ist das legal oder net ?

thx schon mal im Voraus

GKSamyD
13.08.08, 16:23
moin,

mein Wissensstand ist so: Es darf kein Licht nach außen scheinen und den Verkehr blenden.
Ansonsten ist dieses Thema Auslegungssache...
ich hab auch ne Fußraum- und Ausstiegsbeleuchtung in den Türen. Tüv is erst nächstes Jahr, mal gucken, was der dazu sagt...

FTBerlin
13.08.08, 19:40
esw ird sich sicherlich keiner über so eine schaltung beschweren wenn andere verkehrsteilnehmer nicht belästigt bzw abgelenkt werden können...
ansonsten bemühe doch einfach mal die suche, da dieses thema auch schon x mal besprochen wurde....

yakoli
13.08.08, 20:07
Meine Corsas sind mit Fussraumbeleuchtung auch ohne Anstand durchn TÜV gekommen.

Wie schon erwähnt - solange nichts nach aussen strahlt und andere geblendet / abgelenkt werden ist das alles kein großes Diskussionsthema fürn TÜV - wenn alles im Rahmen bleibt.

kieler-corsa
13.08.08, 21:58
mein letzter wagen hat durch die fußraumbeleuchtung blau geleuchtet wie ein ufo. sah nachts echt geil aus. hab dann mein tacho runter geregelt da es echt extrem war beim fahren nur mein tacho war dann zu dunkel

Patrick 606
10.07.09, 12:53
War Anfang des Jahres zum Tüv :blink:
Da der Tüv Fällig wahr 2 Jahre rum :thumbdown:
Der Tüv- Mensch hat sich alles penibel angeschaut gerade meine
Ganzen Beleuchtungsumbauten.
Alles Ok sagt er hat mich direkt Drauf Angesprochen.
So wie das geklemmt ist kann keine was sagen meinte er.:thumsup:

Marci2801
07.08.09, 00:58
ja hab da nochmal ne frage...also wenn ich die fußraumbeleuchtung über nen extra schlater an und aus machen kann ??? is das dann auch noch okay oder schon wieder verboten:)

Ghost
07.08.09, 09:16
@ Marci2801, nein es ist nicht verboten. Darft dir gerne Schalter dafür einbauen. Wie alle schon gesagt haben : Alles was unterhalb der Scheiben ist kann problemlos verbaut werden (solange es nicht übertrieben nach aussen leuchtet)
Mit der Ausstiegsbeleuchtung siehts da schon wieder anders aus. Selbst wenn sie nur bem Türen öffnen und schliessen angeht. Im öffentlichen Strassenverkehr ist eine nicht Serie Aussenbeleuchtung unter dem Fahrzeug nicht zulässig. (Aussage Tüv Süd)
Also wenn überhaupt weisses Licht dafür verwenden dann sagt denk ich mal keiner Was. Nur bei Blau, Rot etc wird das wie eine Unterbodenbeleuchtung behandelt. Uns damit es jetzt nicht wieder ausartet: UB sind komplett nicht mehr legal, auch wenn man es mit irgendwelchen Realis bla bla geschaltet hat. Es ist eine Bauliche Veränderung am Fahrzeug, welche keine Erlaubniss hat, rigendwelche Lichter UNTER das Auto zu bauen. Hoffe ist verständlich so.

Mfg Michi

Patrick 606
07.08.09, 11:40
Also ich war an Anfang des Jahres zum Tüv :D

Hab Fußraumbeleuchtung in Blau (Vorne und Hinten)
und auch die Türgriffe in Blau (außen)
Sonnst auch noch einiges an den Amateuren verändert.:thumsup:

Selbst mein Schaltknauf ist OK das ja auch das

Schalt Schema mit Leuchte. :notworthy:


Er hat sich das alles penibel angeschaut und von mir erklären lassen
Und sagte später zu mir so wie das alles ist ist es OK.

Hat mir noch ein Paar Tipps gegeben wegen Unterbodenbeleuchtung und so.
Hab Tüv ohne Beanstandungen bekommen.
Scheiben Tönung und ESD war auch alles io. :juhu:


Seit dem fahr ich immer zu ihm wenn ich Fragen habe.

mibo
07.08.09, 12:00
welcher tüver is das ? ;) der aus neuburg ?

Patrick 606
07.08.09, 13:48
Neee war in Gägelow. ;)