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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wieder mal Tüv Probleme...



Dr. Mace
06.12.03, 16:54
Hallo!

War gestern beim GTÜ und hab meinen K&N eintragen lassen. War auch vorher schonmal bei dem selben und hab meinen ESD und mein Fahrwerk Eintragen lassen.
Er hat mir wieder mal gesagt das mein Tigi zu tief ist. Ihr kennt ja diese Bestimmung mit den 50cm ab Unterkante Scheinwerfer. Hab ein FK 60/40 drin und somit nur 46cm höhe. Gut, er hatte es mir zwar eingetragen, aber das blöde an der Sache ist, dass er mir erzählt hat das wohl Gutachten für den Tigra zurück gezogen worden sind, weil er halt immer zu tief ist... Habt ihr auch davon gehört?
Wollte mal fragen wie das bei euch so mit der Scheinwerferhöhe aussieht? Fahrt ich auch alle nur so "halb legal" rum ? :roll:

Grüße,

Mace

TeenTigra
06.12.03, 16:57
Dann müsste ja für jedes 3 Auto die Gutachten zurück genommen werden!

Anonymous
06.12.03, 17:20
ich habe ca. 47 cm bis zu scheinwerferunterkante und der erste tüv bei dem ich war wollte es nicht eintragen (zu tief). der nächste hat es dann auch gemessen und meinte: 'naja, ich will ja nicht so sein, bis zum reflektor sind es ja fast 50, wenn ich aber die unterkante nehme dann nicht' :wink: glück gehabt :)

chrisMOD
06.12.03, 17:40
bei uns kenn ich irgendwie keinen tüver der mal "scheinwerferkante - boden" gemessen hat beim fw eintragen. hoff, ich lern auch nie einen kennen.

Dr. Mace
06.12.03, 17:49
Laut dem GTÜ Mensch, soll es im Raum Stuttgart schon richtig krass geworden sein. Da laufen die Politessen schon mit Zollstöcken rum und messen den Scheiß nach. Hoffe mal das, dass bei uns nicht so krass wird. Dieses 50cm Gesetz ist echt zum kotzen...

chrisMOD
06.12.03, 17:51
die politessen? ja ne is klar. bla :roll:

-Frank-
06.12.03, 17:53
Es ist leider tatsächlich so, dass der TÜV/Dekra etc. nun vermehrt auf die Einhaltung der "50cm-Regelung" schaut - wird in Zukunft noch schlimmer werden. Viele TÜV-Stellen in meiner Nähe verweigern die HU oder eine Eintragung, wenn die 50cm nicht eingehalten werden. Zum Glück ist es noch nicht soweit, dass es eine Rückkoppelung zur Zulassungstelle gibt - sollte das kommen, werden entsprechende "Sünder" mit einer Austragung des Fahrwerks bzw. mit Zwangsstillegung rechen müssen. Spruchreif ist da aber zum Glück nichts, aber angedacht wird das schon seit längerem.

Es sollte aber auch jetzt schon jeden klar sein, dass er in dem Fall, dass seine Projektionsflächenunterkante diesen Abstand nicht einhält, mit erloschener Betriebserlaubnis und ggf. ohne versicherungsschutz herumfährt. Die Karre kann also jederzeit (bei Kontrolle) stillgelegt werden und eine Ordungswidrigkeitenstrafe verhängt werden.

Und ein Tipp: Wenn die 50cm durch das Fahrwerk nicht eingehalten werden können, dann braucht man sich eh nicht mehr um eine eintragung bei einem -sagen wir mal- "humaneren" TÜV bemühen. Eine solche Eintragung ist dann eh für die Katz, weil wertlos. Und jeder Polizist und Tüver kennt mittlerweil die Bestimmungen... und wird sich auch nicht mehr von der eintragung besänftigen lassen. Nachmesseist einfach zu leicht *g*

Dr. Mace
06.12.03, 18:18
die politessen? ja ne is klar. bla :roll:

Hat mich auch gewundert. Ich geb ja nur weiter was der GTÜ'ler mir gesagt. Jedenfalls meinte er, dass dort sogar die Politessen mit Zollstock rumlaufen, nachmessen und Anzeigen aufgeben...