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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verschränkunstest -freigängigkeit der Räder-



Andy Deluxe
24.11.08, 10:06
Hallo,

ich habe folgende Frage:

Und zwar gibt es irgendwo einen Paragraphen oder Anweisung wie der Tüv die Freigängigkeit der Räder bei tiefergelegten Fahrzeugen prüfen muss?
MUSS ein Verschränkungstest gemacht werden? Wenn ja, wie ist dieser korekt auszuführen? (mit wippenden Personen im Kofferraum usw...)
Oder genügen wippenden Personen im Kofferraum wenn das Fahrzeug mit allen vieren am Boden steht?
Oder liegt es vll sogar am ermessen des Prüfers?

Wäre spitze wenn ihr mir weiterhelfen könntet, wäre sehr wichtig.

mfg Andy

FaTaL-X
24.11.08, 10:22
Servus,

Normen gibt es da nicht. Korrekt wäre es, das Fahrzeug auf die Bühne zu heben, vorn links und hinten rechts ne Stahlfelge drunter, Fahrzeug runterlassen und schauen, ob genügend Platz is und ob die Freigängigkeit gegeben ist.

Wird in den meisten Fällen so gemacht.
Liegt jedoch auch im Ermessen des Prüfers.

Andy Deluxe
24.11.08, 10:28
ja so kenne ich das auch.
Und wäre es nach diesem verfahren verlaufen wäre auch alles opti, aber bei mir hat sich dann noch der cop (90kg) in kofferraum gesessen und ist gewippt und dann ist der reifen am radhaus aufgesessen.
-> stilllegung und unmengen an kosten, punkte und und und...

habe demnächst gerichtsverhandlung deswegen und hätte gerne was in der hand.
das nächste ist ja das ich so schon 2 jahre fahre und auch bei HU usw nichts beanstandet worden ist. am fahrwerk wurde seitdem auch nicht verändert.
selbst der tüv welche dann die polizeiliche mängelliste bearbeitet hat, sagte da schleift nix und die freigängigkeit ist gewährleistet. dieser hat auch keinen verschränkungstest gemacht sondern hat eben 3-4 personen in kofferraum wippen lassen

frankausdd
25.11.08, 16:56
Wenn man es ganz genau nehmen würde, müsste man die Verschränkugstest machen und dir dann noch 200kg oder so in den Kofferraum packen, weil du auch im Urlaub mit einem vollbesetzem Auto und Gepäck nicht aufsetzen darfst. Grundlegend würde ich sagen, wirst da wenig ausrichten können.

Aber ich bin mal gespannt ob noch was anderes hier geschrieben wird.

Gruß Frank

Andy Deluxe
25.11.08, 17:56
also mit urlaubfahren usw ist nicht, da er ein 2 sitzer ist und einen überrollbügel hat und somit leichter ist als original

Blitzableiter
27.11.08, 08:52
Hallo

Interessiert keinen wenn noch die volle Zuladung laut Papiere möglich wäre.

Eigentlich ärgere ich mich immer wenn der Prüfer bei Eintragungen an Kd. Fahrzeugen bis zum zerbersten verwindet.

Auf der anderen Seite hab ich schon genug Autos mit zerstörten Reifen gesehen weil es nicht passte.

Gruß

Thomas

ice tiger
27.11.08, 11:35
Solange du noch nen zulässigen Restferderweg hast, einfach Begrenzer reinklipsen...
Dann kann der Wagen auch nur noch bis zum Begrenzer einfedern...
Dann können sich von mir aus 4 Cops à 100kg darein setzen und den Dämpfer kaputt wippen....jedenfalls würde das Rad nicht die Kante des Radhauses berühren...

Geht das nicht?

Übrigens...
Wenn ich das richtig verstehe, hat sich ein Cop bei einer Kontrolle, bei dir in den Kofferraum gesetzt und "rumgewippt", was ihm wiederum dazu ausreichte, das Auto stillzulegen??

Ich hab nur ein Frage...
War der Cop auch ein Sachverständiger?
Oder hast du von ihm nur ne Mängelkarte bekommen und der Tüv hat das Auto stillgelegt?

Ich könnte jetzt wieder ne Disskusion anfangen...aber das lass ich lieber...

Also ganz ehrlich....Wenn sich Dämpfer und Federn so sehr gesetzt haben, dass das Fahrwerk technisch einfach kaputt ist, verstehe ich den Einwand des Cops...aber es hört sich mal wieder nicht so an...

Wenn alle Normen wie Lichtaustrittskante, Restfederweg und gar die Richtlinie über die Mindestbodenfreihiet gegeben sind UNd die Kiste im Normalbetrieb nicht an den Rädern schleift (das müsste man ja auch an den Reifen sehen)...dann würde ich mir rechtlich gar keine Platte machen!

Wie ein Verwindungstest gemacht wird, ist nunmal Ermessensache...das kannst du als Fahrzeughalter nicht beeinflussen...Wenn Tüv-Prüfer A das so für aussreichend ansieht und Tüv-Prüfer B meint...Nö da müssten noch 2 Kohlensäcke mehr reinpassen und es werden nicht 1 Stahlfelge sondern 2 pro Seite drunter gelegt...Dann kann das nicht dein Bier sein...
Also irgendwo hört die Korrinten-Ka*kerei doch echt auf...


mfg

Andy Deluxe
27.11.08, 12:00
ne das hast du falsch verstanden.

also aufgehalten hat mich die polizei da er zu laut war. daraufhin musste ich mit zur polizeiwache und dort haben sie dann das auto beschlagnahmt. am selben tag paar stunden später kam der sachverständige welcher dann das auto unter die lupe nahm. aufgrunddesssen das damals bei der umstellung auf den neuen fahrzeugbrief auch in meinen schein vergessen worden ist die gewindehöhe (restgewinde und co) mit zu übertragen haben sie auch das fahrwerk überprüft.
da hat der sachverständige dann gesehen das er hinten rechts (nur rechts???) am radkasten aufsetzt wenn der cop hinten wippt.
-> stilllegung und ich musste die winterreifen montieren um das fhz wieder nach hause fahren zu können.

ich zuhause wieder die sommerreifen montiert und zum tüv gefahren. dieser hat mir gesagt das alles passt und die reifenfreiheit ausreichend ist. dieser hat aber keinen verschränkungstest gemacht sondern hat 4 pers hinten wippen lassen.

in einem anderen forum ist gesagt worden das man solche verschränkungstests eigentlciu nur bei fhz macht welche rundum einzelradaufhängung haben. aber da meiner verbundlenkerachse hat wandert beim verschränkungstest logischer weise das rad nach innen und schlägt an....
so hat das sein tüv-prüfer mal erklärt.---wieder eine andere version---

ich verstehe schon auch den sachverständigen der polizei. er will ja schließlich ruhig schlafen können und nicht bammel haben das ich mich überschlage aufgrunddessen das der reifen schleifen könnte.
aber ich finde es sei mal dahingestellt ob ich diese last jemals auf rad schaffe...
bzw die hersteller des fahrzeugs werden sich doch auch was gedacht haben warum man NUR 700kg hinten beladen darf. vll weil bei allem was drüber ist das rad hinten schleifen könnte oder was auch immer...
aber beim verschränkungstest wirken schon allein auf ein rad hinten MINDESTENS 400kg -> achlast bei 800kg. aber ich glaube so kann man das nicht sagen... denkfehler...

aber ich finde es nur noch scheisse das ich aufgrund dessen das es anscheinend keine feste regel gibt wie man das prüft ich ein haufen kohle zahlen darf und ständig der leidtragende bin...
rein theoretisch könnte die polizei mein fhz wieder still legen da am fahrwerk nachwievor nichts verändert worden ist.
dann bin ich wiederholungstäter und dann wird es wohl teuerer als 300€ und 3 Punkte werden.

ice tiger
27.11.08, 12:20
Ähm...Der Sachverständige hat dir die Kiste sofort stillgelegt?
Also Moment mal...Wenn dann wäre wohl ne Mängelkarte angebrachter gewesen...
Dieses Prüferpa*k würde ich...nee das sag ich jetzt lieber nicht...

Vielleicht hätte/würde ein Dämpferwechsel ja der ganzen Sache schon Abhilfe schaffen, oder Federwegsbegrenzer!?

Wenn du seit 2 Jahren schon so unterwegs bist, und der Reifen schleifen sollte, dann müsste das ja am Reifen zu erkennen sein!! Und zwar deutlich!

Wenn ich lese, dass da nur rumgewippt wurde und auf Grund dessen irgendne Vermutung aufgestellt wurde...da könnt ich platzen...
Ich kenn deine Situation...Ich war schon in einer Ähnlichen...
Ich bin allerdings erfolgreich vor Gericht gezogen!
Das wünsch ich dir auch!

Ich kann auch ein Serienfahrwerk dazu bringen, dass beim Wippen, der Reifen an die Kante kommt...So eine Grütze!
Sind deine Radläufe gebördelt? Dem Tüv kann es THEORETISCH völlig Wurscht sein, ob was bei ner Bodenwelle am Radhaus schleif oder nicht, solange die Kanten gebördelt und/oder ausreichend gezogen sind...Ist doch Sache des Fahrzeughalters, wie oft er seine Reifen tauscht...


edit: Du warst doch beim Tüv und der hat dir gesagt, dass die Freigängigkeit ausreichend ist...Hätte der dir das nicht irgendwie gutachterlich bestätigen können??

mfg

Andy Deluxe
27.11.08, 12:41
aber ich hätte ja , rein theoretisch, in der zeit wo ich das auto wieder zuhause hatte, federwegbegrenzer oder ähnliches machen können, das es wieder passt.
hab ich aber nicht... aber das kann ich ja schlecht beweisen...
und ja...federwegbegrenzer hätte schon genügt. aber wenn doch der tüv-prüfer sagt das alles passt...warum sollte ich? desweiteren bleib ich ja nachwievor an meinen 300€ und 3 Punkte sitzen.

der tüv prüfer welcher mir das dann abgenommen hat (also welcher die mängelliste bearbeitet hat) hatte ja amtl befugnisse oder wie das dort heisst...
glaub das ist nochmal mehr wie ien "normaler" tüv prüfer.

der sachverständige hat mir die kiste stillgelegt nachdem er gesehen hat das hinten das rad am radhaus anschlägt. ich habe auch gesagt ob er mir denn keine mängelliste oder ähnliches geben kann. daraufhin hat er gesagt, nein, da wenn mir jetzt etwas passiert auf den nach hause weg dann ist er dran und ich stelle damit eine gefahr für andere verkehrsteilnehmer da.

ice tiger
27.11.08, 13:00
Warte die Gerichtsverhandlung ab...

1.Du hast es im Fahrzeugschein eingetragen (hast du zufällig noch deinen alten Schein, wo auch die angepasste Fahrzeughöhe drinne steht)

2. Du warst bei einem 2. unabhängigen Prüfer, der dir auch gesagt hat, dass die Kiste so i.O.

Der Prüfer, der dir den Mist vor 2 Jahren eingetragen hat, hat seine Unterschrift drunter gemacht und d.h. das diese Eintragung rechtskräftig ist...Wenn jetzt ein andere Prüfer kommt und sagt, dass stimmt so nicht, dann müssen sich die Beiden zusammensetzen und sich rechtfertigen...Bei mir hat man aus Kostengründen damals sogar darauf verzichtet bei Gericht...Es ist eben ne Ermessensache...

Das mit der Verkehrsgefahr zieht nicht...Wenn ich zum Tüv fahre und die Plakette verweigert bekomme, dann ist mein Auto ja auch nicht gleich stillgelegt (außer das Auto ist in der Mitte durchgerostet), sondern ich hab i.d.R. ne Frist, den Mangel zu beheben und genau das hätte der tolle Sachverständige von der Polizei dir auch ermöglichen können/sollen/müssen...sofern dieser Mangel denn überhaupt vorliegt!
Mit nem kaputten Rücklicht bin ich auch ne Verkehrsgefahr...mit nem völlig intakten Fahrzeug kann man sogar auch ne Verkehrsgefahr sein...Jeder KANN ne Verkehrsgefahr darstellen...
Das wäre genauso, als würde die Polizei jemandem die Kiste stilllegen, weil er zu schnell gefahren ist...Er könnte ja eine Gefahr für Andere sein und mangels angepasster Geschwindigkeit einen Unfall verursachen...
Hier ist die Verhältnismäßigkeit einfach überzogen worden...Dein Fahrwerk und der Reifen sind ja offensichtlich nicht kaputt...sondern der Sachverständige ist der Meinung, dass das Rad bei ner übermäßigen Zuladung am Radhaus schleifen würde...
Wovon geht da bitte ne akute Gefahr aus?

Wie gesagt...Meines Erachtens hört sich das ganze nach ner überzogenen Lapalie an...
Das Problem ist das viele Herren in Grün und vom Tüff und Konsorten teilweise meinen, zuviel zu dürfen...
Gilt nicht für Alle...aber Einige übertreiben es.

mfg

Andy Deluxe
27.11.08, 15:40
so sehe ich es ja auch!
genau das ist ja das problem aber als normal sterblicher kann man da eben nicht viel ausmachen.
bin echt gespannt was da vor gericht bei rauskommt aber ob sich da ein richter für mich und gegen einen sachverständigen entscheidet bezweifel ich auch ein wenig...
kopien vom alten fhz schein und co habe ich natürlich noch. wäre nicht das erste mal das die zulassungsstelle was vergisst oder andere maße einträgt...

das nächste ist ja das ich erst apirl (im oktober wurde mein fhz stillgelegt) beim tüv war wegen HU/AU.
da war auch alles i.o.

ich frag mich da echt wozu ich da jede änderung am fhz abnehmen lasse und dafür einen batzen geld hinlege wenn ja doch wieder nichts passt...

ice tiger
27.11.08, 16:48
Hast du ne eigene VerkehrsRechtsschutz??
Ich würde mit denen bis auf's Messer streiten.
Bloß nicht abservieren lassen....bei solchen Fragen gewinnt, der der den längeren Atem hat...Leider aber auch der mit dem besserem Anwalt.:(

Wünsch dir auf jeden Fall das Beste!!

mfg

Andy Deluxe
27.11.08, 18:17
ne hab ich leider nicht...

dank dir

Pega
27.11.08, 19:18
ich kann mich Ice Tiger anschließen, streiten bis aufs letzte! Wenn der Prüfer das abgenommen hat dann kann dir das sch.. egal sein. Wenn man Individuell mit Autos sein will muß man heutzutage leider fast schon zwangsweise ne KFZ Rechtschutz haben.

Ich wünsch dir auf alle Fälle viel Glück, aber das wirste wohl haben denk ich. Ansonsten Wiederspruch und in die nächst Höhere Insatz gehen

Andy Deluxe
27.11.08, 19:25
also ich pers weiß ja das ich recht habe!!!
Denn ICH weiß ja das am auto zw diesen Tüv-Terminen keine Veränderungen gemacht worden sind!
und das muss ich natürlich irgendwie beweisen was ich nicht kann.

hoffe nur auf einen richter welcher mich auch versteht und nicht von grund auf schon voreingenommen gegenüber tuner ist.
Und ich hoffe auch das er sich den Kommentar spart: "Hätten sie ihr Auto nur nicht so tief gelegt dann hätten sie das Problem nicht" oder mir rät das auto hoch zu schrauben und das problem sei behoben...

frankausdd
27.11.08, 19:41
Also eins mag man doch hier aber trotz aller Kommentare mal zugestehen, wenn in das Auto die zulässige Zuladung gepackt wird und er dann schleifen würde, dann ist die Stilllegung doch im Grunde auch zur Sicherheit des Fahrers selbst. Man sollte nicht vergessen, dass ein Auto rein nach dem Gesetz immer Fahrtüchtig sein muss auch bei voller Zuladung. Da interessiert es nicht, dass man das auto nie soo voll gepackt wird.

Das ist wie mit Reifen, ich kann auch nicht nur Reifen drauf machen die nur bis 160 km/h reichen, nur weil ich sonst nie schneller fahre. Das finde ich bei Winterreifen schon den totaln Schwachsinn.

Nichts desto trotz, hoffe ich für dich, dass du einen Richter hast, der dir einfach mal die Schuld abnimmt und sagt, dass sich die Gutachter da auseinander setzen müssen.

Gruß Frank

Andy Deluxe
27.11.08, 19:46
aber wer weiß ob bei voller zuladung der reifen schleifen würde...
das sagt der verschränkungstest ja auch nicht aus.

frankausdd
27.11.08, 22:31
Nun, wenn man mal den Verschränkugstest macht und dann das zulässige Gewicht reinwirft, evtl noch ein bißchen wippt, dann wird es das schon zeigen. Aber wie du weiter vorne schon geschrieben hast, ist im Grunde noch interessanter, was passiert bei dir mit der Verbundlenkerachse, wenn du auf der Fläche stehst und Gewicht drin hast und dann noch einer wippt.

Für mich ist bei sowas immer schwe zu suchen. Bei meinem ersten Corsa, hat der Prüfer gemeint, dass er hinten schleift bei der Verschränkung und dass man da noch was machen würde. Nachdem ich ihm zugesichert hatte, dass ich das noch tun werde, hat er es mir dennnoch eingetragen. Ich habe nix mehr gemacht und geschliffen hat er auch nie wieder. Rechtens war das trotzdem noch nicht.

Gruß Frank

ice tiger
28.11.08, 08:48
Also eins mag man doch hier aber trotz aller Kommentare mal zugestehen, wenn in das Auto die zulässige Zuladung gepackt wird und er dann schleifen würde, dann ist die Stilllegung doch im Grunde auch zur Sicherheit des Fahrers selbst.

Ja...da ist schon was dran...Aber wenn man genau überlegt ist es ja nur ein "Mangel", den man mittels nem neuen Dämpfer oder Federwegsbegrenzern hätte ohne großen Aufwand beheben können...(und jetzt immernoch beheben kann...wie gesagt, sofern da überhaupt was schleift...)
Das hat man ihm ja aber nicht mal ermöglicht...
Da find ich ne Stilllegung echt übertrieben.

Und das find ich das Schlimme dadran...
Naja...wir können nur abwarten.

@Andy

Wäre toll, wenn du uns auf dem Laufenden halten könntest!

mfg

an-tigra-vity
28.11.08, 09:25
aber wer weiß ob bei voller zuladung der reifen schleifen würde...
das sagt der verschränkungstest ja auch nicht aus.

und genau um das herauszufinden, hat mein prüfer mein auto bis zur maximalen zuladung belastet ( mit sandbehältern) und wir sind dann 50 km rumgefahren.

ice tiger
28.11.08, 10:01
Was 50km? Wie lange wollte der denn probieren, bis was schleift?^^
Naja...besser so genau, als das man dann den Ärger hat...:-(

mfg

Andy Deluxe
28.11.08, 11:45
ihr könnt ja ein spendenkonto für mich eröffnen damit ich stellvertretend für alle tiefergelegten fahrzeuge und deren besitzer bis zum letztens cent kämpfe :)
aber als student lässt sich sowas recht schwer finanzieren...denn die kosten bleiben ja glaub am ende an mir hängen oder nicht?

wenn ich das auto bis zum max belade und dann den verschränkungstest mache, dann kann ich doch die dämpfer in schrott werfen oder nicht?
400kg zuladung + ca 500kg fahrzeugeigengewicht auf einem rad hinten....weiß ja nicht...das möchte ich meinem auto ersparen...
an den rahmen möcht ich da jetzt mal gar nicht denken...

Pega
28.11.08, 12:40
falls du vor gericht gewinnen solltest mußt du gar nix bezahlen ;)

Andy Deluxe
28.11.08, 12:42
ja wenn ich gewinn, ansonsten kann ichs auto verkaufen...
:(

NDG
29.11.08, 22:24
Boah Andy das kotzt mich an wenn ich das so les.
Haben die irgendwie einen Knall ?
Ich mein ich selber würd mich streiten bis ich recht hab und die auf Knien vor mir liegen.

Den grünen in deinem Falle würd ich auch gern was an den Rädern schleifen.... mit ner Motorflex !

Ich drück Dir die Daumen.

Aber an deinem Lader haben die nix gesagt ?
Ich mein wie dumm, ziehen sich an so nem Pipifax hoch,
wenn die wüssten mit was für jemandem sie es zu tun hätten,
dann würden die vielleicht merken dass irgendwas nicht stimmt.

Solche schwachmaten... die Tausender unter der Haube sehen se nicht, und am Fahrwerk meinen se irgendwas zu finden was irgendwie nich okay sein soll

Blitzableiter
30.11.08, 12:08
Hallo

Unabhängig vom vorliegenden Fall ist eine Eintragung kein Freibrief für die Ewigkeit.

Der nächste Prüfer wie auch die Polizei darf im Fall des verdachtes das dieser Umbau nicht die Verkehrssicherheit erfüllt das Fahrzeug still legen oder den Umbau in Frage stellen.

Und auch wenn mich jetzt einige bewerfen wollen. Das ist gut so!!

Es fahren zu viele Autos rum die mit Eintragung rum wo nur gefährlicher Murks zu finden ist. Stichwort: Gewindefahrwerk wird viel schmu betrieben.

Blöd ist wenn man sich an die Regeln hält wird man oft in die selbe Kiste mit den Fuschern gesteckt. Da hilft nur mit stichhaltigen Argumenten und nem sauberen Auto aber leider auch mit der Rechtsschutzversicherung dagegen zu wirken.

Gruß

Thomas

carava
30.11.08, 13:37
Der nächste Prüfer wie auch die Polizei darf im Fall des verdachtes das dieser Umbau nicht die Verkehrssicherheit erfüllt das Fahrzeug still legen oder den Umbau in Frage stellen.

Die Polizei kann es nicht still legen. Sie kann es aber beim TÜV sofort zwangsvorführen lassen.

Der Prüfer kann dir die Plakete verweigern, aber nicht das Auto stilllegen.

Will einen Prüfer sehen der Dir das Auto still legt .:D

Andy Deluxe
01.12.08, 18:06
aber der sachverständige kann das leider :)


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Es fahren zu viele Autos rum die mit Eintragung rum wo nur gefährlicher Murks zu finden ist. Stichwort: Gewindefahrwerk wird viel schmu betrieben.

Blöd ist wenn man sich an die Regeln hält wird man oft in die selbe Kiste mit den Fuschern gesteckt.
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genau das ist ja das problem. die denken natürlich ich hätte nach dem tüv termin mein fahrwerk runtergeschraubt, und das nächste ist ja das bis zu diesem vorfall mir nicht aufgefallen ist dass die deppen bei der zulassung vergessen haben mein restgewinde usw... in den neuen schein zu übertragen...
dh es stand kein restgewinde und co im schein... da liegt es natürlich sehr nahe das da evtl was nicht passt...
aber das ist alles papierkram was mich pers und niemand andern einen cent kostet. ich hab kopien von meinem alten schein da und jedes blatt was ich je vom tüv bekommen habe.
und wie schon gesagt das eben der eine sagt "fahrzeug i.o." und der andere "fhz nicht i.o." die können sich halt nicht einigen....leidtragende bin nur ich. sonst niemand

carava
01.12.08, 18:14
aber der sachverständige kann das leider http://de.wikipedia.org/wiki/Sachverst%C3%A4ndiger

Will ich sehn :D .

Andy Deluxe
01.12.08, 18:26
dann war er anders betitelt. polizei meinte immer nur wir müssen auf den sachverständigen warten... der hat grad nen unfall aufgenommen.
auf dem auto stand auf jedenfall "ingenieurbüro`*name* ".
also glaube kaum das die polizei mir das auto von jm entstempeln lässt der gar nicht die befugniss dazu hatte :)
die hatte er bestimmt....
dann hätten die vor gericht ja nicht den hauch einer chance....
dann zeig ich die noch an...so siehts aus :)

Andy Deluxe
05.12.08, 10:56
so...bin grad raus aus dem Gericht...
Leider mit einer nicht guten Nachricht.
Habe nicht recht bekommen da ich letztendlich nicht beweisen kann dass das Fhz zu den jeweiligen Tüv-Terminen genauso da Stand wie es jetzt auch da steht.
Desweiteren waren die Eintragungen des Bastuck ESD nicht korrekt und eine Standgeräuschprüfung hat der Tüv nach der Leistungssteigerung auch nicht gemacht. dh. der bastuck ist nicht für diesen Motortyp (leistung) ausgelegt und somit erlischt die Betriebserlaubnis.
Beim Fahrwerk das selbe. Verbaut wurde es 2004, dort wurde es eingetragen und seitdem nichts daran verändert. Es wurde ein Fahrtest gemacht und als i.o. befunden. Als die Polizei ca 2005 das Fahrwerk bemängelte (fälschlicherweise) wurde nocheinmal das fahrwerk vom tüv überprüft und als i.o. befunden.
NACHDEM die Polizei mein Auto beschlagnahmt worden ist, habe ich nichts am Fahrwerk verändert und der Tüv sagte widerrum das Fahrwerk ist I.O.!!!
Das heisst würde der Sachverständige wieder den Verschränkungstest machen würde er wieder am radkasten anstoßen -> ich bin wieder dran wenn sie mich aufhalten OBWOHL 3 Tüv-prüfer meinten das Fahrwerk ist I.O.

Naja drauf geschissen...mich kotzt das alles mitlerweile an.
Das Ende vom Lied ist das ich keinem Tüv mehr vertraue und ich die Eintragungen letztendlich selber machen kann.
Ich habe keine Ahnung wofür ich immer soviel geld gezahlt habe denn Dienste für dieses Geld habe ich anscheinend nie erhalten.
Ich finde das ist eine rießengroße Sauerei wo Akte 08 oder ähnliches mit sicherheit einen schönen Bericht draus machen könnte...

Werd auf jedenfall mal rechts und links noch nen Federwegbegrenzer reinschieben in der hoffnung das es dann evtl passt.

NDG
05.12.08, 20:23
Was ne scheisse... haste keine Möglichkeiten an den ranzukommen ders getüvt hat? Ist ja im Grunde genommen scheisse wenn Du Schuld bist, dass die nicht richtig eingetragen haben. Was wollen die wegen deinem ESD? Dbilas hat die doch ne Zeit lang verbaut bis die die eigenen hatten, oder ist da wieder was schief gelaufen ?

Speedycorsales
05.12.08, 20:27
@Andy: Steck das doch ma den Akte 08 Leuten zu. Die haben schon relativ viel bewirkt!! Schreib denen einfach mal.

MFG

Andy Deluxe
06.12.08, 21:07
Der bastuck ist nur für den Motor Z18XE mit 92KW zugelassen. alles andere wurde nie geprüft.
zulaut ist er dann sowieso. selbst eine nagelneue anlage ist gerade so an der max grenze des db-bereichs. fahr den mal 2 jahre dann bist du weit drüber...
erlöschung der ABE usw und sofort...

hab da ehrlich gesagt keie lust mehr mich damit rumzuschlagen. ende von lied ist das ich mein fhz immer selber auf verkehrssicherheit prüfen werde und ich mich selber über die paragraphen was geht und was nicht geht informiere.
Am besten gebe ich den TExt gleich vor welcher im fhz-schein eingetragen werden soll und das soll der prüfer dann schreiben und die rechnung (für nix) stellen. verlassen tu ich mich da nicht mehr auf die!!!

wie gesagt, hätte ich das nötige kleingeld und sonst nix zutun hätte ich da etwas unternommen, kann ja nicht sein das es kein geregeltes verfahren gibt um die freigänigkeit der räder festzustellen. wo kommen wir da denn hin wenn das im ermessen des prüfers liegt...
wäre vll eine gute vorlage für die Diplom bzw Bachelor-arbeit...

naja...hat da jm von euch interesse dran meinen fall zu schildern, gerne...

gruß andy

ice tiger
10.12.08, 08:50
Sehr heftig...
Vor allem aber die Aussage "Es kann nich bewiesen werden, dass ich seit der Eintragung am Fahrwerk nix verändert hab..."...

Sag mal war das hinten auch Gewinde bei dir?
Und in deinem alten Fahrzeugschein stand die "neue" Fahrzeughöhe mit Fahrwerk und Restgewinde drinne?
Und in deinem neuen Fahrzeugschein wurde das vergessen einzutragen richtig?
Das hat denen nicht als Beweis ausgereicht?
Versteh ich nicht...

Naja...will da nicht ewig drauf rumreiten...
Aber hört sich für mich nach ner stark willkürlichen Entscheidung an.:(

Such dir am Besten schnell ne Verkehrsrechtsschutz...
Die 50€ da im Jahr lohnen sich wirklich!

mfg

c20xe Lexmaul Ram
10.12.08, 09:46
Das mit dem Verschränken is eigentlich absoluter Schwachsinn. Normalerweise muß voll Beladen mit wippen geprüft werden. Durch die Verschränkung federt er zwar hinten bis zum Anschlag ein, jedoch is das Ergebniss nicht verwertbar. Bei der Starrachse an der Hinterachse federt das Rad beim verschränken schräg ins Radhaus. Bei voller Beladung mit Wippen am Boden federt die komplette Achse gerade ein.
Wenn es verschränkt nicht schleift, kann es trotzdem mit der Räder-Fahrwerkskombination bei voller Beladung und geradem einfedern schleifen!!!! ;)

Das machen mittlerweile auch immer mehr Tüv Prüfer hier in der Gegend. Is zwar ärgerlich, aber technisch logisch, und eigentlich auch nachzuvollziehen.

ice tiger
10.12.08, 13:41
Aber da liegt der Hause doch im Pfeffer...

Das Auto wird voll beladen und dann wippt da einer drauf rum....Schön und gut...

Aber wippt der auf dem Ding wie ein Sumo-Ringer?? (was übertriebenerweise ein Durchschlagen des Dämpfers und damit eventuell ein Schleifen am Radhaus verursachen könnte)

Oder wippt der da so drauf rum, dass es nem normalen Straßengebrauch entspricht?

Wer kontrolliert das?
Wie gesagt...Das mein Rad hinten schleift, bekomme ich vollbeladen auch mit nem Serienfahrwerk hin, wenn ich es drauf anlege...

Diese Urteil sagt im Grunde gar nix aus...

Richtig wäre es so, wie an-tigra-vity es gesagt hat...
Hinten die Kiste vollladen und damit fahren! Von mir aus 50km und dabei sämtliche Unebenheiten mitnehmen, die man finden kann...
Und wenn es da nicht schleift, dann muss es ja wohl passen...

mfg

Andy Deluxe
10.12.08, 14:03
was soll ich dazu sagen...

ich sehe es ja genauso...aber im grunde hab ich das so verstanden das da draußen auf den straßen praktisch tickende zeitbomben unterwegs sind da sie nicht mit dem verschränkungstest abgenommen worden sind und ein mögliches schleifen der räder wohl nun wahrscheinlich ist...
so ein schwachsinn...

deutsche justiz halt. passt vorne und hinten nicht...