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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gewindefahrwerk eintragen



Splitter
01.12.08, 20:01
Hey hab mal ne frage.

Und zwar fahren ja viele hier ein gewindefahrwerk, im gutachten bei vielen steht zb "


tüv geprüfter bereich 30-60mm

dh beim tüver wird ja net mehr als 60mm eingetragen.. was ja sogesehn kein problem is weil mans ja danach noch bissl runter drehen kann, allerdings braucht man doch zum eintragen nen achsenvermessung nachweis oder?!

würde ja heißen das wenn man es bei 60mm eintragen lässt und schon ne vermessung gemacht hat, man danach grad nochma vermessen lassen kann nachdem man nochma bissl runter is?


oder wie habt ihr das gemacht?
weil einige sind doch sicher etwas tiefer als erlaubt :P


gruß

an-tigra-vity
01.12.08, 20:05
hab meins runtergedreht, so tief, wie ich es wollte. dann spur einstellen lassen und ab zum tüv. wegen der tiefe hat er nichts gesagt ( hat nur die vorgeschriebene bodenfreiheit kontrolliert).
und das protokoll von der achsvermessung wollte er auch nicht sehn.
fazit : versuchs einfach, wenn nicht, fahr zu nem anderen.

blobberio
01.12.08, 20:07
ich hab auch noch nie erlebt, dass der Prüfer einen Nachweis für ne Achsvermessung haben wollte.

Splitter
01.12.08, 20:08
okay danke.

wie sieht das denn aus mit der mindest bodenfreiheit?wie viel cm müssen das sein?

wird das von der front gemessen oder ab der gummi lippe schon?

gruß

an-tigra-vity
01.12.08, 20:10
meiner sagte :
8cm zu "losen" Teilen z.b. die Gummilippe
11cm zu "festen" Teilen z.b. der Kat.


ich hab auch noch nie erlebt, dass der Prüver einen Nachweis für ne Achsvermessung haben wollte.
doch, davon hab ich schon gehört, dass es manche sehen wollen.

Corsa222
01.12.08, 20:27
ich würd mir weniger Gedanken wegen der Bodenfreiheit machen mehr wegen der Lichtaustrittskante.....

Splitter
01.12.08, 20:39
naja aber ich denke da sind doch sehr viele drunter?!

fahre ne gsi front und astra g lippe und hab ca 8,5cm-9cm bis zur lippe.. und das schaut eig noch recht hoch aus wie ich finde.. würde ja heißen kann so gesehn nur noch 1cm runter

Sprengmeister
01.12.08, 21:24
dh beim tüver wird ja net mehr als 60mm eingetragen.. was ja sogesehn kein problem is weil mans ja danach noch bissl runter drehen kann


kannst machen, wenn du pecht hast ist der nette polizist bei der kontrolle so schlau und prüft die höhe die in den papieren steht. denn der tüver trägt den abstand radmitte - kotflügel ein!


das protokoll von der achsvermessung wollte er auch nicht sehn.

das hatte ich auch schon beim eintragen, das er das sehen wollte.
kann man ja eh vorher machen, weil wie gerade geschrieben, die höhe eh eingetragen wird. achsvermessung muss auch sein, denn sicherheit geht vor!

wenn man sich vor dem vermessen mit der höhe nicht sicher ist, dann ab zum tüv und anfragen ob er es so abnehmen würde.


naja aber ich denke da sind doch sehr viele drunter

stimmt, das sind so einige. ich auch.... :confused: mein tüv hat da nicht so genau hingeschaut, er hats zwar gesehen, aber gemeint 4cm gehen noch. ist denke auslege sache... wenn der tüv nicht will, ab zum nächsten.

Vauxhall corsa
02.12.08, 08:24
Hi!
Hier bei uns bei der Dekra wie auch Tüv Nord werden Federn oder Fahrwerke nur eingetragen wenn man ein Achsvermessungprotokoll mit datum hat.die Scheinwerfer eingestellt wurden und der Last abhängige bremskraftregler angepast wurde(wenn vorhanden)..
Ja und dann halt Lichtaustritt nicht unter 50cm.

ice tiger
02.12.08, 09:52
kannst machen, wenn du pecht hast ist der nette polizist bei der kontrolle so schlau und prüft die höhe die in den papieren steht. denn der tüver trägt den abstand radmitte - kotflügel ein!

Oder anders, wie bei mir, trägt er die geänderte Gesamthöhe des Fahrzeuges ein!

Also ich würde mir um die Lichtaustrittskante auch Gedanken machen...Die sollte schon bei 50cm sein + - 1cm oder max. 1,5cm....Da sagen viele Prüfer auch nix...Aber nicht mit 45cm Lichtaustritt rumfahren...Würde da auch nicht mit spaßen. Das kann schnell Punkte und ein dickes Bußgeld geben...

mfg

blauercorsa
02.12.08, 10:38
so schaut es bei uns auch aus Lichtaustrittskante plus minus 1cm abweichung von 50 cm.
das mit der bodenfreiheit muss zudem auch stimmen. gibt es sogar einen § der festschreibt wieviel das sein darf.
mfg dominik

carava
03.12.08, 22:55
Nicht wirklich. Die regel ist bei beweglichen Teilen 8cm , bei starren 11 cm . wenns da einen Parahgraphen gibt immer her damit , will sehen. :D

ice tiger
04.12.08, 09:13
gibt es sogar einen § der festschreibt wieviel das sein darf.

Kein Paragraph...Eine Richtlinie! Das ist ein Unterschied!

mfg

The Alchemist
04.12.08, 13:03
Hat hier auch einer was gepostet der selbst ein Gewinde fährt? :)

Es wird das Restgewinde zum Federteller gemessen und das erscheint in der Eintragung. (zumindest bei mir)
Somit ist die genaue Tieferlegung des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Eintragung festgehalten. Wenn du das Fahrwerk im nachhinein tiefer schraubst ist das recht einfach festzustellen und daß das nicht erlaubt ist brauch ich net zu erwähnen, oder?
Wenn der den Abstand Radmitte/kotflügel misst ist das in freier Wildbahn schwer zu überprüfen, da das auto für eine korrekte messung genau wagrecht stehn muss.

Zum Thema Achsvermessung, verlangt hat das mein tüver net, empfiehlt sich aber sehr, da das auto mit verstellter Spur extrem unruhig wird sobald Bodenwellen da sind und der reifenverschleiss ist auch nicht zu verachten...

mfg. Flo

Ronson001
04.12.08, 13:18
die dekra hier im norden wollte nur das achsvermessungprotokoll sehen. lichtaustrittkante und 8 bzw. 11cm wurden nicht gemessen. dafür halt das wichtigste: die freigängigkeit und abdeckung.

mibo
04.12.08, 17:26
Wenn der den Abstand Radmitte/kotflügel misst ist das in freier Wildbahn schwer zu überprüfen, da das auto für eine korrekte messung genau wagrecht stehn muss.



das wurd bei mir gemessen und eingetragen...

an-tigra-vity
04.12.08, 17:36
Hat hier auch einer was gepostet der selbst ein Gewinde fährt? :)


jop !

und bei mir wurde weder restgewinde, noch radnaben-kotflügel-abstand gemessen. die lichtaustrittsunterkante hat er auch nicht kontrolliert. nur bodenfreiheit und räder freigängigkeit.

in er hat auch keine neue fahrzeughöhe eingetragen. das bedeutet, ich kann jeden tag mein gewinde hoch und runter schrauben wie ich will.
und das hat mir nen AAS per Einzelabnahme eingetragen.

rsracer
04.12.08, 18:12
Also mein gewinde hat mir bis jezz kein Tüv eingetragen, bin bis jezz noch auf der suche nach einen kulanten Tüva.
Leider bleibt mir eine §21 Einzelabnahme nicht erspart da ich 7,5x16 Felgen drauf habe.

Bin zur zeit imma noch am schauen nach ein Tüv, hättet ihr da eine alternative zu welchen tüf man geht kann.. nehme auch ein paar kilometer (bis max.100km) in kauf?

carava
04.12.08, 19:02
Was is denn das Prob , das es keiner einträgt? Wenn schon beim Tüv warst muß er Dir ja was gesagt haben , weshalb er das nich macht .

Fummy
04.12.08, 19:04
Also mein gewinde hat mir bis jezz kein Tüv eingetragen, bin bis jezz noch auf der suche nach einen kulanten Tüva.
Leider bleibt mir eine §21 Einzelabnahme nicht erspart da ich 7,5x16 Felgen drauf habe.

Bin zur zeit imma noch am schauen nach ein Tüv, hättet ihr da eine alternative zu welchen tüf man geht kann.. nehme auch ein paar kilometer (bis max.100km) in kauf?

Wenn schon so Probleme hast mit nem Fahrwerk eintragen...wie machst das dann erst bei ner Motoreintragung:confused:

rsracer
04.12.08, 19:23
Was is denn das Prob , das es keiner einträgt? Wenn schon beim Tüv warst muß er Dir ja was gesagt haben , weshalb er das nich macht .

Also die Tüv´s bemängeln jedesmal das die freigängigkeit der reifen nicht gegeben ist, das es schleift.Aber der Mensch vom tüv kann mir nicht sagen wo das herkommt und lässt mich dafür immer durchfallen.
PS: wenn ich es noch weiter hoch schraube ist es nicht mehr zulässig vom Gutachten her deswegen.


Wenn schon so Probleme hast mit nem Fahrwerk eintragen...wie machst das dann erst bei ner Motoreintragung:confused:

Naja habe schon mit Hipo-Autotechnik gesprochen die sagten zu mir wenn die den Motor eintragen machen die das dann mit,das sollte nicht das problem sein.
Nur jezz noch warten, bis mein auto von den abgeholt wird will ich auch nicht, dauert noch etwas glaube so 2 Monate.Möchte das gerne schon eingetragen haben,deswegen der aufwand.

blauercorsa
04.12.08, 20:06
ok muss mich selbst verbessern.
kein§ sondern richtlinie.




Vor allem in der Saison 2000 gab es vermehrt ückmeldungen von diversen Treffen, auf denen Fahrzeuge besonders hart nach angeblich "rechtsverbindlichen Vorschriften" auf Ihre vorhandene Bodenfreiheit überprüft wurden. Oftmals wurde dafür eine Barriere in Form eines hölzernen Vierkantbalkens oder ähnlichem aufgebaut. Konnte ein Fahrzeug dieses Hindernis nicht überfahren, wurde es genaustens begutachtet, oftmals sogar z zwangsweise einem Sachverständigen vorgestellt. Rückfragen bei vereinzelten Sachverständigen haben ergeben, dass hier eine starke Unsicherheit herrscht. Oft hörten wir mit überzeugter Stimme, dass es selbstverständlich eine Mindestbodenfreiheit gibt. Wenn wir nach Vorschriften oder Paragraphen fragten, wurde viel Papier gewälzt und wir bekamen immer dasselbe Ergebnis: Es gibt keine vorgeschriebene Bodenfreiheit!
Grund genug, sich einmal ausführlich mit diesem Thema zu befassen. Neben der Polizei und einem Rechtsanwalt sprachen wir das Innenministerium NRW, den TÜV Süddeutschland, den TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg, die DEKRA und den KÜS an.
Häufig hörten wir, dass die Strassenverkehrszulassungs Ordnung (StVZO) die Bodenfreiheit regelt. Sehr häufig wurde das VdTÜV Merkblatt 751 zur Beweisführung benannt.
Die StVZO regelt grundsätzlich alles, was für die zulassung eines Fahrzeugs von Belang ist. Hier wird auf jede relevante Kleinigkeit verwiesen - ein Hinweis zur Bodenfreiheit fehlt ganz. Es gibt allerdings eine Reihe von
Vorschriften, die unabhängig von der Bodenfreiheit eingehalten werden müssen. So muss das vordere Nummernschild nach der Tieferlegung mindestens 20 cm,
das hintere mindestens 30 cm über der Fahrbahn angebracht sein (§ 60, Absatz 2 StVZO).
Die leuchtende Fläche des Frontscheinerfers muss sich mindestens 50 cm über der Fahrbahn befinden (§ 53 Absatz 1 StVZO), die Schlussleuchten mindestens
35 cm über der Fahrbahn (§ 53 Absatz 1 StVZO).
Bei den Schlussleuchten wird allerdings noch einmal unterschieden. Für die Nebelschlussleuchte/n und den oder die Rückfahrscheinwerfer reichen schon 25 cm (§52a Absatz 1 und §53d Absatz 3 StVZO).
Der TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg teilte uns auf telefonische Nachfrage mit, das es zwar eine TÜV Richtlinie in Ergänzung zur StVZO gibt, in der der Bodenfreiheit explizit eingegangen wird, da diese aber nicht Bestandteil dieser ist, ist sie auch nicht rechtsverbindlich, sondern wirklich nur als Richtlinie anzusehen.

Hierbei handelt es sich um das "VdTÜV Merkblatt 751", das vom TÜV, sowie den Sachverständigen und beratenden Gremien des Bundesvekehrsministeriums als allgemeinverbindlich angesehen wird.
In diesem Merblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass ein "mit einem Fahrer besetztes Fahrzeug ein Hindernis von 80 cm Breite und 11 cm Höhe berührungslos überfahren werden sollte". Flexible Anbauteile wie z.B.
Weichplastikspoiler werden hiervon sogar noch extra ausgenommen. Das Schlüsselwort ist "sollte". Es sollte überfahren werden können, heisst es. Eine rechtliche Verpflichtung besteht dadurch also ebenfalls nicht.
Das Innenministerium kann sich ein solches Verhalten nicht vorstellen.
Polizeiliche Maßnahmen können nur auf Grund gesetzlicher Rechtsvorschriften und Ermächtigungen getroffen werden. Diese lägen aber hier nicht vor.
Trotz allem ist das kein Freibrief. Mann sollte sich darauf besinnen, dass man mit einer extremen Tieferlegung sehr wohl zum Verkehrshindernis, wenn nicht sogar zu einer Verkehrsgefährdung werden kann. Gerade auf dem Weg zu Treffen bewegt man sich auf unbekanntem Terrain. Da kann es schnell passieren, dass man die Frässkante an der Baustelle oder den hochstehenden Gullideckel erst im letzten Moment erkennt. Wenn man jetzt, im Regelfall für die nachfolgenden Fahrzeuge ohne ersichtlichen Grund, kräftig bremst, muss man sich den Vorwurf gefallen lassen, dass man gegen den § 1 der Strassenverkehrs Ordnung (StVO) verstossen hat. Auch wenn man auf, für
unsere Fahrwerke, schlechten Strassen statt mit zulässigen 50 km/h nur mit 30 km/h fährt und eine Schlange hinter sich bildet, wird man sich diesen Vorwurf gefallen lassen müssen und wenn wir ehrlich sind, zurecht!
Auch der § 30 StVZO hat hier nahe Verwandschaft. Sein Absatz 1 schreibt vor, dass das Fahrzeug so gebaut sein muß, dass sein verkehrüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt. Ob bei einer Fahrzeug-Tieferlegung eine Schädigung, Gefährdung, Behinderung oder Belästigung vorliegt kann nur im Einzelfall geklärt werden. Wenn Ihr aber mit der Ölwanne den Asphalt aufgrabt, wird Euch der Gegenbeweis schwer fallen Weiter gilt dieser Text natürlich ausschliesslich dann, wenn alle weiteren
Auflagen der StVZO voll erfüllt sind, ansonsten wird die Bodenfreiheit lediglich "mitgeprüft". Mit gepressten Federn, nicht eingetragenen Fahrwerken oder an den Kotflügelkanten schleifenden Reifen wird man Euch
aber bei Euren Ausführungen zur Bodenfreiheit nicht einmal zuhören.

Speedycorsales
04.12.08, 20:15
Ich wünschte das wär bei uns auch so:weep:

http://www.tuev.at/start/browse/Webseiten/TUV%20Austria%20Holding/Dienstleistungen/Kraftfahrtechnik%20und%20Verkehr/Tuninginfo/Fahrwerke_de.xdoc

carava
05.12.08, 07:50
Also die Tüv´s bemängeln jedesmal das die freigängigkeit der reifen nicht gegeben ist, das es schleift.Aber der Mensch vom tüv kann mir nicht sagen wo das herkommt und lässt mich dafür immer durchfallen.
PS: wenn ich es noch weiter hoch schraube ist es nicht mehr zulässig vom Gutachten her deswegen. Vorne oder hinten. Kann mir nich vorstellen das der Prüfer nich sehen oder hören kann wo es schleift. Warst schon mal bei der Dekra .

rsracer
05.12.08, 10:44
Vorne oder hinten. Kann mir nich vorstellen das der Prüfer nich sehen oder hören kann wo es schleift. Warst schon mal bei der Dekra .

also Vorne ist es immer problemmatisch,also bei der Dekra kann ich nicht hin der macht keine §21 Eintragungen,liegt leider bei mir dadran das ich vorne die 308x25er bremsanlage fahre d.h. min. 16" Felgen.

ice tiger
05.12.08, 11:04
Mach die Plasteradläufe innen doch am Besten raus!(sofern das beim C Corsa geht...) Dann dürfte nix schleifen...
Kann mir nicht vorstellem, dass es am Kotflügel schleift...dann müsste deine Kiste ja schweinetief sein...oder?

Tja...das was blauercorsa gepostet hat kann ich so unterschreiben....so und nicht anders sieht die Rechtslage aus! Es bliebe vielleicht noch zu erwähnen, dass die heutige STVZO so nicht für ALLE Fahrzeuge gilt...Alles was vor Zulassung/Bj.88 ist (wenn ich jetzt richtig informiert bin) und andere Eintragungen hat (zum Bsp. Lichtaustritt unter 50cm...) ist ebenfalls rechtens, da es diese Regelungen zu dem Zeitpunkt noch gar nicht gab...
Also das soll heißen, wenn die Rennleitung nen alten 2er Golf Bj.86 mit ner Lichtaustrittskante von 43cm anhält, dann kann man den eigentlich nicht angehen, weil es diese Regelung zu dem Zeitpunkt der Zulassung noch nicht gab und schlecht nachgewiesen werden kann, wann die Eintragung des Fahrwerkes erfolgte...

Den Punkt mit dem Verkehrshindernis kann man so auch nicht ganz stehen lassen...Ein Verkehrshindernis ist auch ne ältere Dame, die die Landstraße mit 45km/h blockiert...Und ich bremse auch mit meinem Serien-Callo-Fahrwerk vor nem Gulli-Deckel....oder fahre langsam über Kopfsteinpflaster, weil ich meine Fahrwerksteile schonen will...Das bleibt einem ja wohl im Straßenverkehr noch selbst überlassen, nur weil einer hinter mir nicht schnell genug zum Kaffeeklatsch kommt.;)
Aber es wurde ja schon erwähnt, dass man das nur im Einzelfall entscheiden kann!

mfg

carava
05.12.08, 13:49
Hier trägt die Dekra : Rad Reifen kombination, Fahrwerk, Lenkrad. :D

Kannst auch mit Fön warm machen und dann hindrücken und Kanten umlegen . Eventuell gleicg ein bischen ausstellen die Kotflügel. Dann sollte es eigentlich passen.

Hast mal Bilder oder so , damit man sich das auch Bildlich vorstellen kann .

rsracer
05.12.08, 14:47
Also de Dekra hier in NRW ist recht pingelig in sachen abnahmen.. naja zumindestens bei mir.

Also hier mal ein pic von mein vorderen Radlauf.

Bild (http://img211.imageshack.us/my.php?image=moto0076xy1.jpg)

Also da hab ich schon den radkasten vom plastik befreit das was dadrin war,nur gezogen sind die noch nicht.

Fummy
05.12.08, 14:55
Da is ja noch mortz Platz im Radhaus...und sin doch nur 7,5x16 oder?

Plastikradlauf weg, Kante leicht nach außenstellen, Plastik beschneiden...fertig

Andy Deluxe
05.12.08, 15:17
also du fährst doch eine c corsa oder?
ich auch und zwar vorne mit 8x16 und hinten 9x16.
passt alles soweit nur logisch ist das man die plastikradläufe bearbeiten muss und die muttern bzw gewinde mit welchen die befestigt sind gekürzt werden müssen.
aber das wird im forum ja hoch und runter geschrieben...

und laut bild ist da im radkasten noch sehr viel platz so das es da keine probleme geben dürfte. ansonsten hinten federwegbegrenzer rein und denk an die 3cm mindest-federweg den du einhalten musst.

rsracer
05.12.08, 15:56
Da is ja noch mortz Platz im Radhaus...und sin doch nur 7,5x16 oder?

Plastikradlauf weg, Kante leicht nach außenstellen, Plastik beschneiden...fertig




also du fährst doch eine c corsa oder?
ich auch und zwar vorne mit 8x16 und hinten 9x16.
passt alles soweit nur logisch ist das man die plastikradläufe bearbeiten muss und die muttern bzw gewinde mit welchen die befestigt sind gekürzt werden müssen.
aber das wird im forum ja hoch und runter geschrieben...

und laut bild ist da im radkasten noch sehr viel platz so das es da keine probleme geben dürfte. ansonsten hinten federwegbegrenzer rein und denk an die 3cm mindest-federweg den du einhalten musst.


okay sobald es mal ein bissel trockener draussen ist werd ich eure ratschläge mal befolgen mal schaun was der tüfa dann wieder zu bemängeln hat:D.

PS. Ja es sind nur 7,5x16" :-P

carava
05.12.08, 16:57
Zustimm . Mach das erst mal so wie Andy Deluxe beschrieben hat.:thumsup:

an-tigra-vity
05.12.08, 17:33
. ansonsten hinten federwegbegrenzer rein und denk an die 3cm mindest-federweg den du einhalten musst.

was bitte ? wo steht dann, dass es einen restfederweg von 3cm geben muss ?

Andy Deluxe
05.12.08, 17:35
irgendwo im gesetztbuch :)
2 oder 3 cm..bin mir nimmer so sicher. meine aber 3cm federweg benötigt man

an-tigra-vity
05.12.08, 17:37
also ich glaub nicht, dass es stimmt.
ich hab sicherlich auch keine 3 cm mehr.
und die ganzen 3er bmw, die so extrem tief sind, die federn bestimmt auch keine 3 cm mehr.

Andy Deluxe
05.12.08, 17:41
du es sind auch alle autos lauter als meiner dennoch bin ich verurteil worden...
interessiert denen nämlich so ziemlich gar nicht.
soviel ich weiß ist das mit den 3 cm so... aber am besten mal tüv fragen... wobei es die auch nicht wissen drum mach dich lieber selber schlau dem tüv glaub ich nämlich nix mehr.

The Alchemist
05.12.08, 17:41
nur weil einige autos das tun heisst es nicht das es legal ist

Laut neuester EG-Richtlinie müssen im Straßenverkehr geführte Fahrzeuge überhaupt keine Federung mehr aufweisen. daher gabs auf einmal auch Go-Karts für den Straßenverkehr.

an-tigra-vity
05.12.08, 17:43
nur weil einige autos das tun heisst es nicht das es legal ist

Laut neuester EG-Richtlinie müssen im Straßenverkehr geführte Fahrzeuge überhaupt keine Federung mehr aufweisen. daher gabs auf einmal auch Go-Karts für den Straßenverkehr.

also hatte ich recht und man braucht keinen restfederweg mehr.

The Alchemist
05.12.08, 18:44
Wenn dein Auto nach erlassen dieser Richtlinie erstzulassung hatte :p

Was genaues weiss ich leider auch net, habs nur im Fernsehen gesehn, wo se en bericht über diese Go-karts hatten und wie gefährlich die doch sind weil man die so leicht übersieht....

Andy Deluxe
05.12.08, 19:31
tatsächlich?
kann ich mir ehrlich gesagt schwer vorstellen. schließlich trägt das fahrwerk ja deutlich zur sicherheit bei

aloha_89
05.12.08, 21:56
Klar die kleben auffer Straße als würden sie auf Schienen fahren, aber wie Alchemist schon geschrieben hat, die Dinger sind ja ma sauleicht zu übersehen/-fahren...
Ich weiss zwar auch nich wie die sich im Straßenverkehr fahren, aber ich kann mir vorstellen, dass es son Teil ganz schnell ma aus ner Kurve haut, wenn da nen paar Bodenwellen sind... Man hoppelt ja schon in ner "ordentlich" asphaltierten Halle wie sonstwas.
Kann ich mir so vorstellen, hab noch kein Go-Kart auf ner normalen Straße bewegt. Vlt hat das ja schonma jmd?!


mfg aloha

Andy Deluxe
06.12.08, 21:00
aber die wiegen ja auch weniger als eine tonne.
evtl gibt es da paragraphen...
wie auch immer...macht euch SELBER schlau und verlasst euch nicht auf die aussagen des tüvs. Die strafen bleiben nämlich an EUCH hängen und sonst an niemanden.

Splitter
26.12.08, 23:13
mal nochma ne frage..

was wäre denn die max. tieferlegung an der VA sodass man die Lichtaustrittskanten grenze einhält?

also wie tief in mm kann man max an der VA?

gruß

an-tigra-vity
26.12.08, 23:24
mess doch einfach nach. wenn du ne serienaustrittskante von 56cm hast, dann kannste deine kiste um 6 cm tieferlegen.

Splitter
26.12.08, 23:25
wo mess ich die denn?
hab jetz verschiedene varianten über google gefunden.. aber keine eindeutige?!

an-tigra-vity
26.12.08, 23:29
wenn du serienscheinwerfer hast, dann ist die lichtaustrittsunterkante auf gleicher höhe, wie das scheinwerferglas. also die kante unten.
bei angel eyes sieht man richtig, wo der lichtkegel austritt.

FTBerlin
27.12.08, 01:11
du kannst auch einfach von der reflektorunterkannte ausgehen. den erkennt man ja auch durch des streuglas.

Andy Deluxe
27.12.08, 07:48
oder du machst einfach das licht an, stellst dein meterstab davor und misst einfach von boden bis zur lichtaustrittskante. siehst ja wo das licht auf den meterstab auftrifft.

Iceman
29.12.08, 10:20
wenn du serienscheinwerfer hast, dann ist die lichtaustrittsunterkante auf gleicher höhe, wie das scheinwerferglas. also die kante unten.
bei angel eyes sieht man richtig, wo der lichtkegel austritt.

Stimmt leider nicht, der Reflektor ist je nach Scheinwerfereinstellung 1-2 cm höher als die Unterkante des Scheinwerferglases..

Shardy
14.03.09, 15:26
Hallo....

hab mal ne frage... ich hab bei meinem tigra mit serienfeder schon ne höhe der scheinwerfer unterkante von 52..... hatte mir nun nen gewinde gekauft........ da geht ja mal kaum was von der höhe dann.... kennt einer nen tüv in nrw raum bergischesland der beim eintragen net drauf achtet ? gruß shardy

Splitter
14.03.09, 15:48
KÜS

tolleranz bis 45mm soweit ich gelesen hab

Shardy
16.03.09, 13:39
ok dann versuch ich da mal mein glück......

an-tigra-vity
16.03.09, 14:07
Stimmt leider nicht, der Reflektor ist je nach Scheinwerfereinstellung 1-2 cm höher als die Unterkante des Scheinwerferglases..
ja, der reflektor kann auch 1-2 cm höher sein, trotzdem wirds so reflektiert, dass die "lichtaustrittskante" ziemlich mit der scheinwerferunterkante gleichzusetzen ist.

@ splitter: wo hast du des gelesen, hast du ne quelle, würd mich mal interessieren ob des dann stimmt. ich hatte bisher immer gehört da gäbe es keine toleranz.

@shardy: meiner war auch bei 52....ich dachte auch das klappt niemals....joa musst aber halt nur glück haben und nen prüfer finden, der grad darauf net achtet. meiner hat nur auf bodenfreiheit geachtet und ob kein reifen schleift.

Iceman
16.03.09, 17:37
ja, der reflektor kann auch 1-2 cm höher sein, trotzdem wirds so reflektiert, dass die "lichtaustrittskante" ziemlich mit der scheinwerferunterkante gleichzusetzen ist.

Komisch, bei mir ist das definitv nicht so... ;)

Splitter
16.03.09, 17:58
ja, der reflektor kann auch 1-2 cm höher sein, trotzdem wirds so reflektiert, dass die "lichtaustrittskante" ziemlich mit der scheinwerferunterkante gleichzusetzen ist.

@ splitter: wo hast du des gelesen, hast du ne quelle, würd mich mal interessieren ob des dann stimmt. ich hatte bisher immer gehört da gäbe es keine toleranz.

@shardy: meiner war auch bei 52....ich dachte auch das klappt niemals....joa musst aber halt nur glück haben und nen prüfer finden, der grad darauf net achtet. meiner hat nur auf bodenfreiheit geachtet und ob kein reifen schleift.

Downloads:
http://www.corsa-tigra.de/downloads.php?do=file&id=98


KÜS Toleranzenkatalog §30 StVZo

Toleranzenkatalog für Messwertangaben der StVZo (z.b. für Höhe der Frontscheinwerferunterkante 45cm statt 50cm über der Fahrbahnoberfläche)