PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : MHW Rückleuchten ABE



CB87
21.12.08, 12:57
Hallo.könnte mir vll einer eine Kopie von seinen schwarzen MHW Rückleuchten fürn corsa b kopieren und senden???

Sardonic
21.12.08, 14:18
haben die keine E nummer oder haben die noch nur die Bauartgenehmigung alt ???

...bei e nummer kannst dir die abe schenken ....

CB87
21.12.08, 14:36
Ja die haben ne E-Nr nur wollte trotzdem gerne was in der Hand haben !!!!

Master_U
21.12.08, 16:14
Die E-Nummer reicht vollkommen aus. Falls der Kollege von der Rennleitung Faxen macht, kannst du ihn höflich auf §19 Abs. 3 Nr. 2a StVZO hinweisen.

Hab ich auch schonmal so gemacht, nachdem ich sehr unfreundlich nach dem TEILEGUTACHTEN für meinen Endschalldämpfer gefragt wurde. Meine Antwort war nur "Brauch ich nicht! Hat ne E-Nummer". Dann wurde er etwas unfreundlicher und sagte etwas lauter "der kann 15 E-Nummern haben! Ich will jetzt das Teilegutachten sehen". (ich dachte mir nur, was will der mit nem Teilegutachten)
Danach hab ich ganz nett auf den o.g. Paragraphen hingewiesen, er ging ins Auto und setzte sich ans Funkgerät. Sein Kollege konnte sich das Grinsen nicht verkneifen, unterhielt sich noch etwas mit mir und wir stellten Gemeinsamkeiten beim Beruf fest! :D

CB87
21.12.08, 16:29
ja klaaar das glaube ich auch !!!! aber genau aus dem Grund würde ich halt gerne etwas in der Hand haben...will jeglichem Ärger aus dem Weg gehen !!!!!! muss ja auch net von MHW sein habe gesehen es gibt auch von anderen Firmen die Gutachten.......

Was genaues steht überhaupt in dem Paragraphen ????

Sardonic
21.12.08, 16:53
(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
1. für diese Teile

a) eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder


b) der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist
und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht worden ist oder



2. für diese Teile


a) eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder

b) eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958 (BGBl. 1965 II S. 857) über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung, soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden,


erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind oder




3. die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung dieser Teile nach Nummer 1 Buchstabe a oder b von einer Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht ist und die Abnahme unverzüglich durchgeführt und nach § 22 Abs. 1 Satz 5, auch in Verbindung mit § 22a Abs. 1a, bestätigt worden ist oder




4. für diese Teile

a) die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines Technischen Dienstes nach Anlage XIX über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt,


b) der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird und


c) die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Abs. 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.



Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.





EDIT: ich habe für meine Leuchten auch nix schriftliches und noch nie ein prob mit den Jägermeistern ..... in neuer kluft eher Parkwächter gehabt .... E nummer halt

CB87
21.12.08, 17:13
HMMM ja ich denke dat dürfte normalerweise auch keine Probleme geben !!!! Jetzt mal ne andere Frage..bei mir steht jetzt nur E3 is dat überhaupt die E-Nummer ?????

Sardonic
21.12.08, 17:23
Wenn um das E3 ein kreis ist wirds die nummer sein

...E3 bedeutet das die genehmigung in Italien erstellt worden ist


E1: Deutschland
E2: Frankreich
E3: Italien
E4: Niederlande
E5: Schweden
E6: Belgien
E7: Ungarn
E8: Tschechien
E9: Spanien
E10: ehemaliges Jugoslawien
E11: Großbritannien
E12: Österreich
E13: Luxemburg
E14: Schweiz


..... bla bla bla

CB87
21.12.08, 17:33
Ja E3 im Kreis.Na Toll und jetzt is dat egal oder brauche ich jetzt auch noch was für Deutschland ?????

Ronson001
21.12.08, 17:36
das e-prüfzeichen gilt für die gesamte eu.

Sardonic
21.12.08, 17:37
.... e3 ist voll oki muss halt nur in der europäischen union sein


gibt halt so ein zwei nummern die nicht in europa sind :-)


E1: Deutschland
E2: Frankreich
E3: Italien
E4: Niederlande
E5: Schweden
E6: Belgien
E7: Ungarn
E8: Tschechien
E9: Spanien
E10: ehemaliges Jugoslawien
E11: Großbritannien
E12: Österreich
E13: Luxemburg
E14: Schweiz
E15: DDR
E16: Norwegen
E17: Finnland
E18: Dänemark
E19: Rumänien
E20: Polen
E21: Portugal
E22: Russische Föderation
E23: Griechenland
E24: Irland
E25: Kroatien
E26: Slowenien
E27: Slowakei
E28: Weißrussland
E29: Estland
E31: Bosnien und Herzegowina
E32: Lettland
E37: Türkei
E40: Mazedonien
E42: Europäische Union
E43: Japan

CB87
21.12.08, 18:07
Ja super......denn dürfte mir ja auch keiner groß ans Bein Pissen können:)

mibo
21.12.08, 18:52
Die E-Nummer reicht vollkommen aus.

wurd hier doch bereits gesagt

frankausdd
21.12.08, 19:06
Also im Grunde ist das alles so richtig!!! Allerdings solltet ihr trotzdem etwas bei euch führen, denn eine E-Nummer haben auch Scheinwerfer die für den Golf 5 sind und trotzdem darfst dir die nicht einfach ranbauen an den Corsa. Ergo um da dem Ärger aus dem Weg zu gehen, einfach eine ABE mit sich führen. Ist vor allem bei Auspuffanlagen zu empfehlen.

Gruß Frank

Sardonic
21.12.08, 20:01
ich denke dann müssen für etliche tausend scheinwerfer und rückleuchten ABE´s ...EWG Gutachten nachgedruckt werden ...

.... soooooooo viele die ohne ausgeliefert werden denn sie haben ja die Bauartliche genehmigung und es ist an sich sehr gut unterscheiden ob sie nun für das auto gebaut worden sind oder nicht ....


.... bei einer auspuffanlage ist das ein bissel anders denn es gibt zum beispiel bei einem Corsa genug Anlagen ESD und so weiter die trotz Korreckter passform und E - Nummer nicht jedem Motor zuzuordnen sind ....

.... dort sollte man die EWG in schriftlicher form beihaben um an ort und stelle klären zu können Ob die verbaute anlage auf diesem fahrzug zu führen ist ...


....sollte das mit dem nachweis nicht funzen kann es sein das die Polizei echt ein bissel fucksig wird.