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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Halbschalensitze



corsa_racer
07.02.09, 22:37
Hallo

Müssen halbschalensitze eingetragen werden wenn sie Klappbar sind?? Wie ist das mit Seitenairbags??

jitmo
07.02.09, 23:11
jap müssen eingetragen werden, seitenairbags eventuell abklemmen/austragen lassen

jitmo

corsa_racer
08.02.09, 12:15
gibt es da probleme wegen den Airbags??

Acki
08.02.09, 13:02
Nein, wenn ein Airbag-Rückrüst-Kit mit Gutachten verbaut wird machen die TÜV-Prüfer normalerweise keine Probleme.

gruß Acki

UltraFloh
08.02.09, 15:55
Hab dir mal was rausgesucht vom TÜV Rheinland.

Sitze

Natürlich sollten Sitze nicht nur bequem sein oder „stylisch“ aussehen, sondern auch der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Hierfür müssen Autositze einen entsprechenden Verstellbereich in Längsrichtung sowie ein gewissen Winkelverstellbereich der Rückenlehne aufweisen. Es muss gewährleistet sein, dass die Sitzposition individuell den Körpermaßen angepasst werden kann. Bei zweitürigen Fahrzeugen ist zusätzlich auf die Ein- und Ausstiegsmöglichkeit als auch auf die Fluchtmöglichkeit von den hinteren Fahrgastplätzen zu achten. Sitze und Sitzkonsolen müssen bei Fahrzeugen ab Erstzulassung 1996 über entsprechende, gültige Prüfzeugnisse verfügen (Teilegutachten, EG / ECE-Prüfzeichen).