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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Probleme bei der Felgenabnahme



Anonymous
26.05.03, 17:07
langsam könnte ich wirklich heulen. und zwar habe ich 7J x 15 ET35 mit 195/50 R15 vorne und hinten drauf. Wenn man eine latte gegen die Felgen stellt stehen sie hinten ca 1,5 cm und vorne ca 1,0 cm raus. Sind lediglich die Felgenflancken. So nun habe ich heute die 8 Abnahme hinter mir wie immer nicht eingetragen bekommen. :(
Helft mir bitte und sagt mir wo ich noch hinfahren kann wo die mir die abnehmen. Wohne in der Gegend bei Brandenburg ca 100km östlich von Berlin. Wo gibt es noch n TÜV der mir die einträgt wenn ich so manche hier im Forum sehe die 8J und so eingetragen bekommen ohne etwas zu machen.

MfG Freak

Benny
26.05.03, 18:44
mit dieser grösse steht das bei dir über? also ich hab 7,25*15 et 35 drauf mit 185/45/15 und bei mir schliessen die vorne und hinten genau mit den kotflügeln ab.


gruss benny

Der_Bachelor
26.05.03, 18:58
die stehen über??? kann net sein. ich hatte die auch mal. und die standen noch unter dem radkasten'! kein anflug von überstehen! da hätten noch fette distanzscheiben dahinter gepasst!!! *sehrsehrwunder*

CrazyTigra
26.05.03, 19:12
Der Text, den du eingegeben hast, ist zu kurz. Bitte erweitere den Text auf die minimale Länge von 10 Zeichen.

Anonymous
27.05.03, 00:09
das ist wirklich komisch das du die nicht eingetragen bekommst. Ich habe vorne 7.5*16 und hinten 9*16 mit kombi 195/45 und 215/40 und habe sie eingetragen bekommen. Nur hinten musste ich bördeln!!1

Valmar
27.05.03, 01:35
Lediglich die Lauffläche muss vom Kotflügel abgedeckt sein !!
Nicht der ganze Reifen!

Lass also einfach ein bisserle ziehen, so dass die Lauffläche abgedeckt ist und gut :)

G-Funk
27.05.03, 07:34
nö, wenn der TÜVer es vorschriftsmässig macht dann muss die komplette Felgenbreite abgedeckt sein, nicht nur die Lauffläche des Reifen.

Dragan
27.05.03, 07:59
also ich habe 7,5 x16 mit 195/45 und die stehen hinten auch fast 2 cm raus und vorne 1cm und in deutschalnd muß der ganze reifen abgedeckt sein.

Fox
27.05.03, 08:00
richtig, und ich kanns nur nochmal bestätigen, meine 7x16 sogar mit ET38 und 195/45 Dunlop stehen hinten leicht raus. Vorne sind sie fast komplett abgedeckt. War aber auch noch nich beim TÜV :shock: :oops:

Valmar
27.05.03, 08:03
nö, wenn der TÜVer es vorschriftsmässig macht dann muss die komplette Felgenbreite abgedeckt sein, nicht nur die Lauffläche des Reifen.

Quatsch. Das steht sogar in den Auflagen des TÜV Gutachtens, dass nur die Lauffläche abgedeckt sein muss.

-Frank-
27.05.03, 09:01
Tja, dann ist dein Gutachten wohl aus der Zeit vor 2002. Anfang 2002 wurden nämlich die Richtlinien im Zuge der EG-Konformität angeglichen. und im §36a steht seitdem nix mehr von Lauffläche, sondern "die Räder müssen mit hinreichenden Abdeckungen versehen sein"! Im Prinzip ist dein Gutachten so nicht mehr gültig. Entweder gibt es vom Hersteller schon ein aktuelleres oder es ist nur eine Einzelabnahme möglich. Aber keine Sorge: Viele Tüver stört das absolut nicht - die haben jahrelang so geprüft und machen das auch weiterhin so!

Anonymous
27.05.03, 11:33
Ja genauso wie Frank es sagt ist es. Und zwar wenn de ne Latte an de Felge ranstellst und dann 30° nach hinten anlegst und 50° nach vorne muß die ganze Sache vollständig abgedeckt sein. Aber anscheinend wohne ich dann in einer gegend wo die sich besonders damit einsch*****.
Wenn mir jemand sagen könnte , wo ich die abgenommen bekomme , dann schreibt mir bitte ne PN . Am besten wäre in de Nähe von Berlin.
Morgen werde ich zum letzten mal hoffentlich mal wieder zum TÜV fahren der mittlerweile schon 180km entfernt ist . Hoffentlich lohnt es sich.
:cry:
MfG Freak

Valmar
27.05.03, 11:35
Also, ich war eben beim TÜV.
Die waren damit zufrieden, dass die Lauffläche abgedeckt ist und fertig.

-Frank-
27.05.03, 11:44
Tja, das alte Lied! Du darfst aber nur nicht dem Irrtum anhängen, nur weil ein TÜV das so akzeptiert, dass auch für alle anderen gilt. Ist ja hier ein schönes, wenn auch für Freak nerviges Beispiel. Sein TÜV sieht das ganz anders.

Jetzt stell dir vor du fährst in seiner Gegend und wirst von der Polizei angehalten. Die meinen dein Auto ist nicht ganz koscher und nehmen dich mit zum TÜV. Weißt du, was dann passiert: Die legen dir u.U.die Karre still! Muß nicht passieren (ist sozusagen der worst case), kann aber und ist auch schon oft passiert!

Deswegen würde ich mich gerade bei sicherheitsrelevanten oder bei den Grünen einschlägig bekannten "Streitpunkten" (was denn noch gerade so erlaubt ist) lieber etwas mehr absichern. Lieber etwas mehr Radabdeckung, dann kann dir auch keiner was!

Und eins noch zu denen, die jetzt sagen: Aber verbreitern und evtl. lackieren kostet ne ganz schöne Stange Geld. Wer so denkt, sollte es lieber bleiben lassen, bis er die Kohle hat. Den im Falle eines Falles kostet eine Stillegung mit Gutachtenerstellung noch viel mehr.

Valmar
27.05.03, 11:46
Sieht aber scheiße aus, wenn's die Radfläche abgedeckt ist 8)
Solang der Mist eingetragen ist, kann dir keiner was und fertig.

-Frank-
27.05.03, 11:56
Deine erste Aussage betreffend, muß ich sagen, dass dies Geschmacksache ist. Wenn das ordentlich gemacht wurde, sieht es imho besser aus als jedes überstehende Rad.

Zu Aussage zwei aber muß ich dich korrigieren: Das ist absolut falsch!!! Das ist so schnell wieder ausgetragen - so schnell kannst du nicht gucken! Und die Haftung liegt zuerst einmal nur bei dir als Halter. Der TÜV-Prüfer, der es eingetragen hat, bekommt nur sekundär Ärger.

Anonymous
27.05.03, 12:03
Ja so wie es Frank beschreibt ist es schon richtig. Wenn dich die Polizei anhält und die denken dass das nicht richtig ist bekommst du ein Schein zur Nachuntersuchung und dann mußt du zur DEKRA und glaube mir, die sind da nicht so kulant. Deshalb versuche ich die Sache auch von einem DEKRA-Prüfer eintragen zu lassen dass ich im falle eines Falles wieder zu dem fahren kann und das er mir dann dies wieder bestätigt. Also im Klartext wenn das eingetragen ist , heißt es nicht, dass es erlaubt ist es geht auch wieder rückgängig zu machen.

MfG Freak

Rob
27.05.03, 12:08
@Valmar: Definitiv Falsch. Eingetragen heißt es wurde dir von einem Tüv abgenommen, wie Frank es schon gesagt hat. Ich kenne da ein aktuelles Beispiel, wo ein TÜV Prüfer seine Lizenz verloren hat, da er Sachen nicht 100%ig legal eingetragen hat.

Um's mal klar und deutlich zu sagen: Man braucht nur einen schlecht gelaunten Polizisten treffen und schon steht die Karre beim nächsten Gutachter... Und um nochmal die Seite der Polizisten zu vertreten: Das sind auch nur ganz normale Leute, die ihren Job machen. Und oft geben die Autofahrer den Polizisten einen Anlass korrekt zu reagieren und mal kein Auge zuzudrücken. Sei es durch arroganz, unfreundlichkeit usw... (Ich kenne genügend beispiele).
Das ist meine persönliche Meinung ;-)

Valmar
27.05.03, 19:29
Jetzt macht euch mal locker Jungs, ihr hört euch ja an wie'n Haufen Weiber, in den Erdbeerwochen :roll:

-Frank-
27.05.03, 21:55
Na, da wär ich jetzt aber echt gerne dabei, wenn du mal an richtigen Polizisten oder TÜVer kommst! :lol: :lol: :lol: :lol:

Anonymous
28.05.03, 13:15
GESCHAFFT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

So nun beim 9. Prüfer hat es geklappt und zudem war er auch von der DEKRA. Endlich wieder Ruhe und mir nem halbwegs ruhigem Gewissen wieder Auto fahren ohne Angst zu haben dass n Grüner einen anhält.