Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tachoangleichung
Bommels-1,2.16v
03.03.09, 20:26
Hi, habe die suche schon benutzt und nicht ganz das richtige gefunden. Ab wann muss ich so ein Tachoangleichung durchfüren lassen, wie muss ich mir das vorstellen. Welsche Felgen/Reifen könnte ich dann Fahren, ohne es machen müssen wenn das überhaupt geht. Serie mal ausgeschlossen versteht sich.
MFG Bommel
7% sind erlaubt laut scrat :D
schiripacha
03.03.09, 20:40
ja aber au nur 7% zu viel darf er anzeigen .... kein km/h zu wenig ....
um es mal ganz stark abzukürzen:
http://www.team-corsa.de/rechner.htm
da steht alles was du brauchst. einfach deine gewünschte reifengröße eingeben und ausrechnen;)
aber aufpassen! :
wenn dein corsa nicht serienmäßig mit den 14zöller alus ausgestattet war, musst du die 13zöller auf stahlfelgen als ausgangswert eingeben!
ein angleich kann auf diverse arten erfolgen, unter anderem durch den einbau eines zwischengetriebes für die tachowelle(beim wellentacho) beim elektronischen wird meisst nur der impulsgeber getauscht
Bommels-1,2.16v
03.03.09, 20:59
Wo sitzt der Impulzgeber ist der im Tacho ? Danke für den link
Wo sitzt der Impulzgeber ist der im Tacho ? Danke für den link
Kommt drauf an ob Welle oder Elektrisch. Welle is im Tacho wobei, die schnecke im getriebe da auch ne rolle spielt.
Beim elektrischen gehts übers ABS oder IMP geber 6 bzw 16imp
Normal sind beim corsa glaub 15imp
Leute, die 7% Regel gilt nur für Uraltautos, die 20 Jahre und älter sind, wo grabt ihr immer solche Sachen aus ? :thumbdown:
Für unsere Modelle gilt die EU Regelung, die ich hier jetzt nicht nochmal poste, weil es schon 10x im Forum steht --> Suche !! (ich sage nur 10% + x)
Leute, die 7% Regel gilt nur für Uraltautos, die 20 Jahre und älter sind, wo grabt ihr immer solche Sachen aus ? :thumbdown:
Für unsere Modelle gilt die EU Regelung, die ich hier jetzt nicht nochmal poste, weil es schon 10x im Forum steht --> Suche !! (ich sage nur 10% + x)
Hier stehts nochmal genau :P
Was der Tacho anzeigen soll und darf, hat der Gesetzgeber in einem
Anhang zur Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) akribisch
festgelegt. Seit 1990 hält sich Deutschland an eine Richtlinie der
EU. Demnach darf der Tacho niemals zuwenig anzeigen. Ein bißchen mehr
darf es sein:
Anders ausgedrückt: Die Abweichung darf 10 Prozent der tatsächlichen
Geschwindigkeit plus 4 km/h betragen - bei Tempo 50 darf der Tacho
also maximal 59 anzeigen, bei Tempo 100 höchstens 114.
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