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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahrwerk, Tüv macht ärger.



Hugobo
20.04.09, 21:44
Hey Leute habe mir en Fahrwerk von Kaw eingebaut 60/40. Dazu RH Felgen mit 15 Zoll. Et 38. Mit 195/45/R15.

War jetzt beim Tüv und unter Volllast streift der Hinten im Radkasten ganz ganz minimal an so nem Blech hiner den Plastik Radläufen. Was kann ich da jetzt machen?

insane
20.04.09, 21:50
Radläufe anpassen, oder nen blinden TÜVer suchen.

Erstere Variante ist die, welche zu empfehlen ist.

mibo
20.04.09, 21:59
wie währs mit bördeln

an-tigra-vity
20.04.09, 22:00
beim "ghost" haben wir letzte woche die hinteren radläufe auch gezogen. plastik verkleidung runter , wagen hochheben cola flasche rein und langsam runter lassen....dabei die cola flasche hin und her bewegen. geht wunderbar. wir ham so ca 2 cm gezogen. dann ordentlich mit hamerit oder wachs/fett einschmieren und die plastik dinger wieder drauf.

Schreibersockel
20.04.09, 22:07
des mit der colaflasche musst mir genauer erklären eine aus glas???
wie habt ihr die bewegt wenn die eigeklemmt war ??

:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D

Jojo81
20.04.09, 22:07
wenns echt nur minimal ist und sich um ein paar mm handelt bekomt man das ja schon fast von hand hin :D

schleifts auch im innenradlauf?

insane
20.04.09, 22:11
des mit der colaflasche musst mir genauer erklären eine aus glas???
wie habt ihr die bewegt wenn die eigeklemmt war ??

:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D

Naja, Flasche dazwischen, ablassen und Auto vorsichtig (!) vor und zurückrollen lassen. Soll mit nem Baseballschläger noch besser gehen (wegen der unterschiedlichen Dicke ;)).

Ist zwar übelstes Hinterhof-Gefummel, aber wenn mans nicht übertreibt, gehts auch so.

an-tigra-vity
20.04.09, 22:13
ne, eine aus dickem plastik.
diese 1 liter cola PET flasche.
musst den wagen (je nach tieferlegung) ja nicht komplett ablassen.
immer nach und nach halt. und dabei immer die flasche hin und her bewegen. wenn man den lack richtig erhitzt dann geht das prima.

Pöni
21.04.09, 08:43
Haste dann am Rad gedreht? Weil Wagen vor und zurück schieben geht ja nicht aufm Wagenheber.

tim_ee
21.04.09, 08:50
Oder einfach mim guten alten Heißluftföhn erhitzen und sanft also jetzt echt nicht mit roher Gewalt mit dem guten alten Gummi Hammer drauf "schlagen". Wenn du natürlich nicht allzu weit von Koblenz entfernt wohnst, ich hab hier einen Tüver der trägt dir sogar ein MG42 auf deinem Dach ein. Un das für nur 42.50 € :D

insane
21.04.09, 10:48
Blöd nur, dass eingetragen nicht gleich legal ist...
Der nächste von der Schnittlauchfraktion zweifelt das an, schleppt Dich zum nächsten TÜV, der nicht ganz so kulant ist, und dann hast ein Problem...
Besser einmal ordentlich machen, und dafür Ruhe haben.
Und hier gehts ja nur um ein paar mm... Die kannst den Radlauf ja schon fast mit der Hand raus ziehen. ;)

Dicker
21.04.09, 11:30
Hallo!
ist bloß bissl komisch die Sache!
ich fahr genau die selbe Kombi und viele anderen hier auch!
bei mir sollte ich die Plastekante ein wenig weg machen!
sonst ist da genug Platz!
fahr jetzt noch 10mm Spurverbreiterung hinten und da wirds langsam eng hinten ohne was zu machen!
ich würd auch sagen fahr mal zu nem anderen Tüver!
der war sicher ein bissl zu genau!

Mfg

Hugobo
21.04.09, 11:40
Ja gut aber aufn Reifen sieht man ne Spur wo der Reifen reibt. Ich versuchs mal mit nem Heisluftfön und bissel ziehen ist echt nur minimal.

Pöni
21.04.09, 12:21
Die Sache ist nur bei tim_ee, dass es nen ganz normaler TÜV ist. Wenn ein Polizist was anderes behauptet, ist es die Schuld vom Prüfer, den er dann ankreiden kann.

tim_ee
21.04.09, 12:53
Hehe :D gut zu wissen.
danke Pöni :notworthy:

Ja aber wie schon gesagt wurde der Aufwand ist echt nicht groß wenn es sich nur im mm Bereich abspielt. Probiers einfach mal mit den oben genannten Sachen und dann wirds schon.

Hugobo
21.04.09, 13:31
hab mir jetzt für morgen nen Heißluftfön besorgt dann mach ich das mrogen und berichte dann.

insane
21.04.09, 13:54
Die Sache ist nur bei tim_ee, dass es nen ganz normaler TÜV ist. Wenn ein Polizist was anderes behauptet, ist es die Schuld vom Prüfer, den er dann ankreiden kann.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...
"Als ich das eingetragen hab, standen die mit Sicherheit nicht so weit raus..."

Fahrer und Halter sind für Ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich... Nicht der TÜV-Prüfer. (Auch, wenn der einen dran kriegen kann, wenn der Mist einträgt)

Pöni
21.04.09, 14:08
Schützt sie wohl.

Als Laie gehst Du zum TÜV um zu fragen, ob das, was Du fabriziert hast TÜVgerecht ist. Sagt der Prüfer ja und bestätigt es Dir durch Abnahme mit Gutachten (welches man ja bei der Eintragung bekommt), so ist es rechtskräftig. Wenn dann etwas anderes bewiesen wird, ist der Prüfer, der das Gutachten ausgestellt hat der Gearschte.

Icebreaker-
21.04.09, 14:09
Zudem kommt es auch für uns alle nicht so gut, wenn man dabei von der Rennleitung gegriffen wird und die den Prüfer angreifen. Somit werden die Auflagen und Kontrollen noch strenger. Ich finde, wir haben es ja schon teilweise schwer genug. Also zieh es und gut. Du hast auch nichts davon, wenn es schleift. Reifen gehen kaputt und im Winter mit den serien Rädern rostet es dann an den Stellen.

tim_ee
21.04.09, 14:14
Hat ja auch keiner gesagt das der Kübel schleifen soll. :clapping:

an-tigra-vity
21.04.09, 14:43
Haste dann am Rad gedreht? Weil Wagen vor und zurück schieben geht ja nicht aufm Wagenheber.
ne, einfach die cola flasche hin und her roller....geht echt sau einfach.

ps: beim walle-tigra sieht man, was passieren kann, wenn man die radksten nicht den reifen angepasst hat ;)

Ronson001
21.04.09, 15:13
Schützt sie wohl.

Als Laie gehst Du zum TÜV um zu fragen, ob das, was Du fabriziert hast TÜVgerecht ist. Sagt der Prüfer ja und bestätigt es Dir durch Abnahme mit Gutachten (welches man ja bei der Eintragung bekommt), so ist es rechtskräftig. Wenn dann etwas anderes bewiesen wird, ist der Prüfer, der das Gutachten ausgestellt hat der Gearschte.

tut mir leid, das ist falsch. der tüver kann nicht gearscht werden.
was davor gesagt wurde ist korrekt. ich habe nen kollegen, der kennt den tüver gut und hat ihn das alles erzählt.

Pöni
21.04.09, 15:31
Ich kenn da auch einen, dessen Bruder hat ne Freundin und die kennt jemanden garnicht, der hat gesagt,....

Wenn Du ein Gutachten und ne offizielle Abnahme bekommst. Was kannst Du dann dafür, dass es evtl. nicht richtig war. Mit Gutachten und Abnahme ist das rechtens.

Wenn Du heiratest, ist die Eheurkunde auch nicht anfechtbar.

@tim_ee Wasn da unter Deinem Namen? Wie willst Du hinter mir fahren? Du riechst höchstens mein Öl, was ich verbrenne. Ich bin viel zu schnell für Dich. :D

Ronson001
21.04.09, 15:38
Ich kenn da auch einen, dessen Bruder hat ne Freundin und die kennt jemanden garnicht, der hat gesagt,....


war klar das man damit kommen musste...
bei gelegenheit such ich dir die worte raus.

Pöni
21.04.09, 16:12
Ronson, nur weil der Tüver Deines Kollegen das nicht eintragen würde, heißt das noch lange nicht, dass es andere Prüfer nicht machen. Wenn dieser Prüfer staatlich anerkannt (oder wie es auch immer beim TÜV heißt) ist, dann ist das, was der einträgt rechtens.

Capu
22.04.09, 09:42
Nein, ist es nicht! Beziehungsweise nur bedingt.
Wenn ein Sachverständiger dir z.B. ne Rad/Reifen-Kombination einträgt die zu wenig Abdeckung der Lauffläche hat, oder nen Fahrwerk wo die Lichtsaustrittskante der Scheinwerfer unter 50cm ist, dann sieht das für dich im ersten Moment erstmal ganz gut aus.
Aaaaber... Kommst du dann z.B. in ne Kontrolle, die Polizei misst nach, stellt dir dann ne Mängelkarte aus und du musst wieder zum Tüv, wird es passieren das deine Eintragung für ungültig erklärt wird!

Und das ist nicht vom Freund meines Vaters, dessen Sohn einen kennt der das in nem Forum gelesen hat... Sondern das ist eine Tatsache!

Hugobo
22.04.09, 09:50
Im Grunde genommen wäre ich ja blöd wenn ich das nicht beheben lassen würde. Weil jetzt machen wirs weg und ich weiß das ich auf Sicherheit fahre....

Pöni
22.04.09, 10:24
Capu ich habe doch nicht gesagt, dass sich durch die Eintragung eine illegale Sache legalisiert. Aber wenn Dir der Prüfer das einträgt, dann haftet er dafür. Wenn er Mist gebaut hat, muss er dafür haftbar gemacht werden. Da kann derjenige, der Rat bei diesem Prüfer bezogen hat ja nix.

Wenn Du ein Haus bauen lässt und jemand Mist baut, was erst Jahre Später, trotz Bauabnahme durch Sachverständige, zum vorschein kommt, dann kann die Firma auch noch dafür haftbar gemacht werden. (Gewährleistungszeitraum)

Ich könnt Dir unzählige Dinge jetzt aufzählen.

Fazit: Der Prüfer, der es einträgt ist dafür verantwortlich, dass die Sache richtig ist, die er einträgt. Dass es richtig ist, bestätigt er Dir ja mit Stempel und Unterschrift. Wozu gibt es denn die Gutachten über die Abnahme! Nicht jeder weiß über alle Paragraphen bescheid. Drum wird ja der Prüfer zu Rate gezogen.

Bommels-1,2.16v
22.04.09, 10:39
Lass es machen oder versuche es selber, ist die beste lösung von allem. Weil was nütz dir blindes eintragen, wenn dir z.B. der reifen wegen sowas um die Ohren haut, da hänge ich doch eher am Leben.

MFG Bommel

Icebreaker-
22.04.09, 21:24
Wir sind Fahrer und gegenbenfalls Halter. Somit sind wir diejenigen, die dafür haftbar gemacht werden. Der Prüfer bekommt auch einen rein, aber uns legen sie eventuell sogar die Karre still.

tim_ee
23.04.09, 10:41
So ich würde mal sagen jetzt haben wir uns alle genug über das thema ausgelassen :mad:.
Sonst geht das hier noch ins unendliche.....

Was ist jetzt bei rumgekommen Hugobo?
Hat sich alles geklärt?

Hugobo
23.04.09, 16:04
Ich habs jetzt mal gezogen jetzt mal sehn was der Tüv sagt.

Hugobo
24.04.09, 11:24
Tüv hat es jetzt endlich eingetragen:juhu: