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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : polizei probleme



Anonymous
22.12.03, 12:12
huhu!
war letzte woche beim guten tüv man gewesen ! und der hat mir da was ganz böses erzählt ! hat euch schon mal die polizei angehalten und bei euch den abstand von der unteren scheinwerferkante zum boden hin gemessen ! bei mir ist sie 460 , und laut gesetz darf muss sie 500 sein !!!! da wurden schon bei ihm 3 tigras flachgelegt wegen dem problem ! Was sagt ihr dazu ???

gruß r3d

Fox
22.12.03, 12:17
leider ein ziemlich ätzendes Problem was immer häufiger vorzukommen scheint. Früher hat das keinen Menschen interessiert... nun sind schon Tigras, die nur dezent tiefer gelegt sind, nicht mehr verkehrskonform, echt übel. Dagegen machen kann man leider nicht viel in den meisten Gegenden Deutschlands wird zum Glück noch nicht so genau darauf geschaut, scheint sicher aber zu nem Trend zu entwickeln. Wenn das so weitergeht, gibts bald gar keine legal tieferen Tigis mehr :cry:

Jedenfalls hat der Typ laut Gesetz leider Recht... :?

Anonymous
22.12.03, 12:18
ohohoho !
na da bin ich mal gespannt bei dem ersten stop ! bis jetzt hatte ich glück :X

Amok
22.12.03, 12:22
Und was ist, wenn ich dann mit nem Porsche oder mit nem anderen Sportwagen in ne Fahrzeugkontrolle komme ? Dort sind die Scheinwerfer serienmäßig bestimmt schon tiefer als 50cm.

Anonymous
22.12.03, 12:26
Ja, aber beim Porsche ist es dann auch erlaubt, da ja Serienmäßig....

Der_Bachelor
22.12.03, 12:41
hm, aber wenn es gesetzlich festgelegt ist, das es 50cm sein müssen, dann hätte so ein ,,sportwagen" erst gar keine serienreife erlangen dürfen, da es ja nicht gesetzeskonform ist. würde mich wundern. aber so sicher, das die unter 50cm liegen bin ich mir gar nicht mal. weil wenn ich mal an nen boxter denke, der liegt doch recht hoch....

Zero
22.12.03, 12:44
autos die erst noch auf den markt kommen müssen auch die 50cm marke erfüllen! wobei es immer aunahmen gibt zb mercedes mit ihrer li+re sidepipes! ist eine ausnahmegenemigung! und solche wirds warscheinlich immer geben!

Dragan
22.12.03, 12:59
die haben doch alle nen knall ich bin schon mit serien federn und dämpfern unter den 50 gewessen und bis jetzt hatte ich echt glück in der hinsicht.
Ah noch was wo ich damals beim tüv war wegen der tieferlegung gabs ja auch probs wegen dem abstand deshalbt war der tüver so nett und hat mal sein pc bemüht ob es da ne ausnahme gibt für den tigi aber nichts ist die gibts nur für den scheiß pumma laut seiner datenbank.

Fox
22.12.03, 13:02
wenns so nen Wisch fürn Puma gibt dann kann ja mal jemand mit viel Geld ein Gutachten für den Tigra erstellen lassen und dann überall verteilen :lol:

sonic69
22.12.03, 13:08
ist der ti nicht sogar serie tiefer als 50?

Fox
22.12.03, 13:09
nö, jedenfalls bei mir damals nicht :shock:

Der_Bachelor
22.12.03, 13:32
ne isser nicht. frank hat doch mal gepostet, wie die maße serie, und vom steinmetz tigra sind.

TigraZoneHamburg
23.12.03, 21:27
Also ich hatte das Problem auch schon mal, allerdings wurde mir was von einer Toleranz von 5 cm erzählt... Und ich hatte genau 4,60 cm *schweißabwisch* Frag doch am besten mal bei einem Sachverständigen bzw Gutachter nach. Da nur der sich mit der Toleranz auskannte und der TÜV komischerweise nicht...

Besinnliche Feiertage

Neo1978
23.12.03, 22:49
Ist das Gutachten was man mit einem Fahrwerk bekommt dann nicht acuh ungültig. es bestätigt doch bei korektem einbau das die betriebserlaubnis des fahrzeugs nicht erlischt. Oder sehe ich da was falsch.

Der_Bachelor
23.12.03, 22:55
wenn Du das fahrwerksgutachten mal ließt, wirst du unter hinweise und auflagen lesen können das da steht: Auf eine ausreichende Anbauhöhe der Scheinwerfer (minimal 500mm an unterer lichtaustrittskante zur fahrbahn) ist zu achten


so ist es im FK gutachten zu finden.

und da les ich grad steht auch unter punkt 9:

.....es ist auf eine mindestbodenfreiheit von 80mm bzw. 70mm bei formelastischen bauteilen zu achten.

gilt für front, schweller etc.

steht sogar das mit nummernschild drinnen vorne 20mm hinten 30mm

Iceman
23.12.03, 22:58
Hmm, bei meinen H&R Federn steht da nichts im Gutachten im Bezug auf die Scheinwerferhöhe, wie sollte man das dann deuten ?

Das mit der Mindestbodenfreiheit sind allerdings auch nur Richtwerte..

Der_Bachelor
23.12.03, 23:01
wie gesagt, steht so hier in meinem fk gutachten was ich hier grad liegen hab, von...*guck* 40mm Federn.

Anonymous
24.12.03, 01:19
toll 5 cm tolleranz dann fahre ich zur tanke und mache meine reifen voll bis oben gegen ist nicht gut aber dann komme ich auch in den bereich von 5 cm tolleranz :twisted:

Der_Bachelor
24.12.03, 04:13
500mm = 50cm .....

sind die 50cm auch nur ,,richtwert" oder ist das festgeschrieben und nur die ,,bodenfreiheitsgrenze" richtwert?

corsigra
24.12.03, 07:17
hi!! zu dem thema muss ich auch mal was sagen!!

ich kann mir beim besten willen net vorstellen das renomierte fahrwerkshersteller(kw.koni,h&r) die z.b. gewindefahrwerke herstellen und verkaufen, in ihre tüvgeprüften bereiche eine teiferlegung reinschreiben die ein geprüfte sicherheit von max. va 75mm und ha. 50mm aufweisst, wenn das im endeffekt humbug sein soll ,weil man ja bei den autos mit der tüvgeprüften tieferlegung unter die 50cm grenze kommt!!

also mal ehrlich in dieser geschichte liegt doch ein gewisser gegensatz vor oder net??
der tüv kann doch net den herstellern ein gewinefahrwerk tüven, das man bis zu 75mm an der va runterschrauben darf,wenn man es im endeffekt wegen der scheinwerferhöhe doch net darf!!
das ist doch irreführend oder!!

nur mal so als bespiel:

ein wirklich ahnungsloser tiggibestzer kauft sich auf legalem weg ein gewindefahrwerk von kw!! so weit so gut!!
er lässst es bei seiner werkstatt des vertrauens korrekt einbauen, die spur vermessen und auf die tüvgeprüfte tieferlegung an der va von 75mm runterschrauben!!
auch wieder alles so weit so gut!!
dann fährt dieser ahnungslose und unwissende tiggifahrer,der mittlerweile für die ganze aktion so um die 1000euro bezahlt hat,zum tüv seines vertrauens!!
der nimmt ihn dann in empfang mit allen unterlagen des fahrwerksherstellers,mit begutachten des korrekten einbaus und mit den korrekten spur und sturzwerten!! also alles soweit in ordung und
legal ,oder?

jetzt kann es doch beim besten willen nicht sein das so eine, für den kunden nicht nachvollziehende aktion,durch ein gesetz unseres staates daran scheitert das fahrwerk eintragen zu lassen,weil eine mindestscheinwerferhöhe von 500mm mit dem farhwerk erreciht werden muss und somit nicht legal sein soll????!!


sind die denn alle noch ganz dicht oder was??

Anonymous
24.12.03, 08:49
tjo also ne toleranz gibt es nicht ! er hat gemeint bei 49 cm sagt keiner was aber was drunter ist is zu viel ! und nochwas .. laut fabian seinem gutachten steht doch eindeutig drin das darauf zu achten ist !somit haben sich sich abgesichert ! :?

Daywalker
24.12.03, 10:35
Toleranz gibt es leider wirklich nicht. Und das mit den 50cm steht nunmal wirklich im Gesetz, achtet aber in er Regel kein Tüver drauf, hab ich zumindest noch nie erlebt. Auch die Cops messen nicht in der Regel

Flo070584
24.12.03, 13:25
Es kommt ja aber nicht nur auf das Fahrwerk an sondern auch auf die Felgengrösse.

housecat8
13.02.04, 08:57
"achtet aber in er Regel kein Tüver drauf, hab ich zumindest noch nie erlebt. Auch die Cops messen nicht in der Regel"

Da muß ich dich leider entäuschen, ist mir erst diese Woche passiert. "Normale" Polizeikontrolle. Muß mir nun überlegen, wie ich es am besten anstelle. Neue Federn wahrscheinlich. Schnief

Woschi
13.02.04, 09:38
Dann schrauben wir uns halt demnächst alle bis zur richtmarke der Bodenfreiheit und "leihen" uns vom GT die "Schlafaugen"....
Müssen dann halt "nur" das ABS-Aggregat versetzten und den Ansaugschlauch auf der anderen Seite,damit wir danach die Schlafaugen
in die Motorhaube setzten können und gewinnen dadurch bestimmt geschätzte 20 Zentimeter....

Sorry...aber manche Gesetze sind echt was fürn A.....!!!

Goetz
13.02.04, 14:47
vor allem sind die fürn arsch wenn porsche hergeht und die scheinwerferUK diekt unterhalb der 50cm anbaut.

hui-buh
13.02.04, 15:01
also bei mir hat noch nie die polizei die scheinwerferhöhe gemessen. aber dafür die bodenfreiheit indem er ne taschenlampe drunterrollte und sagte :..is zu tief.... . hat aba nix weiter gesagt und ich durfte weiterfahren.
der tüv hingegen hat schon mehr als einmal die scheinwerferhöhe gemessen bei mir. er sagt mir immer dat die zu tief kommen mit ner 60 tieferlegung und 16 zöllern.
habe aber selbst noch nie gemessen......tja alles komisch... :roll: :?:

LilaTiger
13.02.04, 15:19
Was zält den jetzt SW Unterkante oder Mitte?
Wenn UNterkante dann hab ich keine 50cm wenn Mitte dann hab ich 50cm!
Hab letztens gemessen,das aber mit Winterreifen, mit den Alus habe ich bestimmt keine 50cm in der Mitte des SW.

Werde dann im August zur HU mit Winterreifen fahren müssen :D

stiffmaster
13.02.04, 15:22
unterkante reflektor zählt.

meiner stand mit altem fw bei 42,5cm

hab jetzt neue federn und die sind bei 45cm. damit hab ich es eingetragen bekommen. er meinte das liegt in der tolleranz wenn man beide augen zu drückt!

HH_tank
13.02.04, 16:57
Ja aber das ist ja hmmmm....man weiss ja nie..z.B. bei meiner jetziegen lage;Ich will mir jetzt ein 60/55 FW holen (bei 8x15) woher soll man wissen wie tief das kommt....woher soll ich wissen das es mit dem FW zu tief kommt???Voll der scheiss...Ich wusste schon immer das der Tüv ein an der Krone hat
MFG

little_tigi
13.02.04, 17:14
Naja, ganz ehrlich. Meiner Meinung nach müssten die dann drauf achten, dass sich alle mit dem Gesetz vertraut machen - was sie ja anscheinend net machen. Wäre das jedem bekannt, würde jeder TÜVer und jeder Polizist darauf achten und somit gäbe es KEINEN tiefergelegten Tigra.

Es kann nicht sein, dass die sich da aufregen, weil außer dem Fahrer niemand was negativs merkt. Der Fahrer merkt es, weil seine Scheinwerfer nicht mehr ganz so weit gehen, aber solang er was sieht, kann das allen andren doch SCHEI*EGAL sein.

Das ist die selbe Kac*e wie die mit Mattig Blenden oder geschweißtem BB. In der Kontrolle meinte er bei mir mal was es sei und das es gar net zulässig sein könnte (wobei er ja laut Gesetz - da is es schon wieder ;o) - ja recht hat). Als er dann die Eintragung gesehen hat, hielt er es doch wieder für legal.

So langsam sollten alle TÜVer und Polizisten mal richtig geschult werden, weil die meiner Meinung nach alle ein an ner Klat*che haben und ihre Position ziemlich ausnutzen. Keiner hat Ahnung von was, aber alle wissen se alles. Irgendwas kann da ja net stimmen, oder? Kein Wunder nehmen die Grünen fast nur noch Leute mit Abi - die wissen warum.

Wenn mich mal einer kontrolliert, dann frag ich den mal höflich, ob er was an ner Waffel hat, echt! :evil:

Und nochwas: Wieso, aber echt, wieso werden solche Fahrwerke dann überhaupt verkauft, wenn der Einbau mehr oder weniger eh fürn A*rsch & indirekt illegal ist?

LilaTiger
13.02.04, 17:17
unterkante reflektor zählt.

meiner stand mit altem fw bei 42,5cm

hab jetzt neue federn und die sind bei 45cm. damit hab ich es eingetragen bekommen. er meinte das liegt in der tolleranz wenn man beide augen zu drückt!

Bist du dir sicher das du da richtig gmessen hast???
Das kann eigentlich nciht sein!

stiffmaster
13.02.04, 18:42
ja bin mir da ziemlich sicher!!
kann grad noch so zahlen lesen :roll:

hatte auch nit mehr viel platz zum boden, deshalb hab ich mir ja neue federn gekauft. das war nicht mehr alltagstauglich!!!!

Fasemann
13.02.04, 18:53
ES GIBT KEINE TOLERANZ NACH UNTEN !!!!

es müssen 50 cm sein in Thüringen >>sonst Auto STILLGELEGT nax 10 TAgen ..

steht in jeder neuen ABE drin , wenn autos ab werk tiefer HONDA /porsche gibt es die Ausnahme vom KBA in Flensburg ab Werk >> aber nicht nichträglich für tiefergelegte serienfz >> habe selbst eine Saison Stress mit denen gehabt aber nun umgezogen :shock:

Goetz
13.02.04, 19:06
wenn der SW dann nichtmehr so weit strahlt, warum wird der beim einstellen nicht einfach ein bisschen nach oben gedreht ? seltsam

Fasemann
13.02.04, 20:08
hat nix mit lichttest zu tun >>> der scheiss § ist so alt wo kutschen noch KARBIDLAMPEN hatten .. und die mussten so hoch hängen das andere KUTSCHER das Licht sehen >>> hat mein Tüvver gesagt !!! :shock: er hatte mir auch 44 cm eingetragen .... und selber Ärger deswegen bekommen

little_tigi
13.02.04, 21:21
@Goetz Ganz einfach. Wenn man die Scheinwerfer hochdreht, haben sie nicht mehr das vorgeschriebene Gefälle was auf dem Scheinwerfer steht und schon blendest du den Gegenverkehr. Ist doch klar, oder?

TeenTigra
13.02.04, 22:05
Jup hier in Thüringen is der Tüv/Dekra mehr als streng und pingelich da bekommt man fix Probleme!

Zum glück hab ich noch gerade so 50cm mit den 16"

Goetz
14.02.04, 13:37
ne nicht so ganz... reintheoretisch/mathematisch ist die quelle ein paar cm tiefer, da braucht man nichtmal ein halbes grad nach oben zu stellen !

und laut berechnung leuchtet man ca. 30 cm kürzer bei 5 cm niedrigeren scheinwerfern

little_tigi
14.02.04, 14:31
doch doch, es blendet. Beim Tigra sind glaub 1,2% Gefälle auf 10m vorgegeben und selbst wenn de da nur en Tick hochdrehst, blendet das. Das haben wir beim Opel erst durchgemacht. Is wirklich so extrem!

Fasemann
14.02.04, 15:00
es geht nicht um die LEUCHTWEITE !!!! der § sagt aus.." die Unterkante der Lichtaustrittsfläche hat 50 cm über dem Boden zu sein ..." wohin deine SW leuchten ist denen egal ....

§70 STVZO abs 1 nr.2 Ausnahmegenehmigung

Thüringer Landesverwaltungsamt

postfach 2249
referat 530 / herr stiller
99403 Weimar

das ist der I*I*T der das in Th bearbeitet !!!!


der ORIGINALTEXT: http://www.stvzo.de/ §50 abs. 3

(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für

1. Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden,

2. selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zuläßt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift).

(4) Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, dass bei Fernlicht die Abblendscheinwerfer mitbrennen.

(5) Die Scheinwerfer müssen bei Dunkelheit die Fahrbahn so beleuchten (Fernlicht), dass die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 100 m in der Längsachse des Fahrzeugs in Höhe der Scheinwerfermitten mindestens beträgt

1. 0,25 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 100 cm3,

2. 0,50 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum über 100 cm3,

3. 1,00 lx bei anderen Kraftfahrzeugen.

Elli
17.03.04, 23:58
Mein TÜv mann hat mir erzählt dass das schnuppe ist hauptsache der tiefste punkt ist 7cm vom boden weg

Karol
18.03.04, 00:12
hö ? scheinwerfer 7cm über den boden fährst du ein kart ?! oder versteh ich bissel was falsch ... :roll:

Haugla2000
18.03.04, 00:59
Mein TÜv mann hat mir erzählt dass das schnuppe ist hauptsache der tiefste punkt ist 7cm vom boden weg

tja und ich hab wie schon hundertmal hier geposted von 3 unterschiedlichen tüv stationen nicht meine plakette bekommen weil nur 48,5 scheinwerferunterkante zum boden...

jeder sagt was anderes und ich bekomme keinen tüv ;)

KLASSE

Elli
18.03.04, 09:33
scheinwerfer ist egal, weil sobald du du den tigra nur minimal tiefer liegst bist schon unter 50cm. Und mein TÜv Mann hat nur gemeint ,dass der tiefste punkt vom Auto ( frontstange, auspuff) mindestens 7cm vom boden sein muss.

Haugla2000
18.03.04, 09:57
also ich erinnere mich an einige threads hier aussem forum wo immer wieder von 8cm gesprochen, bin mir da ziemlich sicher, und jetzt kommt 7cm

Ohje


herrlich immer was anderes zu hoeren...


ich weiss jedenfalls das die tüv prüfer in bochum, witten und Herne auf die 50cm achten !!!!

HoLLe
18.03.04, 10:43
...ihr solltet mal besser in eure papiere schaun...trauen kann man
doch keinem - sieht man doch- 8cm bei festanbauten und 7cm bei
formelastischen bauteilen...so stehts zumindest öfters mal drin.
wenn se mir mal den wagen wg der 50cm stillegen sollten, mach ich
daraus nen gerichtsfall den die welt noch nicht gesehen hat.
mir hat mal nen tüver erzählt, dass die makierung am scheinwerfer
ausschlaggebend sein soll...beim nächsten erzählte der was anderes.
reflektorunterkante is doch relativ :wink:

Kühlschrank
18.03.04, 12:06
also gibt es auch was wie tief die nebelz sein dürfen???

Fasemann
18.03.04, 16:35
www.stvzo.de da die suche benutzten aber licht und so ist § 50

Dr. Mace
18.03.04, 21:28
und da les ich grad steht auch unter punkt 9:

.....es ist auf eine mindestbodenfreiheit von 80mm bzw. 70mm bei formelastischen bauteilen zu achten.

gilt für front, schweller etc.

steht sogar das mit nummernschild drinnen vorne 20mm hinten 30mm

Hab mich auch erschrocken wie ich das gelesen hab. Allerdings hatte ich danach nen kurzes gesrpäch mit nem Tüver.
Der hat gesagt, dass er mit meine Front mit 3cm Bodenfreiheit ohne weiteres eintragen würde, denn das mit den 7 bis 8 cm ist zwar korrekt aber, wird nicht an den Schwellern/Schürze oder so gemessen. Sondern am tiefsten Punkt, und das wäre der Träger am vorderen Radkasten und da hab ich bei ner 60/40 Tieferlegung 15cm. Quasi darf deine Schürze am Boden schleifen. Das einzige weswegen uns einer ans Bein pinkeln kann sind die 500mm SW-UK.
Jetzt nicht auf mich losdreschen, gebe nur wieder was der Tüver gesagt hat.

Roadkillah
19.03.04, 14:21
Jepp,

das haben die mir auch erzählt. Hab mit meiner Frontlippen auch gerade mal so ca 3-4cm Bodenfreiheit vorne. Na gut, meine ist halt auch elastisch, dh. ich konnte meinen TÜVer bissi überzeugen.

Mit den 50mm ist scheiße und es kann passieren, dass ihr (wenn ihr den falschen Polizisten erwischt) das FW ausbauen müsst und wieder vorfahren müsst.

Still legen ist aber nicht drin. Ein Kumpel von mir hat immer nen Wisch dabei, da steht drin so in der Art drin, dass man das Auto erst stilllegen darf, wenn eine ernsthafte Straßengefährdung vorliegt, und das ist bei 50cm bzw mein manchen halt im extremsten Fall 45cm NICHT der Fall. Hab da auch schon mit ein paar Bekannten gesprochen, die bei den Grün-Weißen arbeiten. Man muss aber eben vorsichtig sein mit dem Wisch, da es dann sein kann, dass die dir dein Autos so lang zerlegen bis sie was finden. Und bekanntlich heißt es ja, WER SUCHET DER FINDET. Könnte nach hinten losgehen, wenn man die Grünen-Weißen mit ihren eigenen Vorschriften ärgert.

MfG

Don Andolini
19.03.04, 14:59
kannse den wisch mal on stellen?

Roadkillah
19.03.04, 15:31
Jupp...werd mich da ma drum kümmern.

Aber ich hab keinen Scanner. Wird dann wohl per DigiCam laufen und somit wird die Grafik wahrscheinlich net so toll. Kann aber noch dauern. Hab momentan viel zu tun.

Grüße