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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : probleme mit fahrwerk !



bernd71720
15.07.09, 04:51
:)hallo erstaml und danke fürs reinschauen:juhu:

habe mir ein fk gewindefahrwerk gekauft ( ist ja bekanntlich nicht das best aber durch bezihungen billig dran gekommen).#

einbau klar kein problem , habe mir jetzt 7 und 8 x14 maxx felgen geholt (et 33 und 25) . nun nach montage der reifen ist mir zwischen reifen und gewindeeinstellschraube aufgefallen das dort doch recht wenig platz ist ! paar milimeter nur !

habt ihr sowas schon mal geshen ? abhilfe klar durch spurplatten machbar aber das wird eng am radlauf da ich 195 gummis habe.

kann mir jemand ein tipp geben ?? sturz ist auch einstellbar !:thumsup:

Tiefflieger
15.07.09, 06:59
Hallo ,

was genau heisst "recht wenig Platz ! paar millimeter nur! ...

Schleift das was , Kann dein Corsa voll einfedern ohne das was angeht... ?

Ansonten halt mal ab zum Sachverständigen deines Vertrauen´s und mit dem abklären was zu machen (Spurplatten , Radhäuser eventuell erweitern/ziehen...) ist für den Tüv-Segen .

Grüße: Mike

Ronson001
15.07.09, 13:11
mit gewinde-fw wirds oftmals sehr knapp. aber solang nix schleift ist alles in ordnung.

mibo
16.07.09, 11:46
5mm abstand muß laut tüv sein




Schleift das was , Kann dein Corsa voll einfedern ohne das was angeht... ?



schleifen kann da so oder so nix beim einfedern an der stelle

bernd71720
16.07.09, 14:43
hi !danke für die ratz fatz schnellen antworten. !

mibo 5 mm laut tüv , das ist ja prima das bekomme ich hin. vielleicht noch paar platten drunter machen und dann passt das mehr als gut mit 5 mm! wobei ich nen guten tüvler an der hand habe der des bestimmt auch so macht aber das wäre mir pers. zu heiß ! da ich ja nicht auf das auto angew. bin (abgemeldet zum aufbau) habe ich ja genügend zeit ! danke erstmal ! bei gelungener aktion werde ich bilder posten !

mibo
16.07.09, 23:16
da guckt er auf jedenfall nach wieviel platz da is

greenmonstacorsa
17.07.09, 01:27
Und 50cm unterkante Scheinwerfer..sowie 7cm Bodenfreiheit zu Schwellern bzw. Gummilippe....gruss

Grauer
17.07.09, 07:57
50cm Scheinwerferkante is klar, aber wo steht was von 7cm Bodenfreiheit??

mibo
17.07.09, 09:38
steht nich wirklich irgendwo.. da es auch nich wirklich ein gesetzt gibt..

hier mal was zum lesen :D

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Wie tief darf ein Auto sein ?
Eine Frage, mit der schon viele konfrontiert wurden. VW SPEED hat den Paragraphenwald durchforstet und fand keine Regel für den TIEFBAU.

Manchem Tuning-Fan klappte die Kinnlade herunter, als bei "Alles VW" in Osnabrück am Beginn der letzten Saison Polizisten sieben Zentimeter hohe Holzklötzchen an Bindfäden unter dem Auto herzogen, um zu sehen, ob es irgendwo aneckt. "Ist das denn überhaupt rechtens?" fragten die verdutzten VW-Fahrer und warfen die Stirn in Falten. Gern klärte die Polizei auf und teilte mit, sie habe ihre Vorschriften und legte einige Fahrzeuge kurzerhand still - allerdings wegen anderer Umstände als der Tieferlegung. Die Frage lautet also: War dies Übereifer oder gibt es Vorschriften, die ein solches Vorgehen rechtfertigen?

Unsere Recherche in der Pressestelle des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in Flensburg ergab, dass es keine gesetzliche Vorschrift gibt, die die Bodenfreiheit von Automobilen regelt. "Lediglich für Geländewagen gibt es eine Mindesthöhe, den so genannten Böschungswinkel", schränkte Angela Bartholomae von der Pressestelle ein. Also, alles klar? Noch nicht ganz!
Wir schlugen selbst in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) nach und fanden... nichts: Kein Wort über Tieferlegungen. Einzig der Gummiparagraph 30 über Zulassungsbestimmungen von Fahrzeugen könnte relevant sein, doch kein Absatz, kein Anhang trifft dieses Thema.

Die Prüfungsorganisationen tragen Fahrwerke namhafter Hersteller in die Fahrzeugpapiere ein, die etwa per Gewindeverstellung Tieferlegungen weit unter die oft zitierten 110 Millimeter Bodenfreiheit ermöglichen. Gleichzeitig gibt es aber auch das VdTÜV Merkblatt 751, das in einem Anhang eine Mindestbodenfreiheit von 110 Millimeter empfiehlt. Also fragten wir einen Experten des TÜV Rheinland in Köln. Herr Fälker erklärt, dass das Merkblatt VdTÜV 751 nicht mehr als eine "Richtschnur" für den Prüfer ist und keine Rechtsverbindlichkeit besitzt. Für den Praktiker ist es viel wichtiger, dass die Fahrzeuge noch anständig über Bodenwellen in Tempo 30-Zonen kommen. "Da sollte nach Möglichkeit nichts aufsetzen. Wie tief ein Fahrzeug am Ende sein darf, kann man pauschal nicht sagen. Manche Autos haben in der Mitte ihren tiefsten Punkt, andere vorn am Spoiler, einige auch erst am Endtopf", erklärt Fälker. Es komme auf den Einzelfall an.

Ein vernünftiger Standpunkt, gleichzeitig aber keine pauschale Reglementierung, die einem das Leben knapp über der Grasnabe generell verbieten würde. Stilllegungen nur wegen zu geringer Bodenfreiheit wären somit unzulässig.

Bleibt noch die direkte Nachfrage bei der Polizei. Gerd Nolte vom 1. Polizeikommissariat in Osnabrück kann sich noch gut an die Aktion anlässlich "Alles VW" erinnern. Tatsächlich habe man einen Holzklotz mit 7,5 Zentimetern Höhe verwendet. Eine Toleranz zu den bekannten elf Zentimetern, die man den Fahrzeugbesitzern gutschrieb. Grundlage des Handelns sei nicht das Merkblatt 751 gewesen, sondern der Grundsatz der Verkehrssicherheit. "Ausschlaggebend für die Stilllegungen war nicht die Tieferlegung, sondern die dazu gewählte Rad-/reifenkombination", stellt Gerd Nolte richtig. Ansgar Warmhoff von der Dekra Osnabrück war laut Gerd Nolte für die Begutachtung der Fahrzeuge zuständig und arbeitet eng mit der Polizei zusammen. Am Telefon mochte sich der Sachverständige allerdings nicht äußern und verwies auf die Zentrale der Dekra in Stuttgart. Die Presseabteilung dort nennt als Grundlage einerseits die im Merkblatt 751 beschriebene Prüf-Methode, stellt aber die Entscheidung über die Zulässigkeit ins Ermessen des Prüfers.

Fazit : Nur wegen einer heftigen Tieferlegung kann eigentlich nichts passieren - solange sie korrekt eingetragen ist ! Alle Umbaumaßnahmen müssen im Fahrzeugschein genauestens vermerkt sein. Hilfreich ist es, neben dem Schein die Prüfberichte mitzuführen, nur für den Fall, dass die Polizei die Eintragung an sich anzweifelt.

Aber auch das kann euch nicht vor einer Wiedervorführung des Fahrzeuges nach §17 StVZO bewahren. Sollte ein Polizist berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Gutachtens oder am verkehrstauglichen Zustand des Fahrzeuges haben, kann er eine Mängelkarte ausstellen. Innerhalb einer Frist muss dann der Mangel abgestellt, und das Fahrzeug einem Gutachter vorgeführt werden.

Unser Tipp : Den Kompletten Umbauplan vorab mit dem zuständigen Prüfer absprechen und hinterher alles penibel eintragen lassen. ABEs und Prüfberichte immer mitführen. Bei der Kontrolle immer freundlich, sachlich und zurückhaltend bleiben, dann kann fast nichts schief gehen.

(Quelle : VW SPEED)

Dazu gibt es aber eine klare Gegenseite

Für die Polizei gibt es ABER das Gesetz und das steht über jegliche Gutachten oder Richtwerte. Das ist die Spiegelkante des Scheinwerfers (NICHT SCHEINWERFERUNTERKANTE), diese darf nicht unter 50cm betragen.

Laut STVZO
Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen...." (§ 50 Abs. 3 StVZO)

Dazu kommt die Ausnahmeregel § 72 StVZO
Für § 50 Abs. 3 Satz 2 (Anbauhöhe der Scheinwerfer) tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge.

Im Klartext, alle Fahrzeuge ab dem 01.01.1988 müssen die 50cm inkl. der Tieferlegung laut Gesetz einhalten. Leider haben die Automobilkonzerne gewisse Sonderregelungen und somit gelten bei einigen Sportwagen der Paragraph 50 Abs. 3 StVZO nicht. In wie weit ein Ottonormalverbraucher das anwenden kann, das können wir euch leider nicht beantworten.

edit:

hängt natürlich trotzdem vom tüver ab ob er dir das so einträgt oder nich..

greenmonstacorsa
18.07.09, 01:28
Das mit den 7cm steht z.b im Teilegutachten von Gewindefahrwerkshersteller KW.gruss

bernd71720
18.07.09, 05:48
hi,

die angaben weichen immer leicht ab meines wissens je nach hersteller. hab da so meine erfahrungen gemacht.

laut aussage tüv süd (ÖHRINGEN) ist eine bodenfreiheit von 10 cm bei festen teilen und 8 bei baubeweglichen ( auspuff durch gummi) pflicht ! naja aber der wo ich hin gehe sieht dies nicht so eng ! lichtaustritt sollte 50 sein aber auch da war ich scho deutlich drunter und war nach abnahme 21 kein problem mehr ! grüße