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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Strobe-Lights (PaceCarLichter)...Eure Meinung???



TIGRA2003
27.12.03, 09:16
Hallo,
hab n Problem:
Hab bereits in meinem Apache (Bronze)- Tigra blaue neonröhren im Fussraum, eine blaue UBB und blaue Neonröhren (mit Soundcontrol auf der Heckablage)....nun bin ich am überlegen, ob ich mir nicht die Strobelights zuleg um sie mir unter den Sitzen oder irgendwo an der Armatur vorne zu befestigen.....
Nun bitte ich dringend um eure Meinung: :lol:
Wird das zuviel an bunten Lichtern......oder kommt das gut????
Wenn ja, wo würdet ihr die Lichter plazieren????(in welcher Farbe unter Berücksichtigung der Bisherigen Farben)????
Bitte dringend um eure Hilfe...... :oops:
Danke....
MfG. Tigra2003

christoph
27.12.03, 10:12
hey net bös sein aber voll deine entscheidung!!! :wink:


gruss christoph

chrisMOD
27.12.03, 10:30
doooooch, unbedingt hinbaun! am besten von jedem doppelt!

dann schnallst dir noch ein riesenrad aufs dacht und fertig is "die wiesn" :roll:

Philip
27.12.03, 10:47
ehm es gibt für diese strobe lights auch so blaue aufsätze...aber in solchen sachen sollte man selber entscheiden..

Roman483
27.12.03, 12:13
bei den dingern sind hülsen in den farben weiß, grün, gelb und blau dabei :wink:

Philip
27.12.03, 12:16
genau die meint ich :P

Homer-Mix
27.12.03, 20:47
manche versuchen ihre karre möglichst schön herzurichten. andere haben anscheind das ziel die karre so illegal wie möglich zu bekommen...

nex81
27.12.03, 21:22
und manche schaffen es nicht einen Thread richtig durchzulesen :wink:

Ich würde die blitzer nicht unter den Sitz bauen! Das nervt sicher irgendwann wenn es die ganze zeit blitzt!

Gruß
Jan

chrisMOD
28.12.03, 00:02
suuuuper, wenns nervt, wenns blitzt, dann sin pacer wohl fehl am platz. dann kannst die nirgends hinbaun :roll:

nex81
28.12.03, 00:47
Tooooooooll, und wenn du mit geschlossenen Augen fährst? :twisted:

TruNeo
28.12.03, 01:29
hey ! die leute solls ja geben ;)

Anonymous
28.12.03, 10:29
also warum legst du die nicht erst mal für 2 -3 tage da hin mit klett band oder so fest amchen dann siehst du wie das so kommt

ich finde das >kann< richtig gut aussehen muss aber nicht wenn du es geil findest baust du es dann ein wenn nicht vergisst du es einfach

(ist doch net so schwer ne vernünftige antwort zu geben wie ich gedacht hätte)

BlackTigerianer2003
28.12.03, 10:48
denk dran zuviel des guten kann schaden, du möchtest doch nicht dein tigra zur disco machen und vielleicht noch mit lasertechnik arbeiten! übrigens ist es erst illegal wenn man während der fahrt den beleuchtungskrempel auch benutzt!

stiffmaster
28.12.03, 13:23
übrigens ist es erst illegal wenn man
während der fahrt den beleuchtungskrempel auch benutzt!

man leutz, wie oft sollen wir das thema noch durchkauen!??
die teile sind definitiv verboten, auch im stand und wenn sie während der fahrt aus sind!!!!! :twisted:


aber wenn du meinst kannst du dich ja ma ne nacht mit ubb vor ne polizei wache stellen und wartest mal ab :roll: :twisted:

nex81
28.12.03, 13:57
Ja und? Wenn sie eingetragen ist passiert gar nichts!

Gruß
jan

stiffmaster
28.12.03, 14:01
ja macht ihr mal!
ich sag dazu jetzt nix mehr!

chrisMOD
28.12.03, 16:04
@nex81

doppel-looooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooool!! !
wetten?

stiffmaster
28.12.03, 16:30
@nex81

doppel-looooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooool!! !
wetten?

danke!!! ich dachte mich unterstützt hier keiner :lol: :lol:
den tüv der das einträgt will ich mal sehen......

Alex
28.12.03, 16:47
...man leutz, wie oft sollen wir das thema noch durchkauen!??
die teile sind definitiv verboten, auch im stand und wenn sie während der fahrt aus sind!!!!! :twisted:

@stiffmaster
Locker bleiben, das Thema hier ist ja nicht Legalität, sondern um einen schönen geeigneten Ort für die Blitzer zu finden!! Außerdem stehen auf den Verpackungsbeilage immer so kleine Sprüche drauf (z.B. Nur zu Showzwecken erlaubt! Nicht in der StZVo zugelassen!)- und lesen kann ja wohl jeder, also weiß derjenige auch wie es sich mit dem Gesetz verhält.
Du mußt nicht immer erwähnen, was nicht und was illegal ist, dass interessiert nicht!! :evil:


Probier es doch einfach mal aus, ob es dich nervt oder nicht. Vielleicht zwar unter den Sitzen aber ausgerichtet nach hinten!?!


... und

Ja und? Wenn sie eingetragen ist passiert gar nichts! :lol: :lol: :lol: :lol:
Nicht dein Ernst oder???!

TIGRA2003
03.01.04, 16:33
hi
...ich hab die PaceCarLights im Fussraum, da wo man die Neonröhren hintut befestigt.....das kommt echt geil.....wenn das licht weiß ist und die Neonröhren in blau dazu noch an sind...
übrigens unter den sitzen wäre nicht so gut gewesen...da man da immer schiss haben muss, dass sie beim vor-und zurückfahren des Sitzes beschädigt werden.....außerdem kommt das Licht nicht gut raus , wenn sie unterm sitz sind.... :?
ach ja....ich fänds übrigens echt mal gut, wenn in diesem Forum die Leute endlich mal auf das Thema und nicht ob legal oder ilegal antworten..... : :roll:
Trotzdem danke....für eure Meinungen :wink:

MfG. Tigra2003

Franky1109
03.01.04, 18:30
Ich bin zwar voll gegen illegale Sachen, von UBB bis blaue LED´s. Aber auf Treffen find ich das immer voll genial wenn die Leute da mit UBB, und Pace Car Blitzern stehen, dort ist ja meinstens alles erlaubt.

Falls ich mir solche Blitzer einbauen würde, würde ich die in die Nebelz integrieren, wäre bestimmt lustig. Aber im Straßenverkehr würde ich das nicht anmachen.

noam
03.01.04, 19:16
Ja und? Wenn sie eingetragen ist passiert gar nichts!

Gruß
jan

biste da so sicher???

mhhhh

also ich würd dich entweder die dinger an ort und stelle abpflücken lassen oder wenn du es halt nicht willst abschleppen lassen.

damit hast du schon mal ne menge ärger

dann haben wir im schlimmsten fall nen dipl ing mehr auf der straße, aber nen freien arbeitsplatz bei einem w & w tüv, weil jeder andere dir keine UBB einträgt.

mit dem eintragungsfreudingen TÜVi weniger und wenns rauskommt das du schuld bist hast du in der szene auch keine freunde mehr.

welches mädchen will schon nen kerl ohne freunde

also wirst du schwul

holst dir dann in ner schwulen kneipe beim sex auf der toilette aids

und stirbst dann mit 34 und alle die dich mal kannten denken

HÄTTE ER MAL BLOß NET DIESE BLÖDE UBB DRANGEBAUT!

das letzte ist ein bisschen ;-) übertrieben *g* aber so ne ubb kann schlimmere konsequenzen haben als du denkst.

bei wem ist nochmal nen tüv dichtgemacht worden, weil der alles eingertagen hat????

nex81
03.01.04, 21:01
Wie hies noch mal das Auto das eine Unterbodenbeleuchtung als Ausstiegsbeleuchtung verbaut hat? Wisst ihrs nicht? Na, dann sterbt dumm :twisted:
Und welcher TOLLE Polizist will dagegen was sagen? Wer will da den Abschleppwagen holen oder den 70 jährigen Opa unters Auto kriechen lassen, und verlangen das er sie wieder entfernt? Naja, auf jedenfall wird der Polizist dann Stadtbekannt sein!

Und deine dumme Geschichte kannst du dir sparen "noam", immerhin ist an deinem Auto auch nicht alles Legal, auch wenn es eingetragen ist oder auch nicht! Wenn ich will kann ich mir auf mein parkendes Auto ein orangenes Blinklicht aufs Dach stellen und keiner kann dagegen was machen, weil es eine E-Zeichen hat!

Gruß
Jan

EDIT: Auszug aus einem Brief des KBA:
So hat das Kraftfahrt-Bundesamt der Firma Hella eine Anbringung der Leuchte
in Verbindung mit einer Schwellerleiste außen am Fahrzeug genehmigt.
Die Einrichtung wurde unter folgenden Bedingungen (Empfehlungen des FKT SA
-Licht) genehmigt:
Es darf kein direktes Licht nach außen hin sichtbar sein (In einem
Abstand von einem Meter darf die Beleuchtungsstarke 0,7 Lux nicht
überschreiten).
Die Leuchte darf nur im Stillstand und nur bei eingeschalteter
Innenbeleuchtung einschaltbar sein.

chrisMOD
04.01.04, 00:27
und muss weiss sein.

der karren von meim dad hat au "einstiegsbeleuchtung"



aber du held, ich würd mal a bissl auf die wortwahl achten!

nex81
04.01.04, 14:56
Die Geschichte ist nunmal "dumm" da kann ich auch nichts für!


aber du held, ich würd mal a bissl auf die wortwahl achten!

Und du achte bitte auf deine Ausdrucksweise!

Ich lasse mich nur nicht gerne von Leuten belehren die unrecht haben.
Und das besonders nicht in dieser Art, wie es hier vollzogen wurde.

Gruß
Jan

G-Funk
04.01.04, 15:15
Wie hies noch mal das Auto das eine Unterbodenbeleuchtung als Ausstiegsbeleuchtung verbaut hat? Wisst ihrs nicht? Na, dann sterbt dumm :twisted:


Brabus SL

chrisMOD
04.01.04, 20:30
dann lass ich mich aber auch nicht von dir anpflaumen, wenn DU unrecht hast!!!

die einstiegsbeleuchtung darf
(im brabus-fall)
1. NUR am einstieg sein, also nicht rings ums auto
2. muss sie so angebracht sein, dass eben nur der einstieg ausgeleuchtet wird und net alles im umkreis von mehreren metern
3. muss die beleuchtung weiss sein

ausserdem, nur weil brabus die dinger getüvt bekommt in verbindung mit speziellen schwellern, die auch nur eine punktuelle beleuchtung zulassen, bekommst du noch LANGE keine unterbodenbeleuchtung, die so garnichts mit einer "einstiegsbeleuchtung" zu tun hat, legal eingetragen

alles klar?

TruNeo
04.01.04, 20:51
lol leute kloppt euch doch ... ach tut ihr ja schon .. *wegrennundausweiterfernezukuck*

schließe mich übrigens franky zu 100% an

Alex
04.01.04, 21:34
@ nex81

Wenn du doch deine UBB die rund uns Auto mit einer bunten Farbe eingetragen hast, dann poste doch einfach deinen Fahrschein und ruh ist.

Jedenfalls haben schon so viele Leute danach gefragt die eintragen zu lassen in ganz Deutschland - und merkwürdig, es wollte kein Tüver machen. Na? ... weils in Deutschland noch nicht erlaubt ist. :idea:

>> ich hoffe selbst mal auf den Tag, aber bisher ist dem noch nicht so. Mein Tüver sagt NEIN


*undjetztweiterzuguckundlach* :lol: :lol:

FLAT
04.01.04, 22:07
Zum Thema gelbe RKL auf dem Parkenden Fzg., dies ist nicht zulässig ->

§52 StVZO (Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten)

(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

1. Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot - weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,

2. Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,

3. Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,

4. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.


http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#52

chrisMOD
04.01.04, 23:52
sou und als nachschlag:


KBA
412-203
Br1075

Sehr geehrter Herr ....,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Unterbodenlicht ist in den Vorschriften nicht enthalten und somit
unzulässig.

Gemäß § 49a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dürfen nur die
vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen
Einrichtungen an Kraftfahrzeugen verwendet werden.

Zu Einstiegsleuchten existieren Aussagen des Verordnungsgebers. Diese sind
dann zulässig, wenn sie zur Beleuchtung des Einstiegs und des Fußraumes
dienen und in der Innenverkleichung der Tür angeordnet sind.

Ergänzende Bedingungen wurden auch auf einer Sitzung des Fachausschusses für
Kraftfahrzeugwesen (FKT) im Sonderausschuß (SA) Licht ( I/98 vom
21/22.01.199 empfohlen.
Danach ist die Ausleuchtung des Einstiegs der Innenbeleuchtung zuzuordnen
und derartige Leuchten im Prinzip auch dann zulässig, wenn sie nicht in der
Fahrzeugtür untergebracht sind.

So hat das Kraftfahrt-Bundesamt der Firma Hella eine Anbringung der Leuchte
in Verbindung mit einer Schwellerleiste außen am Fahrzeug genehmigt.
Die Einrichtung wurde unter folgenden Bedingungen (Empfehlungen des FKT SA
-Licht) genehmigt:
Es darf kein direktes Licht nach außen hin sichtbar sein (In einem
Abstand von einem Meter darf die Beleuchtungsstarke 0,7 Lux nicht
überschreiten).
Die Leuchte darf nur im Stillstand und nur bei eingeschalteter
Innenbeleuchtung einschaltbar sein.


Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Bruder

Hartmut.Bruder@kba.de
Telefon: +49 (0)461 316 1521
Telefax: +49 (0)461 316 1741




ich hoff damit is der absolute quatsch "mei, ubb vom tüv eintragen lassen, dann kann garnix passieren!" so ein dummlall

LittleTigra
05.01.04, 23:16
3. Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat
Also, passt doch, der Ti ist doch ungewöhnlich "lang", ungewöhnlich "breit" und ungewöhnlich "hoch" :)

OK, ich gebs ja zu, der war blöd...