Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abstandmessung via Video auf A70
corsafan1988
18.03.10, 00:21
Tagchen,
Heute habe ich Kameras auf einer Brücke gesehen mit Kabel nach unten in die Autobahnmitte wo noch einekamera stand.
Nun meine Frage diesbezüglich.
Wird nur von VORNE gefilmt oder Filmen die auch Fahrzeuge bzw Motorräder nach der Brücke sprich in Fahrtrichtung (Motorrad von hinten)
Was meint ihr?
Ist es immernoch verboten jemanden zu Filmen? Es war ja mal eine zeitlang rechtswiedrig.
gruß
I.d.R. wird hier nur von vorne gefilmt. Die auf der Brücke dienen zur Abstandsbestimmung, die "untere" Kamera zum Aufnehmen der Fahrer.
Ist ein recht gängiges System, daher würde es mich wundern wenn es nicht erlaubt wäre ;)
und keine angst, mittlerweile haben wir auch systeme in Deutschland, die von vorne, hinten und von der seite blitze und 4 Spuren gleichzeitig überwachen können :kotz:
corsafan1988
18.03.10, 20:16
Naja gängig ist dann nur von Vorne?!
christian0812
18.03.10, 20:31
Biste etwa zu dicht aufgefahren, oder wieso fragse so :p:p:p
Green-Tiger
18.03.10, 20:32
und keine angst, mittlerweile haben wir auch systeme in Deutschland, die von vorne, hinten und von der seite blitze und 4 Spuren gleichzeitig überwachen können :kotz:
Ich find die Systeme gut. Wenigstens hält man dann an der Brücke abstand oder lernt durch die Strafe. :thumsup:
Ich find die Systeme gut. Wenigstens hält man dann an der Brücke abstand oder lernt durch die Strafe. :thumsup:
beispiel du fährst 200 ganz links,es fährt kurz vor dem zu filmenden bereich eine rmit 120 ganz links rüber,du schaffst es gerade noch zu bremsen wenn der filmbereich anfängt
schon bist du der drängler
und findest es jetzt immernoch gerecht?
Ich frag mich warum ihr euch alle so ne Platte wegen der Video scheisse macht.
Videogestützte Geschwindigkeitskontrollen sind nicht jederzeit erlaubt. Filmen Polizisten heimlich alle vorbeifahrenden Autos, verletzen sie Grundrechte der Fahrer.
http://www.zeit.de/online/2009/35/bundesverfassungsgericht-videokontrolle
Ich frag mich warum ihr euch alle so ne Platte wegen der Video scheisse macht.
http://www.zeit.de/online/2009/35/bundesverfassungsgericht-videokontrolle
heimlich ist so ne nalage nie die auf der brücke und der bahn steht
sowas muss vorher angemeldet werden und ist somit auch rechtskräftig
die kameras die fest montiert sind dürfen nicht imme rlaufen bzw nicht scharf das man kennzeichen/fahrer erkennt
wenn aber eine überwachung angemeldet ist laufen die kameres gegen verkehrsünder in bester quali
Angemeldet hin oder her... denn müssen se es wie in Italien machen, dort werden solche Überwachungen nämlich auf den Autobahnschildern bekannt gegeben.
Das Amtsgericht muss nun prüfen, ob die Videoüberwachung durch eine andere Rechtsgrundlage gerechtfertigt war. Andernfalls darf die Aufzeichnung möglicherweise nicht als Beweis im Bußgeldverfahren verwendet werden (Az: 2 BvR 941/08 - Beschluss vom 11. August 2009).
Es gibt keine Rechtliche Grundlage die das Filmen des Verkehrs erlaubt, ob angemeldet oder nicht spielt da überhaupt keine Rolle!
beispiel du fährst 200 ganz links,es fährt kurz vor dem zu filmenden bereich eine rmit 120 ganz links rüber,du schaffst es gerade noch zu bremsen wenn der filmbereich anfängt
schon bist du der drängler
und findest es jetzt immernoch gerecht?
Genau das ist auf Videos aber eher nachvollziehbar und kann damit einfacher angefochten werden. Nicht so ist es bei Blitzern, da dort nur eine Momentaufnahme stattfindet. Wenn dir einer vor die Nase fährt bist du halt dennoch verpflichtet, den Sicherheitsabstand wiederherzustellen :)
Angemeldet hin oder her... denn müssen se es wie in Italien machen, dort werden solche Überwachungen nämlich auf den Autobahnschildern bekannt gegeben.
Es gibt keine Rechtliche Grundlage die das Filmen des Verkehrs erlaubt, ob angemeldet oder nicht spielt da überhaupt keine Rolle!
da bist falsch informiert
solange das als eine verkehrsüberwachung angemeldet ist dürfen die unterlagen verwendet werden
nur dauer aufnhamen die einer auswertet und alles raus sucht was falsch gelaufen ist zum geld abkassieren ist verboten
und das gesetz gab es in d auch mal mit zeichen für blitzer,aber das gibt es bei uns nicht mehr
sobald die polizei oder private blitzer die genehmigung haben dürfen die dich filmne,fotografieren oder sonst was
beispiel du fährst 200 ganz links,es fährt kurz vor dem zu filmenden bereich eine rmit 120 ganz links rüber,du schaffst es gerade noch zu bremsen wenn der filmbereich anfängt
schon bist du der drängler
und findest es jetzt immernoch gerecht?
ich dachte bei abstandsmessungen wird immer über einen bestimmten bereich gefilmt? ne momentaufnahme wäre sonst IMMER anfechtbar.
ich dachte bei abstandsmessungen wird immer über einen bestimmten bereich gefilmt? ne momentaufnahme wäre sonst IMMER anfechtbar.
ja stimmt
aber irgendwo ist der bereich wo due aufnahme erst anfängt
wäre doofer zufall aber es kann passieren
und wie jeder weiss,hält man den vorgeschriebenen abstand auf der autobahn ein,dann würde man irgendwann rückwärts fahren :D
Green-Tiger
18.03.10, 21:15
beispiel du fährst 200 ganz links,es fährt kurz vor dem zu filmenden bereich eine rmit 120 ganz links rüber,du schaffst es gerade noch zu bremsen wenn der filmbereich anfängt
schon bist du der drängler
und findest es jetzt immernoch gerecht?
Wenn das gefilmt wird, werden die das bestimmt auch sehen. Wenn so Unfälle vermieden werden können, ist doch gut.
Und wie ist das mit diesen "Provida" Autos!
Ich meine die Filmen ja auch, und haben es nicht auf der Stirn stehen "Hihi, wir Filmen dich"?
Gruss Mike
corsafan1988
18.03.10, 21:49
Nix desto trotz der Sinn dieses Threads war ob die bei Abstandmessungen auf Autobahnen auch die Fahrzeuge von hinten Filmen sodass sie das Kennzeichen eines Motorrads haben würden.
naja, ohne den aufbau gesehen zu haben, kann man da hier eh nur spekulieren anhand deiner aussage.
wenn du demnächst post bekommst, dann weißte ob se auch von hinten gefilmt haben :D
red-japan-tigra
18.03.10, 23:27
Nix desto trotz der Sinn dieses Threads war ob die bei Abstandmessungen auf Autobahnen auch die Fahrzeuge von hinten Filmen sodass sie das Kennzeichen eines Motorrads haben würden.
wenn da kameras in fahrtrichtung aufgestellt sind also dich von hinten filmen haben die shcon ihren sin;)
und die moral von der geschicht nicht nur von vorne filmen sie dich:roll:
corsafan1988
18.03.10, 23:57
Bin nicht gefahren ^^
das einzige was ich mir erklären könnte an Hand dieses Gesetz und den Videowagen, sie filmen dich ja nicht direkt, bzw zum zeitpunkt des filmes ist ja nur dein auto und das kennzeichen zu sehen. wenn du nun einen verstoß begangen hast ziehen die dich dann direkt raus. da auf der autobahn ein fahrerwechsel schlecht möglich ist kann man davon ausgehen, dass der fahrer, der vor 10 mins dann den verstoß gegangen hat immer noch derselbe ist, der dann bei der kontrolle im auto sitzt
Hi,
da das Filmen der provida wagen nur im tatzusammenhang geschied ist diese art der Beweissicherung Legal.
Illegal und mittlerweile auch gerichtlich Untersagt sind die messungen auf verdacht. Soll heißen das die Filmaufnahmen von brücken und co nicht mehr vor gericht als beweis angesehen werden.
Du als Fahrer bist zwar damit einer Straftat überführt, dir kann aber nichts zur Lastgelegt werden da durch diese Metode anderen Fahrern die sich ordnungsgemäß verhalten haben wurde in die Privatsphäre eingedrungen. Durch die Dauerüberwachung des Verkehrs verstöst diese art zu Filmen gegen das Grunggesetz.
Hier der Link:
http://www.ksta.de/html/artikel/1259578613581.shtml
TigraC20XE
20.03.10, 22:24
es gab doch mal vor ein paar monaten so ein aufriss in den medien
mit den ganzen blitzern und abstandsmessungen ....ich finde es gerade nicht
jesus16V hat den link bin nur drüber geflogen ...sry...
beispiel du fährst 200 ganz links,es fährt kurz vor dem zu filmenden bereich eine rmit 120 ganz links rüber,du schaffst es gerade noch zu bremsen wenn der filmbereich anfängt
schon bist du der drängler
und findest es jetzt immernoch gerecht?
Genauso ist es einem guten Kumpel von mir ergangen...
Jemand hat sich kurz vor einer Brücke in seinen Sicherheitsabstand reingedrängelt...Er hatte keine Chance und durfte zahlen...:thumsup:
Ist aber schon einige Zeit her...
mfg
Powered by vBulletin® Version 4.2.5 Copyright ©2024 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.