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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Paar Fragen zum Vorhaben!



irmscher
14.04.10, 18:24
Hey Opelfahrer,

da ich dies Jahr an meinen Corsa B weitermachen will:). Hab ich auch Fragen, bevor nachher die Arbeit umsonst war.

Erstens:
Ich habe mich in Felgen vom Astra G verguckt, kenn aber die Bezeichnung der Felge nicht. Hab gelesen das sie die Größe 6x16 ET49, Lochkreis: 4x100 haben sollen.

Wo bekomm ich ein Gutachten dafür her Zwecks Eintragen, bzw hat jemand das?
Darf ich mit der Felge in der Größe mit 195/40 Bereifung fahren?

Bild der Felge: http://www.kaffee-mann.de/auto/kaffeeastra2.jpg

Zweitens:
Ich will einen Bösenblick aus Blech haben und das vorne inner Mitte beim Grill mit ein Blech glatt/gerade machen.

Ist es noch erlaubt?
Was muss ich beachten?
Darf man die Teile selber bauen oder muss man fertiges Blech kaufen?
Wenn man die selber macht, aus 0,5 oder 1mm Blech?
Wie siehts mit der Eintragung aus?

Heckklappe cleanen:
Man darf das Schloß und den Wischer doch noch weg machen und zuschweißen oder?
Und was gibts da zubeachten?

Und das Antennenloch auf dem Dach darf man auch zu machen?

Drittens:
Lackiervorbereitung
Es geht um die unlackierte Plastikteile an den Stoßstangen und um die Türgriffe.

Da ja sicherlich der Vorbesitzer die Teile mit Silikon eingesprüht bzw gefetten hat und ich sie auch mit son Stift für Plastikteile eingeschmierte habe.

Ist nun meine Frage, wie bekommt man das wieder runter?
Reicht das wenn man die Teile einfach beschleift?

Weil der Lack soll ja halten und nicht nach kurzer Zeit runter kommen.

Ja ich weiß es sind paar doofe Fragen bei, aber ich will nicht nachher beim TÜV stehen und mich vollmeckern lassen;). Also bitte keine verars**ende Antworten.

mfg irmscher:)

N.Corsa
14.04.10, 22:18
Zweitens:
Ich will einen Bösenblick aus Blech haben und das vorne inner Mitte beim Grill mit ein Blech glatt/gerade machen.

[I]Ist es noch erlaubt?
Was muss ich beachten?
Darf man die Teile selber bauen oder muss man fertiges Blech kaufen?
Wenn man die selber macht, aus 0,5 oder 1mm Blech?
Wie siehts mit der Eintragung aus?


Ja ist erlaubt, aber das Licht darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Teile kannste kaufen, oder auch selber bauen.
Bei meinem BB wurde 0,8mm Blech verwendet.
Ich würd auf jeden Fall vorher zum Tüv fahren und das klären bzw. mit einem Prüfer sprechen!





Heckklappe cleanen:
[I]Man darf das Schloß und den Wischer doch noch weg machen und zuschweißen oder?
Und was gibts da zubeachten?

Und das Antennenloch auf dem Dach darf man auch zu machen?



Ja Schloß und Wischer kannste weg machen. Das Antennenloch genauso. Ich würde das ganz verzinnen, das gilt auch für den BB.



Drittens:
Lackiervorbereitung
Es geht um die unlackierte Plastikteile an den Stoßstangen und um die Türgriffe.

Da ja sicherlich der Vorbesitzer die Teile mit Silikon eingesprüht bzw gefetten hat und ich sie auch mit son Stift für Plastikteile eingeschmierte habe.

[I]Ist nun meine Frage, wie bekommt man das wieder runter?
Reicht das wenn man die Teile einfach beschleift?

Weil der Lack soll ja halten und nicht nach kurzer Zeit runter kommen.


Die Teile müssen auf jeden Fall richtig gereinigt werden, sonst hast du damit nicht lange Freude!

Lässt du das Auto lackieren oder machst du das selber?

Blue83
14.04.10, 22:38
die leisten kannst du entsorgen. das wird nie richtig halten. solche fälle haben wir öfter, sagen es aber den kunden ;) entwerder neue besorgen und die ein paar mal vom lackierer tempern lassen, dass die trennmittel raus gehen, oder was noch besser ist, uralte richtig weiße ausgewitterte besorgen. die dann füllern und dann hast du lange freude dran :)

irmscher
15.04.10, 15:47
zu 1. Ja das ist es ja, wann weiß ik wann das Licht beeinträchtigt wird?
Vor hab ich ja einfach von einer Ecke zur anderen Ecke das Blech zumachen, also einfach gerade schräg runter. Halt wie eigentlich jeder das macht.

ja verzinnt wird das nachher eh.

zu 2. Ok, alles klar, dann weiß ik ja nun bescheid

zu 3. Na ich wollte es von einen lackieren lassen, weil ich habe keine Garage zur Hand und unterm Carpott ist das mal doof. Und so hab ich auch noch keine lackier Erfahrung, hab zwar nen Sprühpistole mit Kompressor rumzustehen, aber hab damit noch nie gearbeitet.

Und ja die ausgeblichende Leisten findet man ja genügend aufm Schrottplatz. Aber Stoßstangen wollte ich mir halt keine anderen extra holen...

corsi001
15.04.10, 16:24
über leg dir gut was du haben wilst vor ab,
mit deinen BB

den das Gesetzt hat sich geändert seit Apriel

den egal ob serie, AE;S oder Daylite Scheinwerfern dürfen die lichtkanten bei ablend und fernlicht nicht mehr abgedekt werden:kinn:

habe gerade das spiel am laufen aktuell
habe 8 prüfer durch, und keiner lasst sich erweichen no change

greets corsi001

mibo
15.04.10, 16:51
leg ein weißes blatt über dein scheinwerfer
und machs licht an .. dann siehst aufn blatt
wo der lichtkegel anfängt und der darf nich beinträchtigt werden

irmscher
15.04.10, 17:00
über leg dir gut was du haben wilst vor ab,
mit deinen BB

den das Gesetzt hat sich geändert seit Apriel

den egal ob serie, AE;S oder Daylite Scheinwerfern dürfen die lichtkanten bei ablend und fernlicht nicht mehr abgedekt werden:kinn:

habe gerade das spiel am laufen aktuell
habe 8 prüfer durch, und keiner lasst sich erweichen no change

greets corsi001
Vorab: Ich habe Klarglas Schwarz mit der Kappe über die H4 Birne.


hmmm
Naja das der Lichtkegel nich gebrochen werden darf das weiß ich, das wra ja schon immer so? Das meinst doch mit Lichtkante oder meinst die Kante die man beim Lichttest sieht?

Den Lichtkegel bekommt man doch mit ein Stückpapier sichtbar oder? Dann die Bösen-Blick-Schablone anhalten und dann sieht man was abgedeckt wird bzw ob der Lichtkegel geschnitten wird.
Und bei Fernlicht wird es doch schwer das nicht zuschneiden

Und wenn du die andere Kante meinst dann braucht man son Lichttester zum schauen ob es passt oder gibts noch ne andere Möglichkeit?

mibo
15.04.10, 18:54
Den Lichtkegel bekommt man doch mit ein Stückpapier sichtbar oder? Dann die Bösen-Blick-Schablone anhalten und dann sieht man was abgedeckt wird bzw ob der Lichtkegel geschnitten wird.
Und bei Fernlicht wird es doch schwer das nicht zuschneiden



leg ein weißes blatt über dein scheinwerfer
und machs licht an .. dann siehst aufn blatt
wo der lichtkegel anfängt und der darf nich beinträchtigt werden

;)

fernlicht spielt da keine rolle das läßt sich auch schlecht machen
das da nix beeinträchtigt wird

irmscher
15.04.10, 19:09
ok und sorry mibo wo du deine erste antwort geschrieben hast.. war ich gerade dabei zu antworten..hab also dein eintrag nicht gesehen;)..

und was meint corsi001 mit lichtkante?

corsi001
15.04.10, 19:55
laut aktuellen infos vom Tüv

darf weder Ablendlicht noch Fernlicht in irgeneiner weise abgedekt werden, egal ob es jetzt ein klarglasscheinwerfer oder was anderes ist.
hier gibt es auch keinen sogenannten Ermessenspielraum mehr!

heist einfach gesagt bleib etwas drüber über der lichtkannte dann. bist du auf der richtigen seite
so wie
mibo es beschrieben hatt

Kombinator&Tinchen
15.04.10, 20:22
kommt auf den Tüv an also der Tüv hessen macht das noch. Wenn der das net macht, Der TÜV Bayern ist noch ein wenig großzügiger! Also das ist von TÜV zu TÜV unterschiedlich! Aber ich würde nen Fertigen BB kaufen mit Gutachten, das macht die Eintragung immer einfacher!

mibo
15.04.10, 20:30
bösenblick aus blech gibt es nicht mit gutachten..
selbst wenn eins bei ist, ist es mehr oder weniger sinnlos

corsi001
15.04.10, 20:35
wenn ein Gutachter noch ,eine Abnahme vor nimmt ;in der einer der beiden lampen abgedekt sein solte

setzt sich dieser wort wörtlich in die nesseln, und kann nach aktueller Rechtslage auch zu Verantwortung gezogen werden in einem schadensfall ,
den jede Einzelabnahme wird mit fotos Dokumentiert

wenn es noch irgend einen gibt der das macht, ist trotzdem ,das Papier nicht wert auf dem das steht

das solte man bedenken

irmscher
15.04.10, 20:45
@Corsi0001

Also ich weiß vor paar Jahren wo mein Bruder den BB aus Blech an seinen Kadett E gemacht hat, musste er auch schon darauf achten das der Lichtkegel nicht beeinträchtig wird. Also nix neues.. Oder durfte man damals bestimmte Prozentzahl des Lichtkegels bedecken?


Naja ich schneid mir eine Schablone aus Pappe zu wie ich das haben will und dann werde ich das ja sehen. Wenn nicht muss ich mir den anders machen, Frage ist dann bloß was sieht noch gut aus

corsi001
15.04.10, 20:57
ja früher dürfte ein prüfer das unter dem aspekt des ERMESSENSSPIERAUM machen

HEUTE GEHT DAS NICHT MEHR

ich hau mal ein bild meiner MHV mal nach, ist ein extremes beispiel:
mit AE;S von ABM



http://img94.imageshack.us/img94/7910/42248066.jpg

edit alles was im kreis ist muss weg

irmscher
15.04.10, 21:00
Achso... hmm nagut, also wird es nix mit einfach gerade von einer Ecke zur anderen Ecke, dann muss ich mir eine Form ausdenken

Weil so wie die Motorhaube bei dem Angebot ist wollte ich es haben.
http://cgi.ebay.de/OPEL-Corsa-B-Boeser-Blick-Motorhaubenverlaengerung-Metall_W0QQitemZ250481462636QQcmdZViewItemQQptZAut oteile_Zubeh%C3%B6r?hash=item3a51dbcd6c

Blue83
15.04.10, 21:06
hmm. hab mir die gleiche haube ersteigert. da werd ich wohl auch mal zum tüv fahren und mal quatschen müssen wie oder was....

corsi001
15.04.10, 21:20
wie gesagt holt euch die infos die ihr braucht ,und bindet immer den prüfer mit ein in die planung

Fummy
15.04.10, 22:10
@corsi001

Zeig mir mal bitte den § in den Stvzo, wo das genau beschrieben ist!?!
Wiel ohne genauen § is es im Ermessen des Prüfers!