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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : golf 2 radlauf am corsa b geschweist was kostet die eintragung ??



opelpower91
08.10.10, 23:48
habe mir die golf 2 radlaäfe an meinen corsa b geschweist als verbreiterung könnt ihr mir sagen was da die eintragung kostet ?? :confused:

Ronson001
09.10.10, 06:22
was meinst du wohl? ist mehr verlass auf deinen prüfer vor ort den du fragst, oder auf jmd der regional ganz woanders wohnt als du??!

opelpower91
09.10.10, 12:41
Das schon wollte nur wissen ob da schonmal einer erfahrung mit gemacht hat damit ich mich schonmal drauf vorbereiten kan :rolleyes:

HM Krause
10.10.10, 10:46
Ist leider wirklich Regional und sogar von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich.

opelpower91
10.10.10, 14:41
ok danke aber möglich ist es oder ?

ladde
10.10.10, 14:47
was passen eigentlich noch für dadläufe auf den tigra???

hab mal was gehört von kadett c, stimmt das ??


gruß ladde

opelpower91
10.10.10, 15:24
könte sein musst du mal zum schrott fahren und ausmessen :D

bei mir habe ich das auch gemacht habe jetzt 4 radläufe von vorne (golf 2)

hat super gepasst bischen zugeschnitten angepunktet fertig :thumsup:

red-japan-tigra
10.10.10, 16:21
haste davon mal bilder gemacht???

weil habe hier auch noch golf 2 rqadläufe rum liegen udn hatte es mir überlegt ob ich sowas auch mal machen soll

Tigra999
10.10.10, 21:22
habe mir die golf 2 radlaäfe an meinen corsa b geschweist als verbreiterung könnt ihr mir sagen was da die eintragung kostet ?? :confused:



ok danke aber möglich ist es oder ?


Ohh man, wenn ich das schon wieder lese. Frage: Wieso fragt man nicht erst beim Tüv nach, bevor man anfängt da rum zuschweißen? :beat:

Kombinator&Tinchen
10.10.10, 21:38
wenn ich die orig. Radläufe ziehe um 15-20mm fahre ich doch auch nicht zum TÜV und lasse mir das eintragen. Kumpel hat auch Radläufe aus Blech aufm B Corsa der fährt da schon 3 Jahre mit rum es hat nie einer Gefragt weder polizei noch TÜV!

Ronson001
10.10.10, 23:01
das heißt nicht das es legaler ist nur weil niemand nach kräht.

Kombinator&Tinchen
11.10.10, 12:46
Dann müßten auch entfernte Heckwischer eingetragen werden und Stoßdämpfer-hersteller, ein Lederschaltknauf von irmscher usw. usw. Das sind alles bauliche veränderungen, die bestimmt keiner vom Tüv eintragen lassen würde. Warum also Radläufe?

Ronson001
11.10.10, 13:08
nein. hierbei handelt es sich um blecharbeiten, veränderte geometrie. rate mal warum eine mhv eingetragen werden muss? nein, nicht nur wegen des veränderten lichtaustritts, ferner wird ebenfalls kontrolliert ob die ganze sache auch keine scharfen kanten enthält, woran sich im falle einer berührung mit einer person niemand verletzen kann.
und genau darum müssen auch blechradläufe eigentragen werden.

Kombinator&Tinchen
11.10.10, 13:22
Bei der MHV verstehe ich das weil das ist im Aufprallbereich! Aber wer bitte schön nimmt nen Fußgänger oder radfahrer mitm Seitenteil mit außer einer der Tokiodrift nachmacht! ich habe mal hier beim TÜV Hessen in Frankfurt gefragt und da hieß es: Er sieht es als Verbreiterung des orig. Seitenteils ohne nen verklebten oder verschraubten anbau und somit müße nichts eingetragen werden wenn ich aber möchte kann er das machen aber er hält es für unnütz!

Ronson001
11.10.10, 13:28
zu deinen ersten beiden sätzen:
sry wenn ich schmunzeln muss, aber warum dürfen rad-/reifenkombinationen wohl nicht überstehen? liegt ja anscheinend nicht im aufprallbereich. verstehst du jetzt?
zu deinen prüfer: der nächste 10km weiter weg hätte evtl was anderes gesagt. die graukittel sind ja auch nicht mehr das was sie mal waren, und vor allem keine götter.

Kombinator&Tinchen
11.10.10, 14:10
Naja mir egal habe sowas net schaffe auch 30mm ausm orig. Seitenteil! Und bei mir steht drin das die Radläufe vorne und hinten geweitet sind aber auch nur wegen den Felgen. Gebe nur meine Erfahrungen wieder!

Fasemann
11.10.10, 16:22
Solange die Fahrzeugbreite nicht überschritten wird und alles OHNE scharfe Ecken ist, ist das vollkommen egal ob das Blech geweitet/verbreitert wurde. Wir haben früher einfach oberhalb vom Radlauf eingeschnitten, dann ausgeklappt und den " Schlitz" dann mit einen "bananenschalenförmigen Blech" wieder zugeschweisst. Da gab es keine Nummer und kein Hersteller, daher auch keine Eintragung. Das für 9 x 16 ET 2 an der VA was gemacht werden muss steht ja in den eventuell vorhanden Papieren zu den Felgen. :D

opelpower91
12.10.10, 20:56
Wie kommst du auf 30mm :staun:

Ich habe durch die neuen golf 2 radlaüfe 8 cm geschafft hinten und forne .

Und das siht richtig gut aus :)

Fasemann
12.10.10, 21:17
Na dann poste mal paar gute Bilder :staun:

opelpower91
12.10.10, 21:31
muss erst fotos mit handy machen stell dan bilder rein :)

kleine020485
12.10.10, 21:34
Hallo bin neu hier und wollte gleich direkt mal nachfragen muss mann denn sowas eintragen? habe ich noch nie etwas von gehört!!
tina

N.Corsa
13.10.10, 12:27
Steht doch alles im Thread drin ;)

Pöni
13.10.10, 15:40
zu deinen ersten beiden sätzen:
sry wenn ich schmunzeln muss, aber warum dürfen rad-/reifenkombinationen wohl nicht überstehen? liegt ja anscheinend nicht im aufprallbereich.

Falsch.

Rad-Reifen-Kombination darf sehr wohl überstehen. Es muss lediglich die Lauffläche des Reifens überdeckt sein. Und das hat nix mit Aufprallschutz zu tun, sondern mit dem Wasser, welches der Reifen aufwirbeln würde.

ladde
13.10.10, 17:00
Falsch.

Rad-Reifen-Kombination darf sehr wohl überstehen. Es muss lediglich die Lauffläche des Reifens überdeckt sein. Und das hat nix mit Aufprallschutz zu tun, sondern mit dem Wasser, welches der Reifen aufwirbeln würde.

laut tüv prüfer wo ich war is es so falsch,

angeblich muss seit neuersten alles verdeck sein, also nicht nur die lauffläche sondern auch der rest wie reifen und felge...

Ronson001
13.10.10, 17:22
Falsch.

Rad-Reifen-Kombination darf sehr wohl überstehen. Es muss lediglich die Lauffläche des Reifens überdeckt sein. Und das hat nix mit Aufprallschutz zu tun, sondern mit dem Wasser, welches der Reifen aufwirbeln würde.

nicht ganz richtig.

das was du beschreibst ist das deutsche recht. dahinter gibt es das eu-recht (welches sich der tüver aussucht wonach er prüft) das besagt, das alles abgedeckt sein muss und nicht nur die reine lauffläche.

mibo
13.10.10, 21:48
und es liegt immer noch im ermessen des prüfers wie er es haben möchte damit er es abnimmt

:p:p:p

Pöni
14.10.10, 09:21
Dann schieß den Prüfer zum Mond. Der wird Dir dann auch die Golf Radläufe nicht einfach so eintragen.

Es muss nur die Lauffläche auf nem gewissen Teil bedevckt sein. Es gibrt auch kein neues Gesetz dazu. Das einzigste was beim Tüv geändert wurde sind die Gebühren. Sonst nix.

Capu
14.10.10, 10:28
Es muss nur die Lauffläche auf nem gewissen Teil bedevckt sein. Es gibrt auch kein neues Gesetz dazu. Das einzigste was beim Tüv geändert wurde sind die Gebühren. Sonst nix.
Negativ... Laut EU-TÜV Richtlinie muss das komplette Rad (also Felge inkl. Reifen IM Radkasten stehen, maximal also Aussenkante Rad = Aussenkante Kotflügel... Der Prüfer in Deutschland hat jetzt noch komfortabel die Wahl ob er nach deutschem Recht oder EU prüft.
Steht in der 78/549/EWG bzw. bei uns StVZO §36a...
Bei der EG 30° nach vorne und 50° nach hinten vom Mittenlot das komplette Rad, StVZO gleiche Werte jedoch nur Lauffläche des Reifens...

Bestehende Eintragungen (wo "nur" die Lauffläche abgedeckt ist) bleiben bestehen.

Pöni
14.10.10, 13:54
Das Gesetz ist nicht neu. Es liegt schon immer im Ermessen des Prüfers, ob er Dir extra Schmutzfänger verordnet oder nicht. Außerdem steht in Deinenm Text auch drin, dass nach StVzO nur Lauffläche gemeint ist. Fertig.

corsa-tschango
16.10.10, 19:21
hier mal ein bild von der geforderten radabdeckung

http://www.lupotreff.de/data/forum_upload.php?IID=5356

Corsa A
16.10.10, 20:07
lol,ich liebe diese expertenrunden ;)

angeschweisste kotflügel mit einem bösen blick vergleichen ->lol

der bb muss nicht wegen dem blech eingetragen werden,sondern es muss nur geprüft werden ob die scheinwerfer noch genug lichtaustritt haben,mehr net


alle autos die seit dem eu recht gebaut wurden MÜSSEN nach dem eu recht abgenommen werden

die davor darf der prüfer entscheiden

und es muss definitiv nicht eingetragen werden


und bevor keine bilder da sind,wird das ganze in die schublade -> haha<- abgelegt

opelpower91
17.10.10, 04:54
so meine karre eintragbar oder nicht ich weiß schlecht zu erkennen

mibo
17.10.10, 13:19
haste über dir gelesen ?

blechradläufe müssen nich eingetragen werden.

und auf den bild erkennt man mal rein garnix

Peace-Maker
17.10.10, 13:35
Soweit ich weiß muss das erst eingetragen werden wenn die Fahrzeugbreite die im Brief steht überschritten wird.
Und diese sollte normal das maß von Aussenkante Spiegel bis Aussenkante Spiegel sein.
Weiß es aber nicht 100%, kann nur sagen das ich schon einige Autos verbreitert habe und der Tüv hat da nie was gesagt.

opelpower91
17.10.10, 16:23
ok das passt schon :) habe nächstes jahr tüf mal sehen ob der was sagt hehe

Corsa A
17.10.10, 17:00
und am besten nochmal 7-9 klasse wiederholen,dann lernt man auch das schreiben

red-japan-tigra
17.10.10, 17:03
und am besten nochmal 7-9 klasse wiederholen,dann lernt man auch das schreiben


in der grundschule lernt man die grund grammatik;)

opelpower91
17.10.10, 20:08
Ich weiß ist nicht so meine stärke :thumsup:

Kombinator&Tinchen
17.10.10, 21:17
LOL!
Aber ich werde dumm angemacht, weil ich sage es ist nicht eintragungspflichtig! Freut mich, das es welche gibt, die zu mir halten!