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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rieger Heckansatz! Problem!



VivaLaCorsa
04.12.10, 18:55
habe mir ne heckansatz von rieger geholt und da steht in denn papieren das ich noch so ein ding (40mm gewindehülse) einbauen(schweizen) muss damit ich autos abschleppen kann ... muss das wirklich sein ?

mibo
04.12.10, 19:28
wens drin steht , ja

little_tigi
06.12.10, 19:06
Ich würd das ma mit dem TÜV abklären, denn in der StVO steht es auch anders.

Man muss abgeschleppt werden können, aber muss nicht abschleppen müssen. Heißt, man braucht hinten keine Vorrichtung! Is halt jetzt die Frage, wie das im Zusammenhang mit der ABE zu sehen ist. Da kann dir aber nur der TÜVer weiterhelfen und am besten wäre noch, wenn de was schriftlich hast!

Is halt so en Ding - einerseits so, andererseits so!

Neumiii
06.12.10, 19:29
Nein musst du nicht hatte ich auch nie...Es gibt auch nirgends eine vorschrift dafür.

Weil dir keiner vorschreiben kann jemanden abzuschleppen und somit muss das nicht frei sein..hab alle geklärt gehabt vorab.

Raser16V
06.12.10, 22:36
Da kann ich mit....

habe ja damals den Riegeransatz eintragen lassen weil ich das Loch gecleant habe und die Hülse nicht angeschweißt habe.

Das war ne große Diskussion

Weil die Aussage von Neumi stimmt,


Weil dir keiner vorschreiben kann jemanden abzuschleppen und somit muss das nicht frei sein..hab alle geklärt gehabt vorab.

Aber da meinte er wenn du im Graben liegst und der Wagen nur von hinten abgeschleppt werden kann geht das nicht.

Daraufhin meinte ich, guter Herr, wenn der Wagen im Graben liegt reiß ich die Schürze ab und dann komm ich an den originalen Abschlepphaken.
Hat er danach Kommentarlos eingetragen, nur cleanen und dann mit der ABE fahren würde ich nicht.

Klär das mit einem TÜV Prüfer ab und jut.

MFG Bernd

Capu
07.12.10, 09:15
Weil dir keiner vorschreiben kann jemanden abzuschleppen und somit muss das nicht frei sein..hab alle geklärt gehabt vorab.
Sorry, aber das ist so nicht richtig!


Laut StVZO (§43) muss eine Möglichkeit zum abschleppen hinten am Fahrzeug vorhanden sein wenn in der Betriebserlaubnis eine Anhängelast erlaubt ist.

§43 StVZO
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein.

Beim Corsa wird warscheinlich eine Anhängelast von 950kg (gebremst) bzw. 450 kg (ungebremst) eingetragen sein. Also ist ein Abschlepphaken (bzw. die Öse) hinten vorgeschrieben...

Dabei ist es total egal ob das Fahrzeug eine Anhängerkupplung besitzt. Was zählt ist die eingetragene Anhängelast...

Ronson001
07.12.10, 10:18
wollt ich auch schon sagen... dann müsste man nämlich die last austragen lassen.

weiterhin: das argument mit der schürze abreißen ist doch auch nicht wirklich gut. je nachdem wie sehr der wagen demoliert ist kommste gar nicht an alle schräubchen. abreißen allein ist doch keine argumentation wenn er im graben liegt.

Corsa A
07.12.10, 10:33
und was ist es für ein argument wenn der wagen im graben liegt

wenn der im graben liegt dann mach ich ne schlaufe durch beide türen oder sonst was

wenn mein corsa im graben liegt ist bestimmt der abschlepphacken das letzte worüber ich mir gedanken mache

und zeig mir 1 abschlepper der deinen wagen am hinteren abschlepphaken irgendwo hinzieht


ich bin beim adac und hab freie schlepper wahl,also was solls

Raser16V
07.12.10, 11:04
Das war damals nur als Beispiel vom Tüv Prüfer gesagt worden. Mir war es latte, er hat es mir damals so eingetragen und gut. Der Originale Abschlepphaken war ja noch vorhanden.

Mit hinziehen war es auch nicht gemeint, nur rausziehen falls man an den Vorderen Abschlepphaken nicht drankommt.

Aber Fakt ist, in der ABE steht drin das man die Öse anschweißen muß, machst du es nicht erlischt die ABE.

MFG Bernd

Corsa A
07.12.10, 11:59
ja gegen die abe sagt ja keiner was,mein beitrag war eher gegen diese typischen unfachgerechten hirnfürze der prüfer

christian0812
07.12.10, 12:05
aaalso..will mich auch mal zu wort melden..

ich hatte auch den riegeransatz damals dran..und wollte cleanen..also vorher mitm tüv gesprochen, der meinte..

"lass zu, abschleppen musst du niemanden, das einzige was wir dann machen müssen ist die anhängelast austragen und den ansatz eintragen, fertig! "

gesagt getan..

bei meinem vectra jetzt hab ich auch hinten die öse abgeflext dass die duplex drunter passt..
anhängelasten ausgetragen und gut isses..

VivaLaCorsa
07.12.10, 15:37
danke erst mal ....werde heute mal zum tüver fahren und mal schauen was der sagt wollte sie ja eh eintragen lassen ...

mibo
07.12.10, 15:54
naja sollte ja kein problem sein das ding da ranzuhalten und zu verschweißen..rostschutz und farbe und gut

VivaLaCorsa
07.12.10, 17:55
hallo also der tüver hatt gesagt das geht ohne klar aber mein abe ist das für die variante 1 und ich habe variante 2 (nr.00058816) ... hatt jemand das abe für die 2 ? bitte melden !!!:blushing:

mephist86
08.12.10, 15:54
Dann lass dir den Ansatz aber auch eintragen, weil du sonst nei der nächsten Kontrolle der Rennleitung ne Karte mitkriegen könntest, weil du die Bedingungen der ABE nicht erfüllst. Und die Anhängelast austragen.
Mit ner Eintragung biste dann auf der sichereren Seite.

MfG

Pat

VivaLaCorsa
08.12.10, 16:32
ja wollte ich ja eh... soll ja noch geceant werden und ne nummerschild mulde unten rein ... brauch jetzt aber erst mal denn wüsch

VivaLaCorsa
28.12.10, 15:47
habe die papiere für deie varianten falls sie jemand brauch ...