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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beifahrerairbag deaktivieren ?!



RDK
04.01.11, 16:49
Sers...

Müsste bei meinem Tigra den Beifahrerairbag deaktivieren lassen, zwecks Kindersitz.
War bisher nur bei einem FOH, der sich aber querstellte.

Hab ich da einfach nen doofen erwischt, oder gibts da tatsächlich keine Möglichkeit?

Beifahrerairbag und Kindersitz vertragen sich halt nunmal nicht, daher muss da doch was zu machen sein :/


Nur LEGALE Tips bitte :)

corsi001
04.01.11, 17:01
es gibt sogenante tod macher für den airbag
so wie das hier!
http://www.airbag-deaktivierung.de/onlineshop.html

obwohl ich der meinung bin das kinder generel hinten besser aufgehoben sind

Dr.Corsa
04.01.11, 17:14
Hallo!

Da es leider weder eine Sitzbelegung noch eine Abscahltung im Tigra gibt, bleibt entweder die Methode des Vorposters oder die Rückbank.

Gruß
Micha

RDK
04.01.11, 17:35
Rückbank fällt aus, da ist nicht...

Dachte eher, das der FOH den B.Airbag evtl. im Steuergerät löschen oder deaktivieren kann :/

Sind diese "Tod macher" denn legal?
wenn nicht, fallen die auch raus...

Capu
04.01.11, 17:48
Aus dem Handbuch:
Bei Fahrzeugen mit Beifahrer-Airbag dürfen rückwärts gerichtete Kindersitze nicht auf dem Beifahrersitz montiert werden. Montage von vorwärtsgerichteten Kindersitzen auf dem Beifahrersitz ist zulässig, wenn dieser ganz nach hinten verschoben wird.

Entweder so, oder ich würde es lassen. Wie gut das mit diesen Airbag-Totmachern funktioniert wird dir keiner garantieren. Und du wirst ja auch nicht immer einen Kindersitz mitnehmen, sondern auch mal normale Beifahrer, oder?

RDK
04.01.11, 17:58
@Capu

Danke soweit...

Zu den Totmachern:
Hab die gerade mal angeschrieben.
Funzen wird das schon, da der Airbag quasi da abgeklemmt wird, und der stecker stattdessen an den kabelbaum kommt.

Stimmt, das ich auch normale Personen mitnehmen werde.
Kindersitz so oder so nur in ausnahmefällen, wenn das Auto meiner Frau nicht zur verfügung steht.

daher habe ich da auch mal zwecks ner Version in Form eines Schlosses nachgefragt, ebenso wie das mit der lagalität aussieht.

denn daran glaub ich ja noch nicht so ;)

Corsa A
04.01.11, 19:13
bei fahrzeugen bei denen man selbst deaktivieren kann ist auch nur ein schalter verbaut mit widerstand

endweder einfach ein stg verbaun vom corsa mit NUR fahrer airbag

oder einen 2,5 ohm widerstand verbaun

Astraracer87
04.01.11, 19:33
Es gibt doch von Opel ich glaube ein Set mit dem man den Airbag mittels Schlüssel Stilllegen kann. Aber eben nur für den Corsa C oder D zumindest legal. Ich weiß nicht ich wöllte nicht eine Unüberwachte (da Stecker abgezogen) Ladung Srengstoff hinter dem Kopf meines Kindes. Kauf halt nen anderen Kindersitz wäre mein Ratschlag dann kannst du das mit einem guten Gewissen vereinbaren.

Corsa A
04.01.11, 19:41
Es gibt doch von Opel ich glaube ein Set mit dem man den Airbag mittels Schlüssel Stilllegen kann. Aber eben nur für den Corsa C oder D zumindest legal. Ich weiß nicht ich wöllte nicht eine Unüberwachte (da Stecker abgezogen) Ladung Srengstoff hinter dem Kopf meines Kindes. Kauf halt nen anderen Kindersitz wäre mein Ratschlag dann kannst du das mit einem guten Gewissen vereinbaren.

die hardware bleibt immer verbaut ob mit nem schlüssel geändert,rausgeproggt oder den widerstand

also alles gleich "gefährlich"

#Chris
04.01.11, 20:19
es gibt sogenante tod macher für den airbag
so wie das hier!
http://www.airbag-deaktivierung.de/onlineshop.html

obwohl ich der meinung bin das kinder generel hinten besser aufgehoben sind

21 Euro für nen "totmacher" :D Mein Widerstand hat paar Cent gekostet. Und da auf der Seite ist das gleiche nur "steckbar" aber ob man deshalb 21 Euro PRO STÜCK ausgeben muss ???

RDK
04.01.11, 20:31
@chris

naja, wenn man von der elektrik nich sooo die ahnung hatt, sucht man sich gern die einfachste möglichkeit ;)



@Basti

nunja, fraglich noch, wenn ich einfach n wiederstand einbauen würde, oder n anders STG, was im falle eines unfalles wäre, zwecks versicherung etc. :confused:

Astraracer87
04.01.11, 20:44
Ja beim Unfall bzw TÜV ist halt bei dem Fahrzeug Betriebserlaubnis erloschen heißt kein Versicherungsschutz etc. pp

Corsa A
04.01.11, 20:53
betriebserlaubnis erlöschen gibts nimmer

und,es gibt keine fahrzeugdaten welche verraten wieviele airbags verbaut sind

nur ja oder nicht

Astraracer87
04.01.11, 21:22
Jo aber wenn einer auf der Beifahrerseite ist und der nicht angeschlossen ist und der mit einem Widerstand "manipuliert" ist ist die Betriebserlaubnis erloschen.

Corsa A
04.01.11, 21:31
es kann keine betriebserlaubniss mehr erlöschen,das gibt es nicht mehr

wenn einer nach nem unfall die karre so zerlegt dann klar

notfalls kabelbaum mit stg vom cirsa b nur mit fahrerairbag verbaun
dann is des latte

Astraracer87
04.01.11, 21:52
Also gibt keine Betriebserlaubniss mehr? Ich kann anbauen was ich will und muss nichts mehr eintragen und keine Betriebserlaubniss wiederherstellen? Wann ist denn §21 gestrichen worden?



Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge
II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung
§21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge
http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (1) Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat die oder der Verfügungsberechtigte die Betriebserlaubnis bei der Zulassungsbehörde zu beantragen. Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der Zulassungsbehörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen. Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich ist. In dem Gutachten bescheinigt die oder der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr, dass sie oder er das Fahrzeug im Gutachten richtig beschrieben hat und dass das Fahrzeug gemäß § 19 Absatz 1 vorschriftsmäßig ist; die Angaben aus dem Gutachten überträgt die Genehmigungsbehörde in die Zulassungsbescheinigung Teil I und, soweit vorgesehen, in die Zulassungsbescheinigung Teil II.
http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (2) Für die im Gutachten zusammengefassten Ergebnisse müssen Prüfprotokolle vorliegen, aus denen hervorgeht, dass die notwendigen Prüfungen durchgeführt und die geforderten Ergebnisse erreicht wurden. Auf Anforderung sind die Prüfprotokolle der Genehmigungs- oder der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen. Die Aufbewahrungsfrist für die Gutachten und Prüfprotokolle beträgt zehn Jahre.
http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (3) Der Leiter der Technischen Prüfstelle ist für die Sicherstellung der gleichmäßigen Qualität aller Tätigkeiten des befugten Personenkreises verantwortlich. Er hat der zuständigen Aufsichtsbehörde jährlich sowie zusätzlich auf konkrete Anforderung hin einen Qualitätssicherungsbericht vorzulegen. Der Bericht muss in transparenter Form Aufschluss über die durchgeführten Qualitätskontrollen und die eingeleiteten Qualitätsmaßnahmen geben, sofern diese aufgrund eines Verstoßes erforderlich waren. Der Leiter der Technischen Prüfstelle hat sicherzustellen, dass fehlerhafte Begutachtungen aufgrund derer ein Fahrzeug in Verkehr gebracht wurde oder werden soll, von dem ein erhebliches Risiko für die Verkehrssicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die Umwelt ausgeht, nach Feststellung unverzüglich der zuständigen Genehmigungsbehörde und der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden.
http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (4) Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen ist der Behörde mit dem Antrag eine Zulassungsbescheinigung Teil II vorzulegen. Wenn diese noch nicht vorhanden ist, ist nach § 12 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beantragen, dass diese ausgefertigt wird.
http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (5) Ist für die Erteilung einer Genehmigung für Fahrzeuge zusätzlich die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 erforderlich, hat die begutachtende Stelle diese im Gutachten zu benennen und stichhaltig zu begründen.
http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (6) Abweichend von Absatz 4 Satz 1 bedarf es für Fahrzeuge, die für die Bundeswehr zugelassen werden, nicht der Vorlage einer Zulassungsbescheinigung Teil II, wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr eine Datenbestätigung entsprechend Muster 2d ausgestellt hat.

Corsa A
04.01.11, 22:43
die betriebserlaubniss lässt opel für ihr fahrzeug herstellen und diese betriebserlaubniss kann nicht einfach erlöschen,es sei denn es wurde zu sehr aus dem rahmen der erlaubniss abgeändert

aber nur durchs reine wegbauen oder anbauen ist die betriebserlaubniss nicht erloschen

sondern man fährt mit einem fahrzeug welchen nicht im strassenverehr teilnehmen darf (ohne stoßstangen,zu breite räder,scharfe kanten am auto usw)

solange du aber alles andere ändert hat das 0 mit der betriebserlaubniss zu tun


solange es im rahmen z.b. ein corsa b bleibt darf kein amt der welt dem fahrzeug die betriebserlaubniss entziehen

Astraracer87
04.01.11, 23:04
Ich seh schon du mit dir darüber zu diskutieren hat wenig Sinn. Erkundige dich erst mal und les oben den Abschnitt aus der STvZO mal da steht das aber das Gegenteil deiner Aussage drin. Die Betriebserlaubnis erlischt mit Anbau von Teilen und muss dann entsprechend wieder hergestellt werden, das geht über eine ABE oder ein Teilegutachten an dem dan das wieder begutachtet wird. Für Teile ohne ABE oder Gutachten( Airbagrückrüstung) müsste man eine Abnahme nach §21machen lassen. Außerdem einfach was umbauen was es mal Orginal gab ist nicht dann könnte man ja einfach Motoren einbauen ohne Eintragung.

corsaJOE
04.01.11, 23:22
HI,

Ich muss mich meinem Vorredner anschließen. Die Allgemeine Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges beinhaltet ebenso die installierten Bauteile es Fzg's, so auch die Airbags. Die ABE Nummer findet man im Fahrzeugschein. In dieser modellspezifischen Betriebserlaubnis sind alle Bauteile, welche im Auto per Auslieferungszustand ausgestattet waren, enthalten. So auch die Airbags, ABS, Servo, etc. pp. Wenn du nun ein Teil ausbaust entspricht das Auto nicht mehr der ABE. So musst Du eine An- oder in diesem Fall eine Änderungsabnahme beim Tüv durchführen lassen.

Ich hatte mich mal bez. ähnlichem Spass (ABS ausbauen) beim Tüv informiert und habe bei Opel direkt den Inhalt der Betriebserlaubnis angefordert, welche das ABS beinhaltet. Dort war bei meiner Baureihe das entgegenkommende Wort 'wahlweise' enthalten. Das heißt mein Auto mit dieser ABE-Nummer gab es mit und ohne ABS. Das heißt ich hätte es ausbauen können. ... Dann musst du nur noch einen TÜV-Kollegen finden der dir das ABS auch austrägt. Das ist gar nicht so einfach ... da Sicherheitsbauteil.

Ähnlich wird es mit dem Ausbau, Austragen eines Airbags sein.

Grüße Joe

Corsa A
05.01.11, 01:33
Ihr macht des scho,wenn ihr nur halbsoviel beim tüv gestanden wärd wie ihr hier postet,wüsstet ihr was wies abgeht.

Deswegen hast wohl recht was das diskitieren angeht.

Theoretisch können hier eh viele alles.

Wenn ich etz hier des erzählen würde was ich wann wo und wie schon ein und ausgetragen hab wütde das wie auf dicke hose machen aussehen,deswegen lass ich euch mal in euren glauben.

Stev'sTigra
05.01.11, 02:17
Ihr macht des scho,wenn ihr nur halbsoviel beim tüv gestanden wärd wie ihr hier postet,wüsstet ihr was wies abgeht.

Gibts denn irgendwo nen Anhaltspunkt / Beweis, um deine These nachzulesen?

Astraracer87
05.01.11, 09:06
Naja vor allem ohne jemand zu kennen finde ich diese These sehr gewagt. Ich hab einen Calibra der ist für den Motorsport umgebaut besitzt aber volle Straßenzulassung und da ist nicht mehr wirklich viel Original und alles Eingetragen. In diesem Sinne... :no:

Corsa A
05.01.11, 11:46
Gibts denn irgendwo nen Anhaltspunkt / Beweis, um deine These nachzulesen?

du weisst es doch selbst wie es mittlerweile ist mit beweisse

schreibst du in einem forum was 100pro so ist müssen nur 3-4 andere kommen die "zusammenhalten" zwar keine ahnung haben aber zusammen das gegenteil behaupten kann man so viele beweisse bringen wie man will es wird net geglaubt

früher wars mir wichtig meine erfahrungen und mein wissen weiterzutragen und anderen aufzudrängen,heute nimmer.

die leut sollen glauben was se denken und fertig

es fängt ja schonmal an eine eintragung mit einer BETRIEBSERLAUBNISS gleich zu stellen oder mit dem erlangen einer betriebserlaubniss,da ist an ja schon aufm holzweg,aber egal,was solls

zum nächsten,keine firma dieser wellt stellt einem kunden eine kopie ihrer betriebserlaubnisse aus

und wie ja das beispiel schön sagte ist eine betriebserlaubniss zu einer fahrzeugserie sehr ungenau gehalten

es steht drin das airbags verbaut sind,dass stimmt aber es steht keine anzahl drin,bzw steht wahlweisse drin

denn opel hat z.b. für ihren corsa b nur 1! betriebserlaubniss in der ALLES aufgezählt ist was das auto haben darf

und das ausbauen eines abs ist absolut blödsinn das dies eingetragen bzw ausgetragen werdne muss
es gibt nur die regelun,alles technische was verbaut ist muss funktionieren

baut man es komplett aus muss der tüv eigentlich nur bei der nächsten abnahme nachsehen ob die leitungen gescheit verlegt und verschraubt sind,das wars

aber wer macht das schon,sonst müsste man bei jeden bremsschlauich tausch zum tüv fahren und nachsehen lassen


kurz noch zu meinen erfahrungen,ich habe schon karossentausch,fahrgestellnummer tausch völliges leerräumen und völliges umbauen bis auf die karosse hinter mir,und ALLES hat die betriebserlaubniss meines wagens nicht verändert,die betriebserlaubniss für das fahrzeug hat opel erlangt und diese wird nicht geändert

wir nehmen nur teile ab auf deren richtigkeit,welche aber nicht unsere betriebserlaubniss ändern

oder schickt ihr bei ner abnahme eure papiere zu opel das die für euer fahrzeug ihne betriebserlaubniss ändern?

edit:
früher sagte man ja schön die polizei erlischt deine betriebserlaubniss wenn se dich mit was nicht eingetragenen aufhalten,dass ist auch blödsinn,ne polizei kann maximal ne stilllegung des fahrzeuges bewirken,bzw einen mängel aufschreiben

Reddie
05.01.11, 12:53
Recht hat der gute Mann! Und wer Recht hat gibt einen aus

Astraracer87
05.01.11, 15:06
@Corsa A ich kann die ein Buch (StVZO) zeigen worin es steht und habe den Gesetztes Text Zitiert. Wo hast du was gezeigt wo man dein Geschriebens Nachlesen kann? §21 gibt es ob das einem passt oder nicht der lässt sich nicht wegdiskutieren. Woher willst du wissen das ich keine Ahnung habe? Kennen wir uns? Mehr kann ich nicht machen, wenn du meinst es wäre anders dann ist es halt so. Das ändert aber nichts an der StVZO und ihrer Gültigkeit denn der kannst du dich nicht entziehen zumindest nicht in Deutschland. In diesem Sinne ist das Thema für mich durch. :clapping:

Corsa A
05.01.11, 16:51
1. Dir is scho aufgefallen das wir immer weiter vom deutschen recht weggehen und zum eu recht wechseln.

2. Was solln buch bringen über gesetze die meist nur noch n monat aktuell sind und laufend geändert werden?

Geh mal zum tüv und frag ob du im pc mal die TÄGLICHEN änderungen sehn darfst.

3. Ist dein text für den erst erwerb einer betriebserlaubniss für EINZELFAHRZEUGE und so eines wird hier nieman besitzen.

4. Wo steht das erlöschen der betriebserlaubniss.

Aber hast recht,lassen wir das diskutieren.

Solche fragen sollten einfach direkt gelöscht werden,denn in tüv sachen bekommt man von den "profis" nahezu nur müll erzählt.

corsi001
05.01.11, 20:05
So ich steig mal grad in das Thema ein, weil ich aktuell selbst betroffen bin -
Corsa B Bj 2000

Ich war heute bei meinem FOH zwecks Deaktivierung
1.
Es gibt keine rechtliche Grundlage die es untersagt Seiten-, Fahrer- oder Beifahrerairbags seitig stillzulegen.
Bei Modellen die es Serienmässig ohne gab!
2.
Es wird nicht gern gesehn, weder beim FOH noch bei den Tüvstellen- das ist Fakt ,aber kein Grund die Rückrüstung zu verweigern!
3.Schadensfall
Wenn ein Gutachter feststellen ( kann), dass der 1 oder mehrere Airbags deaktiviert wurden und das Verletzungsbild das durch das nicht auslösen der Schutzfunktion verstärkt wurden, wird es auch eng für jeden Halter das muss jedem klar sein!
Von daher kann ich jedem nur raten einen Zettel mitzuführen in dem jeder Mitfahrer unterschreibt, dass er Kenntis von der Rückrüstung des Fahrzeugs in dem er sitzt hat und dieses auf eigene Gefahr tut.

so viel das aktuelle

edit: ich kann euch auch gern auf dem laufenden halten bei inntresse;)
gruss corsi001

Raser16V
05.01.11, 20:32
Ich mach jetzt mal mit bei der Parade..

Ihr habt euch schonmal angeschaut was mit einem Kindersitz der gegen die Fahrtrichtung steht passiert bei einem Unfall, wenn der Airbag deaktiviert ist.
Zum Wohl des Kindes sag ich euch eins, diese Art von Kindersitzen gehört nach hinten. Dort ist er besser geschützt. Den nach vorne gerichteten Sitz habe ich auch mal ab und an vorne im Corsa aber da fahre ich keine große Strecken.
So jeder der sein kind liebt und unbeschadet im Auto mitfahren lassen will, dem sag ich das ein Kind auf der Rückbank hinten am sichersten Aufgehoben ist.
Wenn dies bei euch nicht möglich ist weil keine Rükbank verbaut ist oder nen Käfig etc. schmeißt den Rotz raus, die Gesundheit eines Kindes ist hier mehr Wert als eine Kiste die gut aussieht. Oder kauft euch ein zweites Auto.

So nun dürft ihr mit Steinen auf mich schmeisen.

MFG Bernd

RDK
05.01.11, 22:08
Hier wird nicht geworfen..
Hast ja auch Recht Bernd.
Mein Auto soll auch generell nicht für den Kinder Transport genutzt werden.
Aber wenn der "Kinder"Wagen ausfällt, muss ja ne Notlösung her.
Daher dachte ich ja eben ans deaktivieren, da es ja bei einigen Fahrzeugen ab Werk aus mit nem Schlüssel z.b. geht für solche fälle.

Doff, das es beim tigra nicht geht.

Aber dachte mir, Fragen kostet ja nix.

Raser16V
06.01.11, 13:21
Aber wenn der "Kinder"Wagen ausfällt, muss ja ne Notlösung her.


Dann würd ich an deiner Stelle mal bei Freunden und Bekannten nachfragen falls der Kinderkübel aufällt, ob man sich da nicht leihweise aushelfen kann.

MFG Bernd

RDK
06.01.11, 20:50
So, oder so ähnlich wird es wohl auch enden ;)