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petermz
03.06.11, 22:04
Hallo ich habe ne Frage, vielleicht kennt sich ja jemand aus. Als ich mit meinem Corsa auf Testfahrt war, bin ich wie so oft in eine Kontrolle geraten.
Der Polizist, den kenne ich ganz gut und ist bekannt als einer der Ahnung hat und hat den Ruf "Hart aber Fair" zu sein, hat folgendes bemängelt.
Die Felgen stehen ganz minimal (höchstens 1cm, eher weniger) über und das dürfte so nicht sein. Nun sind aber sowohl Rad/Reifen Kombination, als auch das Fahrwerk und die bearbeiteten Radläufe eingetragen.
Er hat mich letztlich fahren lassen, aber wie ist das rechtlich zu beurteilen? Früher war es die Lauffläche die bedeckt sein musste, und heute alles.....soweit hab ich es verstanden, aber wie ist es mit denen, die es irgendwann mal eingetragen bekommen haben?

corsoc
03.06.11, 22:49
Mir wurde letztens beim TÜV gesagt das garnichts mehr raus schauen darf ..:(

VTJ One
03.06.11, 23:00
bis zu einem bestimmten baujahr (glaub 98) reicht es, wenn die lauffläche abgedeckt ist, bei allen ab 98/99 MUSS auch die felgenkante abgedeckt sein...

und egal, was du alles eingetragen hast: die polizei in der kontrolle hat das letzte wort. wenn denen was nich passt (obwohl es so vom tüv eingetragen wurde), kriegen die dich dran wenn sie wollen - klingt scheiße, ist aber so (leider)

petermz
03.06.11, 23:01
Mir wurde letztens beim TÜV gesagt das garnichts mehr raus schauen darf ..:(

Ja das scheint auch so zu sein, aber mir geht es nur darum, was mit denen ist die es so ganz regulär eingetragen bekommen haben, als es noch erlaubt war?

Green-Tiger
03.06.11, 23:05
Ja das scheint auch so zu sein, aber mir geht es nur darum, was mit denen ist die es so ganz regulär eingetragen bekommen haben, als es noch erlaubt war?

Wenn der Polizist "Nö" sagt, ist es "Nö"! Also umändern. Denn wenn der dich nochmal so erwischt gibts bestimmt mehr als nur eine Verwarnung.

petermz
03.06.11, 23:07
bis zu einem bestimmten baujahr (glaub 98) reicht es, wenn die lauffläche abgedeckt ist, bei allen ab 98/99 MUSS auch die felgenkante abgedeckt sein...

und egal, was du alles eingetragen hast: die polizei in der kontrolle hat das letzte wort. wenn denen was nich passt (obwohl es so vom tüv eingetragen wurde), kriegen die dich dran wenn sie wollen - klingt scheiße, ist aber so (leider)


Kommt drauf an. Das mag sicherlich auf manche Dinge zutreffen wie z.B. einen Auspuff der ordentlich Krach macht, denn da ist es offensichtlich das dies nicht legal sein kann. Aber wie sieht es mit Dingen aus, die man gar nicht selbst ändern kann? Auspuff kann ich mir eintragen lassen und danach mach ich ihn Leer, oder ich lasse mir schwarze Rückleuchten eintragen und mache dann die originalen drauf und lackiere sie Rabenschwarz.
Bei einer Rad/Reifenkombi in Verbindung mit Fahrwerk ist das nicht so einfach, denn wenn das legal eingetragen wird, dann hat das Hand und Fuß.

JC88
03.06.11, 23:41
Kommt drauf an. Das mag sicherlich auf manche Dinge zutreffen wie z.B. einen Auspuff der ordentlich Krach macht, denn da ist es offensichtlich das dies nicht legal sein kann. Aber wie sieht es mit Dingen aus, die man gar nicht selbst ändern kann? Auspuff kann ich mir eintragen lassen und danach mach ich ihn Leer, oder ich lasse mir schwarze Rückleuchten eintragen und mache dann die originalen drauf und lackiere sie Rabenschwarz.
Bei einer Rad/Reifenkombi in Verbindung mit Fahrwerk ist das nicht so einfach, denn wenn das legal eingetragen wird, dann hat das Hand und Fuß.

Nicht wenn der Polizist in der Kontrolle mit dem eingetragenen nicht einverstanden ist. Er zweifelt es an und peng, legal eingetragen oder nicht...

petermz
03.06.11, 23:42
Wenn der Polizist "Nö" sagt, ist es "Nö"! Also umändern. Denn wenn der dich nochmal so erwischt gibts bestimmt mehr als nur eine Verwarnung.

Nö nit ganz, denn ein Polizist ist kein Richter :) Er kann mich zum Gutachter bzw TÜV schicken, nicht mehr und nicht weniger. Er steht nicht über dem Gesetz. Ich habe eine legale Eintragung, somit habe ich meine Pflichten laut StVO genüge getan. Er hat was gegen die Eintragung und kann diese in Frage stellen, das würde dann ein Gutachter oder der TÜV entscheiden.
Hier ist nur die Frage ob Bestandsschutz gibt oder nicht, und auf diese Frage habe ich noch keine Antwort gefunden.

Ich frage hier nicht weil ich darauf bestehen will, sondern einfach wie die rechtliche Situation aussieht.......reines Interesse. Die Radläufe habe ich schnell noch nen Zentimeter raus geholt, daran soll es sicherlich nicht scheitern. Nur ich kann mir da Rad/Reifen Kombis vorstellen, bei denen man nicht so einfach Nacharbeiten kann, wo es dann Richtig teuer wird.......was machen die?

Iceman
03.06.11, 23:48
Wenn der Polizist "Nö" sagt, ist es "Nö"! Also umändern. Denn wenn der dich nochmal so erwischt gibts bestimmt mehr als nur eine Verwarnung.

Immer langsam, faktisch hat der Polizist ihm nicht schriftliches (z.B. Mängelkarte) gegeben, also wird er schon wissen warum nicht.
Und nur weil ein Polizist sagt "so gefällt mir das nicht" heißt das u.U. auch nicht viel, wichtiger ist was im Zweifelsfall der TÜV Prüfer sagt wenn´s hart auf hart kommt.
Von daher würde ich jetzt da nichts drauf geben, erst Recht nicht wenn die Eintragung schon vor einigen Jahren eben nach der alten Regelung gemacht wurde.

Wurde bei irgend jemanden hier schon mal der richtige BB nach der regulären Eintragung in Frage gestellt so das man ihn runter reissen sollte?
Mir ist da niemand bekannt..

petermz
04.06.11, 00:14
Wie gesagt er hat mich fahren lassen, weil er mich schon seit vielen Jahren kennt und weiß das ich mich an die Regeln halte, zumindest an die, die mit legalen Eintragungen zu tun haben. Ich bin schon immer mit Fahrzeugen unterwegs, die nicht mehr dem Original entsprachen. Aber er war sich selbst nicht sicher, zumindest hat er den Eindruck gemacht, als ich ihm mit der "alt" Eintragung konfrontierte.
Wenn er sich sicher gewesen wäre, dann hätte er mir eine Mängelkarte gegeben, schon allein aus dem Grund, das er endlich mal eine Bestätigung für seine endlosen Kontrollen gegen mich bekommen hätte.

FTBerlin
04.06.11, 01:47
nur weil er ihm nichts schriftliches gegeben hat, bedeutet es nicht, dass es nichts zu bemängeln gegeben hätte.... fakt ist, das ganze rad muss abgedeckt sein,... wenn er ihn nur mündlich verwarnd ist das eine sache.
Wenn jedoch der beamte der meinung ist, dass trotz eintragung eine gefährdung vorliegt, kann zb eine weiterfahrt untersagt bzw auch eine sicherstellung des fahrzeuges erfolgen... sicherlich eher letztmöglich, aber möglich allemal....
denn auch tüver nehmen ihren job zu genüge nicht sehr ernst....
wenn jedoch die eintragung rechtens ist, und zweifel dessen auf polizeilicher seite aufkommen, gibt es in der regel eine mängelkarte, mit welcher man bei seinem tüver die bedenken ja ausräumen kann.

corsi001
04.06.11, 03:01
leute!!!!!

eine Eintagung im Fahrzeugschein, ist nicht anfechtbar Punkt!
fragt doch mal selbst bei euren Zulassungstellen vor Ort nach

nur der momentan zustand eines Fahrzeuges in einer kontrolle dagegen schon:)

(sichtbare mängel) zb Reifenschäden, Licht abstehende Teile und der gleichen, dafür gibt es eine sogenante Mängelkarte die ein TÜVER endwider bestätigen oder endkräften kan.

ein Polizist ist, kein Sachverstädiger und genau aus dem grund reicht er dich weiter, zur einer Tüvstelle weil ihm ( der Polizist/ in) die Sachliche kompetenz fehlt, so einfach ist das geregelt


nachtrag
Eintragungen vor dem datum X müssen nicht neu abgenommen werden das fält unter Bestanzschutz!!

wenn der mir noch mehr auf den sack gehen würde , dan würde ich eine Dienstaufsichtsbescherde einleiten!

JC88
04.06.11, 11:03
Bei uns im Kreis fährt am Wochenende zu Kontrollen immer ein TÜV-Prüfer mit.

Wie sieht es damit aus?

petermz
04.06.11, 12:00
Bei uns im Kreis fährt am Wochenende zu Kontrollen immer ein TÜV-Prüfer mit.

Wie sieht es damit aus?

Das würde ich mir wünschen, denn der weiß dann hoffentlich das alles legal und korrekt ist.

JC88
04.06.11, 12:10
Auch TÜV-Prüfer sind nur Menschen...

Zero
04.06.11, 17:51
leute!!!!!

eine Eintagung im Fahrzeugschein, ist nicht anfechtbar Punkt!
fragt doch mal selbst bei euren Zulassungstellen vor Ort nach
[/B]

Das ist aber nunmal Falsch!

Wenn du eine eintragung hast die nicht legal oder auch nur halblegal oder wie auch immer gemacht wurde, dann kann das sehr wohl angefechtet werden und die eintragung wird gelöscht.

Wichtig ist wie schon gesagt wurde das BJ vom Fahrzeug, danach entscheidet es sich ob das Nationale Recht gilt oder EU Recht.
Wann genau der Stichtag dafür ist weiss ich nicht ich weis nur das mein Corsa Bj 6/96 unter das Nationale Recht fällt und daher etwas mehr Freiräume möglich sind.

Viele Tüv Prüfer wenden jedoch nur noch das neue EU Recht an da es zu kompleziert wäre ständig beide Regelungen im Kopf zu haben, und da wie auch schon gesagt wurde Tüv Prüfer nur Menschen sind und Menschen ja bekanntlich faul passt das schon ganz gut zusammen :P

Also erstmal wäre das BJ fom Fahrzeug wichtig und dann mal ein Bild wo man auch was erkennen kann und nicht im halbdunkeln.

Batista
04.06.11, 17:59
ja und es gibt prüfer die für geld alles eintragen

tigra-gsi
04.06.11, 19:23
Mal im Ernst... hab einmal eine allgemeine Verkehrskontrolle gehabt, wo 3 Polizisten ausstiegen, wobei eine wohl Azubi war.
Begründung war Xenon-Licht (Angel Eyes ^^) und daraufhin haben die mein Fahrzeug gefilzt. Naja nix gefunden, also nach Sachen wie Unterbodenbeleuchtung usw. gefragt.
End vom Lied: Haben nix gefunden, also fragten die netten Herren nach einer ABE zu meinem Aluminium-Gitter und wenn ich dieses nicht mitführen würde, würde der Wagen nächstes mal eine Mängelkarte bekommen, da das Gitter halt Papiere bräuchte.
Daraufhin bin ich zur Dienststelle in Duisburg gefahren und habe nachgefragt. Dort wurde mir gesagt, dass ich dafür keine Papiere brauche und ich die Angelegenheit als erledigt betrachten kann.

Also manchmal haben die Jungs einfach einen schlechten Tag und damit kann man leben, muss man aber nicht ;). Solange ich keine Mängelkarte in der Hand habe, interessiert mich das auch nicht weiter.

Aber jeder so, wie er mag.

Zero
04.06.11, 19:37
Nette geschichte hat hier aber eigentlich nichts zu Suchen ;)

Master_U
04.06.11, 21:02
Mal im Ernst... hab einmal eine allgemeine Verkehrskontrolle gehabt, wo 3 Polizisten ausstiegen, wobei eine wohl Azubi war.
Begründung war Xenon-Licht (Angel Eyes ^^) und daraufhin haben die mein Fahrzeug gefilzt. Naja nix gefunden, also nach Sachen wie Unterbodenbeleuchtung usw. gefragt.
End vom Lied: Haben nix gefunden, also fragten die netten Herren nach einer ABE zu meinem Aluminium-Gitter und wenn ich dieses nicht mitführen würde, würde der Wagen nächstes mal eine Mängelkarte bekommen, da das Gitter halt Papiere bräuchte.
Daraufhin bin ich zur Dienststelle in Duisburg gefahren und habe nachgefragt. Dort wurde mir gesagt, dass ich dafür keine Papiere brauche und ich die Angelegenheit als erledigt betrachten kann.

Also manchmal haben die Jungs einfach einen schlechten Tag und damit kann man leben, muss man aber nicht ;). Solange ich keine Mängelkarte in der Hand habe, interessiert mich das auch nicht weiter.

Aber jeder so, wie er mag.

Bei mir wärst du, je nach Wetter, garnicht weitergefahren :) (wenn du Xenon verbaut hast...kann ich grad nicht so rauslesen) und 3 Punkte hätte es noch dazu gegeben.

So, nochmal EINGETRAGEN HEIßT NICHT LEGAL. Wenn nen Prüfer, was er nicht macht, ne Abgasanlage einträgt die lauter ist als nen startender Jet und ich den Verdacht hab, da stimmt was nicht, dann ruf ich vielleicht ne Spezialdienststelle an die da kommen und die werden die Karre definitiv bei so ner Aktion zur Erstellung eines techn. Gutachtens sicherstellen. Wie sonst sollte ich denn Beweise sichern?

Iceman
04.06.11, 22:33
Der Polizist hatte die Angel Eyes gesehen und dachte das wären illegale Xenon Scheinwerfer, so lese ich das..

tigra-gsi
05.06.11, 11:28
Der Polizist hatte die Angel Eyes gesehen und dachte das wären illegale Xenon Scheinwerfer, so lese ich das..

Genau. Aber naja... kann jedem mal passieren.

StarTrooper
05.06.11, 11:36
Kleines Prinzip bei JEGLICHER Kontrolle und Bemängelung durch eine Amtperson ist folgende Frage:

"WO steht das und bitte zeigen Sie mir den genauen Wortlaut schriftlich" -- darauf hat man ein RECHT !!!

Zweite Frage gleich hinterher: "Sind Sie von Amts wegen dazu ermächtigt / bestellt dies oder jenes als Sachverständiger begutachten zu dürfen?"

Wenn keine Antwort auf beide Fragen kommt ...

Namen und Dienstnummer / Dienststelle und den Vorgesetzten verlangen...

----------------

Unlängst auf der Zulassungsstelle bei der Zulassung eines importierten Quads sträubte sich die Leiterin ebenso meinen Nachfrage nachzukommen und verweigerte mir z.B. ein auf meine Halterung passendes Kennzeichen und die drei Jahre TÜV, die einem Neufarhrzeug zustehen. Ergo eine Mail an enstprechende Stelle und ich wurde höflichst eingeladen doch bitte zu den gewünschten Änderungen zu erscheinen... ich bekam was ich wollte und habe heute eine gaaaaanz gute Freundin dort *lachlachlach*.
Ne, ohne Flachs - musste wegen was anderem nochmal zur Zulassung und wandte mich direkt an die Leiterin mit verweis auf Ihre so tolle Mithilfe beim letzten mal. WOW, das klappte alles bestens auf dem kleinen Dienstweg !!!

Zum Eigentlichen Thema - stets höflich aber bestimmt bleiben. Aussteigen und rummosern hilft ebensowenig wie Abblocken oder nervös sich ne Kippe anmachen. Die Leute machen auch nur ihren Job, werden aber bei Baggypants / Käppi aufm Kopf und Kippe in der Schnute gern hellhörig und fangen dann erst recht an zu suchen. Beim Einfahren in die Komtrolle laute Musik aus... ect.
Immer die Papiere griffbereit halten -- am besten in einer schöne Sammelordner - diesen dann auf Verlangen den Beamten aushändigen nimmt den meisten den Wind aus den Segeln ... mein Ordner ist gut 2 cm dick. 99 % der Beamten lassen mich nach einem kleinen Wortwechseln weiterfahren... keiner will sich im Halbdunkeln durch den Wust durcharbeiten... auf meine mithilfe ist da nicht zu zählen...

Letztendlich ist das eigene Verhalten / Auftreten zum größten Teil für den weiteren Verlauf einer Kontrolle ausschlaggebend. Wenn etwas bemängelt wird - höflich die obigen Fragen stellen.. nicht belehren ... nicht pampig werden... nicht ausdiskutieren ... das führt zu NIX !!

Die Entscheidungsgewalt haben in dem Fall ANDERE und nicht der kontrollierende Beamte!

FTBerlin
05.06.11, 18:55
...woher du dein recht ableitest, dass man dir das jeweilige gesetz in textform vorlegen muss, möchte ich gerne aber mal auch wissen.....
solange dir das gesetz genannt wird in dem ermächtigungen geregelt sind, musst du damit zufrieden sein..... zumal besagte rechtliche grundlage zu frage eins, die antwort auf frage zwei schon gibt....
darüber hinaus solltest du bei jeder polizeilichen maßnahme rechtlich belehrt werden.... damit ist diesem genüge getan....

Master_U
06.06.11, 07:24
...woher du dein recht ableitest, dass man dir das jeweilige gesetz in textform vorlegen muss, möchte ich gerne aber mal auch wissen.....
solange dir das gesetz genannt wird in dem ermächtigungen geregelt sind, musst du damit zufrieden sein..... zumal besagte rechtliche grundlage zu frage eins, die antwort auf frage zwei schon gibt....
darüber hinaus solltest du bei jeder polizeilichen maßnahme rechtlich belehrt werden.... damit ist diesem genüge getan....

...dem ist nix hinzuzufügen

Und Name sowie den Namen des Vorgesetzten gibts überhaupt nicht. Genausowenig wie die Dienststelle. Ne Dienstnummer gibt es, die dann mit dem Dienstausweis verglichen werden darf, aber dabei behalte ich den Ausweis in der Hand und mein Name bleibt zugedeckt.

StarTrooper
06.06.11, 09:58
...woher du dein recht ableitest, dass man dir das jeweilige gesetz in textform vorlegen muss, möchte ich gerne aber mal auch wissen.....
solange dir das gesetz genannt wird in dem ermächtigungen geregelt sind, musst du damit zufrieden sein..... zumal besagte rechtliche grundlage zu frage eins, die antwort auf frage zwei schon gibt....
darüber hinaus solltest du bei jeder polizeilichen maßnahme rechtlich belehrt werden.... damit ist diesem genüge getan....

Jeder Bürger dieses Landes hat fakt des Grundgesetzes uneingeschränkte EInsicht in sämtliche gEstzestexte. Eine mündliche und damit weder nachvollziehbare, noch 100% korrekte wiedergabe ist nicht zulässig. Bei jeder TÜV Stelle kann man sich z.B. Vorschriften zeigen lassen, wenn es um strittige Dinge geht, so auch bei einer Polizeikontrolle.

Hatte mal an meinem ersten Tiggi Nebelfunzeln montiert, die in der vorderen Kühlluftöffnung steckten. In Berlin wurde ich dann kontrolliert und auf meine Frage hin "zeigen Sie mir bitte die Montagevorschrift" holte der Beamte einen dicken Ordner hervor und zeigte mir entsprechende Anbauvorschrift mit den Abmessungen / Toleranten, ect.
Dem hatte ich nichts mehr entgegen zu setzen, denn ich hatte de Facto dagegen verstoßen. Ich bekam eine mündliche Verwarnung und die Aufforderung wenn ich wieder Zuhause wäre, dies zu ändern.

Völlig korrekt wie ich finde !!!

Keine Amtsperson hat alle Vorschriften im Kopf, daher ist diese Nachfrage für jeden Bürger legitim und auch zulässig. Egal ob Zulassungsstelle, TÜV oder Polizeikontrolle --- "WO STEHT DAS" und "ZEIGEN SIE MIR BITTE DIE VORSCHRIFT" ist also eine legitime Vorgehensweise. Es nennt sich ja im Wortlauf auch VORSCHRIFT .... SCHRIFT !!! ich Vormünd .. wie mündlich ...

StarTrooper
06.06.11, 10:03
... aber dabei behalte ich den Ausweis in der Hand und mein Name bleibt zugedeckt.

Ui, damit wärst du ein gefundenes Fressen für jeden Anwalt !!!

Bei einer Kontrolle darf ich sehr wohl den Leiter des Einsatzes sprechen. Auch deines Namen und Dienstgrad kann ich erfahren wollen, Schliesslich willst du damit ja auch angesprochen werden, oder? Des weiteren ist dein Vorgesetzter bei offensichtlichem Verstoß gegen Gesetzte oder Anmaßung / Willkür der Ansprechpartner für mich in Sachen Disziplinarische Maßnahmen. Weigert dieser sich darauf einzugehen wirds interessant, denn dann geht die Sache an die nächste Behörde und damit ist der nächste Stern auf der Schulterklappe schonmal in weite Ferne gerückt....

Auswei sin der Hand behalten geht klar, wir wollen ja nicht pingelig sein...

streetfight46
06.06.11, 10:50
aber jeden Personalausweis muss man aushändigen^^. ich sagte bei einer Kontrolle mal das ich MEINEN Personalausweis nicht aus der Hand gebe,er aber die Daten gerne abschreiben darf, da wollten die mir doch glatt noch Behinderung, bei einer Personenkontrolle oder sowas andrücken.
Sagen wir einfach mal so:Wie man in den Wald hinein ruft so schallt es heraus


Wenn du nett, höflich und ruhig bleibst wird dein dir gegenüber das auch sein (zu 95%).

FTBerlin
06.06.11, 11:25
wenn du das verlangst ist das ja schön und gut... du wirst dich aber ebenso mit der mündlichen erklärung zufrieden geben müssen.
und nur weil es vorschrift heißt, bedeutet es nicht, dass diese in schriftlicher form vorliegen muss..... gewiss nicht in der kontrolle..... wenn eine schwerpunktkontrolle durchgeführt wird, mag es ja sein, dass die kräfte diverses material mit sich fürhren.... nicht jedoch jeder beamte der im außendienst ist..... deiner schlussfolgerung nach dürfte der einzelne schutzmann ja keine maßnahmen durchdführen, da er die 3.2t gesetzestexte nicht mit sich führt..... bleibe also mal ein wenig realistisch.
dass jedes staatliche handeln eine gesetzliche/rechtliche legitimation verlangt ist klar, und sollte auch jedem bewusst sein.
und eines solltest du acuh nicht außer acht lassen, der polizist wird ein auto nicht bemängeln, weil es ihm spaß macht, sondern weil es in irgendeiner art und weise eine gefährdung ist,.... denn jedweger technische defekt ist im umkerschluss auch eine gefahr für den straßenverkehr..... sei es nun abstrakt, konkret oder gegenwärtig....

Master_U
06.06.11, 16:40
@Startrooper

Ich bin einzig zur Aushändigung meiner Dienstkarte verpflichtet und auf dieser steht nur die Dienstnummer. Zusätzlich darf derjenige der die Karte verlangt meinen Dienstausweis sehen um die Nummer zu vergleichen, das wars aber auch schon. Weiterhin ist nicht mein Vorgesetzter der Ansprechpartner für dich, sondern die zentrale Beschwerdestelle des Bundeslands für welches ich tätig bin.

petermz
06.06.11, 22:51
aber jeden Personalausweis muss man aushändigen^^. ich sagte bei einer Kontrolle mal das ich MEINEN Personalausweis nicht aus der Hand gebe,er aber die Daten gerne abschreiben darf, da wollten die mir doch glatt noch Behinderung, bei einer Personenkontrolle oder sowas andrücken.
Sagen wir einfach mal so:Wie man in den Wald hinein ruft so schallt es heraus


Wenn du nett, höflich und ruhig bleibst wird dein dir gegenüber das auch sein (zu 95%).

Zunächst mal muss ich Dir widersprechen, denn der Personalausweis ist Eigentum des Staates, und Du bist nur der Besitzer.

Zum eigentlichen Thema geht der Thread jetzt doch ein wenig auseinander. Es ging mir nur um eine Eintragung die völlig Legal gemacht wurde, und nicht um irgendwas "halblegales".
Ich nahm meine Gutachten, fuhr zum TÜV, und weil alles den Bestimmungen entsprach, wurde es eingetragen. Jahre später soll es dann illegal sein?


Wenn du eine eintragung hast die nicht legal oder auch nur halblegal oder wie auch immer gemacht wurde, dann kann das sehr wohl angefechtet werden und die eintragung wird gelöscht.

Da bin ich mit Dir einer Meinung.
Ich sprach ja nicht davon, das ich solch eine Konstellation jetzt eintragen lassen will, denn das ist ja definitiv nicht mehr möglich.
Mein Corsa ist Bj 96.

Die Zeiten wo man alles mögliche eingetragen bekommen hat (mit Beziehungen) sind doch eh schon lange vorbei. Früher durfte jeder TÜV Prüfer Eintragungen machen, da fand man immer jemanden dem man sein Gehalt aufbessern konnte. Heute dürfen nur noch Ingenieure Eintragungen machen, und da glaube ich nicht das einer seinen hoch bezahlten Job riskiert, wegen paar Euros.

FTBerlin
06.06.11, 23:23
es gab auch eintragungen die legal waren (beispiel aluflügel) die dann verboten wurden..... wenn sie eingetragen waren wurden diese in der regel beim nächsten tüv besuch ausgetragen und mussten abgebaut werden. .. wobei derartiges doch eher selten vor kommt..... wenn alles vernünftig eingetragen ist, jedoch bei einer kontrolle zweifel bestehen (zb prüfnummer nicht mehr lesbar ect.), wird das auf eine mängelkarte hinauslaufen...

petermz
06.06.11, 23:47
es gab auch eintragungen die legal waren (beispiel aluflügel) die dann verboten wurden..... wenn sie eingetragen waren wurden diese in der regel beim nächsten tüv besuch ausgetragen und mussten abgebaut werden. .. wobei derartiges doch eher selten vor kommt..... wenn alles vernünftig eingetragen ist, jedoch bei einer kontrolle zweifel bestehen (zb prüfnummer nicht mehr lesbar ect.), wird das auf eine mängelkarte hinauslaufen...

Ja es gibt bestimmt noch weitere Beispiele, und manches macht auch Sinn. So ein Alu Flügel muss nicht wirklich sein, denn auf 2 Rädern möchte ich da lieber nicht drauf brummen.
Nichts desto trotz möchte ich in der rechtlichen Frage einfach Sicherheit haben, denn mein Corsa soll auch meine Tochter fahren, und als FS Neuling mit Probezeit gehe ich kein Risiko ein. Ich werde mich an den TÜV wenden.

FTBerlin
07.06.11, 09:50
das wird das beste sein... denn halbweisheiten werfen dir auch nichts bringen... vorallem um deine tochter da abzusichern.

petermz
07.06.11, 17:19
So, das ging sehr schnell. Hier die Antwort auf meine eMail vom TÜV.

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage!

Mir ist keine gesetzliche Änderung bezüglich der Radabdeckung bekannt.
Ihre Änderungen wurden nach den Vorgaben der deutschen StVZO abgenommen.
Dort sind die Anforderungen an die Radabdeckungen beschrieben, wobei nur die Laufflächen (also ohne Wulst u. Felge) in vorgegebenen Bereichen abgedeckt sein müssen.

Eventuell hat der Polizist die etwas abweichenden Vorgaben der EG im Kopf gehabt…

Für Sie ist und bleibt aber die Abnahme nach deutschem Recht gültig….



Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
Jens Siebert

TÜV SÜD Auto Service GmbH
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