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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Seitenbegrenzungsleuchten (orange) verboten ?



evilGambit
29.01.04, 11:48
Mal eine Frage, und zwar fahren bei uns hier in der Gegend immer mehr getunte autos mit diesen orangefarbenen Seitenbegrenzungsleuchten rum. Die meisten haben sie vorne an den Seiten vom Frontspoiler montiert. Normalerweise find ich solche „Weihnachtsbaumbeleuchtung“ kindisch, aber in dem Fall gefällts mir und macht sogar noch Sicherheitstechnisch irgendwo Sinn.

Wie sieht es rein rechtlich damit aus ? Darf ich die so einfach dran machen und wenn ja gibt’s dafür ne gewisse Mindesthöhe vom Bodenabstand her ? Ich wollte die dann in Verbindung mit dem Standlicht dranhängen, dass sie also nur Nachts angehen wenn man`s Licht an hat.

Ist das ganze nun erlaubt, teilerlaubt oder verboten ??

Black Thunder
29.01.04, 12:00
Orange ist die ganz normale Farbe der Seitenbegrenzungsleuchten siehe Volvo die haben auch orangene! Also die haben sogar ein E Prüfzeichen!
Eine mindesthöhe haben sie auch!

Fahrbahn bis untere Kanter der SML: min. 25 cm
Fahrbahn bis obere Kante der SML: max. 1,5 Meter

LilaTiger
29.01.04, 13:27
Bei uns fährt ein Smart rum der hat 3 an einer Seite, also einen noch zusätzlich in der Mitte, ist beim Smart ja notwenig, bei der Länge! :D

evilGambit
29.01.04, 14:41
lol sonst verwechselt mans noch mit nem Mofa !!
Naja dann kann ich meine Idee vergessen. Wollt die dinger möglichst tief in den Spoiler machen, aber 25 cm kann ich sie ja fat schon aufs Dach kleben *GG* !

LilaTiger
29.01.04, 14:45
Mach sie im Spoiler rein aber mit einem extra Schalter,also das sie nicht immer an sind wenn Licht,bzw Standlicht an ist!

Fahren wieviele bei uns rum die die so tief haben!

TIGRA2003
01.02.04, 11:07
genau....so hab ichs auch gemacht.........und in der regel halten dich die grünen deswegen auch nicht an.....notfalls(wenn du sie rechtzeitig siehst) kannst ja aufn schalter drücken :wink:

little_tigi
01.02.04, 11:26
Jo, hab ich auch so gelöst. Schalter dazwischen und schon passt das. Vorallem kannst de die Dinger dann auch mal so anmachen wenn de irgendwo stehst ohne gleich das Licht an zu haben.

Stellt sich nur die Frage, was is, wenn die nächste HU kommt? Das Prob is, alles was an Leuchten am Fahrzeug angebracht ist, muss auch ordnungsgemäß und funktionstüchtig am Fahrzeug sein. Wenn sie also zu tief sind (wie bei mir auch), dann müssen sie vorher entweder raus, oder hoffen, dass der TÜVer nix sagt. Ich hoff dann auch zweiteres!

TIGRA2003
01.02.04, 11:38
Ja.....das ist wahr...
Nur mal ne andere Frage:
Wenn man nun mehrere Neonlichter, Begrenzungsleuchten und so montiert hat, und die Kabel kurz vor den Leuchten vor der Hauptuntersuchung einfach nur trennt (und nach der HU wieder zusammenlötet) und die Kabel aber verlegt bleiben (und das lediglich die offenen Enden abisoliert werden)....(ich habe nämlich alles aufwändig verlegt und son schalterpult(welches ich aber abmachen könnte))
Hoffe ihr versteht wie ich das meine...
Kann man die Kabel dann verlegt lassen????Juckt das den TÜV überhaupt????
Bitte um Antworten...
mfg. Tigra2003

an9el
01.02.04, 14:53
ich denk es gilt immer noch:
alles was am auto an/einbgebaut wird muss auch funktionieren.

sprich:
1.wenn du was einbaust muss es auch richtig funktionieren und
2.das bedeutet, dass du eigentlich nur sachen verbauen darfst, die überhaupt tüv-zulässig sind.

andererseits...denk ich gibs ja auch sachen für shows oder so (solls ja geben), die halt sonst stillgelegt sind. am besten den tüv fragen, ich denk da kommt es wohl auch drauf an, welchen prüfer du erwischst.