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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tieferlegung probleme



heimschen89
04.08.11, 17:11
Hey wie ihr bestimmt wisst arbeite ich an einer tieferlegung von 30/30 oder 40/40.
das ist auch nicht mein problem sondern, habe heute den tüv typen angerufen(die haben ja ne laune).egal aufjedenfall, meinte der 85mm unterkante feststehenden teile wäre bei denen grenze.
hörte sich gut an.als ich dann nach messen war traf mich der schlag bin mit meiner irmscher lippe ohne tieferlegung wegen dieser blöden kante untendrunter zu tief bin da schon bei 10cm. :mad:
kann man das so machen? das ich die lippe ab mache leider auch diesen montage kleber, dann eintragen lasse und die lippe wieder dran?oder einfach ne origninal schürze zum tüv und dann meine mit der lippe wieder dran?
oder gibt es da probleme?

lg

NLORD
04.08.11, 18:07
Du kannst das natürlich so versuchen, indem du die Lippe erst eintragen lässt, dann deine Originalschürze wieder dran machst und dann die Tieferlegung eintragen lässt - aber wenn du zu einer Polizeikontrolle kommst und zu tief bist, kann das sicherlich zu Problemen führen. Ich bin auch zu tief, hatte bislang aber keine Probleme - einzig der TÜV macht mich hin und wieder nur darauf aufmerksam. Die optimale Lösung wäre entweder auf die Lippe zu verzichten, den Tigra nicht tieferzulegen oder eine andere Rad-Reifenkombination zu nehmen.

heimschen89
04.08.11, 18:24
die lippe habe ich ja schon lange drunter, da hast du mich wohl falsch verstanden oder ich habe mich nicht richtig ausgedrückt, jedenfalls der unterste teil wo die kante ist ist sehr beweglich? wird das dann auch als festes teil genommen? oder ist das noch ein bewegliches teil?

Capu
04.08.11, 18:53
Wie schon in deinem anderen Thread zu dem Thema steht... Es gibt in Deutschland keine Vorschrift das du 85mm Bodenfreiheit einhalten musst. Wenn grad der Sachverständige das so will, dann such dir nen anderen!
http://www.corsa-tigra.de/showthread.php?109104-Tieferlegen-aber-hinten-auch-runter/page3

heimschen89
04.08.11, 18:57
ich kann ja auch tieferlegen und jeden tüv abklappern der in meine nähe ist xD.
das sind so an die 50 stück.:D

doncorleone
04.08.11, 20:07
Meine Felgen wollte man mir erst auch nicht eintragen. Ich bin dann einfach von einem TÜV zum nächsten, bis einer seinen Segen gegeben hat.
Mir ist dabei aufgefallen, dass die großen Betriebe immer was auszusetzen hatten. Und der, der es eingetragen hat, war nur ein 2 Mann Betrieb. Die haben das direkt ohne Probleme gemacht.
Vielleicht probierst du's auch bei nem kleinen?

NLORD
05.08.11, 06:44
Interessant, nachdem ich bis vor ein paar Jahren auch die Meinung vertrat, dass es keine Mindesthöhe in Deutschland gibt, hab ich mich von TÜVs und anderen Leuten beeinflussen lassen. ... argh, wusst ich's doch, ich hätte den Gesetzestext mal lesen sollen. :freak:

TiggaS93
05.08.11, 09:04
Oder im Notfall die Serienlippe dran bauen, dann kommt er ja vorne ca. 5 cm höher.

@NLORD: Der Irmscher-Frontspoiler hat ne ABE. ;)

Bombcat
05.08.11, 09:45
argh, wusst ich's doch, ich hätte den Gesetzestext mal lesen sollen. :freak:
Nur hätte dir das nix gebracht :p Da steht ja eben nichts drin über eine Mindesthöhe ;)


habe heute den tüv typen angerufen(die haben ja ne laune).egal aufjedenfall, meinte der 85mm unterkante feststehenden teile wäre bei denen grenze.

Da hast du es doch selber geschrieben. Es geht hier auch nicht um eine nicht gesetzlich festgelegte Grenze, sondern um das Ermessen des Prüfers. Und anscheinend haben die das "betriebsintern" so bei sich geregelt. Es gibt wohl für Tüvprüfer die Empfehlung, sich an 8cm zu orientieren. Ich meine mal gehört zu haben, dass der Rand an der Grube beim Tüv aus diesem Grund genau 8cm hoch ist. Wenn er dir das nicht einträgt ist das seine Meinung. Ein anderer Prüfer sieht das vielleicht anders... Ermessenssache halt.
Zum Thema ABE: ABE ist kein Freifahrtsschein. Auch darin stehen Auflagen, die eingehalten werden müssen, damit die ABE gültig ist. Wenn da so sinngemäß drinsteht "Gegen die Verwendung von Tieferlegungsfedern bestehen keine Bedenken" ist alles super. Wenn nicht, ist die ABE erstmal keine ABE mehr und du musst dir das Teil abnehmen lassen. Für den Fall würd ich den Pfusch mit abschrauben, eintragen, wieder ranschrauben lassen. Wenns dann hart auf hart kommt, kannste dir mit der Eintragung den Hintern abschmieren.

heimschen89
05.08.11, 17:00
also...ich werde mal die anderen tüver fragen bei wie viel denen schluss ist...und werde trotzallem mal das 30/30 fahrwerk (h&R) ein bauen (lassen) und dann mal schauen wer es mir einträgt..
weil ich sehe so viele autos die tiefer als 85 mm sind und bei denen ist es auch eingetragen...
bei sowas könnte der staat ruhig etwas angenehmer sein, weil es ist doch dem fahrer seine sache was er mit seinem auto anstellt.
aber naja.

Gabber-Tigra
05.08.11, 17:21
..bei sowas könnte der staat ruhig etwas angenehmer sein, weil es ist doch dem fahrer seine sache was er mit seinem auto anstellt.
aber naja.

Nun ja, "Hauptverwalter" der Straßen ist die "BRD-****"... und dennen interessiert es schon was für Autos auf "ihren" Straßen fahren. Mit den sogennante Richtlinien soll vermieden werden das jeder Vollhorst über die Straßen schleift und diese somit beschädigt.

So wurde es mir mal erklärt.

heimschen89
05.08.11, 19:08
ja weiss ich ja...aber trotzdem :P
jedenfalls habe ich da jemanden gefunden, der meinte höhe? wäre ihm egal (also bodenfreiheit) ihm ginge es nur um die höhe der lichtaustrittskante und der unterkantenhöhe vom nummernschild...wie mess ich denn da jetzt am besten die 50cm der lichtaustrittskante?

Gabber-Tigra
05.08.11, 19:51
vom Boden bis zum Reflektor des Scheinwerfers. (Oder der Linse bei zb. AE's)
Korrigiert mich wenn ich falsch liegen sollte.

TiggaS93
05.08.11, 20:38
jup, vom Boden bis zur Unterkante des Reflektors bzw. Linse bei den Angels (da bei denen die Linse etwas höher liegt als bei den Serienscheinis der Reflektor, hast du sogar noch 1 cm mehr). ;)

heimschen89
05.08.11, 23:15
habe noch die serien scheinis drine ...naja mal schaun was der typ da so misst ( messen kommt von misst , wer viel misst, macht viel misst!):P

danke schonmal

Phil88
06.08.11, 10:40
Und das müssen minimum 55cm sein, oder?
Damit hatte ich auch Probleme als ich noch meine 60iger federn drin hatte... Wollte mir die Dekra auch keinen Segen drauf geben -.-
Aber gut, war mir eh zu Tief ;) nun sinds 30iger H&R und ich bin zufrieden, so kann ich wenigstens noch auf 17 Zoll umrüsten :)

Gabber-Tigra
06.08.11, 13:43
Serie hat der Tigra ja schon eine Scheinwerferhöhe von knapp 51 cm (oder waren es 52 cm?:confused:)
Ist aber schon oft in verbindung mit Tieferlegungen besprochen worden
Alles in allem eine nervenzereibende Angelegenheit:thumbdown:

Bombcat
06.08.11, 17:32
Mindesthöhe der Lichtaustrittskante muss 50cm betragen. Steht so im §50 (3) StVZO.
Beim Nummernschild waren es wohl mal 20cm, §60 StVZO, der das geregelt hat, ist aber weggefallen...

Gabber-Tigra
06.08.11, 19:32
Soweit ich mich erinnern kann gab es, was Tieferlegungen + mindesthöhe angeht, noch einen Zusatz....
....und zwar das sich das Fahrwerk noch bis MAX 45cm Lichtaustrittskante setzen darf.
Das bedeutet denoch, das es zum Zeitpunkt der Erstabnahme des Fahrwerkes immer noch bei 50cm liegen sollte..

Ich werde das nacher nochmal nachlesen. Daher ohne Gewähr..:rolleyes:

Bombcat
06.08.11, 20:53
Dazu habe ich nichts im Gesetz gefunden. So wie ich es oben geschrieben habe, steht es im Gesetzestext. Im GolfCabrio-Forum (http://www.golfcabrio.de/index.php?id=171) findet sich etwas sehr brauchbares zu dem Thema...
Da geht es auch explizit einmal um den Tigra. Auch wenn sich das Fahrwerk noch setzt, darf der Wert nicht unterschritten werden!


Guten Tag Herr xxxx
das Bundesministerium für Verkehr Bau- und Wohnungswesen (jetzt BMVBS) hat zu Ihrer Frage 2003 eine komplette Stellungnahme erarbeitet (inkl. Zeichnung!).
Die von Ihnen aufgezeichnete schwarze Linie zeigt die Hell/Dukelgrenze. Die Linie, die die Spiegelkante definiert, ist die blaue Linie.
Das Verkehrsministerium sagt folgendes zu diesem Thema:

Die Höhenangaben im § 50 Abs. 3 Satz 2 StVZO sind Grenzwerte, die nicht unter- bzw.
überschritten werden dürfen. Bekannte Fertigungsstreuungen sind derart zu berücksichtigen, dass auch bei der ungünstigsten Kombination aller relevanten Bauteile das z. B. niedrigste Maß von 500 mm nicht unterschritten wird. Gemäß der nationalen Forderung gilt das Maß bis zur Spiegelkante; bei einer Zulassung nach EU-Recht (76/756/EWG iVm ECE R 48) ist der untere Rand des Scheinwerfers die Bezugskante.
Die Abweichungen in der Definition des Grenzwertes müssen bei der Messung berücksichtigt werden.
Ebenfalls müssen bei der Messung Messwert-Abweichnugen berücksichtigt werden. Hierfür kann die Richtlinie für zulässige Messwert-Abweichungen bei Fahrzeug-Prüfungen, BMV/StV 13136.23.00-02 vom 19.4.1984., VkBI S 182, herangezogen werden.
In der RiLi wird ausgeführt: Sind Messgeräte- und Messverfahrensfehler bekannt, so darf der Grenzwert höchstens um diese Fehler über- oder unterschritten werden. In allen anderen Fällen darf der Messwert den Grenzwert nicht über- bzw. unterschreiten.
Zur Verdeutlichung soll folgendes Beispiel und die Anlage dienen:
Bezogen auf eine Grenzwertbetrachtung für Scheinwerfer nach § 50 Abs. 3 StVZO, darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unterhalb 500 mm liegen. Betrüge bei der Begutachtung für die Betriebserlaubnis gemäß § 20 StVZO der niedrigste Punkt der Spiegelkante des Scheinwerfers z.B. 520 mm, wäre eine Tieferlegung z.B mit Fahrwerksfedern I von 40 mm unzulässig.
Bei der Durchführung der Messung können Messwertfehler entstehen. Im "Toleranzenkatalog"
sind maximale Messwertfehler für diverse Fahrzeugmaße angegeben. Für die Messung von Leuchten sind verschiedene Toleranzangaben vorgegeben, jedoch gibt es keine Angabe einer Messfehlertoleranz für das untere infrage stehende Mindestmaß. Häufig wird die Toleranzangabe unter 1.14.3 des Toleranzenkatalog herangezogen. Da aber ein Mindestmaß des niedrigsten Punktes der leuchtenden Fläche für Scheinwerfer nicht vorgesehen ist, kann die Toleranzangabe nicht direkt übernommen werden. Daher müssen entsprechend der Richtlinie bekannte Messgeräte- und Messverfahrensfehler addiert werden.
Eine größere Toleranz für PKW als ± 50 mm, bezogen auf die Bedingungen nach 1.1.3, ist aber nicht akzeptabel.
Zur Verdeutlichung weise ich zum Schluss darauf hin, die angegebene Toleranz bedeutet nicht, dass der Grenzwert von 500 mm der Verordnung um 50 mm unterschritten werden darf. Die Toleranz ist lediglich eine Messfehlertoleranz.

Zusammenfassung: hat das Fahrzeug eine EZ nach dem 01.01.1988 müssen diese Maße eingehalten werden. Wenn sich das Fahrwerk nach ein paar Monaten/Jahren gesetzt hat und die 500 mm nicht mehr eingehalten werden, entspricht das Fahrzeug nicht mehr den Vorgaben der StVZO und ist bei der Hauptuntersuchung mit EM zu bewerten.
Es ist bekannt, dass z.B. für den Opel Tigra Tieferlegungsfedern mit Teilegutachten vertrieben wurden, bei denen das Fahrzeug sofort unter den 500 mm lag. Die Lichtaustrittshöhe liegt im Serienzustand schon bei etwas über 500 mm. Dies ist jedoch in der Brache bekannt und wird auch mit "Erheblichen Mängel" eingestuft.
Bei Fahrzeugen mit einer EZ vor dem 01.01.1988 stimmt es tatsächlich, dass es bis 11/1984 keine Angaben zur minimalen Anbringungshöhe gab. Seit 1951 galt eine maximale Anbringungshöhe von Scheinwerfern von 1 Meter bei PKWs. Damals dachte niemand daran, die Straße in Grashöhe auszuleuchten. Ab 11/1984 stand im §50 StVZO eine Mindesthöhe von 500 mm mit Bezug auf die EG-Richtlinie. Dies bedeutet, dass für Fahrzeuge mit einer EZ vor 11/1984 theoretisch keine Mindestanbauhöhe gab; praktisch durch den § 30 StVZO (Gefährdung) doch eine Beschränkung im Ermessen der Erteilung der Betriebserlaubnis existierte.

heimschen89
07.08.11, 13:42
also, habe jemanden gefunden der mir das einträgt, auch ein 40/40 fahrwerk.

jetzt steh ich nun wieder vor der qual der wahl.
weitec , kw oder h&R

h&R ist aber nur 30/30 und teurer als kw und weitec und ich hab schiss das es eventuell nur 25 runter kommt.

das ist auch das problem bei den andern weitec und kw die sind 40/40. habe schiss das sich die zu sehr setzen und nachher 50 tiefer sind.
und was mich auch wundert bei dem kw sind schwarze dämpfer und keine gelben konis.. gebt mal bitte eure erfahrungen mit den fahrwerken vom fahrverhalten, restkomfort und wie die sich setzen. das weitec ultra gt mit 40/40 spricht mir am meisten zu.

das sind die drei:
http://www.sportfahrwerk-billiger.de/Artikel/H&R-Sportfahrwerk-Opel-Tigra-A-Cup-Kits-Comfort-Version/index_22375_826.html

http://www.sportfahrwerk-billiger.de/Artikel/KW-Sportfahrwerk-Opel-Tigra-A-/index_20876_826.html

http://www.sportfahrwerk-billiger.de/Artikel/Weitec-Sportfahrwerk-Opel-Tigra-A-Ultra-GT/index_17140_826.html
was ich auch gehört habe ist das das kw mit den schwarzen dämpfern etwas schwammig sein soll.

Tigra_Luke
07.08.11, 13:59
also ich hab von mir nen satz von weitec und bin eigentlich sehr zufrieden...
würde diese auch ohne bedenken weiter empfehlen!
in meinen augen super preisleistungsverhältnis!!!

heimschen89
07.08.11, 14:03
was hast du denn?40/40? oder was?
und wie viel hat der sich über das angegebene maß gesetzt?

zu phil88:
kam der hinten gut mit runter? ist das maß von 30mm überschritten (also hat der sicht gesetzt)?

und wie ist das fahrverhalten?

ich hab mal gesucht und auch lilane kw dämpfer gefunden?! sind die anders? besser.oder sind das die?
die bei dem fahrwerk dabei sind?

heimschen89
07.08.11, 18:14
kann mir denn keiner erfahrungsberichte geben??

junior198
07.08.11, 19:49
Ich fahr das H&R. Seit ich glaube 2 Jahren. Bin da zufrieden mit.

heimschen89
07.08.11, 19:52
ja das ist ja schonmal gut, aber hat es sicht gesetzt? oder weniger runter gekommen als die 30 mm?solche werte brauche ich habe ne 1,4er maschine da dürfte eigentlich nit viel setzen oder? und was hat das mit den schwarzen dämpfern bei kw auf sich. weil habe auch lilane gesehen aber die werten nicht geliefert oder wie?

Bombcat
07.08.11, 20:04
also, habe jemanden gefunden der mir das einträgt, auch ein 40/40 fahrwerk.

jetzt steh ich nun wieder vor der qual der wahl.
weitec , kw oder h&R

Von dem Gedanken "was eingetragen ist, ist auch legal" solltest du dich mal trennen... Werden die geltenden Gesetze nicht eingehalten, kannste dir mit der Eintragung den Hintern abwischen. Passiert was und jemand findet das raus (es reicht vielleicht schon ein einfaches "ich war durch das Licht geblendet" vom Unfallgegner und es werden Nachforschungen angestellt), hat dein Auto keine gültige Betriebserlaubnis. Der Prüfer muss sich rechtfertigen und ist unter Umständen seinen Job los und deine Versicherung holt sich das Geld von dir wieder. Es geht ja nicht um die 10.000 Fälle wo nichts passiert, sondern um den 1 wo es schief läuft.
Zum Fahrwerk: Ich kann H&R empfehlen. Hatte das zwar selber noch nie, bin aber schon in etlichen Autos mit entsprechenden Federn (mit-)gefahren. Restkomfort ist für meine Begriffe gut, das Preis-Leistungsverhältnis stimmt. Im Schnitt sind die Autos um ca. 35mm tiefer gekommen. 30 sind ja angegeben.

NLORD
07.08.11, 20:04
Was Weitec betrifft, das setzt sich kaum. Hatte ich jahrelang in meinem gelben Tigra. In dem Preissegment ist das Fahrverhältnis aber eher bescheiden. Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, hilft wohl eh nur ein Gewinde.

heimschen89
07.08.11, 20:08
ne das thema mit dem gewinde hatten wir ja schon durchgekaut. und was hat das mit den schwarzen und lilanen dämpfern von kw zu tun?

heimschen89
08.08.11, 18:00
also werde mich wohl letzten endes für das weitec ultra gt 40/40 entscheiden.

hab viel im netz gesucht und eigentlich nur gutes darüber gefunden.und preislich ist es auch zu verkraften.

junior198
08.08.11, 19:07
@ heimschen89

Hab auch den 1.4er.. Hat sich vielleicht auf 35/30 gesetzt.

heimschen89
08.08.11, 19:10
ok, aber wie gesagt die entscheidung ist gefallen weitec wird es werden.

aber vielleicht hat damit ja einer erfahrung die er mir berichten möchte.

heimschen89
13.08.11, 12:23
nach langem hin und her mal wieder habe ich mich doch entschlossen *G*
das Kw fahrwerk zu holen...dann zahle ich lieber 100eus mehr aber habe was anständiges.
muss nur noch schauen wo ich die anschlagspuffer für hinten bekomme.domlager für vorne hab ich schon.

SPACE-X
13.08.11, 21:55
Anschlagpuffer bekommst am einfachsten beim FOH ;)

Gruss Marco

heimschen89
15.08.11, 16:56
servus. hier sind doch bestimmt auch einige die das kw suspension fahrwerk 40/40 drinne haben?!
weil ich war heute bei meinem opel fritzen der dann meinte:
im tigra wären beim serien fahrwerk an der ha keine richtigen anschlagspuffer drinne nur die kleinen stopfen.ich hoffe ihr wisst was ich meine?!
und im gutachten vom fahrwerk würde drine stehen ob ich die alten benutzen kann oder andere brauche geschweige denn federwegsbegrenzer?
wie war das denn bei euren tiggis?
habt ihr die alten drinne gelassen oder wie??

Capu
15.08.11, 17:46
Schon mal ins Gutachten geschaut?
http://docs.kwsuspension.de/ga2002-ktvpzw-ex-3284_1K.pdf

heimschen89
15.08.11, 18:42
also ich kann da jetzt nur raus lesen das wenn die original teile beschädigt sind zu erneuern sind, aber sonst?!
und die endanschläge wären die serienmäßige..
also kann ich die serienteile auf das kw fahrwerk übertragen nur wenn beschädigt zu erneuern.?!

Capu
15.08.11, 19:01
So steht es da...

heimschen89
15.08.11, 20:44
ok. aber ich hoffe du wusstest was ich meine? die kleinen (gelblich sollen die sein) gummipuffer hattest du die drinne gelassen?

Capu
15.08.11, 22:47
Boah... Sorry... Aber so schwer ist das doch ned. Im Gutachten steht: Endanschlagsdämpfer Serie... Also baust du die auf die neuen Dämpfer, oder wenn du nur Federn einbaust lässt du sie wo sie sind.

heimschen89
16.08.11, 17:27
ok...danke^^ und sorry, wollt halt nur sicher sein!

ach weiß jemand zufälliger weise was für felgen das sind? die gefallen mir voll gut?
http://www.japan-car-tuning.ch/catalog/images/Opel_tigra_SS_JAP.jpg