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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nach umbau Fahren ???



MAN
23.08.11, 19:29
Tag auch
gleich vorne weg ich hab weder in der sufu noch in google was endeckt.

Ich hab ja jetzt meinen Motor umgebaut Fahrzeug ist noch bis Oktober angemeldet
darf ich den wagen auf direktem weg zum Tüv fahren (wenn ich vorher n termin ausgemacht hab ?
oder muss ich den wegen bevor der motor eingetragen ist auf einem Hänger
zum tüv bringen zwecks erlischen der betriebserlaubnis usw


wie schauts mit abschleppen aus darf ich n fahrzeug bei dem Motor/Felgen oder sowas
dran aber nicht eingetragen sind abschleppen wenn er halt noch angemeldet ist ???

danke schon mal

Astraracer87
23.08.11, 19:31
Also abschleppen darfst du den nur zu Notfallzwecken (entfernen von der Autobahn, halt im pannenfall) wenn nicht brauchst du eine Schleppgenehmigung von der Zulassungsstelle.

MAN
23.08.11, 19:38
ok und wie schauts mit fahren aus also direkt zum tüv ?

StreetGems.de
23.08.11, 19:42
ich sag mal so: wo kein kläger da kein richter.

ich fahre immer zum Tüv, wenn ich neue felgen habe.
wenn die cops mich anhalten sage ich denen hier ich bin grad aufm weg zu dem und dem. zeig denen mein termin und dann lassen die mich weiter.
Aber die kennen mich mittlerweile und wissen das bei mir immer alles rechtens läuft.

Gesetzlich darfst du nicht. Praktisch... naja muss jeder selbst wissen.

Aber rein rechtlich: NEIN! Ab auf den Hänger.

Iceman
23.08.11, 19:50
Die Fahrt direkt zum Tüv ist ok, darfst nur keine Umwege machen, wenn du nen fixen Termin hast, umso besser

Astraracer87
23.08.11, 19:52
Frag doch beim TÜV nach!

MAN
23.08.11, 20:04
oki scho ma danke für die hilfe =)

TiggaS93
23.08.11, 20:37
Solange du OHNE Umwege auf direktem Weg zum TÜV fährst, ist alles ok.

ice tiger
24.08.11, 10:09
Aber wenn was passiert, dann hast schlechte Karten...

Insomaniac
24.08.11, 12:08
Mit abschleppen ist so ne Sache wenn das Fzg dass du abschleppst fahrbereit ist brauchst du einen LKW Führerschein da du dann ein Fzg mit 4 Achsen bewegst.

An sonsten Termin beim TÜV ausmachen und hin fahren. Hab mit meinen auch Probefahrt und weg zum TÜV gemacht. Oder du besorgst dir rote Nummern.

Mfg

Gabber-Tigra
24.08.11, 12:18
Mit roten Nummern is nicht mehr. zumindest hier nicht.
1. Kurzzeitkennzeichen (5 Tage) holen, auf der sicheren Seite und glücklich sein.
2. Ansonsten, wie schon erwähnt, den direkten Weg zum Tüv nehmen. Das ist völlig i.o. und gilt eigentlich für jede Eintragung/Abnahme.

Ich Persönlich würde bei größeren Umbauten das Kurzzeitkennzeichen holen.

PeniZ
24.08.11, 12:27
Aber Kurzzeitkennzeichen dürfen nur an nicht angemeldete Fahrzeuge gemacht werden;)

#Chris
24.08.11, 12:41
man was ne haarspalterei hier :D

Fahr hin und fertig.

Corsa A
24.08.11, 13:10
und kurzzeit zählen genauso wie rote (nur eben für den privaten bereich)

blackstarz
24.08.11, 13:42
Würde direkt mit dem normalen Kennzeichen zum Tüv fahren . Allerdings erst nen Termin machen dann können die Bullen auch dort anrufen ums nachzuprüfen falls die dich anhalten sollten .

Capu
24.08.11, 14:47
Die Fahrt direkt zum Tüv ist ok, darfst nur keine Umwege machen, wenn du nen fixen Termin hast, umso besser

Solange du OHNE Umwege auf direktem Weg zum TÜV fährst, ist alles ok.
Richtig!

Aber wenn was passiert, dann hast schlechte Karten...
Falsch, den der Versicherungsschutz ist gegeben. Ist ja angemeldet der Wagen.

...dann können die Bullen auch dort anrufen ums nachzuprüfen
Die Polizei!

Du brauchst noch nicht mal nen Termin haben. Aber es zählt dann wirklich auch nur der direkte Weg, also 500m Umweg am Eiscafe Venezia vorbei ist dann nicht.

MAN
24.08.11, 14:57
ok das is mal gut zu wissen, weil mein werter herr Vater (auf den der wagen läuft)
mir einreden will das ich den wagen zum tüv eben mit einem hänger bringen muss
da der motor nicht eingetragen ist und eben die Betriebserlaubnis dadurch erlischt

Danke an die schnellen und zahlreichen antworten

zum glück gibts das Forum ^^

streetfight46
24.08.11, 15:57
wenn du die möglichkeit hast,dann mit hänger, aber wie "capu" das sagt ist das vollkommen richtig.

ice tiger
24.08.11, 17:26
Falsch, den der Versicherungsschutz ist gegeben. Ist ja angemeldet der Wagen.


hab ja auch nicht das gegenteil behauptet.
im zweifelsfall wird es aber schwer wiegen, mit einem nicht eingetragenen motor (auf der direkten fahrt zum tüv) nen unfall zu bauen...;)
ärger hat man damit jedenfalls mehr als eingetragen^^
ist kein regelfall...aber je nach konstallation kann man recht schlechte karten haben...muss aber nicht...

wollen sowas schlimmes ja mal auch nicht hoffen^^

TiggaS93
24.08.11, 20:26
Aber notfalls überprüft dann halt n Gutachter der Versicherung (wenns gebumst hat^^) im nachhinein, ob der Motor ohne Probleme in die Papiere eingetragen worden wäre, ich denke man hat ja guten Willen gezeigt und wollte grade direkt zum Tüv und da werden die einem dann auch keinen reindrücken (shit happens), außer wenn man halt schon seit 2 Monaten zum Restaurant Zeus und Eiscafe Venezia gurckt (wie Capu so schön sagte), dann siehts schon wieder gaaanz anders aus. ^^

MAN
24.08.11, 20:41
joa sowas hab ich ja net vor ;)

Capu
24.08.11, 21:17
hab ja auch nicht das gegenteil behauptet.
im zweifelsfall wird es aber schwer wiegen, mit einem nicht eingetragenen motor (auf der direkten fahrt zum tüv) nen unfall zu bauen...;)
Aus dem Grund ist das ja vom Gesetzgeber geregelt!
§ 19 Absatz 5 StVZO
Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt.

Corsa A
24.08.11, 21:33
ach gerd,etz hast es versaut ;)

ich hätt noch etwas gewartet,bis noch 75 weitere MEINUNGEN gepostet wurden ;)

ice tiger
25.08.11, 10:10
Ich kenne das Gesetz,,,
Lassen wir das.^^