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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterschiede zwischen Teilegutachten, ABE und EG/ECE-Genehmigung



TiggaS93
24.08.11, 12:57
Hallo @ all,

da hier häufig nach ABEs gefragt wird, dabei aber ein Teilegutachten gemeint ist und somit gleich wieder eine Diskussion darüber ausbricht, was es denn nun von Beidem für das entsprechende Tuningteil gibt, erkläre ich hier mal alle Unterschiede.



Teilegutachten (TGA): In einem Teilegutachten steht das die Verwendung des Bauteils (z.B. Bodykit, GFK-Haube oder Spoiler) an diesem Fahrzeugtyp geprüft und für zulässig erklärt wurde. Der Prüver muss nun den sachgemäßen Anbau der Teile kontrollieren. Wenn alles seine Richtigkeit hat, kann der Prüver die Veränderung in den KFZ-Schein eintragen (Kosten können je nach Prüfstelle (TÜV, Dekra, GTÜ) und Bundesland variieren).

Materialgutachten: Dieses Gutachten sagt nur etwas über das Material aus, aus dem das Tuningteil gefertigt wurde. Da das Produkt jedoch nicht geprüft wurde, wie es sich z.B. bei einem Unfall verhält (splittert es, bilden sich scharfe Kanten, Fußgängerschutz, usw.), können diese Teile nur per Einzelabnahme eingetragen werden. Dies kostet viel Geld und viele Prüfer sträuben sich davor, weil halt niemand weiß, was im Falle eines Unfalles mit dem Teil passiert. Somit ist ein Materialgutachten quasi wertlos.

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE): Wie der Name "Allgemeine Betriebserlaubnis" schon sagt, ist das Fahren auf öffentlichen Straßen mit solchen Teilen erlaubt, eine Eintragung in die Papiere entfällt. Das Tuningteil darf jedoch nur an den Fahrzeugen gefahren werden, die auch in der ABE aufgelistet sind. Eine Änderung am Tuningteil darf nicht vorgenommen werden, da sonst die ABE erlischt.

Genehmigung nach den Bestimmungen der Europäischen Union ("EG-Genehmigung") oder nach den Bestimmungen der Vereinten Nationen für den Europäischen Wirtschaftsraum ("ECE-Genehmigung"): Eine EG-Genehmigung oder ECE-Genehmigung ist eigentlich nichts anderes als eine ABE. Solange das Fahrzeug in der Genehmigung aufgelistet ist und an dem Teil keine Veränderungen vorgenommen wurden, darf man es ohne Eintragung im öffentlichen Verkehrsraum fahren.

Als Bonus noch das E-Zeichen: Häufig sind Scheinwerfer, Rückleuchten usw. mit einem E-Zeichen (wie auch auf den Originalteilen zu finden) versehen. Diese Teile können ohne Eintragung am Fahrzeug montiert und gefahren werden. Bei einer Veränderung der Teile (z.B. das Lasieren von Rückleuchten) erlischt die Zulässigkeit des E-Zeichens und der Wagen hat keine Betriebserlaubnis mehr.



Ich hoffe ihr habt einen kleinen Überblick über das Gutachtengewirr bekommen und wisst nun beim Kauf von Teilen etwas besser Bescheid, mit welchem Papierkram ihr später beim TÜV oder bei Kontrollen etwas anfangen könnt.

beulenfreie Fahrt
TiggaS93