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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eintragung nach 19/2?



Megane Coupe Fahrer
01.02.04, 19:28
Hab mir nen offenen Luftfilter bestellt und da lieg ein Gutachten bei mit dem man den Luffi nach §19/2 eintragen lassen kann. Was bedeutet das 19/2 genau?

danke

Anonymous
01.02.04, 19:33
§19 Absatz 2 der StVZO:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend. Besteht Anlaß zur Annahme, daß die Betriebserlaubnis erloschen ist, gilt § 17 Abs. 3 entsprechend; auch darf eine Prüfplakette nach Anlage IX nicht zugeteilt werden.

Anonymous
01.02.04, 19:34
Das bedeutet das er ein Teilegutachten hat, und der LuFi nach Abnahme vom Tüver eingetragen werden kann :wink:

edit:
oder ist ein teilegutachten nach 19.3...? :roll:

Megane Coupe Fahrer
01.02.04, 19:45
Nein es ist sicher eins nach 19/2.

Aber wo liegt genau der Unterschied zwischen 19/2 und 19/3?