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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ausreichend sicht nach hinten durch heckscheibe.. pflicht?



markoxe
18.10.11, 19:32
nabend

da ich mich nun endlich festgelegt habe und ein winterprojekt starten möcht in dem ich mir mal wieder eine größere anlage zulege, wollte ich vorab mal das rechtliche wissen..


Muss freie Sicht nach hinten durch die heckscheibe gewährleistet sein?


meiner meinung nach und auch die von google, dürften ja 90% von transportern nicht legal draußen rumfahren wenn das gewährleistet sein muss.

mir gehts darum, dass ich 2 15er in einer wand bis zum himmel hinter die vordersitze verbauen will..

eine vorstellung wäre dieses bild, vielleicht kennen es die ein oder anderen ;)

http://www.vladphone.ru/img/17/177/Honda_Flex_Steve_Meade_Designs.jpg


mfg

Green-Tiger
18.10.11, 19:38
Also ein Schulterblick sollte auf jeden Fall möglich sein und nicht durch irgentwelche Sachen blockiert sein. Ob der freie Blick nach hinten erlaubt ist kann ich dir nicht 100%ig sagen. Aber wenn selbst der Innenspiegel keine pflicht ist sollte die Sicht nach hinten eigentlich weniger das Problem sein. Wichtig ist aber eben, das der Schulterblick trotzdem möglich ist. Also wie in deinem Bild wird das nicht gehen.

Edit: Achja, was machste denn wenn du mal Rückwärts fahren willst? :blink:

markoxe
18.10.11, 19:44
der schulterblick ist beim tiggi auch so möglich da die anlage NICHT weiter vorreicht als die sitze nach hinten gehen.. demzufolge ist beim tiggi auch der schulterblick nur durch das fenster möglich.. welches ohne weiteres freizugänglich ist..

muss auch irgendwie gehen ;D frag mal wie leute das machen mim transporter.. das ist noch schwerer

Corsa-Senior
18.10.11, 22:06
Du kannst dir auch die Heckscheibe zu 100% tönen. Der freie Blick ist nicht vorgeschrieben. Dann brauchst du aber lt. Vorschrift einen zweiten Außenspiegel, aber welches Auto hat das heute nicht ;)

Insofern gibt es da rein rechtlich keine Probleme

Gabber-Tigra
18.10.11, 23:13
Du kannst dir auch die Heckscheibe zu 100% tönen. Der freie Blick ist nicht vorgeschrieben. Dann brauchst du aber lt. Vorschrift einen zweiten Außenspiegel, aber welches Auto hat das heute nicht ;)

Insofern gibt es da rein rechtlich keine Probleme

Kann ich nur bestätigen da ich das selbe Thema mal bei einem anderen Fahrzeug hatte. Mit Innenspiegel/Heckdurchsicht ist sogar nur 1 Außenspiegel Pflicht. Die ersten VW Käfer hatten sogar nur einen. Aber das ist ja ein anderer Schuh.
Manche Regelungen sind schon recht Amüsant ;)

Bari-87
19.10.11, 21:40
Kannst problemlos eine Wall bauen, gibts keine Probleme. Ich sehe bei mir konstruktionsbedingt auch "nix" nach hinten (das ist jetzt aber nicht Begründung) ;)

Wenn du rückwärts fahren willst, drehst dann einfach die Phase um 180 Grad und die Hindernisse "drückts" weg :D

KingCreasy
19.10.11, 22:16
also ich seh auch kaum was nach hinten, liegt aber an der 95er tönung wo ich drin hab xD (ja ich weiss, kann ich gleich fenster zuschweißen und lwk-zulassung)

streetfight46
20.10.11, 09:11
ich würd trotzdem den tüv segen einholen aber jedem das seine

Hoerns
20.10.11, 18:01
Um mal kurz meinen Senf dazu zu geben: Machen kannst du das. Je nach größe deines Ausbaus, solltest du aber das ganze eintragen lassen. Zudem musst du deine Rückbank austragen lassen, wenn nicht schon geschehen. Ein Hifi-Kollege von mir fährt ne Wall im A3 der musste den Aubau eintragen lassen.

markoxe
20.10.11, 18:15
wie eintragen?! warum sollte man woofer eintragen lassen?

sowas hab noch nich gehört... mir wurde von den freundlichen blauen gesagt, ich kann alles im innenraum machen solange es mich selbst nicht beim fahren behindert, blendet oder andere verkehrsteilnehmer ablenken könnte.

Bari-87
20.10.11, 20:09
Also hier in München muss mann mit einem Ausbau nicht zum TüV bzw. das interessiert ihn gar nicht. Einzige "Auflage" wenn mann so will ist halt das die Sachen nicht lose im Innenraum liegen und bei Gefahrensituationen zu Geschossen werden, aber das ist denke ich mal klar. Aber nachfragen kannst ja immer und kost nix.

Kommen wir doch mal zum technischen :D, an was hast du denn für Komponenten gedacht?! Deinem Avatar nach was Amerikanisches?!
Strom / Verstärker / Chassis?!

Hoerns
21.10.11, 00:17
Das mit dem Eintragen ist kein Witz. Ich weiß nicht wer von euch den schwarz matten A3 von Audio System kennt. Dieser gehört eben besagtem Kollegen. der Ausbau ist fest im Fahrzeug verankert und wurde eingetragen. Könnt ihn gerne selbst fragen. Ein Muss muss es nicht sein aber das ist Abhängig von dem was der nette Tüvler meint. Evt. hängt das vom Bundesland ab. Bei mir wurde auch geschaut wie stark mein Ausbau verankert ist, da er bei einem Unfall nach vorne "durchschalgen" könnte.

markoxe
21.10.11, 21:31
erstmal zu bari:

genau chassis ameriakanisch Rockford Fosgate 2 15zöller

passende amps bin ich noch nicht ganz schlüssig ob eine große oder 2 kleine

stromtechnisch wird eine zusatzbatterie verbaut werden, 35mm² kabel, 2 fernbedienungen


zu hoerns: das kann gut sein, dass das von bundesland zu bundesland variiert .. in thüringen habe ichs jedoch noch nicht so gehört. aber gut.. hier in der umgebung gibts nicht viele die sows machen.. meines wissens nach nur einen mit nem ground zero obs jedoch der GZPW is weis ich nicht.

grüße

Tigraniac
28.10.11, 21:23
Das mit dem Eintragen ist kein Witz. Ich weiß nicht wer von euch den schwarz matten A3 von Audio System kennt. Dieser gehört eben besagtem Kollegen. der Ausbau ist fest im Fahrzeug verankert und wurde eingetragen. Könnt ihn gerne selbst fragen. Ein Muss muss es nicht sein aber das ist Abhängig von dem was der nette Tüvler meint. Evt. hängt das vom Bundesland ab. Bei mir wurde auch geschaut wie stark mein Ausbau verankert ist, da er bei einem Unfall nach vorne "durchschalgen" könnte.

Ich glaub die Klausel besagt,dass an der Karosse fest verankerte Sachen (was man bei dem Gewicht der Woofer auf jeden fall machen sollte!) eingetragen werden müssen,weil es eine bauliche Veränderung des KFZ darstellt. Kann mich auch irren,aber so hab ich es im Kopf!

SiMsound
29.10.11, 23:59
Richtig. Solang es nicht festgeschraubt ist gilt es nämlich als Ladegut.

Hoerns
30.10.11, 10:56
Richtig. Solang es nicht festgeschraubt ist gilt es nämlich als Ladegut.


Danke, das war das was ich im Kopf hatte.

markoxe
31.10.11, 19:43
den ausbau würde ich aufgrund des hohen gewichtes dann eh festschrauben... wollt keine 40 kilo im nacken haben, macht sich immer nich so schön.

ich brauch mal hilfe bei der berechnung des bassports.. es soll definitiv ein rechteckiger werden.. aber wie werden die berechnet? benöitige ja dann die maße für beide woofer, da beide woofer dann über einen port spielen sollen

hier mal die TSP:

Fs (Hz) 21.7
Re (Ohms) 3.20
Le (mH) 4.06
Qms 7.20
Qes 0.58
Qts 0.54
Vas (Liters) 155.8
Sd (cm2) 894
SPL (dB @ 1w/1m) 86
Xmax (mm) 15.2

hoffe ihr könnt mir bille helfen

mfg