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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Straftaten" im Teilemarkt



der Tuningfuzzy
29.11.11, 11:50
Dies dient als Hinweis!

Ich lese eben immer öfter, daß Airbags verkauft, oder gesucht werden!
Dies ist nicht erlaubt, bzw sogar extrem gefährlich wenn solche Sachen verschickt werden!
Da kann es zu wirklich bösen Problemen kommen!
Es sollte in den TM Regeln darauf hingewiesen werden, das solche Suchen und Verkäufe untersagt sind, und ggf sollte der Verkaufs oder Suche-Fred gelöscht werden!
Denn ich denke, die wenigsten haben hier den geforderten Sprengstoffschein!

Auch sollte bei der Suche nach Gutachten auf die Wortwahl geachtet werden! Eine suche nach Kopien ist eine Straftat, die auch auf den Forenbetreiber zurückkommt, da er das duldet! Eine Suche nach Originalen Gutachen ist hingegen gesetzlich gestattet!

Grüßle

HoLLe
29.11.11, 12:38
hoi,

danke für deinen hinweis...das problem mit dem airbag ist hier bereits gelöst,
obwohl das vl noch klarer herausgestellt werden könnte:


Regeln und die FAQ zum Teilemarkt! vor dem Posten lesen!

Du kannst im Teilemarkt nicht posten? Dein Verkaufsthread wird wieder gelöscht? Hier erfährst du, warum, und auf was du sonst noch alles achten solltest.

F: Ich kann keinen Thread erstellen. Warum?
A: Den Teilemarkt kannst du erst nach 30-tägiger Anmeldung und 100 erstellten Beiträgen effektiv nutzen.

F: Mein Thread wurde wieder gelöscht. Warum?
A: Der Thread hat mit 99%-iger Wahrscheinlichkeit gegen eine der Teilemarktregeln verstoßen. Meistens fehlt entweder das Präfix, die Preisangabe oder du hast vor kurzem erst einen Thread aufgemacht.

F: Warum kann ich auf ein Angebot/eine Suche nicht antworten?
A: Das ist Absicht. Schreib demjenigen einfach eine PN.

F: Darf ich gewerblich verkaufen?
A: Nur nach Absprache mit unserem Admin Amok.

F: Darf ich alles verkaufen?
A: Nein. Der Teilemarkt ist ausschließlich für Autoteile vorgesehen, mit einer Ausnahme: Airbags.

F: Wie werde ich alte Suche/Biete-Threads los?
A: Gar nicht. Sollten die angeboten Artikel vergriffen bzw. verkauft sein, so ändert euren Thread dementsprechend, so könnt Ihr ihn das nächste mal direkt weiterverwenden.

F: Wie kann ich den Titel meines Verkaufsthreads ändern?
A: Entweder in der Forumsübersicht per Doppelklick knapp neben den Titel, oder, wenn man das Präfix auch ändern möchte, über den "Ändern"-Button und einem Klick auf "Erweitert".

wo gibt es noch ein gesuch oder ein angebot in bezug auf airbags?
wir achten da eigentlich recht genau drauf. das musst du dann mal angeben!

leider lesen nicht alle die regeln und noch viel weniger halten sich daran.

es ist sogar eher so, dass man hier als mod/admin dauernd angegriffen wird, wenn
man versucht die regeln durchzusetzen bzw zu ahnden...aber das ist eine andere sache.

mit den kopien der gutachten hast du natürlich recht...da kommt es immer mal wieder
zu missverständnissen in der formulierung/deutung.

Astraracer87
29.11.11, 13:40
Recht genau? Naja dafür sind aber einige zufinden! Alles was Airbag sich nennt ist in den Links gelb gekennzeichnet

z.B. Suchebereich
http://www.corsa-tigra.de/showthread.php?110127-Airbag-Lenkrad-mit-schleifring&highlight=airbag
http://www.corsa-tigra.de/showthread.php?102497-Sportlenkrad&highlight=airbag
http://www.corsa-tigra.de/showthread.php?102247-Beifahrersitz&highlight=airbag
http://www.corsa-tigra.de/showthread.php?92496-c20xe-teile-Innenraumteile&highlight=airbag
http://www.corsa-tigra.de/showthread.php?85129-corsa-b-armaturenbrett-lichtmaschine-c20xe-70A&highlight=airbag
usw...
Bietebereich
http://www.corsa-tigra.de/showthread.php?109569-Viele-Teile-aus-Tigra-Schlachtung&highlight=airbag
http://www.corsa-tigra.de/showthread.php?74057-LED-Platinen-Zeigerbeleuchtung-Lexmaul-ESD-Interieur-Exterieur...&highlight=airbag
http://www.corsa-tigra.de/showthread.php?79354-Lexmaul-Ram-und-mehr-Preise-gesenkt-alles-muss-jetzt-mal-raus!!!&highlight=airbag
http://www.corsa-tigra.de/showthread.php?107533-Schlachtfest-Tigra-X14XE-Magmarrot-BJ94&highlight=airbag
http://www.corsa-tigra.de/showthread.php?107867-Schlachtfest-98er-Corsa-B-1.4-mit-Klima&highlight=airbag
http://www.corsa-tigra.de/showthread.php?105283-Opel-Speedsterlenkrad&highlight=airbag
http://www.corsa-tigra.de/showthread.php?106652-4-Speichen-Lenkrad-inkl.-Airbag&highlight=airbag
http://www.corsa-tigra.de/showthread.php?101666-Gsi-Spoiler-BB-TID-..&highlight=airbag
usw...

Vermeidet doch Diskusionen mit den Usern indem der Systembot die User abmahnt und die Threads löscht?!

HoLLe
29.11.11, 13:58
warum die noch drin sind kann ich mir bei den meisten nicht erklären?!
sind zwar auch einige alte themen dabei...aber trotzdem.
da gibts diverse möglich gründe. zb kann der entsprechende user
das thema nach dem es moderiert wurde nochmals editiert haben.
oder es spielen eben datenbankänderungen/updates eine rolle.
in der richtung hat es ja immer wieder einflüsse gegeben in der vergangenheit.
ich werde das eben entfernen! danke für die mühe!

Astraracer87
29.11.11, 14:04
Ja dann macht die Beiträge doch nicht mehr Editierbar im dem Unterforum. Haben wir bei uns im Forum auch so gelöst.

HoLLe
29.11.11, 14:14
nene das macht hier keinen sinn.
die themen sollen ja editierbar sein. dahingehend wurden ja auch die regeln überarbeitet.
da wurde intern schon der ein oder andere gedanke ausgetauscht...glaub mal.
wir beschäftigen uns schon seit je her damit!
wenns nach mir geht - das ist ja öffentlich bekannt - sollte der teilemarkt
komplett entfernt werden. das ist tlw eine ganz üble geschichte. das forum stellt
den usern den teilemarkt zur verfügung und hat zum dank nur arbeit/probleme damit.
das war schon immer so und wird auch immer so bleiben, egal wie die regeln auch
überarbeitet und ausgefeilt werden!
das lässt sich aber nicht mal eben so abdiskutieren!
als mod/admin ist man sowieso immer der dumme ;)

Raser16V
29.11.11, 22:43
Ich muß jetzt auch sagen das ich das eventuell auch überlesen habe. Man ist ja nicht frei von Fehlern.

Aber um zum Sprengstoffschein zurückzukommen, dann darf ja Raid keine an Privatpersonen verschicken, aber sie machen es. Nach deiner Aussage macht sich Raid damit Strafbar.

MFG Bernd

der Tuningfuzzy
29.11.11, 22:59
Dann bitte ich Dich, die AGB von DHL und Co zu lesen! Dort steht das drin, daß die nicht verschickt werden dürfen!

Bei kauf eines No-Airbag Kits, ist ja auch eine Bestätiung dabei, daß der Ausbau des Airbags von einer Fachwerkstatt durchgeführt wurde, und dieser Wisch muß von der Werkstatt gestempelt werden! Ohne diesen Schrieb ist die ganze Sache nicht mehr gültig! Bei den neuen, die aktuell verkauft werden! Das mag letztes Jahr noch anders ausgesehen haben, das ist aber egal, fakt ist, was zur Zeit geltend ist!

Wie dem auch sei, der Ein, Ausbau, Handel oder Versand mit und von Airbags ist Privatpersonen untersagt!

Wie das bei Raid ist mit dem Silberpfeil z.B. weiß ich nicht! Ich denke aber die sind besonders gekennzeichnet beim Versand, oder Sondeversand! Und als Endverbraucher mußt Du es ja wieder von einer Fachwerkstatt einbauen lassen!

Wenn Du einen Airbag verschickst z.B. der Postbote weiß nicht was er trägt, stolpert die Treppe hoch, das Ding knallt los...... da auf dem Paket Dein Name als Absender steht, darfst Du 3 mal raten, wer ein tierisches Problem mit der Rennleitung bekommt! Dem Postmenschen braucht nur etwas dabei passieren, erblinden oder so.........

Astraracer87
29.11.11, 23:04
Naja Airbags dürfen aber auch nur in einer Spezialverpackung versand werden. Fallengelassene Airbags aus einer Höhe von 50cm dürfen auch nicht mehr eingebaut werden.

ti96
30.11.11, 00:32
Hm...
http://pages.ebay.de/help/policies/hazardous-materials.html?clk_rvr_id=290040325432
Und ich wette, eBay hat sich durchaus mit der Gesetzeslage in Deutschland beschäftigt, denn früher wurden derartige Auktionen entfernt - heute sind sie ausdrücklich erlaubt.

Und zum Thema Kopien - worauf berufst du dich genau?
Meinem Verständnis nach kann eine Kopie, die als solche klar zu erkennen/gekennzeichnet ist, keine Fälschung einer Urkunde sein - da es eben dadurch, dass es eine Kopie ist, keine Urkunde mehr darstellt.
Erläuter doch mal bitte, welche Gesetze du verletzt siehst.

der Tuningfuzzy
30.11.11, 08:01
Das ist genau das gleiche wie CD's Filme Computerspiele Fotos etc........
Nur der Ersteller hat das recht das zu vervielfältigen.....
Auf manchen Gutachten steht es sogar drauf!
Selbst wennDu nen Film rippst, und ihn als Kopie kennzeichnest, darfst Du ihn nicht hergeben..... für Dich selbst ja...
Und wenn hier gefragt wird, haste ne Kopie, isses illegal, weil das Urheberrecht verletzt wurde!
Durch die Frage an sich nicht, nur durch das verschicken derselben!

Warum sind denn alle größeren Gutachtenarchive im Netz down?
Es sind auch schon Foren angemahnt worden deswegen!

Astraracer87
30.11.11, 09:54
Totz den Ebaygesetzten werden Airbags einzeln verkauft genau so wie Granaten die Teilweise noch scharf sind (ohne Witz) und wer Kontoliert es? NIEMAND, Ebay löscht keinen Artikel es sei denn er wird von irgend jemand gemeldet. Die Airbags dürften aber trotzdem nur in einem Spezialkarton verschickt werden. Ebay beruft sich darauf das der Airbag dann ein Teil eines anderen Teil ist. Das ist sehr genzwertig weil diese Regelung eigentlich dafür da ist das man ein Auto mit Airbag haben kann und bei Kleinbussen auch die Sitzbank mal rausgebaut werden kann und durch die Gurtstraffer so keine Straftat entsteht ohne irgendwelche Scheine haben zu müssen.

Raser16V
30.11.11, 11:51
Bei kauf eines No-Airbag Kits, ist ja auch eine Bestätiung dabei, daß der Ausbau des Airbags von einer Fachwerkstatt durchgeführt wurde, und dieser Wisch muß von der Werkstatt gestempelt werden! Ohne diesen Schrieb ist die ganze Sache nicht mehr gültig! Bei den neuen, die aktuell verkauft werden! Das mag letztes Jahr noch anders ausgesehen haben, das ist aber egal, fakt ist, was zur Zeit geltend ist!

Wie dem auch sei, der Ein, Ausbau, Handel oder Versand mit und von Airbags ist Privatpersonen untersagt!

Wie das bei Raid ist mit dem Silberpfeil z.B. weiß ich nicht! Ich denke aber die sind besonders gekennzeichnet beim Versand, oder Sondeversand! Und als Endverbraucher mußt Du es ja wieder von einer Fachwerkstatt einbauen lassen!


Also da ich schon mehrmal ein Raid Silberpfeil bestellt hatte weiß ich das es in einem normalen Karton kommt. Da steht nix drauf, von wegen Airbag oder so. Das letzte Raid Silberpfeil habe ich im Sommer bestellt.
Ich würde auch nie einen Airbag verschicken. Wenn sich jemand das Lenkrad abholt und den Airbag dazu mitnimmt/ will ist es mir wurscht.

Und zum Thema Airbags dürfen Privatpersonne nicht haben, mein ausgebautes Lenkrad hat mir Opel sogar mitgegeben.

Zum Thema No Airbag Kit, einige TÜV Prüfer ( TÜV Rheinland) tragen es auch ohne diesen Wisch ein. Airbaglampe geht mit Zündung an und danach weider aus reicht, selber schon erlebt als ich beim TÜV war, das war sogar im August, war aber keines meiner Autos. Ist mir aber auch egal.

So du hast uns darauf Aufmerksam gemacht. Danke.

MFG Bernd

der Tuningfuzzy
30.11.11, 12:12
....Und ich kann dir TÜV-Prüfer aufzeigen die Eintragungen vornehmen, ohne das Auto zu sehen.....

Was gemacht wird, und was erlaubt ist, sind 2 paar Schuhe!

Aber egal. Da hier Hinweise scheinbar nicht gewünscht werden, Thema bitte löschen!

Astraracer87
30.11.11, 12:14
Hab ich ja geschrieben das der Besitz okay ist solange diese unter die Kleinmengenregleung fallen. Bis 10KG Netto Explosivmasse. Das Raid die in einem Normalen Karton verschickt ist absolut Unverantwortlich und Gesetzeswidrig! Diese müssen auch extra gekennzeichnet werden! Alleine schon wenn man einen Airbag aus 50cm höhe fallen lässt darf dieser nicht mehr eingebaut werden, da es zu einer Beschädigung der Zündpille gekommen sein kann! Und wenn man dann sieht was die Jungs beim Packetdienst mit den Dingern anstellen wird einem Schlecht :blink:

Raser16V
30.11.11, 12:18
Aber egal. Da hier Hinweise scheinbar nicht gewünscht werden, Thema bitte löschen!

also so kannst du es nicht sehen. Wir werden darauf auch achten, es war ja auch in den TM Regeln niedergeschrieben. Der ein oder ender Thread wurde eventuell "überlesen".

Ich für meinen Teil werde dort auch mal wieder genauer Hinschauen.

Ja klar wie und was gemacht wird sind 2Paar Schuhe, aber ich Danke dir trotzdem für den Hinweis.

MFG Bernd

HoLLe
30.11.11, 12:31
"..." Aber egal. Da hier Hinweise scheinbar nicht gewünscht werden, Thema bitte löschen!

das ist ja jetzt quatsch.

ich habe doch bereits oben mit auszug geschrieben, dass es in der tm-faq hinterlegt ist
und mich bedankt für deinen hinweis :confused:

nicht gleich beleidigt sein...

übrigens...wenn du dein beitrag im nachhinein editierst, kann es sein, dass evtl antworten
auf das ursprünglich geschriebene in falschen zusammenhang gebracht werden.

Astraracer87
30.11.11, 12:34
Ich finde es gefährlich wenn man sich als Forenbetreiber nicht auskennt Rechtlich mit dieser Sache dieses zuzulassen. Vor allem Steht man beim SprengG und SprengV immer mit einem Bein im Knast und wenn man das billigend in Kauf nimmt auch mit mit zwei. Da gibt es keine Geldstrafen oder der gleichen! Deshalb finde ich es gut das wenn ihr wirklich wieder Verstärkt darauf achten würdet.
Also nach

§22 SprengG Vertrieb und Überlassen
1) Explosionsgefährliche Stoffe dürfen nur von verantwortlichen Personen vertrieben oder an andere überlassen werden. Die verantwortlichen Personen dürfen diese Stoffe nur an Personen vertreiben oder Personen überlassen, die nach diesem Gesetz, einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung oder nach landesrechtlichen Vorschriften damit umgehen oder den Verkehr mit diesen Stoffen betreiben dürfen. Innerhalb einer Betriebsstätte dürfen explosionsgefährliche Stoffe auch anderen Personen überlassen oder von anderen Personen in Empfang genommen werden, wenn diese unter Aufsicht handeln und mindestens 16 Jahre alt sind; das Überlassen an Personen unter 18 Jahren ist nur zulässig, soweit dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich, ihr Schutz durch die Aufsicht einer verantwortlichen Person gewährleistet und die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sichergestellt ist.

§14 SprengV Verpackung

(1) Wer explosionsgefährliche Stoffe oder Sprengzubehör herstellt, einführt oder verbringt, darf diese Stoffe oder Gegenstände anderen nur überlassen, wenn sie und ihre Verpackung nach dem Stand der Technik gekennzeichnet sind und, soweit es sich um Stoffe nach § 6 Absatz 3 handelt, die in § 6 Absatz 4 Satz 2 bezeichnete Anleitung beigefügt ist. Soweit diese Vorschriften nichts Abweichendes vorschreiben, ist folgende Kennzeichnung anzubringen:
1.die Bezeichnung (Name) des jeweiligen Stoffes oder Gegenstandes,
2.der Name (Firma), die Anschrift und die Telefonnummer des Herstellers oder des Einführers; bei Herstellern mit Sitz außerhalb der Europäischen Union Name und Anschrift dessen, der den Stoff in die Europäische Union einführt,
3.bei sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör: das vorgeschriebene Zulassungszeichen,
4.bei Explosivstoffen: das CE-Zeichen, im Falle einer erfolgten Einzelprüfung nach § 6 Absatz 3 Satz 5 oder des Konformitätsnachweises nach § 6 Absatz 3 Satz 3 auch das Kennzeichen der benannten Stelle,
5.bei Explosivstoffen: die eindeutige Kennzeichnung nach dem Anhang der Richtlinie 2008/43/EG der Kommission vom 4. April 2008 zur Einführung eines Systems zur Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Explosivstoffen für zivile Zwecke (ABl. L 94 vom 5.4.2008, S. 8),
6.bei pyrotechnischen Gegenständen mit Ausnahme der pyrotechnischen Gegenstände nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes: das CE-Zeichen und die Registriernummer zum CE-Zeichen, im Falle einer erfolgten Einzelprüfung nach § 6 Absatz 3 Satz 5 oder des Konformitätsnachweises nach § 6 Absatz 3 Satz 3 auch das Kennzeichen der benannten Stelle,
7.bei pyrotechnischen Gegenständen, außer pyrotechnischen Gegenständen für Fahrzeuge: die Kategorie, die Nettoexplosivstoffmasse und die Altersgrenze gemäß § 20 Absatz 2 sowie im Falle der Kategorien 3 und 4 das Herstellungsjahr,
8.bei pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 1 bis 4, P1 und P2 sowie T1 und T2: der Sicherheitsabstand,
9.bei pyrotechnischen Gegenständen für Fahrzeuge: Name und Typ des Gegenstandes und die Sicherheitshinweise. Weiter ist professionellen Nutzern ein Sicherheitsdatenblatt in der gewünschten Sprache mitzuliefern, das gemäß Artikel 31 in Verbindung mit Anhang II der Verordnung (EG) 1907/2006, die zuletzt durch Artikel 57 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1272/2008 geändert worden ist, erstellt wird. Das Sicherheitsdatenblatt kann in Papierform oder, wenn der Empfänger über die notwendigen Mittel verfügt, auf das Sicherheitsdatenblatt Zugriff zu nehmen, auf elektronischem Weg vorgelegt werden.


§6 2. SprengV "Kleinmengenregelung"

Kleine Mengen von explosionsgefährlichen Stoffen nach Nummer 4 des Anhangs dürfen ohne Genehmigung nach § 17 des Gesetzes aufbewahrt werden. Die Erlaubnisvorbehalte nach den §§ 7 und 27 des Gesetzes bleiben unberührt.

(10KG Nettoexplosivmasse)

Capu
30.11.11, 13:25
Stop!
Bis hierher erstmal und dann alle wieder beruhigen. Warum wird hier die Aufregung hin und hergeschoben.

Ich finde es gefährlich wenn man sich als Forenbetreiber nicht auskennt
Ich bin mir als Erlaubnisinhaber (§7 SprengG) der Brisanz dieses Themas bewusst und danke auch für den Hinweis. Aber es wird in Zukunft genausowenig machbar sein als Mod, Admin oder Forenbetreiber jeden Beitrag zu lesen, zu bewerten und ggf. zu sperren. Genausowenig fallen uns nicht alle Regelverstösse oder Verfehlungen auf, denn wir sind alle nur Menschen.
Was im TM angeboten und verkauft werden darf, ist in den TM Regeln klar geregelt.
Was ebay in seinen AGB´s stehen hat ist richtig und bezieht sich auf §4 Abs. 4 SprengV, da der Airbag in dem Lenkrad oder der Tür fest eingebaut ist. Ebenso versendet DHL solche Dinge, das ist im Schreiben "Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen" geregelt.
Was die Verpackung angeht @AstraRacer...
§14 SprengV:...ist folgende Kennzeichnung anzubringen:...
7.bei pyrotechnischen Gegenständen, außer pyrotechnischen Gegenständen für Fahrzeuge: die Kategorie, die Nettoexplosivstoffmasse und die Altersgrenze gemäß § 20 Absatz 2 sowie im Falle der Kategorien 3 und 4 das Herstellungsjahr,
...
9.bei pyrotechnischen Gegenständen für Fahrzeuge: Name und Typ des Gegenstandes und die Sicherheitshinweise.
Mehr muss man dazu nicht sagen, oder?

Fazit:
Wenn jemand hier einen Airbag verkauft, verstösst das gegen die im Unterpunkt "Teilemarkt" aufgestellten Forumsregeln. Solche Beiträge werden von uns in der Regel gelöscht, oder dem User wird in einer Nachricht mitgeteilt seinen Beitrag zu editieren, das er den Regeln entspricht. Leider fallen uns nicht alle Verstösse auf so das wid überall eingreifen können. Hier darf aber gerne jeder User unterstützen und einem Mod einen Hinweis via PN zukommen lassen. Vorwürfe wir (und damit meine ich das ganze Team) wir würden solche Inserate wissentlich ignorieren und tolerieren weise ich in aller Form zurück!

Zu den Kopien. Eine Gutachten-Kopie ist, genausowenig wie eine Fahrzeugschein/brief Kopie, keine Urkunde und berechtigt nicht zu einer Eintragung. Solche Kopien werden aber gerne von Sachverständigen herangezogen um Ihre Einzelabnahme auf die richtigen, rechtlichen Füsse zu stellen indem sie eine Grundlage bieten.
Warum viele Gutachtenplattformen down sind, kann ich dir sagen. Weil die Firmen (bis auf wenige Ausnahmen) damit ne Menge Geld machen und das freie zur Verfügung stellen gegen das Urheberrecht verstösst. Bei einem Einzelgesuch wo ein Gutachten kostenfrei weitergegeben wird, ist das aber imho etwas anders.

Astraracer87
30.11.11, 13:36
Man muss ja auch nicht automatishc jeden Beitrag lesen, wenn man ja in der Unterforensuche Airbag eingibt, kommen ja schon einige Themen. Das da dann natürlich Sachen wie "No-Airbag-Adapter" oder "Ohne Airbag" mit auftauchen ist klar aber das sind auch die wenigsten. Ich finde so ließe sich das schon mal in einem schnell machbaren Rahmen halten.
Ich finde es auch Beispielhaft wie schnell eure Mods auf die Thematik reagiert haben und gehandelt haben wie man an meinen Links sehen kann :thumsup:

Capu
30.11.11, 14:00
Wie gesagt, man überliest schon mal dies und das... Genauso wie wir nicht alle Threads löschen wo kein Preis drin steht, die Überschrift falsch ist, der Topic falsch ist, der User schon nen Thread hat usw... Aber wir sind bemüht. Wie schon so oft muss ich da sagen das dies hier halt kein Fulltime-Job ist.

HoLLe
30.11.11, 14:57
"..."
Ich finde es auch Beispielhaft wie schnell eure Mods auf die Thematik reagiert haben und gehandelt haben wie man an meinen Links sehen kann :thumsup:

danke...so soll das auch sein :whistling: