al dente
04.02.04, 00:32
Ich weiß ich weiß es ist schon viel geschrieben worden aber ich wollte hier eine E-Mail zu diesem Thema veröffentlichen die ich vom Lichttechnischen Institut der Uni Karlsruhe erhalten habe. Einfach der Ordnung halber!
Sehr geehrter Herr XXX,
leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Verwendung eines solchen
Umbausatzes nicht ohne weiteres zulässig ist. Vermutlich werden sie
dann bei
der nächsten Hauptuntersuchung um den Nachweis gebeten, dass die
Scheinwerfer
den noch europäischen Vorschriften genügen. Wenn sie Pech haben fallen
sie
sogar bei einer Verkehrskontrolle auf und dann kann es unter umständen
sogar
teuer werden - ganz abgesehen davon wenn sie eine Unfall verursachen
und das
Licht hierbei eine Rolle spielt.
1.) Die Scheinwerfer besitzen ein Prüfzeichen, dass Sie als
H4-Scheinwerfer
(oder H1-Scheinwerfer usw.) ausweist. Jegliche Manipulation am
Scheinwerfer
ist ein Eingriff in die bestehende Genehmigung und hat zur Folge, dass
die
Betriebserlaubnis erlischt, denn es fehlt dann der Nachweis, dass die
Anfoderungen an Scheinwerfer für den eropäischen Markt erfüllt werden.
Dies kann in solchen Fällen nur durch eine Einzelabnahme (Kosten ca.
1000.-
EURO) erfolgen.
2.) H4-Scheinwerfer zeichnen sich dadurch aus, dass die Glühlampe zwei
Wendeln besitzt, die für Fern- und Abblendlicht benutz werden. Die
Abblendwendel besitzt hierfür noch eine Abblendkappe. Beim Ersetzen
durch
eine Gasentladungslampe kann deshalb keine europäische Lichtverteilung
mehr
entstehen.
3.) Ersatz einer H1-Glühlampe durch eine Gasentladungslampe
Der Lichtstrom einer Gasentladungslampe ist ungefähr 2.5 mal so groß
wie der
einer H1-Lampe. Damit haben Sie zwar mehr Licht auf der Straße - aber
auch
dort wo es eigentlich nicht sein sollte, nämlich im Bereich der für die
Blendung des Gegenverkehrs verantwortlich ist. Es ist deshalb sehr
unwahrscheinlich, dass diese Scheinwerfer die Anforderungen erfüllen
werden.
Der Gesetzgeber hat also mit Recht verhindert, dass diese Lampen
wechselweise
ersetz werden dürfen indem er für Sockel und Fassungen unterschiedliche
Kodierungen einführte um die Sicherheit im Straßenverkehr zu
gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr XXX,
leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Verwendung eines solchen
Umbausatzes nicht ohne weiteres zulässig ist. Vermutlich werden sie
dann bei
der nächsten Hauptuntersuchung um den Nachweis gebeten, dass die
Scheinwerfer
den noch europäischen Vorschriften genügen. Wenn sie Pech haben fallen
sie
sogar bei einer Verkehrskontrolle auf und dann kann es unter umständen
sogar
teuer werden - ganz abgesehen davon wenn sie eine Unfall verursachen
und das
Licht hierbei eine Rolle spielt.
1.) Die Scheinwerfer besitzen ein Prüfzeichen, dass Sie als
H4-Scheinwerfer
(oder H1-Scheinwerfer usw.) ausweist. Jegliche Manipulation am
Scheinwerfer
ist ein Eingriff in die bestehende Genehmigung und hat zur Folge, dass
die
Betriebserlaubnis erlischt, denn es fehlt dann der Nachweis, dass die
Anfoderungen an Scheinwerfer für den eropäischen Markt erfüllt werden.
Dies kann in solchen Fällen nur durch eine Einzelabnahme (Kosten ca.
1000.-
EURO) erfolgen.
2.) H4-Scheinwerfer zeichnen sich dadurch aus, dass die Glühlampe zwei
Wendeln besitzt, die für Fern- und Abblendlicht benutz werden. Die
Abblendwendel besitzt hierfür noch eine Abblendkappe. Beim Ersetzen
durch
eine Gasentladungslampe kann deshalb keine europäische Lichtverteilung
mehr
entstehen.
3.) Ersatz einer H1-Glühlampe durch eine Gasentladungslampe
Der Lichtstrom einer Gasentladungslampe ist ungefähr 2.5 mal so groß
wie der
einer H1-Lampe. Damit haben Sie zwar mehr Licht auf der Straße - aber
auch
dort wo es eigentlich nicht sein sollte, nämlich im Bereich der für die
Blendung des Gegenverkehrs verantwortlich ist. Es ist deshalb sehr
unwahrscheinlich, dass diese Scheinwerfer die Anforderungen erfüllen
werden.
Der Gesetzgeber hat also mit Recht verhindert, dass diese Lampen
wechselweise
ersetz werden dürfen indem er für Sockel und Fassungen unterschiedliche
Kodierungen einführte um die Sicherheit im Straßenverkehr zu
gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen