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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fußbodenbeleuchtung - Legal oder illegal?



Valmar
20.03.04, 16:07
Hi, Leuts. Hab schon rumgesucht aber nix zu gefunden...
Mein schöner Tiggi hat inzwischen ne schöne blaue Fußbodenbeleuchtung. Aber was sagt der TÜV dazu? Muss nämlich am Freitag da hin :)

Mir sagt irgendwie ständig einer was anderes. Der eine sagt legal, der andere wiederum nich.

Kann mir einer mit gewissheit sagen, was Sache ist?

-Frank-
20.03.04, 16:52
Erlaubt ist sie wahrscheinlich nicht! Ich sage deshalb wahrscheinlich, weil sie drei grundlegende Dinge erfüllen muss:

1. Sie darf den Fahrer nicht vom sicheren Bewegen des Fahrzeuges ablenken oder gar abhalten (Blendung, Kabelwirrwar, Kurzschlußgefahr..)

2. Sie darf den Gegenverkehr nicht beeinträchtigen (blenden, irritieren... und im Prozeßfall reicht sogar "Aufmerksamkeit erregen"!)

3. Sie muss sowohl die CE-Zertifizierung als auch die Kfz-EMV-Richtlinie 95/54/EG erfüllen: Für Kraftfahrzeug-Elektronik gelten strenge Anforderungen. Hier wird nicht die allgemeine Richtlinie 89/336/EWG angewendet, sondern die Richtline 95/54/EG (ABl. Nr. L 266 v. 08.11.1995, S. 1). Diese ist auch seit dem 1. Januar 1996 in Kraft und gilt für neue Typen von Fahrzeugen, Bauteilen und selbständige technischen Einheiten verbindlich. Im Gegensatz zum CE-Kennzeichen, das der Hersteller selbst erklären kann, muss beim e-Kennzeichen ein anerkanntes bzw. akkreditiertes Prüflaboratorium das Gerät prüfen und begutachten. Erst danach erteilt eine zuständige Behörde (in Deutschland das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg) ein e-Kennzeichen, das auf dem Gerät angebracht wird.


Hätte deine Beleuchtung das alles erfüllt, könntest du sie legal betreiben!

Allerdings glaube ich nicht das irgendein Sachverständiger bei der HU danach schaut. Du läßt sie einfach ausgeschaltet und gut ist!

Du meinst mit Fußbpdenbeleuchtung sicherlich Fußraumbeleuchtung??? Dann gilt obiges! Wenn du allerdings Unterbodenbeleuchtung meinst,dann muss ich dich enttäuschen: Gibt es leider nicht legal - egal was dir irgendjemand erzählt!

Achim
20.03.04, 16:52
SUCHE SUCHE SUCHE


wurde schon alles 100000x durchgekaut!!! nix für ungut 8)

Stifler
20.03.04, 16:53
hallo
na in der suche hätteste aber eigendlich einiges finden müssen :wink:
aber es ist legal solange du es nicht übertreibst *g* sprich dein auto mit neon röhren von innen beleuchtest das es ablenkt oder gar blendet....aber eine fußraum beleuchtung in dem sinne ist legal weil das licht nicht wesendlich heller ist als die original innenraum beleuchtung.


ui da war der frank schneller *g*

Valmar
20.03.04, 17:12
@Frank: Ui, das is ja ne Menge Holz... Und ja, ich meinte Fußraumbeleuchtung :D - Das mit der Unterbodenbeleuchtung is mir schon klar ;)
Allerdings Hab ich noch keinen Schalter verbaut. Kann also net abschalten :(
Aber im hellen sieht man die Dinger sowieso net. Hab den TÜV Termin eh morgens. Das sind voll die kleinen Furz Röhren ausm Media Markt, die leuchten nur schwach.

@Achim & Stifler: Hab nix gefunden, weil ich nach Fussbodenbeleuchtung und nich nach Fussraumbeleuchtung gesucht hab :D Shit :)

Christian8800
20.03.04, 17:24
es kommt immer auf den Prüfer an,
am besten du klemmst die dinger einfach ab oder sicherung rausmachen, eben irgendwas damit die dinger am besagten tüv tag nicht gehen,

und wenn die röhren auf den ersten blick nicht sichtbar sind wird da auch keiner so genau hinschaun.

Wie ich tüv hatte hab ich einfach den Schalter abgemacht.

Valmar
20.03.04, 17:29
Hm, ich denk, ich zieh einfach die Sicherung und gut is :)

nfs2k
20.03.04, 18:06
"TÜV Nord STRASSENVERKEHR GmbH"

Die angesprochenen Türausstiegs-, Motorraum- und Kofferraumbeleuchtungen sind, wie Sie bereits richtig aufgezeigt haben, dann zulässig, wenn sie während der Fahrt kein Licht nach außen wirkend abstrahlen können. Es wäre daher möglich diese Leuchten über (Tür-) Kontaktschalter zu betätigen. Die Leuchten selbst müssen sich innerhalb der Karosserie befinden.

Mit freundlichen Grüßen

TÜV NORD STRASSENVERKEHR GmbH
------------------------------------------------------------------------------------
DEKRA Automobil GmbH
Montage von Neonröhren im Fussraum

Sehr geehrter Herr,

die Schaltung von Neonröhren als Innenbeleuchtung, wie beschrieben, ist
nicht zu beanstanden. Beachtet werden muß allerdings, dass die Leuchten
nicht so angebracht sind, dass sie im Fußraum stören/behindern. Ein
Betrieb während der Fahrt ist wegen der Blendwirkung nicht zulässig.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Reiners
Dipl.Ing (FH)
Kfz-Sachverständiger
Niederlassungsleiter
DEKRA Automobil GmbH
Niederlassung Aachen
Rottstr. 41
D – 52068 Aachen

phone +49-241-9420-100
mobil +0171-3035136
fax +49-241-9420-299
e-mail rolf.reiners@dekra.com
web http://www.dekra.de

Christian8800
20.03.04, 18:12
naja ist und bleibt ne grauzone :cry:

Stifler
20.03.04, 18:40
man kann die dinger auch einfach an dem original seinwerfer schalter anklämmen, also das wenn man darn zieht die fußraum beleuchtung angeht so spart man sich nen extra schalter....habe ich auch gemacht, hab schon genug extra schalter :lol:

Freasor
20.03.04, 19:24
Bei diesem Thema wird dir wohl jeder etwas anderes erzählen. NAja Fakt ist das ich am Fr. beim TÜV war. Hatte meinen Fußraumbeleuchtung auch noch drinn. Un ich bin auch drüber, das ganz gut versteckt, dann klappt das schon.

Was The man in green zu der ganzen sache sagen ist auc nicht so ganz klar. En Kumpel von mir musste an seinem Civic die Beleuchteten Spritzdüsen vor den Augen der Beamten abbauen, incl, kabel das ziemlich gut verlegt war *G*

Denek das kommt auch immer auf den Polizisten an der dich anhält.

killray
20.03.04, 19:27
Bei spritzdüsen ist der Fall ja wohl relativ kalr. Ich hab bei meinen noch einen extra Schalter dazwischen geklemmt und wenn sie mich jetztb anhalten *klick*->*LichtAus*

Achim
20.03.04, 20:14
Diese Mail habe ich damals, bei meiner Anfrage bekommen:

Sehr geehrter Herr .....,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage. Gerne antworten wir Ihnen:

bezugnehmend auf den §49a (Absatz 1) der StVZO teilen wir Ihnen mit, dass
an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und
die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein
dürfen.

Die Innenraumbeleuchtung ist in den Vorschriften zur StVZO nicht
explizit aufgeführt, die Farbe des Lichts ist nicht festgelegt. Das gleiche gilt für eine
nach innen wirkende Fußraumbeleuchtung. Auch für diese Beleuchtung gelten
aber die §§19, 30 StVZO.

Dringt die Innenbeleuchtung oder die Fussraumbeleuchtung nach aussen und
beeinträchtigt z.B. die Wirkung der vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen
oder verändert das Signalbild des Fahrzeugs, so ist dies unzulässig weil andere
Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden können. Das gleiche gilt, falls
der Fahrer während der Fahrt durch die Beleuchtung abgelenkt oder behindert
werden könnte.

Dies gilt auch für den ruhenden Verkehr im öffentlichen Verkehrsraum.

Die Wirkung der von Ihnen genannten Beleuchtung muss im Einzelfall beurteilt
werden. Falls keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist, ist
eine Verwendung möglich, eine Abnahme ist dann nicht erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen,

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

i. A. Peter Jünger

coco
21.03.04, 11:09
na das ist doch mal ein anhaltspunkt.

Timo wenn de willst können wir noch mal zu Conrad fahren (hab da noch ein Gutschein), dann kannste dir dort Kippschalter kaufen, du hast eh keine Sitzheizung also dort auch Platz für die Schalter....

Valmar
21.03.04, 13:46
Frank, ich hab hier tonnenweise Kippschalter :)

Aber des passt scho, vielleicht mach ich mir ma irgendwann so nen coolen Druckschalter rein... Aber erst nachm TÜV. Wenn der Typ den Schalter findet, dann fragt der doch erstma, wofür der is..

Also Sicherung raus, und feddich ;)

coco
21.03.04, 13:57
na dann nehme ich mal so ne halbe tonne davon :-)

Don Andolini
21.03.04, 16:58
ich bräuchte nur 4 :roll: *bescheidenguck*

ja dann sagt der tüver
" das aber nich original " :lol: