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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : scheinwerferhöhe - aktueller anlass



HoLLe
26.03.04, 12:30
tag auch,
also da jetzt ja immer öfter das thema mit der scheinwerferhöhe von
50cm bodenfreiheit ins gespräch kommt und mich auch schon einige leute
angeschrieben haben, hoffe ich mal nicht das der thread hier geschlossen wird.

aus eigener erfahrung kann ich sagen, dass die vorführung zur hu bzw abnahmen
jeglicher art, wg des angesprochenen problems, nur schwer möglich sind.
momentan fahre ich 15" mit 195/45 mit einem kw-V2 und wir haben das fahrwerk
damals dafür etwas runtergedreht und bei der abnahme (RW-TÜV)hatte man mir gesagt,
dass die makierung am scheinwerferglas ausschlaggebend für die messung ist.
oftmals wird aber von der scheinwerferunterkante geredet. so auch bei meinem letzten
abnahmeversuch.
was trifft den jetzt zu?
vielleicht könnten sich leute wie der frank oder Tuning World u.a. mal zu dem thema
äussern, damit man mal auf der sicheren seite ist, da man ja den aussagen der prüfer
nicht zwangsläufig glauben schenken darf.
das ist wohl für alle tigrafahrer ein nicht wegzudenkendes thema.
mein tigra steht leider momentan etwas abseits in der garage und ich komm da momentan
nicht hin. sonst hätt ich auch mal die abstände unterkante und markierung scheinwerfer
gemessen.

Roadkillah
26.03.04, 12:35
Definitiv die Lichtaustrittskante!

Das ist für den TÜVer die Scheinwerferunterkante. Streng genommen wäre es jedoch Unterkante des Reflektors. Redest du jedoch dem TÜVer in sein Handwerk, wo er denn misst, kannst du genauso gleich wieder heim fahren. Fühlen sich dann schnell angegriffen!

Gemessen wird also in 99% aller Fälle von der Unterkante des Scheinwerfers!

(0,5% messen gar net nach und tragen es ein *räusper* ;-) und 0,5% messen gar net nach und sagen, du darfst gleich gehen, weil sie sich net die Mühe machen!)

Grüße

PS: Tricks zum Eintragen:

Auf dumm stellen
TÜVer in den ARSCH kriechen
Am Besten Frauen vorfahren lassen (Weiter Ausschnitt usw)
Hinten was gaaaaaaaaaaaaanz schweres rein, kurz vorm TÜV Luft aus Reifen lassen
Vorne kurz vor dem TÜV AUFPUMPEN was nur geht

Und dann beten und Daumen drücken!

So hab ich es jedenfalls geschafft :-)

Tigra 1,6 16V
26.03.04, 12:37
ich machte mir auch meine gadanken bin aber zu dem schluss gekommen das diese regelung gar nicht sein kann denn:

es gibt auch sportfahrwerke für autos die schon org drunter liegen ( 50 cm marke ) und wenn sie nun das fahrwerk drin haben noch weiter unter diese grenze fallen! beispiel der opel speester oder ein porsche! z.b H/R biete für Porsche bis zu 35 mm fahrwerke an! mit Gutachten und ich weiss das ganz sicher das die auch rechltich eingetragen weden und ich weiss das die auf alle fälle unter 50 cm liegen :x so und nun sagt mir bitte einer warum das hier möglich ist aber bei einem tgra oder sonst flachen normalen autos nicht gehen soll! :idea: :?:

ist doch ein witz! :shock:

corsigra
26.03.04, 13:01
hi!!

also ich denke das dies ein leidiges thema ist!!
ich habe mich dazu schon öfter geäussert und ich kann es nur immer wieder sagen!! egal was frank oder ralf dazu meinen!!
in den papieren der kw einbauhinweise und in dem teilegutachten is nirgendswo ein eintrag zu finden der dir als käufer sagt das an dem kfz eine scheinwerferunterkante von min. 50cm sein muss!!
das ist mal fakt!!
fakt ist auch das man ein tüv geprüftes bauteil erworben hat das alle auflagen erfüllt!!
man hat also als käufer in dem gutachten nur als auflage was die tiefe des fw angeht das der tüvgeprüfte verstellbereich des aufbaus ca35-70mm beträgt!!
weiter hat man als auflage das,daß abstandsmass der federbeine unten zu gewindeauslauf mindestens 65mm und höchstens 105mm betragen muss!!
wenn dies alles gegeben ist und mann alle vom tüv an dem fw geprüften auflagen erfüllt hat müsste ja alles io sein, oder!!
ja pustekuchen!!
also wie kann es denn bitteschön sein das der tüv ein fw prüft, auflagen erlässt und dann letztendlich für den freien handel zulässt und "tüvt"
wenn man angeblich mit dem fw,das ja geprüft ist beim tiggi,mit den angegebenen geprüften verstellbereichen kein tüv bekommt weil die scheinwerferunterkante mit den eingestellten werten nicht mehr gegeben ist!!
ist doch ein gegenspruch in sich!!

haben die herren vom tüv sich da wohl ein hintertürchen offen gelassen??
das sie befugt ein auto auch mit den erfüllten auflagen nicht tüven zu können??
ich zitiere jetzt noch mal den punkt 6. in dem teilegutachten von kw:

6. zusammenfassung

die oben genannte umrüstung erfüllt die geltenden bestimmungen der StVZO. gegen die erteilung einer betriebserlaubnis nach §19(3) bzw. §21 StVZO bestehen keine technischen bedenken!!
is doch finde ich ne klare aussage oder!!

mfg jens

Anonymous
26.03.04, 13:04
So steht es in der StVZO und da gibbet es nix dran zurütteln.Bei uns setzen die lieben Herren von TÜV,Dekra etc und auch die Grünen das sehr konsequent durch.Messen tun die immer an der Scheinwerferunterkante.


§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht

(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.

HoLLe
26.03.04, 13:07
also hier sollten keine erfahrungen oder spekulationen gepostet werden,
sonst wirds bald wieder OT.
andere fahrzeuge tun auch nichts zur sache. hier gehts um den tigra,
sowie auch einzelne meinungen nach dem motto "...das gefällt mir nicht..."
oder "...das verstehe ich nicht..." oder "...das kann doch nicht sein..." sind
hier für den popo. da kann sich keiner was für kaufen!!
solang es vorschriften gibt, kann man sich da nicht drüber hinwegsetzen.
ich bitte um beachtung!

Tuning World
26.03.04, 13:11
ich machte mir auch meine gadanken bin aber zu dem schluss gekommen das diese regelung gar nicht sein kann denn:


Zu welchem Schluss du kommst, interressiert in der StvZo keinen Menschen !

In der StvZo steht seit Jahrzehnten drin, dass die Lichtaustrittskante nicht unter 500 mm sein darf !

Der Prüfer, nimmt also Scheinwerferunterkante, räumt dir 10 mm toleranz ein ( Lichtaustrittskante=SWunterkante+/-10mm ) !

Das ist das ganze Geheimnis !

Es gibt Ausnahmeregelungen für andere Fahrzeuge, zahlst du ans KBA das gleiche Geld wie Porsche,Ferrari etc., schaffst du Arbeitsplätze und kurbelst so die Wirtschaft an, dann bekommst du für deinen Tigra auch sowas ! Machste nix - bekommste nix !

Jeder Prüfer sieht seinen Job anders, jegliche Dumpfbacken Aussagen ala "Mein Tüv macht aber weniger..." Interressiert nicht !

Das ist Gesetz, das ist Fact ! Was der jeweilige Prüfer macht, bleibt sein Ding, wenn du Ihm gefällst, macht er ne Ausnahme, wenn nicht, dann nicht !

Ich empfehle jedem (!) im Netz mal die StvZo zu suchen und zu lesen ! Die ganzen Diskussionen hier über TÜV sind zum Großteil überflüssig !
Entweder Ihr habt nen TÜV, der viel oder alles einträgt, dann könnt Ihr mit Sachen experimentieren, oder ihr habt den nicht, dann müsst Ihr euch Sachen kaufen, wo normale TÜV Papiere dabei sind und es Voll im Rahmen der StvZo liegt !!!

Habt Ihr trotzdem mal Probleme, mit Teilen beim TÜV, die ordentliche Papiere dabei haben, wendet euch an den jeweiligen Hersteller, dieser hilft euch bestimmt gerne und diskutiert auch mal mit dem TÜV !!!

Keiner weiss es besser, als derjenige, der das Teil gemacht hat oder das Gutachten dafür erstellt hat ! Alles andere nennen wir mal Vorschläge oder Hilfestellungen auf privater Basis !

Ihr habt ein Recht auf diese gültigen Papiere und daß das Teil auch Eintragungsmöglich ist ! Ansonsten - zurückgeben !


Mein Wort zum Sonntag, öhm Freitag !

Roadkillah
26.03.04, 13:15
in den papieren der kw einbauhinweise und in dem teilegutachten is nirgendswo ein eintrag zu finden der dir als käufer sagt das an dem kfz eine scheinwerferunterkante von min. 50cm sein muss!!
das ist mal fakt!!


Stimmt so nicht! Bei mir war es im Teilegutachten auch gestanden, dass die Lichtaustrittskante bei 50cm sein MUSS!!!

Gruß

Tuning World
26.03.04, 13:17
Ist auch völlig egal ob es drinsteht oder nicht ! Steht ja schon in der StvZo und die ist Grundlage zur Prüfung !

HoLLe
26.03.04, 13:36
Der Prüfer, nimmt also Scheinwerferunterkante, räumt dir 10 mm toleranz ein ( Lichtaustrittskante=SWunterkante+/-10mm ) !

Das ist das ganze Geheimnis !

so wollt ich das hören...lesen! THX

werden sich wohl einige gedanken über größere felgen machen müssen,
oder auf tieferlegung verzichten. nur gut dass ich noch nicht beim k-bauer
war. manchmal hat man so eine ahnung... :roll:
ich bin auch jemand der nach richtilinien tuned und da bringt mir eine
eintragung nichts, wenn ich bei der nächsten kontrolle ne karte kriege und
dann wieder nur gerenne/problem habe und das auch noch zurecht.
dieser gedanke zählt für mich, auch wenn ich saisonkennzeichen habe
und den wagen nur an wenigen (schönen) tagen im jahr fahre.

Tuning World
26.03.04, 13:49
so ist das !

Der Trend geht im allgemeinen zu größeren Felgen, dies ist auch z.B. der Grund, warum unsere Bausätze so weit runter gehen, man hat einfach weniger Ärger beim TÜV, die Kisten bleiben Fahrbar und schauen trotzdem sauber aus in Sachen Abschluss Kotflügel / Reifen !

Ich selber bedauer es zwar auch, den ich finde nichts schaut goiler aus, als ein A Corsa mit fetten 13" ; ein B mit fetten 14" oder ein Tigra mit 15" und voll runter gelassen ! Die alten zeiten sind aber aufgrund immer strengerem Durchziehen der StvZo, der EU-Regelungen und einfach der Beschaffenheit der Fahrzeuge leider vorbei !

Mit nem C-Kadett mit 8x13 kann man richtig gut fahren, wenn mal die Vorderachse aufsetzt, stört das nur bedingt, aber bei den neueren ist das leider meist nicht gegeben, ausser man muss Angst haben, dass die Rennleitung hinter einem fährt ! Das führt schon teilweise zur Paranoia :lol:

Nachdem wir unseren gelben C ja auch im Alltag fahren, musste ich feststellen, dass alles unter 6,5-7 cm auch nicht wirklich fahrbar ist ! Und der eine cm, den ich dann hochgeschraubt habe, hat optisch nicht wirklich was ausgemacht, nur das fahren ist angenehmer geworden, man kann jetzt auch mal nen Parkplatz nutzen :lol:

Gewöhnt euch dran !

Tiggis mit 17" schauen auch sehr gut aus ! Genauso wie B`s mit 15 oder 16" und beim C bis 18" :lol:

Ihr tut euch selber einen gefallen damit, denn wenn man der Paranoia nicht erliegt und auch mal freuend beim TÜV bei der Hauptuntersuchung stehen kann, ist das Leben schonmal wieder etwas erträglicher ! :lol:

-Frank-
26.03.04, 16:46
Oje, hab selten so viel Halbwissen und Halbwahrheiten gehört... leider hab ich zu wenig Zeit um alles nochmal zuschreiben, was ich bereits zu dem Thema losgewordem bin

Aber meinem alen Kumpel Holger zuliebe das wichtigste!

500mm von ebener Fahrbahnfläche bis zum niedrigsten Punkt der Spiegelkante des Abblendlichtes (Fernlicht ist beim Tigi nämlich etwas niedriger). Dabei sind Markierungen auf dem Scheinwerfer, die die Messung erleichtern sollen, nicht bindend Du kannst einige Tipps von anderer Stelle beherzigen (Luft in den Reifen, LWR nach oben, etc.), aber eins ist wichtig: Das korrekte Messergebnis muss wieder reproduzierbar sein!!! Das heißt selbst wenn dir ein Sachverständiger 10mm Toleranz gewährt (von einer allgemeinüblichen Handhabung kannst du da nicht ausgehen - da hat TuningWorld nicht Recht), mußt du bei der nächsten HU oder Kontrolle genau die 500mm bringen, um ungeschoren davonzukommen.

@Corsigra und Tigra 1.6 16V:
Hab dazu ja auch schon öfters etwas gesagt. Fahrzeuge können aus zwei Gründen scheinbar gegen bestehende STVZO-Regelungen verstoßen:

1. Sie unterliegen sogenannten Übergangsregelungen. Hier ist §72 STVZO interessant. Für unseren Fall mit den 500mm ist imho der 01.01.1988 relevant: Fahrzeuge mit EZ davor, dürfen Werte entgegen §50 aufweisen. Muss ich aber auch nochmal genau nachfragen
2. Sie haben eine EG-Betriebserlaubnis erhalten, die zwar aktuellen STVZO-Regelungen widerspricht (z.B. Tiefe bei Porsche, Ferrari oder Nummerschildhöhe bei Peugeot 206 etc.), aer deren BE aufgrund EG-Richtlinie in BRD anzuerkennen ist.

(Hat also nicht mit Zahlungen ans KBA oder den TÜV zu tun. TuningWorld sollte von solchen Äußerungen Abstand nehmen... sind nicht nur unqualifiziert, sondern auch abwertend.)

Solche Fahrzeuge dürfen dann aber nicht mehr weiter tiefergelegt werden, wenn sie dadurch dann unter die 500mm kommen. Denn dann erlischt ja erst einmal die gültige BE (welche auf Basis der EG-BE adaptiert wurde) und muss durch den Sachverständigen neu abgenommen werden.

Wenn also ein Ferrari durch ein Sportfahwerk unter die 500mm kommt bzw. weil er schon drunter war, noch weiter kommen würde, dann ist es nicht eintragungsfähig! Was natürlich in der Realität alles eingetragen wird, wissen wir ja! *g* Ändert aber nichts an der Problematik und der bestehenden Rechtsgrundlage.

Und natürlich machen die Fahrwerkhersteller damit keine Reklame!!! Aber wenn ihr da anruft und nachbohrt, werden die es kaum leugnen können. Den Hersteller wil ich sehen, der euch schriftlich bestätigt, dass ihr mit seinem Fahrwerk (bei Einhaltung aller anderen Vorschriften) unter die 500mm kommen könnt und legal eintragunsgfähig seid! Aber die wollen ja verkaufen... und tun das so ja auch nicht schecht!

Und Corsigra: Du hast sicherlich ein Teilegutachten älterer Bauart! Das ist nicht mehr gültig, weil sich auch die Rechtsgrundlage geändert hat... kannst du wegschmeißen. In allen neuen KW-Gutachten sind sowohl die 500mm als auch die Nummerschildhöhen, uvm. erwähnt. Da wird sogar auf die VdTÜV-Richtlinie751 eingegangen, in welcher die empfohlenen Bodenfreiheiten geregelt sind

Tuning World
26.03.04, 17:00
@Frank

Ich nehm von gar nix Abstand, das ist die Wirtschaft , mag zwar unqualifiziert sein, aber leider real ! Die Kohle regiert die Gesellschaft !
Wer anderes behauptet lebt in einer anderen Welt :wink:

P.S.: Auf dem Roß, auf dem du sitzt, komm ich nichmal rauf 8)

corsigra
26.03.04, 17:11
hm!!?? überleg!!

naja gut das kw is ja auch schon ewig bei mir drinne!! kann schon gut sein das es da mitlerweile was neues gibt!!
was wahrscheinlich auch so ist!!
trotzdem tut es nichts an der tatsache das man bei dem kw oder anderen gewinde fw. eine tüv geprüfte tieferlegung machen kann,von bis zu 70mm und das sich das aber total mit dem wiederspricht,was beim tiggi legal möglich ist wenn er im serienzustand ist/ war!!
legt man ein tiggi mit dem gewinde tüvgerecht 70mm tiefer ist es nach stvzo nicht legal obwohl es so im gutacjhten als tüvgeprüften verstellberich drinne steht!!
das ist doch ein wiederspruch insich!!

Tuning World
26.03.04, 17:19
Das ist nicht nur bei Fahrwerken so, vieles wiederspricht sich in sich , dieses wird dann mit Ausahmeregelungen wieder geregelt !

Wir können froh sein, dass die eigentlichen EU-Regelungen bei uns gottseidank nicht komplett angewendet werden ! Sonst wären nochmehr Probleme und Einschränkungen gegeben !

Wir sind in D eigentlich noch gut bedient, was den TÜV angeht, es könnte schlimmer sein ( Bsp.: Felgenhorn müsste eigentlich komplett abgedeckt sein und die 30/50° Regelung nimmt hier auch nicht jeder ernst ! )

Das ganze kommt ausserdem immer auf den Einzelfall an, es ist zwar alles geregelt, wird aber nicht überall gleich angewand ! Und das ist auch gut so, ich habe jeden Tag am Telefon schon genug Diskussion mit irgendwelchen Göttern in Kitteln !

Das schlimmste ist immernoch, dass vieles im Ermessen des Prüfers liegt, das ist meiner Ansicht nach das größte Problem !

-Frank-
26.03.04, 17:38
@TuningWorld!

Tja, das qualifiziert dann höchstens DICH etwas ab! Ich lebe nämlich genau in dieser Welt und weiß imho relativ genau, wovon ich rede und mit wechen Leuten ich es desöfteren zu tun habe. Wenn du etwas an dem auszusetzen hast, was ich schreibe... oder es für schlichtweg falsch oder zumindest lückenhaft hälst, dann korrigier/ergänz mich - gegen konstruktiv Kritik ist nichts einzuwenden. Aber leere Worthülsen und Unterstellungen zeugen meist von mangelnden Argumenten.

Und wieso ich auf einem hohen Ross sizte, weil ich hier jemanden in Schutz nehme, die kaum zu deinen Anschuldigungen und "Propagandasprüchen" Stellung nehmen können, solltest du mal erklären?! Oder ruf hier mal an: (04 61) 3 16-0 . Kannst gerne dem KBA direkt deine Theorien über die kapitalistischen Machenschaften unterbreiten *g*

Imho habe ich (wenn auch nicht detailliert) schon erklärt, warum manche Hersteller für manche Erzeugnisse Ausnahmen zu bekommen scheinen. Sie nutzen lediglich die möglichen Wege der EG geschickt aus (bewußt und unbewußt)... das KBA hat damit erstens mal garnichts nichts tun und verdient lediglich bei der Zulassung den normalen Obulus!

@Corsigra:

Schau dir hier mal das neuere Gutachten für den Tigi an:

http://www.kw-fahrwerke.de/kw_upload/Gutachten/ga366-0149-03-murd.pdf

Du wirst sicherlich sehen, dass explizit darauf hingewisen wird, dass wenn 500mm und Nummernschildhöhen nicht mit dem angegebenen Verstellbereich zu realisieren sind, der Verstellbereich ggf. zu reduzieren ist.

Der sog. "tüvgeprüfte" Verstellbereich wurde an einem Prüffahrzeug (Tigra) ermittelt. Wie dieser Tigra ausgesehen hat und inwiefern er nun deinem Fahrzeug in Aufbau/Bereifung etc. gleicht, ist natürlich nicht im Gutachten regelbar. Deswegen stellt dieser Verstellbereich auch nur einen möglichen Zustand für die Tieferlegung dar. Der RAhmen kann allerdings an den tatsächlichen Gegebenheiten deines Autos abweichen und muss individuell geprüft werden.

Tuning World
26.03.04, 19:36
Ich darf und werde manche Sachen, die ich weiss mit Sicherheit hier nicht breittreten ! Aus dem Alter bin ich raus, die unberechtigten Abmahnungen habe ich bereits gezahlt :wink:

Deswegen wird alles von mir verallgemeinert ! Es gibt mehr als genug Fälle, die dieser Verein bereits getätigt hat ! Aber das kannst und wirst du nicht wissen, deswegen kannst du mit deinen Aussagen auch nicht so urteilen und mir schon gar nix unterstellen ! Ich weiss , wann ich geistigen Dünpfiff schreibe und wann nicht, bin ja schließlich jeden Tag mitten in dem Trubel ! Wirtschaft heutzutage läuft in jedem Bereich mit Vitamin B , Druck und in erster Linie Geld.. ob da div. Institutionen davon selbst was haben oder nicht, steht auf einem anderen Blatt ! ( Das hat mit Sicherheit nix mit der SW Unterkante zu tun )

Das mit dem Roß ist dein Auftritt allgemein und nicht deine Inschutznahme in diesem Fall !

Deswegen bin ich einfach der Meinung, dass du mit diesen Aussagen nicht in dieser unseren Realen Welt lebst, sonst wüsstest du, wovon ich schreibe !

HoLLe
29.03.04, 14:33
upps - gerade erst gesehn, das hier noch gepostet wurde.
ich wollt dazu nur noch kurz sagen, dass der frank uns/mir in so manchen
"tuningangelegenheiten" echt weitergeholfen hat und das mit einem
sachverstand, wo sich viele noch ne ecke abschneiden könnten...nur
das hier kein falsches bild entsteht :!: alles andere habt natürlich ihr unter
euch auszumachen.
heisst dann eben bei der nächsten kontrolle oder hu etwas bangen.

Bnez
29.03.04, 15:11
@ Frank
Da ich mich bei diesem und dem vorherigen Thread so beteiligt habe, sag ich noch mal was:

Ok, glaube dir und beuge mich deinem Wissen, denn du weißt es anscheinend tatsächlich besser.(trotz meines Gesprächs mit dem KFZ-Meister heute morgen, siehe mein letzter Beitrag)
Es ist halt nur erstaunlich, dass so manche Sachen die Prüfer selbst nicht alle wissen / vergessen haben, bzw. wie viele TÜV- gerechte Eintragungen in Wirklichkeit zu beanstanden wären..
Bei dieser Tatsache sollten wir es langsam belassen, bevor sich ein Admin hier nöch ärgert. :wink:
Schönen Tag allen noch

Fasemann
29.03.04, 18:48
wenn der prüfer ab und zu mal ne schulung mitmaxt weis er das mit den 50 cm , daraufhin kann er dir raten ne Ausnahme nax § 70 /3 zu beantragen , die die landesverkehrsbehörde ablehnt :x , weil du nur ein kleiner unwichtiger verkehrsteilnehmer bist , wenn du aber MAZDA/Honda/mrcedes heistt kannst du als HERSTELLER die genehmigung für alle betroffenen fz beantragen , was natürlich nich billig ist , somit hat jeder der hier geschreiben hat ein wenig recht >>> und darf aber trotzdem sei Auto nicht " legal" tiefer wie 50 maxen :roll: , weil in jeder blöden minikontrolle einer drauf kommen kann das zu messen >> und dann haste 10 tage zeit alles wieder neu abnehmen zu lassen ,

ich war selbst 1,5 jahr opfer solch einer intrige , habe dannn zum schluss 1 cm hoch gedreht und bin umgezogen :wink:

SNogly
04.05.04, 16:01
Aus akt. Anlass will ich euch auch noch was zu diesem Thema berichten:

Fahre ebenfalls 195-45-15 und hab mir jetzt nen LowTec Fahrwerk 60/55 eingebaut. Naja, von 60mm kann da keine Rede sein 70 oder 80 mm triffts eher. Sieht im Radkasten schon ziemlich geil aus :D ober bzgl. der Scheinwerferhöhe hatte/habe ich schon arsch bedenken :?

Ok, also heute zum TÜV...
Erste was der macht, Zollstock raus und an den Scheinwerfer gehalten. Erstmal hat er 46cm gemessen, dann hab ich Ihn auf die Reflektorunterkante hingewiesen. Na gut, 47.5cm. Trotzdem keine Eintragung :cry:

Hab den netten Mann dann mal gefragt was ich tun kann. Er hat mir folgendes gesagt:
1. Soll ich mir ne Pappe machen mit ner Markierung bei 50cm. Dann Licht an, direkt davorhalten und messen. Das sei am genausten.
2. Dann den LWR hoch (von Reifendruck hat der natürlich nichts gesagt)
3. Mal den Scheinwerfer ausbauen und entweder an der oberen oder unteren Schraube ne kleine Hülse oder auch Mutter reinsetzten.
4. Hoffen das es reicht ...

und wenn nicht, dann eben andere Federn :evil:

Gruss, Stefan

Mo
04.05.04, 20:00
ALso ich war jetzt erst beim Tüv und der hat gesagt normalerweise 50 mindestens 45 Höhsten 55 cm

Roadkillah
05.05.04, 11:19
Bei diesem TÜVer mindestens 45cm


Mit diesen 45cm kommste durch keine Kontrolle, niemals! Ich war mit 47 bei 4 verschiedenen --> keine Chance.

Dann wie oben schon mal erwähnt meine TIPPS angewandt und Frau mit Ausschnitt vorfahren lasse --> ca 48,5cm --> eingetragen.

Natürlich ist es jetzt bei 46cm oder so --> sollte also ein Grüner drauf kommen, Zollstock mitzunehmen, dann wird er mir wohl damit den A... versohlen oooder mir ne Mängelkarte ausstellen *lol*

Grüße

Franky1109
05.05.04, 11:27
Der Tüv-Prüfer hat mir zwar gesagt, das die Tigrafahrer nicht Spielraum haben und hat mir deshalb 320mm von radnarbenmitte bis zur Kotflügelkante eingetragen. Mit 14" habe ich ca. 43cm Scheinwerferunterkante gehabt und jetzt mit 17" habe ich 49,5cm...

Was machen eigentlich die Honda Civic oder CRX Fahrer??? Die haben ja noch weniger Schweinwerferunterkante?

Fasemann
05.05.04, 16:22
die haben ab Werk ne Sondergenehmigung :shock: und dürfen normal nich tieferlegen :wink: , weil schon zu tief ...die können dann die optik nur mit 22 " ausgleichen :wink: :wink: