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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterschiedliche Scheinwerfer!



Sammy
28.04.04, 23:03
Hallo,

habe in der Suche nichts dazu gefunden. Ist vielleicht eine dumme Frage, aber darf man 2 unterschiedliche Scheinwerfer verbauen? Sprich 1 Klarglasscheinwerfer von Arteb und 1 Klarglasscheinwerfer von einer anderen Firma? Sehen beide haargenau gleich aus. Wäre für eine verbindliche Antwort sehr dankbar.
8)
Gruß Andi

RydeOrDie
28.04.04, 23:45
ich glaube nicht dass das legal wäre

denn der tüv usw erlauben ja auch nicht unterschiedliche reifen auf einer Achse

stell dir mal vor du machst das mit rückleuchten
eine schwarze rechts und ne klarglas links
und eine unterschiedliche licht anordnung

einfach beim tüv fragen

OpelPerformance2
29.04.04, 08:05
servs ...


Also meines Wissens ist es NICHT erlaubt in D-Land 2 Unterschiedliche Sch(w)einwerfer zuhaben, z.b. einen von Helle & einen von Bosche, entweder beide Hella oder beide Bosch, aber von jedem einen ist in D-Land nicht zulässig.

gruß Rico

yourself
29.04.04, 09:01
Ich habe wegen eines Blinden Refloktors einen Scheinwerfer vom freien Ersatzteilmarkt verbaut und einen original. Sind auch unterschiedliche Scheinwerfer, erkennbar auch an unterschiedlicher E-Nummer

Der TÜV-Prüfer hat gemeckert, aber zähneknirschend nix bemängelt.

Der Dekra-Prüfer hat es nichgtmal bemerkt, und das obwohl ich sogar noch zwei unterschiedliche Glühlampen verbaut hatte (eine mit blaustich, eine standart)


Ob es erlaubt ist weiß ich nicht, ich schreibe hier nur meine Erfahrungen

Volker_Mei
29.04.04, 09:30
Hi!

Also nach der Reparatur unseres hauseigenen Astra F Kombis (hatte Wildunfall Ecke Front/Beifaherseite) hatte der auch Scheinwerfer von Bosch und dem originalem Valeo. War weder ein Problem noch hat der TÜV irgendwie gemeckert. Aber wenn das schon so ein Problem ist, dann laßt die Finger lieber ganz vom Tuning!

DJ-Ice
29.04.04, 12:59
Ich denke mir mal, solange die gleich aussehen ist das egal!
Alles richtig einstellen, dann soll das wohl wurscht sein!

yourself
29.04.04, 15:00
Ich sollte wohl dazusagen das mein TÜVer ein h*rnverbr*nnter V*llidi*t war.

Der hat einfach an allem was auszusetzen. Sogar die Nebelschlussleuchte an Originaleinbauplatz mit Originallenkrad war für ihn verdeckt und nicht TÜV-zulässig. :roll: :lol:
Hupe mit E-Nummer wollte er bemängeln usw usw

P.S. Ja die Hupe ist ein scheiß beispiel :oops:

Skar
29.04.04, 15:05
Hatte an meinem Kadett rechts Valeo und links Bosch (beide original), das war nie ein Prob beim TüV und wurde sogar vom Opelhändler so eingebaut und für OK befunden.

Volker_Mei
29.04.04, 20:08
Ich sollte wohl dazusagen das mein TÜVer ein h*rnverbr*nnter V*llidi*t war.

Der hat einfach an allem was auszusetzen. Sogar die Nebelschlussleuchte an Originaleinbauplatz mit Originallenkrad war für ihn verdeckt und nicht TÜV-zulässig.
Hupe mit E-Nummer wollte er bemängeln usw usw


Wow, echt n kranker Typ. Hört sich stark nach Frust ablassen an. Echt krank!

yourself
29.04.04, 22:04
Ich sollte wohl dazusagen das mein TÜVer ein h*rnverbr*nnter V*llidi*t war.

Der hat einfach an allem was auszusetzen. Sogar die Nebelschlussleuchte an Originaleinbauplatz mit Originallenkrad war für ihn verdeckt und nicht TÜV-zulässig.
Hupe mit E-Nummer wollte er bemängeln usw usw


Wow, echt n kranker Typ. Hört sich stark nach Frust ablassen an. Echt krank!

War ein Jungingenieur der gerade frisch eingestellt war und sich profilieren wollte wie sich nach kurzem Briefverkehr mit TÜV Südwest-Deutschland rausgestellt hat.

Sammy
29.04.04, 22:12
Hidiho,

so habe gestern mal eine Mail an die Dekra geschrieben und auch eine Antwort erhalten. Ich poste das ganze mal.



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage bezüglich eines Autoscheinwerfers. Ich habe an meinem Auto 2 Klarglasscheinwerfer montiert. Der Linke ist nun kaputt. Es sammelt sich Feuchtigkeit im Scheinwerfer. Nun habe ich ein Ersatzteil gefunden. Dieses Ersatzteil sieht zu 100% genauso aus wie der andere Scheinwerfer, jedoch nicht von dem Selben Hersteller. Beide Scheinwerfer haben natürlich ein E-Prüfzeichen. Darf ich diesen Scheinwerfer verwenden? Oder gelten die E-Prüfzeichen nur in Verbindung mit dem \"passenden\" Gegenstück? Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichem Gruß

Sehr geehrter Herr Ramke,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Bei Scheinwerfern mit EG oder ECE Bauartgenehmigung sind diese komplett durch
andere mit dem gleichen Prüfzeichen austauschbar.
Eine Symmetrie der Beleuchtung ist gesetzlich gefordert. Daher wird oft empfohlen
beide Scheinwerfer zu tauschen bzw. zwei typgleiche zu verwenden um nicht
unterschiedliche Leuchtstärken zu haben.
Durch die Bauartgenehmigung sollen Herstellerunterschiede weitestgehend
ausgeschlossen sein.

Es gibt demnach keine gesetzliche Forderung die das "passende Gegenstück" verlangt.


In der Hoffnung Ihnen weitergeholfen zu haben verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

i. A. Andreas Forkert.


So, ich denke damit wäre das Thema erledigt. Wieder etwas für die Suchmaschine. :lol:

Thx für die Antworten.

Mädchenmanta
01.05.04, 00:54
Also bei uns in der Firma verkaufen wir z.B: für den Corsa B
Valeo, Bosch und ARteb-SCheinwerfer.
EInzeln und nicht als Satz. Sollte ein UNfaller eingeliefert werden wird der Kunde gefragt ob er Original-Opel haben möchte oder Nachbau (ist natürlich wesentlich günstiger)

ALso es gibt keine Probleme wenn man SCheinwerfer unterschiedlicher Hersteller verbaut. Man ist ja auch net gezwungen wenn eine ABL-Birne von Osram defekt ist beide zu ersetzen wenn man nur welche von Phillips hat.

Greetz
DEr Gordon

Achim
01.05.04, 08:23
......ist ja auch net gezwungen wenn eine ABL-Birne von Osram defekt ist beide zu ersetzen wenn man nur welche von Phillips hat.

Greetz
DEr Gordon

Gezwungen net, aber man sagt ja auch, dass man die Birnen immer Paarweise tauschen sollte, falls sich eine verabschiedet hat.

Mädchenmanta
01.05.04, 22:41
Die Betonung liegt ja auch auf "net gezwungen" *lol* :roll:

Greetz
DEr Gordon