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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : frage wegen fernlicht im stossfänger



hui-buh
12.05.04, 19:28
hi!
hab da ein kleines problem. wegen meinem bösenblick muss ich fernlichter in meinem stossfänger unterbringen. da ich mir jetzt eine rs front zulegen will wollte ich mal wissen ob jemand ne ahnung hat ob es eine legale + dezente art gibt fernlicht nachzurüsten??
der tüv kann mir dazu auch nix sagen! jetzt steh ich n bissl aufn schlauch!
dat einzige wat mir angeboten wurde waren mofa o. roller fernlichter?!?
will aba keine halben sachen!

Nightmare
12.05.04, 20:07
sowas soll zulässig sein?

wäre mir neu? wer sagt denn sowas das das geht

Anonymous
12.05.04, 20:09
hi!

dat einzige wat mir angeboten wurde waren mofa o. roller fernlichter?!?


wennst selbst ma mopped gefahren bist weißt das die fernlicher von den dingern ca. nur halb so hell ausleuchten wie nen NORMALES Abblendlicht beim auto

Waldbrand
12.05.04, 21:43
Geben tuts sowas mit TÜV, sieht aus wie Nachrüstnebelscheinwerfer, hab ich sogar schonmal am Tigi gesehn mit TÜV, aber frag mich ned wo...

MafiaTjG
12.05.04, 21:46
VOn Hella gibbet Fernlicht zum nachruesten als Xenon und ich glaube auch normal!

sind diese DE scheinwerfer also net all zu gross , kosten mussu mal bei ebay schauen ;-)

oder einfach mal auf die seite von hella schauen

hui-buh
12.05.04, 22:19
allet ne heikle angelegenheit!!
aba dat mit den hella lampen hört sich doch schonmal gut an!! hoffentlich sind die echt klein! so das man die schön im stossfänger verarbeiten kann!
dat hat mir schonma weitergeholfen! danke

Der_Bachelor
13.05.04, 21:05
informier dich erst mal was die vorgeschriebene anbauhöhe ist!!! evtl. müssen sie auf gleicher höhe mit dem abblendlicht sein, dann hast du eh gelitten! also mal schauen in den richtlinien und dann weißt du es genau!

hui-buh
14.05.04, 14:29
was für gelitten? immer ruhig bleiben mein freund!!

hab gerade mit dem tüv telefoniert.das fernlicht muss nicht auf der selben höhe sein wie das abblendlicht! das einzigste was eingehalten werden muss ist eine mindest höhe ( glaub 80mm von unterkante bis boden ). er sagte mir mehr müsse ich nicht beachten. er hatte auch extra nochmal in StVo geguckt.
natürlich kann ich jetzt nur wiedergeben was er mir gesagt hat!

noam
14.05.04, 14:33
wenner in die vo geguckt hat gehört der gefeuert

hui-buh
14.05.04, 14:39
tja ich bin kein tüv!! er sagte soweit steht da nix drin... bevor ich diesen schritt gehe werde ich mich eh richtig kundig machen usw. wollte jetzt nur erstma hören ob es überhaupt ne vernünftige lösung gibt.

@noam.. kläre mich auf!!

noam
14.05.04, 15:03
4) Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, dass bei Fernlicht die Abblendscheinwerfer mitbrennen.

(5) Die Scheinwerfer müssen bei Dunkelheit die Fahrbahn so beleuchten (Fernlicht), dass die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 100 m in der Längsachse des Fahrzeugs in Höhe der Scheinwerfermitten mindestens beträgt

1. 0,25 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 100 cm3,

2. 0,50 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum über 100 cm3,

3. 1,00 lx bei anderen Kraftfahrzeugen.

Die Einschaltung des Fernlichts muss durch eine blau leuchtende Lampe im Blickfeld des Fahrzeugführers angezeigt werden; bei Krafträdern und Zugmaschinen mit offenem Führersitz kann die Einschaltung des Fernlichts durch die Stellung des Schalthebels angezeigt werden. Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h brauchen nur mit Scheinwerfern ausgerüstet zu sein, die den Vorschriften des Absatzes 6 Satz 2 und 3 entsprechen.

(6) Paarweise verwendete Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht müssen so eingerichtet sein, dass sie nur gleichzeitig und gleichmäßig abgeblendet werden können. Die Blendung gilt als behoben (Abblendlicht), wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Liegt der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer (Absatz 3 Satz 2) mehr als 1200 mm über der Fahrbahn, so darf die Beleuchtungsstärke unter den gleichen Bedingungen oberhalb einer Höhe von 1000 mm 1 lx nicht übersteigen. Bei Scheinwerfern, deren Anbringungshöhe 1400 mm übersteigt, darf die Hell-Dunkel-Grenze 15 m vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegen wie die Scheinwerfermitte. Bei Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht darf die 1-Lux-Grenze von dem der Scheinwerfermitte entsprechenden Punkt unter einem Winkel von 15° nach rechts ansteigen, sofern nicht in internationalen Vereinbarungen oder Rechtsakten nach § 21 a etwas anderes bestimmt ist. Die Scheinwerfer müssen die Fahrbahn so beleuchten, dass die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor den Scheinwerfern senkrecht zum auffallenden Licht in 150 mm Höhe über der Fahrbahn mindestens die in Absatz 5 angegebenen Werte erreicht.


also wenn du die leuchten legal eintragen lassen willst dann kannst de dich schon mal auf eine extrem kostspielige eintagung gefasst machen. Und wenn ich mir so Absatz 5 und 6 anschaue, wo besondere LUX werte in abhängigkeit zum anbauort beschrieben werden, denke ich mir das des nen normaler tüv gar net abnehmen kann.

über die position der fernlichtcsheinwerfer steht tatsächlich nix in der zo


PS:
StVO - Beschreibung der Verhaltensregeln im Straßenverkehr
StVZO - Reglementierung der Fahrzeugbeschaffenheit

hui-buh
14.05.04, 15:09
@ noam.. erstmal herzlichen dank!!
oh mann.... dat is echt scheisse!!! mit sowat hab ich schon gerechnet!
da muss ich mir wohl wat anderes einfallen lassen!!sonst würde dat ne unendliche geschichte werden.

noam
14.05.04, 15:12
büdde

aber wenn dein tüver da net so viel ahnung hat tut er mir echt nen bissel leid... aber wenn ers dir einträgt isset ja in Ordnung!

dann haftet er für eventuelle strafen, weil er dir ja die legalität als FACHmann bescheiningt hat! mussu dann nur einklagen!

Der_Bachelor
14.05.04, 15:56
ruhig bleiben? wo rege ich mich denn auf? ich habe keine probleme...besser hatte keine probleme mit meinem blick. mit gelitten war zudem gemeint, das es dann evtl. eh nicht klappt mit den teilen in der front. dann lässt man lieber den illegalen blick sein. also immer ruhig bleiben mein nicht freund! was an meinem allgemeinen rat so schwer zu verstehen war verstehe ich gar nicht. es zielte quasi auf die informationseinhiolung hin, die norman nun hier gab!

hui-buh
14.05.04, 16:29
@ bachelor... is ja gut ! bei uns heisst gelitten wat anderes! nix für ungut! hab dich halt falsch verstanden! :wink: ...
also is dat auch geklärt.

Phoenix
05.08.04, 14:43
Und hat sich da jetzt schon was ergeben ?

hui-buh
05.08.04, 14:56
naja is eine lange geschichte hab da eine andere lösung gefunden. aba dat mit dem zusatzfernlicht hatte ich gelassen.

-=D4h=-
05.08.04, 19:24
Warum sind eigendlich 2 identische Threads auf Seite 1?

http://forum.corsa-tigra.de/viewtopic.php?t=20202

Don Andolini
05.08.04, 20:01
@ huibuh

an welchen tüv haste angerufen? bei der gtü in der bornstr vlt?

hui-buh
05.08.04, 20:13
@d4h... hatte den thread für steuerchen im anderen thread ( der aktuellere) verlinkt! hier sollte eigentlich nix gepostet werden. war nur für ihn zur info :wink: ...

@don ..nö..mit dortmundern tüvs hab ichs aufgegeben!! hab mit dem prüfer in witten telefoniert.





ps..der thread kann von mir aus zugemacht werden.hatte sich ja damals schon allet erledigt!

Don Andolini
06.08.04, 00:56
ich dacht schon, die von der gtü sind doch selten dämlich! würd ich keinem empfehlen, obwohl mir der rwtüv in dortmund dorstfeld in der planetenfeld str meinen front spoiler von lumma eingetragen hat, allerdings hatte ich die original fläche wo die nummer einlaminiert war, zu gespachtelt und nen aufkleber inne mitte von innen der lippe geklebt und mit ner dicken schicht klarlack beschichtet.

gab keinerlei probleme, nur das er mich gefragt hat ob ich den k&n luffi eingetragen hab, :roll: