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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : STILLGELEGT... Wer kennt die Vorschrift?



T-Mow-Beil
13.06.04, 18:05
Hi Leute.

Ich zeig euch dieses Bild..denke jeder weiß jetzt was damit gemeint ist.

http://home.arcor.de/corsabeast/temp/internet.jpg

Mein "kleiner" wurde vom Gutachter 3 Stunden lang zerpflückt...dann wurde er Stillgelegt.

Grund der Polizei:" Der Wagen muss mindestens 8 cm Bodenfreiheit (am tiefsten Punkt..normal ist das der Getriebehalter haben) ....dabei habe ich grad mal 3-4 cm an dem Halter.

So kennt jemand die Vorschrift wo das geschrieben steht? Oder gibt es eine Vorschrift die sowas ausschließt...sprich es ist egal wieviel mind. Bodenfreiheit der Wagen haben muss.

Bin dankbar für jede Antwort..

noam
13.06.04, 19:03
in der stvzo steht definitiv nix von diesen 8cm...

da steht lediglich, dass das fahrzeug nach seiner bauart nicht als verkehrsbehindernd sein darf.

diese cm werte sind eine tüv RICHTLINIE!!!


aber frank kann dir des bestimmt besser erklären

ach ja

wenn se dich ficken wollen denn nehmen se einfach die 50cm zur scheinwerferunterkannte weil die haste bestimmt uch net und die steht in der zo!

frozenice
13.06.04, 19:13
Nimm dein Auto und fahr zum andern Gutachter.Bist Du freiwillig dahin gefahren oder wurdest Du von den Herrn in Grün dahin geführt.

Peace-Maker
13.06.04, 19:38
Du hast dir doch en Gewinde FW eingebaut warum schraubst ihn net einfach bissle höher damit sie nimmer meckern können.

Christian8800
13.06.04, 20:55
irgendwo steht doch


...... bla bla bla empfolen wird 8cm bodenfreiheit....,

aber das es 8 cm sein MÜSSEN steht nirgendwo,

wie schon gesagt wenn du gewinde hast, einfach hochschrauben und der käse ist gegessen, viel glück :lol:


ZU TIEF GIEBTS NET !!!!!

little_tigi
13.06.04, 23:02
Also das mit den 8 cm steht meines Wissens nach auch nirgends. Das einzige sind die 7 und 11 im Gutachten vom FW und glaub irgendwas in der Art noch in der StVZO, aber wie gesagt, das sind Richtwerte und werden empfohlen, aber fest vorgeschrieben sind die net.
=> Wie gesagt: Meiner Meinung nach!

Dann hätte ich auch keinen TÜV bekommen dürfen vor zwei Wochen, weil meine Bodenfreiheit auch nur ca. 6 cm beträgt und meine SW-U-kante bei 45,5 liegt. :lol: Aber bitte nicht wieder drüber diskutieren!

T-Mow-Beil
13.06.04, 23:28
Naja THX Leute...werde es Mittwoch mal beim TÜV probieren. Lasse mein FW auf -90mm, da ich es auch so eingetragen haben will.

Mal schauen, ansonsten wird er direkt bis Ende des Jahres abgemeldet. Und Ruhe ist...aber danke euch!

little_tigi
13.06.04, 23:50
aber wart net zu lange, sonst greift §17 und das heißt: Vollabnahme! Wobei das erst nach 18 Monaten soweit ist. ;o)

Wünsch dir viel Glück beim TÜV!

AscoMania
14.06.04, 00:07
Also das mit den 8 cm steht meines Wissens nach auch nirgends. Das einzige sind die 7 und 11 im Gutachten vom FW und glaub irgendwas in der Art noch in der StVZO, aber wie gesagt, das sind Richtwerte und werden empfohlen, aber fest vorgeschrieben sind die net.
=> Wie gesagt: Meiner Meinung nach!


Im aktuellen KW Gutachten stehen 8 cm zu festen Teilen und 7 cm zu formelastischen Teilen drin. Die Werte gibt´s also, auch wenn in diesem Fall wohl die Tüv-Richtlinie als Bemessungsgrundlage zur Eintragung genommen wurde!

little_tigi
14.06.04, 00:24
Im aktuellen KW Gutachten stehen 8 cm zu festen Teilen und 7 cm zu formelastischen Teilen drin. Die Werte gibt´s also, auch wenn in diesem Fall wohl die Tüv-Richtlinie als Bemessungsgrundlage zur Eintragung genommen wurde!

OK, das Gutachten hab ich net, weil ich en andres FW habe. Danke für die Info!

Picmasta
14.06.04, 00:38
aber wart net zu lange, sonst greift §17 und das heißt: Vollabnahme! Wobei das erst nach 18 Monaten soweit ist. ;o)


Hmmm....wie ist denn der Ablauf nach einer Stilllegung überhaupt? Ich dachte wenn der Wagen stillgelegt wird steht eh ne Vollabnahme an, oder muss man nur zum TÜV und ihm zeigen dass ein aufgeschriebener Mangel beseitig ist?

Aber echt mist gelaufen, wie ist dass denn passiert?
hat dich die Polizei angehalten und gesagt "oh dich nehmen" wir mal mit zum gutachter, oder haben die dir nen Termin bei Ihrem Gutachter gegeben, oder wie läuft das ab?

Gruß Pic

MatzenOtte
14.06.04, 03:03
Also das mit den 8 cm steht meines Wissens nach auch nirgends. Das einzige sind die 7 und 11 im Gutachten vom FW und glaub irgendwas in der Art noch in der StVZO, aber wie gesagt, das sind Richtwerte und werden empfohlen, aber fest vorgeschrieben sind die net.
=> Wie gesagt: Meiner Meinung nach!


Im aktuellen KW Gutachten stehen 8 cm zu festen Teilen und 7 cm zu formelastischen Teilen drin. Die Werte gibt´s also, auch wenn in diesem Fall wohl die Tüv-Richtlinie als Bemessungsgrundlage zur Eintragung genommen wurde!

naja, da steht aber auch drin, dass man beispielsweise beim gewinde ein restgewinde vorne von 7,5cm haben muss. und somit kommt man nichtmal auf diese werte. also irgendwas werden sich die hersteller der fahrwerke mit ihren gutachten wohl gedacht haben.

@corsabeast
lies dir dein gutachten nochmal gründlich durch.

T-Mow-Beil
14.06.04, 11:09
Hmmm....wie ist denn der Ablauf nach einer Stilllegung überhaupt? Ich dachte wenn der Wagen stillgelegt wird steht eh ne Vollabnahme an, oder muss man nur zum TÜV und ihm zeigen dass ein aufgeschriebener Mangel beseitig ist?

Aber echt mist gelaufen, wie ist dass denn passiert?
hat dich die Polizei angehalten und gesagt "oh dich nehmen" wir mal mit zum gutachter, oder haben die dir nen Termin bei Ihrem Gutachter gegeben, oder wie läuft das ab?

Gruß Pic

Tja wenn denen das Auto nicht gefällt dann fahren die mit dir zum Gutachter ob du das willst oder nicht....

naja jedenfalls ziemlich scheiße alles....das heftigste was die dann noch so zu mir meinte war: " Wer seine Karre schon bei www.geilekarre.de reinstellt, den finden wir" ..ist ja nur die PLZ eingeben! Schließlich haben wir ja auch Internet..

...was soll ich dazu noch sagen.

tobis_corsa
14.06.04, 12:54
Die Grünen haben dein Auto bei GeileKarre.de gesehen und haben dann gewartet bis du denen übern weg "läufst" bzw. fährst? wie die abgehen. machen die bei euch jagt auf solche Autos? bei uns fahren teilweise autos....dat is nicht feierlich. überhaupt nix eingetragen und die illegalsten sachen dran :!:

blank2007
14.06.04, 13:30
bei uns fahren teilweise autos....dat is nicht feierlich. überhaupt nix eingetragen und die illegalsten sachen dran :!:

... und werden net mal angehalten bzw. stillgelegt, aber die uns Corsa/Tigra Fahrern ans bein Pissen. :roll: :idea: :?: :twisted:

noam
14.06.04, 15:02
Die Grünen haben dein Auto bei GeileKarre.de gesehen und haben dann gewartet bis du denen übern weg "läufst" bzw. fährst? wie die abgehen. machen die bei euch jagt auf solche Autos? bei uns fahren teilweise autos....dat is nicht feierlich. überhaupt nix eingetragen und die illegalsten sachen dran :!:


wart ma bis ich wieder praktikum bei euch hab ;-)

mit ubb zum dienst ;-)

ich such ma den link zu den rostock treffen bildern von den beiden bullenkarren

da isser

http://www.pixum.de/members/shaft_no1/?act=a_view&album=1318520&i_pos=9&page=2&ktw=78e1a5626a8cfd763b1657319430aa47

VeNoM
14.06.04, 15:25
bin ich froh das ich mich nicht da angemeldet habe :twisted: hehe aber das ist schon übel !

Amok
14.06.04, 15:48
Tja ... anmelden kann man sich da schon, aber wenn man sein Nummerschild nicht vorher unkenntlich macht, brauch man sich nicht wundern, wenn die Karre weg ist, irgendwas geklaut wurde, oder die Grünen mal vor´m Haus stehen.

Spaik3
14.06.04, 21:45
also,.das habe ich noch nie gehört ,meiner is auch schon sehr sehr tief,.Ich muss mein auto immer auf ein 200 meter entfernet n parkplatz parken,da ich nicht bei uns die kleine einfahrt hochkomme.Ich habe 5,2cm von der hechschürze (tiefsterpunkt)bis boden.Ich schleife manschmal damit auf der schussi.Aber mich halten die grünen irgentwie net an.Bin gestern mit meinen schwarz lasierten leuchten gefahren,weil meine anderen undichtr waren.Grünnen zu zweit hinter mir,ca 2 km hinter mir her,aber nix passiert.

Alexdj
14.06.04, 23:29
na ja ich hatte glcük beim tüv wollt mich nur erkndigen wie tief er sein darf. Hatte alles schon dirn auch ziehmlich tiev ich glaub so front 3cm bodenfreiheit (was ich berreut habe, muss morgen nähmlich zum dock hab mir irgenwann die Öl wanne die schraube abgefahren). Er meinte nur wenn du jetz hier hoch fährst (wenn du es schaffst) lege ich den still. Er meinte auch irgenwas mit 10cm an der Front bei bestimmten Spoiler Typen ???? na ja er meinte er sehe nicht schlecht aus ich sollte ihn nur ziehn lassen dann währe ok. Wiederspruck insich aber egal.

T-Mow-Beil
15.06.04, 12:18
Tja, hab gestern mal ein wenig durch die Vorschriften gewälzt..wieder mal.

Naja also mit den 11 cm mind. Bodenfreiheit stimmt nicht. Zwar gibt es diese Regelung, aber die lässt sich durch nachträglich angebrachte Bleche unter der Ölwanne etc. aufheben.

Die 50 cm an dem Scheinwerfer, gelten nicht für die Unterkante!!! Der LICHTKEGEL für das Auto muss 50 cm über dem Boden sein! Laut dem VdTÜV Merkblatt 751.


So steht´s geschrieben: Die leuchtende Fläche des Frontscheinerfers muss sich mindestens 50 cm über der Fahrbahn befinden (§ 53 Absatz 1 StVZO)

Also, ich mittlerweile denke ich sollte es kein Prob. mehr werden morgen TÜV zu bekommen ;)

Coco614
15.06.04, 16:26
Hi! man jetzt hab ich gesucht und gesucht und endlich hab ich was gefunden! Hier schau http://home.worldonline.de/home/opel-devils-cologne/wie_tief.htm
Mfg Coco