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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wer hat das Lenkgetriebe auf Kulanz ersetzt bekommen?



Anonymous
16.06.04, 21:33
Habe vor ein paar Tagen schon mal im anderen "Lenk"-Thread gefragt, aber leider ohne Resonanz. Wer von euch hat das Lenkgetriebe auf Kulanz ersetzt bekommen, und hat da Unterlagen o.ä. auf dei man sich stützen kann, wenn man da einen Kulanz-Antrag stellen will? Bitte meldet euch, ist wichtig!

user
16.06.04, 22:10
ich frag mal nen Kollegen der hats neu bekommen werde mich morgen abend nochmal melden

Anonymous
21.06.04, 18:41
Noch mal die Frage? Hat keiner was? Ist recht dringend!

elprof3103
21.06.04, 22:41
Bei mir wars damals auf Garantie (nach 1,5 Jahren), wird dir wohl nicht viel weiterhelfen. Außerdem hab ich da es Garantiearbeit war keine Papiere bekommen.

Garri
21.06.04, 22:48
Meines wird unter umständen auch diese Woche ersetzt.

user
21.06.04, 23:10
erreiche den kollegen grad nicht, aber er kommst samstag zu mir er hat sicher noch die Papiere

Anonymous
22.06.04, 16:47
Das wäre nicht schlecht, wenn du dich dann mal bei mir melden würdest!

Garri
22.06.04, 19:46
Bekomme am 30.06 ein neues 80% Car Garantie 20% OPEL.

nrisc
30.06.04, 10:38
Mal ne dumme frage - woran merkt ihr das das Ding defekt ist ?

elprof3103
30.06.04, 10:44
Mal ne dumme frage - woran merkt ihr das das Ding defekt ist ?Es klappert im Motorraum und man hat Spiel in der Lenkung. Außerdem "klackt" es beim Einlenken.

elprof3103
18.11.04, 15:10
So - bei mir ist es auch mal wieder so weit. Das 2. Austausch-Lenkgetriebe muss rein. Das Auto ist jetzt übrigens 2,5 Jahre/50tkm alt. Angebot meines Opelhändlers: 1200,- + 140,- Montage. Antrag auf Sonderkulanz ist raus.

Falls wer noch Papiere hat, dass es bei ihm auf Kulanz geklappt hat immer her damit :D!

Desweiteren wäre interessant zu wissen, wie man das Probem in Griff bekommen kann. Denn sollte ich - was ich hoffe - dieses Mal Kulanz bekommen, weiß ich nicht obs das nächste mal wieder so ist. Und da ich das Auto eigentlich noch ne Weile fahren möchte sollte das nicht noch mal vorkommen...

CorsaC-Freak.0815
22.11.04, 21:42
meine Freundin hat auch öfters Lenkaussetzer, der Fruendliche hat ihr das Stützrohr getauscht :shock: und es trat keine Besserung ein...nur die sehens nicht ein :cry: komischerweise ist jetzt mit Tausch auf Winterbereifung auf einmal Ruhe :?: :?: :?:

Corsa-Heizer
23.11.04, 07:16
Ich habe letzten Monat das Lenkgetriebe ersetzt bekommen. War der letzte Monat der Werksgarantie. Wo ich hier gerade lese was das ohne Kulanz kosten würde, wirds mir ganz übel. Das ist ja mal heftig. Bin mal gespannt ob der Antrag auf Sonderkulanz durchkommt.

Greetz Michi

elprof3103
23.11.04, 08:13
Bin mal gespannt ob der Antrag auf Sonderkulanz durchkommt.

Greetz Michi

Wenn nicht dann gibts aber richtig Stress. Da das ein sicherheitsrelevantes Teil ist, werden sich die Autozeitungen über gewisse Infos bestimmt freuen.

Wenn man da mit ner größeren Liste speziell jüngerer Fahrzeuge ankommt, sollte sich auf jeden Fall was machen lassen :twisted:

Ralf
23.11.04, 10:13
@ elprof3103: Wenn ich mich nicht komplett irre, müsstest Du nicht auf Kulanz HOFFEN, sondern hättest ANSPRUCH auf ein neues Lenkgetriebe! Im Rahmen der Produkthaftung steht der Hersteller ZWEI JAHRE für das neu verbaute Teil "gerade" und da du erst vor einem Jahr eins bekommen hast ist die Rechtslage eigentlich klar.
Solltest Du bei dem ehem. VERTRAGShändler in der Münchener Str. gewesen sein, rate ich Dir dich evtl. mal vorab direkt mit Opel in Verbindunbg zu setzen

Corsa-Heizer
23.11.04, 14:29
Hehe genau, schreib mal an AutoBild, vielleicht is denen das dann einen Artikel wert... :twisted:

elprof3103
23.11.04, 16:45
@ elprof3103: Wenn ich mich nicht komplett irre, müsstest Du nicht auf Kulanz HOFFEN, sondern hättest ANSPRUCH auf ein neues Lenkgetriebe! Im Rahmen der Produkthaftung steht der Hersteller ZWEI JAHRE für das neu verbaute Teil "gerade" und da du erst vor einem Jahr eins bekommen hast ist die Rechtslage eigentlich klar.

Das ist leider nicht so, denn Teile die auf Garantie getauscht oder repariert werden bekommen leider keine eigene 2jährige Gewährleistung. Läuft die Garantie des Autos ab, hat auch das Austauschteil keine Garantie mehr. Ansonsten würde ja jeder an seinem Auto am Ende der Garantiezeit noch mal möglichst alles tauschen lassen, um die Garantie zu verlängern.

Hätte ich damals das Lenkgetriebe selbst bezahlt, dann hätte ich 2 Jahre Gewährleistung drauf bekommen. So aber nicht. Bei Kulanz wird das genauso sein.



Ralf, ja ich war bei Willner. Der Servicemensch (Herr Karpf) ist eigentlich recht nett und zuvorkommend, er hat auch gleich nen Kulanzantrag an Opel abgesetzt.
Hast du mit denen schlechte Erfahrungen gemacht, oder wieso sollte ich mich vorher mit Opel besprechen?

Ralf
24.11.04, 10:17
Nicht ich, sondern "andere" habe da so ihre ganz besonderen Erfahrungen machen müssen. Aber das würde hier den Rahmen sprengen.
Wie`s scheint gibt es beim Willner deutliche Unterschiede beim Personal, wobei ich mich inhaltlich NICHT mit der Begründung "Garantie auf Ersatzteile NEIN, wenn während der Garantiezeit eingebaut" anfreunden kann! Und mir defintiv der Glaube fehlt, dass dies so stimmt. Denn getauscht werden während der Garantie ja auch nur die Teile die wirklich defekt sind und nicht nach Willkür des Fahrzeugeigentümers
Und hier mal ein Auszug aus der OPEL-Homepage (die nicht danach unterscheidet ob eine Rep. während oder nach der eigentlichen Garantiezeit durchgeführt wurde!) :

Aus einem Schaden wird im Garantiefall bei Opel kein Problem: Auch hier dürfen Sie immer und überall nur das Beste von uns erwarten. Im Gegensatz zu den meisten anderen deutschen Automobilherstellern, die auf die gesetzliche Sachmängelhaftung³ Ihrer Lieferhändler verweisen, bieten wir unseren Opel Kunden EU-weit eine 24-monatige eigenständige Opel Neuwagengarantie¹ - neben der gesetzlichen Sachmängelhaftung des Verkäufers. Wir sorgen mit speziellen Angeboten langfristig für die Mobilität Ihres Fahrzeugs. In einer Zuverlässigkeit und Qualität, wie sie nur ein führender Hersteller bieten kann. Schließlich bleiben wir auch nach dem Kauf Ihr Partner rund ums Auto.

Neuwagengarantie¹
Für alle Fahrzeuge ab Erstzulassungsdatum bzw. Endablieferungsdatum 1. November 2001 gilt eine 2-jährige Neuwagengarantie. Diese gilt für alle Opel Personenwagen für 24 Monate ab Erstzulassungsdatum bzw. Lieferung durch den Vertragshändler, je nachdem, welches Datum früher liegt - ohne Kilometerbegrenzung.

12 Jahre Garantie gegen Durchrostung²
Opel gibt Ihnen die sichere Langzeitgarantie gegen Durchrostung. Einzige Voraussetzung: Sie lassen Ihren Wagen gemäß Inspektionsscheckheft warten und alle nötigen Inspektionen durchführen.

2 Jahre Sachmängelhaftung für Original Opel Teile und Zubehör³
Die Opel Vertragspartner geben Ihnen für Original Opel Teile und Zubehör 2 Jahre Sachmängelhaftung. Natürlich ohne Kilometerbegrenzung. [/b]

¹) Neuwagengarantie:
freiwillige Leistung der AOAG auf kostenlose Nachbesserung bei allen Opel Service Partnern bei werksseitig zu vertretenden Fehlern innerhalb der EU-weiten 24-monatigen Neuwagengarantie, egal wann der Fehler erstmals innerhalb dieser Zeit auftritt.

²) Garantie gegen Durchrostung:
Die Laufzeit kann bei einigen Opel Modellen von den angegebenen 12 Jahren abweichen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem Opel Händler. Im übrigen verweisen wir auf die Bestimmungen in Ihrem Serviceheft.

³) Sachmängelhaftung:
gesetzlicher Anspruch des Kunden ausschließlich gegen seinen Verkäufer bei Vorliegen eines Sachmangels und bestimmter weiterer Voraussetzungen auf wahlweise Nachbesserung, Minderung, Rückabwicklung des Kaufvertrages und/oder Schadenersatz innerhalb 24 Monate nach Auslieferung. Maßgeblich ist weiterhin, dass der Defekt bereits bei Übergabe/Auslieferung des Fahrzeugs vorhanden war. Dafür trägt der Kunde nach Ablauf von 6 Monaten die Beweislast. Die Sachmängelhaftung gibt dem Kunden keinen Anspruch gegen den Hersteller.

elprof3103
24.11.04, 13:21
Wie`s scheint gibt es beim Willner deutliche Unterschiede beim Personal, wobei ich mich inhaltlich NICHT mit der Begründung "Garantie auf Ersatzteile NEIN, wenn während der Garantiezeit eingebaut" anfreunden kann! Und mir defintiv der Glaube fehlt, dass dies so stimmt.

1.) Sorry dass ich dir da widersprechen muss, aber im Serviceheft steht in den Garantiebedingungen, dass bei durch Garantie getauschten Teilen die Garantie/Gewährleistung mit der des Fahrzeuges endet. Ich werde bei Gelegenheit noch mal den originalen Wortlaut raussuchen.

2.) Kulanzantrag ist noch immer nicht zurück

3.) Bei Willner habe ich bisher unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Bei einer Durchsicht haben die mir mal die Frontlippe kaputt gefahren (aber kostenlos durch ne neue ersetzt). Was mir auch auffällt, ist dass sie beim Montieren von Teilen etwas lässig vorgehen (z.B. lackierten Heckklappengriff etwas schief angebaut). Das sind aber meiner Meinung nach Dinge die durch Zeitdruck schon mal passieren aber eigentlich nicht passieren dürften. Rein technisch machen sie aber ne gute Arbeit. Alle Probleme die ich dort beheben lassen habe (auch quitschen/klappern) sind nie wieder aufgetreten.
Das Lenkgetriebe hab ich damals im Laden wo ich den Corsa gekauft habe machen lassen.

Beim Teileverkauf sind sie auch super unkompliziert.
Und da der nächste Opel VH 40km weg ist, werde ich auch weiterhin zu Willner gehen.

Ralf
24.11.04, 15:48
Lass mir doch gern widersprechen :D
Will dir den Willner nicht ausreden, denn meine Erfahrungen sind ja auch nicht so schlecht. Und natürlich kenne ich auch unsere Problematik hinsichtlich Alternativen
Zum Terminus "im Serviceheft steht in den Garantiebedingungen, dass bei durch Garantie getauschten Teilen die Garantie/Gewährleistung mit der des Fahrzeuges endet" möchte ich anfügen dass diese Aussage nicht mit meiner Äußerung kollidiert, da hier (sprich bei Dir) ja auch die sog. Sachmängelhaftung greift! Und es wäre ja äußerst widersinnig (und zudem nicht gesetzeskonform) wenn auf die Teile -die während der Garantiezeit ersetzt wurden- keinerlei weitere Haftung seitens des Herstellers bestünde.
Aber du kannst ja mal den Kulanzentscheid abwarten und hoffen dass die Dir auferlegte finanzielle Last nicht zu groß ist

elprof3103
29.11.04, 15:51
So, habe gerade einen Anruf von Willner gehabt. 100% Übernahme inkl Arbeitskosten :mrgreen:.
Montag ist Termin, ich hoffe das klappt alles :D

Ralf
30.11.04, 13:56
Schön fur Dich :D und happy end :D
Aber angesichts deiner "Vorgeschichte" wäre jede andere Lösung inakzeptabel gewesen :!:

elprof3103
07.12.04, 16:19
So, Auto ist wieder da. Lenkung geht wieder normal. Ich hab den Servicemenschen noch mal explizit angesprochen wg. Gewährleistung. Er sagte dass mir auf die Reparatur keine Gewährleistung zusteht, ebensowenig wie auf das letzte Lenkgetriebe, dass auf Garantie getauscht wurde. Deshalb habe ich auch keinerlei Papierkram in die Hand bekommen.
Schade, aber was soll man machen :?.

Corsa-Heizer
07.12.04, 17:04
Wie? Erst sagt man du bekommst Kulanz und jetzt doch nicht? Oder wie?

elprof3103
07.12.04, 17:08
Wie? Erst sagt man du bekommst Kulanz und jetzt doch nicht? Oder wie?

Doch die Reparatur wurde voll übernommen. Ich habe nur hinterher noch mal nachgefragt was wäre, wenn das Problem in 1-2 Jahren wieder auftritt. Ob es auf die heutige Arbeit eine 2jährige Gewährleistung gäbe. Und die gibts eben leider nicht.

Ralf
07.12.04, 17:10
Nochmals, Du hast ja auch keine GEWÄHRLEISTUNG für die jetzt bzw während der Garantiezeit verbauten Neuteile. Bei Dir greift das folgende Opel-Versprechen:

2 Jahre SACHMÄNGELHAFTUNG für Original Opel Teile und Zubehör³
Die Opel Vertragspartner geben Ihnen für Original Opel Teile und Zubehör 2 Jahre Sachmängelhaftung. Natürlich ohne Kilometerbegrenzung.

Diese sogenannte "Sachmängelhaftung" ist im übrigen keine wohlmeinende (und besonders kondenfreundliche) Opelleistung, sondern schlicht und ergreifend die Widergabe von normiertem Gesetzestext!

elprof3103
07.12.04, 17:33
Nochmals, Du hast ja auch keine GEWÄHRLEISTUNG für die jetzt bzw während der Garantiezeit verbauten Neuteile. Bei Dir greift das folgende Opel-Versprechen:

2 Jahre SACHMÄNGELHAFTUNG für Original Opel Teile und Zubehör³
Die Opel Vertragspartner geben Ihnen für Original Opel Teile und Zubehör 2 Jahre Sachmängelhaftung. Natürlich ohne Kilometerbegrenzung.

Diese sogenannte "Sachmängelhaftung" ist im übrigen keine wohlmeinende (und besonders kondenfreundliche) Opelleistung, sondern schlicht und ergreifend die Widergabe von normiertem Gesetzestext!

@ Ralf
Ich glaub du musst mal vorbei kommen und mir das genau erklären, was der Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Gewährleistung ist. Am besten du bringst nen großen Holzhammer mit, vielleicht krieg ichs dann in meine Birne :lol:.

Auf jeden Fall hab ich auch auf Verlangen keine Unterlagen bekommen. Und ich glaube dass es da bei jeglicher Haftung schwierigkeiten geben sollte. Ich werde mal zu Opel schreiben und dort mal nachfragen.

Schönen Gruß, Joh.

CorsaC-Freak.0815
07.12.04, 19:38
heißt im Klartext quasi, auf alles was innerhalb der ersten 2 Jahre kaputt geht und auf Garantie getauscht wird, gibt es nicht erneut 2 JAhre Garantie.
Wenn also was ca. 1 Jahr nach Autokauf getauscht wird und man hat das gleiche Problem ca. 2,5Jahre nach dem Autokauf erneut, ist es kein Garantiefall mehr, da ja die Neuwagengarantie abgelaufen ist und das Teil eigentlich rein Papiertechnisch nie getauscht wurde :wink: :shock:

Ralf
08.12.04, 09:06
In einem meiner vorherigen Postings habe ich einen Auszug aus der Opelhomepage eingefügt. Und eigentlich erklärt der doch, wann es "haftungsrechtlich" was von Opel gibt.
GARANTIE gibts bei NEUWAGENKAUF für 2 Jahre!
In anderen Fällen gibt`s die 2 Jahre SACHMÄNGELHAFTUNG für Original Opel Teile und Zubehör.
Das bedeutet im Klartext: ist ein Teil nach 1,5 Jahren (nach Neuwagenkauf !) erneuert worden, greifen die restlichen 6 Monate (bis Ablauf der Garantie nach 2 Jahren) die Garantiebestimmungen. Nach Ablauf dieser Frist gilt dann für dieses neu verbaute Teil die sog. Sachmängelhaftung für die Dauer von 1,5 Jahren.
Insofern ist es vermutlich nicht korrekt das der Händler bei elprof3103 keine schriftlichen Unterlagen über die kostenfreie Erneuerung des Lenkgetriebes gibt. Denn nur so lassen sich für den KUNDEN die genauen Daten hinsichtlich der Reparatur nachvollziehen.

NetKiller
08.12.04, 11:30
Hmm also da ich mich mit Gewährleistung und Garantie berufsmässig rumschlage:

2 Jahre Gewährleistung ab kaufdatum:
- gesetzliche Regelung, hat mit Garantie nix zu tun, wird aber im Volksmund als Garantie bezeichnet, was im Rechtsdeutsch aber falsch ist

Garantie:
- freiwillige Leistung des Herstellers / Monteurs / Zuliefers über die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren hinaus (z.B.: 12 Jahre gegen Durchrostung; das ist eine Garantie)

Sachmängelhaftung:
Im Prinzip die umformulierung der 2 Jahre gesetzlichen Gewährleistung.
Wenn die dir -egal ob kostenlos wegen Kulanz, oder gesetzl. Gewährleistung- ein Neuteil einsetzen, dann stehen dir auf dieses Teil 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung zu. Auch das hat nix mit Garantie zu tun, sondern ist Gesetz.

Auf gut Deutsch an diesem Fall:
Kulanzantrag wäre nicht nötig gewesen, da dein erstes neues Lenkgetriebe 1,5 Jahre verbaut war. Es greift hier also noch die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. Zuständig wäre allerdings zunächst der Monteur des ersten neuen Lenkgetriebes gewesen.
(Habe jetzt nicht nachgerechnet, aber nehme mal an, dass der Einbau des ersten neuen Lenkgetriebes nach der Neuregelung des Gewährleistungsgesetzes liegt.. ansonsten wäre 1 Jahr gesetzliche Gewährleistung gegeben).

In der Praxis hast du da allerdings das Problem, dass du beweisen müsstest, dass da ein neues Lenkgetriebe verbaut worden ist, da du wegen der kostenlosen Ausführung innerhalb der Gewährleistungsfrist vermutlich keine Unterlagen bekommen hast um das zu beweisen.
Hier zeigt sich mal wieder der typisch deutsche Unterschied zwischen Gesetz und Realität.

Für das aktuelle (zweite) neue Lenkgetrieb gelten ab Einbaudatum auch wieder 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung (die oben als Sachmängelhaftung bezeichnet wird). Die Beweislast, dass es sich erstens um ein neues Lenkgetriebe handelt (weil du keine Unterlagen bekommen hast) liegt bei dir. Treten innerhalb von etwa 6 Monaten Schäden auf, liegt die Beweislast, dass der Fehler an deiner Fahrweise liegt beim Händler / der Werkstatt. Nach diesen 6 Monaten (etwa, die Rechtsprechung hat da verschiedene Urteile drüber. gemeinhin sind es aber um und bei 6 Monate) liegt die Beweislast, dass der Fehler von Anfang an vorhanden war allerdings bei dir. Sprich du musst beweisen, dass es sich um Materialfehler handelt, die von Anfang an im Lenkgetriebe vorhanden waren. Und genau diese Beweislastumkehr bereitet halt Schwieirigkeiten, weil sowas kann Otto Normalbürger nunmal meist nicht beweisen.
Rein rechtlich gesehen stehen die aber auch hier die 24 Monate Gewährleistung (oben als Sachmängelhaftung bezeichnet) zu.

Hoffe das das jetzt ein klein bisserl klarer geworden ist ;)

elprof3103
08.12.04, 12:48
Hier die (überraschend schnelle) Antwort von Opel zu der Sachlage, aus der meiner Meinung nach zu schließen ist, dass das neue LG wohl keine Gewährleistung hat. Die Begründung ist wohl, dass nicht ich das Teil "kaufe" sondern Opel. Also stehen sie nicht in Gewährleistungspflicht mir gegenüber, sondern sich selbst. Aber lest selbst:


Sehr geehrter Herr,

wir bedanken uns für Ihre E-Mail vom 7. Dezember 2004.

Es tut uns Leid, dass es zu dem genannten Schaden gekommen ist.
Kundenzufriedenheit ist für uns genauso wichtig wie die Zuverlässigkeit unserer Fahrzeuge. Die Adam Opel AG verkauft deshalb Ersatzteile und Zubehör mit einer 24-monatigen Teilegewährleistung ohne Kilometerbegrenzung an den Handel. Bei einem neuerlichen Defekt dieser Teile sind Ausbau und Montage eingeschlossen. Nach Ablauf der 24 Monate, bei natürlichem Verschleiß oder unsachgemäßer Nutzung werden keine Kosten übernommen.
Inwiefern die Firmen, die die Teile von der Adam Opel AG kaufen, bei Weiterveräußerung oder Einbau für den gleichen Zeitraum haften, bestimmt sich nach deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Da bei Ersatzteilen und Zubehör keine direkten vertraglichen Beziehungen zwischen Endkunden und der Adam Opel AG bestehen, sind Ansprüche bei Beanstandungen dort geltend zu machen, wo das Ersatzteil oder Zubehör gekauft oder verbaut wurde. Wurden die Teile allerdings bei einem Opel Partner erworben, hat der Kunde den Vorteil, dass Ansprüche unter Vorlage der Rechnung bei jedem Opel Partner geltend gemacht werden können.

Wir helfen unseren Kunden bei nicht eindeutig auf Verschleiß oder äußere Einwirkung zurückzuführenden Defekten gerne im Rahmen der Kulanz, um finanzielle Belastungen kurz nach Ablauf der Neuwagengarantie abzufedern.
Werden dabei von uns die Kosten für den Austausch des betroffenen Original Opel Teiles vollständig übernommen, so besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Teilegewährleistung. Bei einem neuerlichen Defekt des gleichen Teils prüft jedoch Ihr Opel Partner vor Ort, inwieweit unser Haus Ihnen entgegen kommen kann. Von zentraler Bedeutung bei dieser Kulanzprüfung sind die Betriebsdauer und die Laufleistung des Fahrzeuges sowie die regelmäßige Durchführung der Inspektionen bei einem Opel Partner.

Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Adam Opel AG

NetKiller
08.12.04, 13:03
Das schreiben würde ich gern mal von einem Anwalt prüfen lassen. IMHO wird da ein Recht des Kunden auf Gewährleistung bewusst (aber unzulässig)ausgeschlossen. Bin aber kein Rechtsanwalt.

Das hiesse aber wenn man ds auf die Spitze treibt, dass Opel dir ganz bewusst B-Ware einbauen könnte, die zwar neu ist, aber definitiv nicht lange hält. Sprich kurzfristig ist das Prob behoben kommt aber definitiv wieder. Vorteil Opel: Sie haben das minderwertige Teil aus dem Lager und du bist (erstmal) zufrieden nach dem Motto "Juhu Kulanz Kulanz"...
und genau dieser Gefahr wegen wurde das Gewährleistungsrecht ja unter anderem novelliert...

Ich höre mich mal um und leg das schreiben mal nem bekannten vor der anwalt ist. Mal sehen was der dazu sacht....

Ralf
09.12.04, 08:24
Den Terminus schön erklärt Netkiller :wink: ! Wobei ich mir die (ums nicht zu komplizieren) Unterscheidungen zwischen Garantie (selbst Opel schreibt GARANTIE :lol: ) und Gewährleistung und die Beweislastumkehr nach 6 Monaten bei der sog. Sachmängelhaftung gespart habe. Wie du dem Thread :roll: entnehmen kannst, wars auch so schon nicht einfach die unterschiedlichen Begriffsbestimmungen näher zu bringen :shock:

"Wir helfen unseren Kunden bei nicht eindeutig auf Verschleiß oder äußere Einwirkung zurückzuführenden Defekten gerne im Rahmen der Kulanz, um finanzielle Belastungen kurz nach Ablauf der Neuwagengarantie abzufedern.
Werden dabei von uns die Kosten für den Austausch des betroffenen Original Opel Teiles vollständig übernommen, so besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Teilegewährleistung"

Was will uns Opel damit sagen: bei KULANZangelegenheiten gibts keine WEITEREN Garantien bzw sonstige Regreßansprüche. Darum vermutlich auch keine Unterlagen bei Durchführung der Rep.
Hintergrund dieser Vorgehensweise ist der (nachvollziehbare) Gedanke, dass mit der KULANZentscheidung bereits eine FREIWILLIGE Leistung erbracht wird und diese nicht auch noch zu WEITEREN Folgekosten führen soll
ABER WIE GESAGT: DIESE AUSSAGE GILT AUSSCHLIEßLICH BEI KULANZLEISTUNGEN :!: :!:

Welche wesentliche Dinge erzählt der Opelaner bei elprof noch: "Da bei Ersatzteilen und Zubehör keine direkten vertraglichen Beziehungen zwischen Endkunden und der Adam Opel AG bestehen, sind Ansprüche bei Beanstandungen dort geltend zu machen, wo das Ersatzteil oder Zubehör gekauft oder verbaut wurde"

Heißt: Ansprechpartner in diesen Fällen ist NICHT die OPEL AG, sondern der Händler (muss nicht zwangsläufig auch Vertragshändler sein!), da mit diesem eine RECHTLICHE Beziehung (sprich: Kauf und Einbau der Teile) besteht.

Jetzt bliebe nur noch zu klären: hat elprof nun eine Kulanzleistung von Opel erhalten (damit Schluß mit weiteren "Garantien") oder wars eine Leistung aus der sog. Sachmängelhaftung vom Vertragshändler?????
Dass dieser einen Kulanzantrag gestellt hat muss hier nicht zwangsläufig schon die finale Antwort sein und ich teile auch da die Ansicht von netkiller dass der Anspruch aus der Sachmängelhaftung rührt. Dies mag momentan relativ egal sein (bei voller Übernahme von elprof`s Kosten) aber wenn in 7 Monaten das anfällige Teil wieder ......

Und hier nun Schluß mit diesem rechtl. Sch... denn sonst ufert`s zu sehr aus

Guido
09.12.04, 14:39
Und hier nun Schluß mit diesem rechtl. Sch... denn sonst ufert`s zu sehr aus
Noch nicht ganz.
Nach dem Opel Brief zu urteilen, dämmert mir so langsam weshalb die Werkstätten bei Garantie/Gewährleistungs Reparaturen keine Papiere heraus geben, dass was ersetzt wurde.
Ansonsten würde die Werkstatt die Gewährleistung auf die Teile also um zwei weitere Jahre verlängern müssen. Um das tunlichst zu vermeiden wird der Kunde also abgewimmelt und steht nach den zwei ersten Autojahren im Regen und muss somit auf Kulanz hoffen falls es wieder kaputt geht.
Der Opel Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers ist auch dubios, da diese oft Klauseln enthalten, die rechtlich keinen Bestand haben und nur zur Abschreckung ängstlicher Kunden gedacht sind.

elprof3103
09.12.04, 15:23
Jetzt bliebe nur noch zu klären: hat elprof nun eine Kulanzleistung von Opel erhalten (damit Schluß mit weiteren "Garantien") oder wars eine Leistung aus der sog. Sachmängelhaftung vom Vertragshändler?????

Es war denk ich mal Kulanzleistung von Opel, da ich die erste Reparatur bei einem anderen Händler habe machen lassen. Laut Aussage vom Serviceberater bei Willner hat man auch keinen Zugriff auf Daten, die über bereits bei einem anderen Servicepartner durchgeführten Reparaturen Aufschluss geben. Die gesamten Daten hat also nur Opel, also erfolgt die Abwicklung der Gewährleistung/Kulanz (was auch immer) über die.
Was dann intern geschieht (z.B. dass das alte Autohaus Kosten teilweise übernehmen muss) kann da glaub ich keiner sagen.

Auf jeden Fall bin ich mal gespannt was nächstes Jahr passiert...
Ich überlege schon ne Gebrauchtwagengarantie anzuschließen - z.B. über den ADAC für 196,- pro Jahr. Das Problem ist, dass man dann jedes Jahr zum Check muss, ob die Garantie überhaupt gewährt wird (Kosten muss man selbst tragen) und außerdem bekommt man immer nur einen bestimmten Prozentsatz bezahlt - je nach Laufleistung. Aber darüber sollte ich wohl lieber mal nen neuen Thread aufmachen, hat nicht mehr viel mit dem eigentlichen Thema zu tun.

Ralf
09.12.04, 16:19
@ guido: ich wusste schon, warum ich schrieb nun Schluß mit dem rechtl. Sch.... :wink:

Denn deinem posting entnehme ich dass du das vorher geschriebene nicht so ganz auf die Reihe bekommen hast. Denn die Aussage des Opelaner lautete:
"Wir helfen unseren Kunden bei nicht eindeutig auf Verschleiß oder äußere Einwirkung zurückzuführenden Defekten gerne im Rahmen der Kulanz, um finanzielle Belastungen kurz nach Ablauf der Neuwagengarantie abzufedern.
Werden dabei von uns die Kosten für den Austausch des betroffenen Original Opel Teiles vollständig übernommen, so besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Teilegewährleistung"

Also - mit dieser Aussage wird "nur" gesagt, dass für NACH der Garantie/Gewährleistungszeit (2 Jahre nach Neuwagenkauf) erbrachte KULANZleistungen kein weiterer Anspruch (sprich zweijährige Sachmängelhaftung) auf diese ausgetauschten Teile besteht!!

Bei elprof war der Sachverhalt aber etwas anders! Sein Lenkgetriebe wurde bereits nach 1,5 Jahren (innerhalb der GARANTIE/GEWÄHrLEISTUNGSZEIT) erneuert und NIRGENDWO steht die Aussage, dass für in der GARANTIEzeit erneuerten Teile KEINE Sachmängelhaftung gilt! Das hat im übrigen netkiller oben schon sehr schön erklärt, dass dieser erneute Austausch des Lenkgetriebes grundsätzlich ein ANSPRUCH aus dieser Sachmängelhaftung wäre und grundsätzlich KEIN Kulanzfall ist. Im Endergebnis MOMENTAN ( :!: ) völlig egal, da es kostenfrei getauscht wurde!
Aber wenns in Bälde wieder den Geist aufgibt ist dieser Unterschied "getauscht auf Kulanz oder im Rahmen der Sachmängelhaftung" der ENTSCHEIDENDE ob du nun löhnen musst oder nicht

Guido
10.12.04, 10:12
Sein Lenkgetriebe wurde bereits nach 1,5 Jahren (innerhalb der GARANTIE/GEWÄHrLEISTUNGSZEIT) erneuert und NIRGENDWO steht die Aussage, dass für in der GARANTIEzeit erneuerten Teile KEINE Sachmängelhaftung gilt!
Das Problem das ich ansprach ist, dass du bei Garantie/Gewährleistungsreparaturen (NICHT bei Kulanz!!) oftmals keine Papiere in die Hand bekommst, so dass Du später keine Handhabe gegen die Werkstatt hast.
Wie willst Du der Werkstatt dann später nachweisen, dass da ein Teil getauscht wurde, dieses aber innerhalb von zwei Jahren wieder kaputt gegangen ist?
Opel schiebt die Verantwortung wohlweislich auf die Händler, die Händler geben dir keine Papiere um sich selbst nicht für 2 weitere Jahre haftbar zu machen.

Ralf
10.12.04, 10:50
Ich würde mir da einfach so`ne Art Rechnung schreiben lassen, die die durchgeführten Arbeiten und Teile spezifiziert u lediglich mit dem Zusatz versehen ist, dass die Leistungen auf Garantie/Gewährleistung durchgeführt wurden.
Ein reell arbeitender Händler wird da nicht wirklich Probleme damit haben. Denn auch für den Händler entsteht kein finanzielles Risiko, da IHM ja die zweijährige Sachmängelhaftung von Opel gewährt wird! Siehe zu letztem Punkt auch das Opelstatement von elprof

xaven
04.01.05, 01:47
Auch hier Kulanz nach knapp 3 Jahren (ca. 60.000 km) Laufleistung nachdem ich mich über Rappelgeräusche und eine extrem Leichgängige Lenkung beschwerte.

Material hat Opel bezahlt, ich AW (ca. 250 EUR). Insgesamt hätte der Spass ohne Beteiligung von Opel um die 750 EUR gekostet.

Corsa C Bj.2000
18.08.05, 23:18
so ich grab mal das thema wieder aus hab nun 77tkm und nun kommt bei mir auch ein knacken beim lenken hat jemand bei so ner hohen km zahl noch teilkulanz bekommen?

Stylo
19.08.05, 13:29
Hab kein Bock mir das jetzt alles durchzulesen :oops: ,

aber ich habs vor 2 Wochen auch auf Kulanz ersetzt bekommen, Garantie ist ein halbes Jahr abgelaufen, und hab 40tkm runter...

Corsa C Bj.2000
19.08.05, 18:44
also bei mir ist nichts mehr mit kulanz auto is zu alt...

AtrusOnMacintosh
27.08.05, 14:05
Ist das bei VW eigentlich auch so mit dem Lenkgetriebe? Ich meine... der Polo... ist da das Lenkgetriebe auch nach ca. 2 Jahren im Arsch? Verwenden die auch Plastikschaltgestänge?!


Langsam aber sicher wird mir schlecht... Meinen Corsa C habe ich vor ca. 2 Monaten gebraucht gekauft. Nach 2 Wochen stand er in der Werkstadt. Lenkgetriebe wurde getauscht, auf Garantie. 3 Wochen später stand er wieder in der Werkstadt. Ein Klackern beim links lenken und dabei anfahren... Fehler wurde nicht gefunden und es wurde nix behoben.

Kommenden Dienstag geht er wieder in die Werkstadt: STARKE Rostbildung an der Nockenwelle, Klackern beim Anfahren (Lenkrad nach links eingeschlagen), stinkende Klimaanlage, Rückwärtsgang geht nicht einwandfrei rein, Teile der Heckstoßstangenverkleidung lösen sich...

Soll ich ruhig bleiben?!

doc.Andrew
28.08.05, 21:08
hab mir das mal durchgelsen und da wird mir auch schlecht ...

habe auch corsa C hat erst 10.000 runter ....

wieso gehen die so schnell kaputt?

mus ich auch damit rechnen das das bei mir kaputt geht oder kann man das irgendwie verhindern?

gibt es sonst noch probleme mit dem C 12V 1.0 oder insgesamt mit der C-Reihe

Muss ich mich da noch auf was einstellen?

thx doc

Master_U
28.08.05, 21:20
gibt es sonst noch probleme mit dem C 12V 1.0 oder insgesamt mit der C-Reihe

Muss ich mich da noch auf was einstellen?

thx doc

Hey,

einfach mal die Suche benutzen, da findest du genug zu den Schwachstellen des C's wie z.B. Lenkgetriebe oder Schaltgestänge!

mfg Alex

elprof3103
06.01.06, 00:40
Nachdem bei meinem 2002er 1.2 schon einmal das komplette LG und einmal der Lenkwinkelsensor ersetzt worden ist, war es die Tage mal wieder so weit. LG die Dritte :cry:.

Mai 2002: Kauf des Autos

Herbst 2003 (km 30t):
->Komplettaustausch LG #1 (Spiel rechts) auf Garantie

Winter 2004/2005 (km 50t):
->Austausch Lenkwinkelsensorik und Spurstangen(-köpfe) rechts (Spiel und verzögertes Ansprechen der Servo) auf Kulanz, Spurstangenköpfe plus Montage (Euro 270,-) musste ich selber zahlen

Winter 2005/2006 (km 68t):
->Komplettaustausch LG #2 (wieder auf der rechten Seite ausgeschlagen - Ursache unbekannt): Kulanz 70% - bleiben mal wieder Euro 220,- aus der Weihnachtskasse :evil:


Hätte ich nicht schon ein paar Tausender ins Auto gesteckt, hätte ich schon längst ein anderes :cry: .

Naja - jetzt hab ich wenigstens 2 Jahre Garantie drauf - da kann der nächste Winter ja kommen.

bayer-alexander
27.02.06, 09:16
Hallo zusammen,

ich habe das gleiche Problem.

Lenkgetriebe hat Spiel deswegen kein TÜV.

Wie ist die Sache bei euch mit der Kulanz ausgegangen?

EZ: 02/2003 Laufleistung 45000

MfG
AB

Coyote
27.02.06, 12:08
Wie wäre es denn, wenn du beim Händler einfach mal nachfragst. 3 Jahre und 100tkm sollte das schon gehen.

redcors
13.06.06, 17:33
mein corsa(BJ'01 40tkm) steht nun auch beim FOH und der lässtn nicht mehr gehen;)
da das LG spiel hat-> LG wechseln und Spur neu einstellen (zum glück übernimmt das die gebrauchtwagengarantie)

die solltn eigentlich nur nen marderbiss im schlauch vom ausgleichsbehälter reparieren und nach dem poltern an der VA gucken.
naja ma sehn ob dann mit dem rumgepoltere schluss is

Michael27
15.06.06, 13:53
Meine Frau hat 2004 an ihrem Corsa C Bj.2001 auch das Lenkgetriebe ersetzt bekommen. Der Händler wollte es zuerst nicht machen weil der Wagen nicht Scheckheftgeflegt ist. Dann hab ich ihm gesagt das das Sicherheit ist und das ich es an die grosse Glocke hänge. Ich hab ihn mal gefragt was bei der Inspektion an der Lenkung gemacht wird. Das konnte er mir nicht beantworten. Danach wurde die Lenkung gewechselt.
Was mir daran nicht gefiel war die Stunden lange Dieskussion über die Inspektion. Mittlerweile ist es ja raus das die Lenkung am Corsa C Schrott ist. Was muss da immer noch diskutiert werden Opel hat mal wieder Schrott gebaut und dafür muss er auch gerade stehen besonders wenns noch um Sicherheit geht.
Mein nächste Schlag gegen Opel ist der Endschalldämper an meinem 2,5 Jahre alten Astra G und die Klimaanalge.

redcors
17.06.06, 14:27
kurzer nachtrag:
- das poltern ist komplett verschwunden,
- knacken der lenkung (im stand bei ca.2cm bewegen um die mittelstellung) ist auch weg

y17dt
18.06.06, 09:45
Aber freut euch nicht zu früh, mein NEUES Lenkgetriebe hat schon nach 1000km wieder Spiel gehabt... Das Lenkgetriebe ist also immer noch Schrott... Die Jungs lernen auch nicht.
Das Lenkungsspiel wird gerne unter: "Unpräziese Lenkung" abgestempelt... :o

Naja, die werden schon wissen, ob es sich lohnt, sich mit sowas die Kunden zu vergraulen...

Gruß Tobi

Corsa_C
01.10.06, 20:51
Guten abend,

Mal ne frage wegem dem lenkgetirebe, mein´s ist am ***** auf gut deutsch!
Und mein foh hat nen kulanz antrag gestellt.... und siehe da opel übernimmt 100%
aber ich soll 300euro Einbau zahlen, ist das normal!? Scheckheft is er und wird jetzt 4jahre alt und hat 70000Km...

Gruss CC...

Der Pero
01.10.06, 20:54
Ist gängig,dass das Material bezahlt wird und die Lohnkosten vom Kunden.
Da lässt sich aber auch was rausholen.

Corsa_C
02.10.06, 18:23
Ist gängig,dass das Material bezahlt wird und die Lohnkosten vom Kunden.
Da lässt sich aber auch was rausholen.

Das heisst!?...

DaScoreman
03.10.06, 14:21
Hi!

Die Problematik mit dem Lenkgetriebe kenne ich auch zu gut!

Der Wagen: Corsa C GSI 1.8 11/03 Baujahr etwa 20000 km gelaufen.

Lenkgetriebe ging vor 2 Monaten defekt. Wurde zu 100% übernommen. Der Kulanzantrag wurde nur auf Grund mehrmaligen Nachfragens und offenkundiger Verärgerung gestellt.
Service wird bei Opel alles andere als groß geschrieben.

Hab da schon genug Schoten erlebt die auch zur Zentrale gewandert sind.

MfG

Corsa_C
03.10.06, 20:39
Guten abend,

Aber warum soll der kunde den einbau zahlen wenn´s klar ist das es kaputt geht!? Hab hier mal was von sonderkulanz gelesen...
Ich würd halt gern wissen, ob ich den einbau zahlen muss oder es auch anderst geht...

Gruss CC...