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Thema: Vordere Seitenscheiben tönen!?

  1. #21
    Corsaro
    Gast
    Und noch mehr Senf dazu.. :lol:

    Wenn die Tönung nicht auffallen soll nimmt man einfach NEUE,KLARE Scheiben und macht ClimaSelect von SL Lumar drauf.. Auf die hinteren macht man sehr dunkle,z.b. Alu Dark oder Black Mirror. Mehrfach praktiziert,natürlich nur bei den Show-Cars(sagen die Besitzer)

  2. #22
    schmitty
    Gast
    @noam

    Sag mal, ist jetz das Fluten lassen der Scheiben auch verboten? Unter www.keinefolie.de wird das ja z.B. angeboten. Auch mit TUV. Soweit ich das gehört habe, ist das die einzig legale Methode auch Front und vordere Seitenscheiben tönen zu lassen. Ist das nun legal oder nur ein Gerücht?

  3. #23
    Senior Süchtig!!!!Süchtig!!!!
    Registriert seit
    17.06.03
    Beiträge
    6.984
    Das is nur legal wenn die Scheibe 0% des durchfallenden Lichtes dämpfen würde... Aber durch die Orginal-Coloverglasung werden schon die Höchstwerte erreicht... IMHO 3% abdunkeln oder so wäre legal...

  4. #24
    Seva
    Gast
    http://membres.lycos.fr/opelcorsa/im.../CorsaB141.jpg

    das hab ich grad gefunden zum thema getönte scheiben....das ist ja schon sehr extrem....das da sieht manb ja gar nix mehr durch

    mfg seva

  5. #25
    OC-tune
    Gast
    Sieht ja mega geil aus, aber 100pro nicht erlaubt :!: :!:
    Schade eigentlich...
    Bei mir gilt: Es kommt nix dran, wass nicht 100% legal ist 8)

  6. #26
    Candy78
    Gast
    ja, das ist wirklich extrem! :shock:
    also so etwas kommt bei mir garnicht erst in frage! ich würde es eher dezenter machen...(also nur eine minimale tönung) die vorderen scheiben sind ja fast genauso getönt wie die hinteren :!:

  7. #27
    brause-corsa
    Gast
    hab ich in einem anderen thead gefunden

    Zitat Zitat von CorsaXL
    ja bei mir habe ich alle scheiben fluten lassen,hat so alles mit der eintragung gut 1000 euro gekostet.die vorderen seitenscheiben hab ich dann anschließend auf 60% tönen lassen-klar das ist illegal.aber schwer nachweisbar wieviel % es sind.hat ja net jeder bulle oder tüv son messgerät rumliegen.bevor ich es bei mir hab machen lassen habe ich mich umgehört und die meisten haben gesagt:nee das bekommste net eingetragen usw. dann habe ich beim kba angefragt und die antwort war das es möglich ist(kann die kba email auch hier posten) und genauso wie es damals in der email stand hab ich es eingetragen bekommen

    hier die email vom kba:

    > Sehr geehrter Herr XXX
    >
    > vielen Dank für Ihre Anfrage.
    >
    > Für Sicherheitsglas erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Allgemeine
    > Bauartgenehmigungen [(ABG'en) (Prüfgrundlage TA Nr.29)] bzw. EG-
    > (Prüfgrundlage Richtlinie 92/22/EWG) oder ECE-Typgenehmigungen (Prüfgrundlage
    > ECE-Regelung 43). Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheiben
    > führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (§19 StVZO).
    > Verarbeitungsverfahren, wie Lackierungen oder Pulverbeschichtungen, die
    > folienartige Bezüge auf der Scheibe erzeugen, sind für sich nicht
    > genehmigungsfähig und dem Genehmigungsverfahren der Scheibe zugeordnet.
    > Nachträgliche Veränderungen durch derartige Verfahren führen nach Auffassung
    > des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheiben.
    >
    > Eine ungültige Bauartgenehmigung kann im Rahmen der geltenden Vorschriften nur
    > durch eine neue Bauartgenehmigung ersetzt werden. Einträge in die
    > Fahrzeugpapiere über Teilegutachten reichen nicht aus, da diese keine
    > Bauartgenehmigung ersetzen können.
    >
    > Hier könnte nur eine Bauartgenehmigungen im Einzelfall gemäß
    > Fahrzeugteileverordnung (FzTV) Abschnitt 3 §11 Bauartgenehmigung im Einzelfall
    > - Einzelgenehmigung - einen vorschriftenkonformen Ersatz schaffen. Die
    > Zuständigkeit für die Erteilung von Bauartgenehmigungen im Einzelfall liegt
    > nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt, sondern bei den zuständigen
    > Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden).
    >
    > Mit freundlichen Grüßen
    > Hartmut Bruder



    das war stand der dinge im september 2002
    und genauso wies da steht stehts bei mir in den papieren
    zulassungsstelle hatte ich auch vorher noch angerufen und mich da erkundigt-die sagten mir das selbe und es würde kein problem darstellen wenn ich es per einzelabnahme wie oben beschrieben eintragen lassen wollte.also fluten lassen,abnehmen lassen,ab zur zulassungsstelle und eintragen lassen.wurde seit dem schon 2-3mal angehlten vom fanclub grün-weiss,die haben nix gemacht außer bissel rumgefunkt und mir anschließend ne guite fahrt gewünscht

  8. #28
    Opelschrauber
    Gast
    Dass es verboten ist, sollte wohl jeder wissen...

    Trotzdem mal Bilder von einem B mit der schwachen Chromolux Folie in den vorderen Seitenscheiben.

    http://www.opelschrauber.de/Schrauber/Anke/index.html

    Gruß
    Opelschrauber

  9. #29
    Capuchino
    Gast
    Zitat Zitat von Candy78
    Der Tuner meinte ja das es nicht erlaubt sei. Es wird jedoch nicht so auffallen. man dürfe es nur nicht so übertreiben mit der Tönung!
    jo... und das problem hast du dann bei nem evtl. unfall wo dann deine versicherung sagt: "ok, ich zahl das erstmal, aber das hol ich mir alles von dir wieder, weil du mit einem auto mit erloschener BE am straßenverkehr teilgenommen hast"
    na herzlichen glückwunsch....

    Zitat Zitat von Candy78
    Achso, um auf deine angesprochene SUCHE zurückzukommen: Willst du etwa, dass das Forum untergeht.. denn irgendwann gibt es keine Themen mehr zum diskutieren, sondern jeder geht deiner Meinung nach auf SUCHE. Ich denke das wäre das Todesurteil fürs Forum. Und das wäre nicht in meinem Sinne!!
    natürlich will keiner das ein forum "stirbt"... man will aber auch nicht 52x im jahr die gleichen fragen beantworten... zumal gibt es in dieser rubrik nen thread... der da heißt "bitte vor dem eröffnen eines threads lesen"... dieser thread ist sogar als "wichtig" markiert... da steht alles drin... und damit ist glaub ich alles gesagt...

    *thread closed*

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