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Thema: Anhängekupplung / Anhängelast

  1. #11
    Senior VIP (Spender)

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    Zitat Zitat von Nobody Beitrag anzeigen
    Also ich hab den 1.2er BJ.02 und da steht 950/450 kg.
    Dito.

    700 ungebremst, das halte ich bei dem wagen für ganz schön übertrieben. Würd ich nicht machen, selbst wenns im Fahrzeugschein steht...

  2. #12
    Schwarzwälder
    Gast
    700kg ungebremst ist für einen Corsa utopisch, das hat ja gerade mal mein B-Zafira!!!

    Bei meinem 1,2er Corsa sind 450kg ungebremst und 950kg gebremst eingetragen.

    Da die Anhängelast die ein Fahrzeug hat unter einigen anderen Faktoren hauptsächlich vom eigenen Leergewicht abhängt wird kein Kleinwagen 700kg ungebremst anhängen dürfen.

    Laut Straßenverkehrsordnung darf bei ungebremsten Hängern die Anhängelast maximal die hälfte des um 75kg erhöhten Leergewichts des Zugfahrzeugs sein, maximal jedoch 750kg. Bei Gebremsten Anhängern darf die Masse des Hängers maximal dem Leergewicht des Zugfahrzeugs entsprechen, bei Geländewagen das 1,5fache. Massgeblich sind jedoch die vom Hersteller freigegebenen Anhängelasten.

  3. #13
    Senior VIP (Spender)
    Avatar von c20xe Lexmaul Ram
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    Anhängelasten

    Da es einfach praktisch ist, und man sie im abgebauten Zustand nicht sieht, überlege ich gerade bei meinem C Corsa eine abnehmbare Anhängerkupplung nach zu rüsten.

    Jetzt bleibt eigentlich nur die Frage,ob sich das von der Anhänglast her lohnt.

    In meinem Fahrzeugschein, der ja noch auf 75 PS 1,2er basiert sind 950 Kg gebremst, angegeben, was im unteren Text bis 12% Steigung 1000 Kg nochmal genauer erläutert wird.

    Da ich ja von der Leistung, Fahrwerk, Bremsanlage über dem GSI Liege, kann man meinen bestimmt auch auf die GSI Werte hoch stufen.

    Jedoch habe ich niergends raus gefunden,was ein GSI Gebremst ohne,bzw. mit Einschränkung auf 12% Steigung ziehen darf.

    Könnte vll. mal jemand in seinen Fahrzeugschein gucken, der einen GSI, oder einen 1.8er fährt?

    Danke.

    Gruß René

  4. #14
    Hi,

    also Anhängelast Gebremst:1200 KG
    Anhängelast Ungebremst: 500 KG

    MFG

  5. #15
    Senior Super-Moderator
    Avatar von HoLLe
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    themen zusammengeführt...

  6. #16
    Senior VIP (Spender)
    Avatar von c20xe Lexmaul Ram
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    Danke fürs nachsehen.

    1200 kg is ja schon ne Menge für so ein kleines Auto.

    Hast du die 1200 Kg oben im Fahrzeugschein ohne eine prozentuale Eingrenzung?
    Oder unten irgendwie auf 8, 10 oder 12% begrenzt.

    Hast du unten im großen Feld noch ne andere Last, die auf ne gewisse Steigung begrenzt is?

    Wäre cool, wenn du beide Zahlen hättest. Danke!

  7. #17
    Ne unten steht nix bei mir nix also keine % begrenzung da steht lediglich noch was zu Achslast veränderung bei Anhängerbetrieb.

    Hab die beiden angaben oben aus dem FZG schein.

  8. #18
    pittin
    Gast
    Du wirst aber noch nen anderes Problem bekommen! Entweder du machst noch BE oder du darfst nur bis zum Leergewicht des Zugfahrzeuges ziehen... Und das ist beim Corsa nicht so viel, oder?

  9. #19
    Bombcat
    Gast
    Beim GSI (1.8) 1155kg (3-Türer) oder 1180kg (5-Türer) jeweils mit Klima. Beim Diesel GSI sinds sogar 1230kg (3-Türer) bzw. 1238kg (5-Türer). Ohne Klima 25kg weniger. Dazu kommen noch 18kg beim Schiebedach, 15kg für die Anhängerkupplung, 7kg fürs ABS, 8kg für EPS, 5kg für elektrische Fensterheber und 6kg für die Seitenairbags, sofern halt vorhanden. Also passt das eventuell auch mit den 1200kg ohne BE.
    Die Bedienungsanleitung sagt dazu noch folgendes:
    Bei angekuppeltem Anhänger und vollständiger Beladung des Zugfahrzeuges einschließlich aller Insassen darf die zulässige Hinterachslast (Angabe siehe Typenschild bzw. Fahrzeugpapiere) um 45kg und das zulässige Gesamtgewicht um 15kg überschritten werden. Wird die zulässige Hinterachslast überschritten gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100km/h. [...]
    Eventuell ist es dann auch ratsam, die Hinterachslast ändern zu lassen...

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