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Thema: Darf ich folgende (Tiefbett-)Felgen fahren?

  1. #1
    Bianca Brietsche
    Gast

    Darf ich folgende (Tiefbett-)Felgen fahren?

    Hallöchen!

    Ich habe den 1,4 16V Tigra (ohne ABS).
    In der Garage liegen noch Tiefbettfelgen herum (7,5x16 Vorne und 9,5x16 Hinten). Ohne Weiteres bekomme ich die nicht drauf, das passt mit dem Radkasten nicht.
    Da dieser aber eh noch vom Rost befreit werden muss, könnte man ihn direkt mit ziehen ..

    Nur die Frage, darf ich die überhaupt draufziehen? Eintragen lassen müßte ich sie dann ja bestimmt so oder so.

    Liebe Grüße

  2. #2
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    Avatar von der Tuningfuzzy
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    Mit einer Einzelabnahme sicher! Aber wie du schon selbst schreibst, ohne Arbeiten passt das nicht! Wenn alles ordentlich gemacht ist, steht dem eigentlich nichts im Wege! Musst aber auch auf die ET achten, nicht daß Du über die zulässige Spurverbreiterung kommst!

  3. #3
    Bianca Brietsche
    Gast
    Die Frage ist blöd, aber was bedeutet ET?
    Benötige ich dann noch etwas für die Felgen? Die liegen da so rum (mit neuen Sommerreifen) ohne Papier o.Ä.

  4. #4
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    Avatar von der Tuningfuzzy
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    Papiere müssen vorhanden sein, und ET heisst Einpresstiefe! Ich weiß jetzt aus dem Stehgreif nicht, wo die ET Grenze beim Tigra liegt! Je niedriger die ET ist, desto weiter ist die Spur! Und je weiter die rausstehen, umso größer sind die auf die Achse wirkenden Kräfte.... und wenn das rechnerisch nicht passt, machen viele Tüvver nichts!

    Habs gerade heute beim Tüv mitbekommen! BMW E39, auf der HA 10,5*18 et 13 mit 5mm Spurplatten, da kam er auf eine et8, und das hat der Tüv nicht eingetragen! Ohne Spurplatten ja, also die et13.... also hat der sich wegen 5mm eingenässt!

  5. #5
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    Avatar von blobberio
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    ET ist die Einpresstiefe.

    Die Tigraachse ist nur bis zu einer Einpresstiefe von 23 freigegeben. Alles was drunter ist (bis ET0) ist nur eintragbar wenn du ein Achsfestigkeitsgutachten bei der Eintragung hast. Das bekommst du z.B. bei H&R oder SCC (eben Spurplattenhersteller).

    Eigentlich ist es nur ein Standardwisch in dem drin steht, dass die Achse eines Corsa B / Tigra A für Einpresstiefen unter 23 (und bis 0) geprüft wurde und dass die Stabilität ausreichend ist. Das Gutachten ist NICHT übertragbar, da es extra für dich bzw. dein Auto ausgestellt wird (die Fahrgestellnummer wird in dem Gutachten eingetragen). Du darfst es dann auch nicht behalten sondern es wird vom Tüv nach erfolgter Eintragung eingezogen und vernichtet. Der Spass kostet dann c.a. 150€ (+Eintragungskosten).

  6. #6
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    Avatar von der Tuningfuzzy
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    Nun hab ich auch mal wieder was gelernt, danke!

    Ich hatte schon öfter mit H&R telefoniert wegen solcher Gutachten, aber nie was bekommen, die haben mich jedesmal an die Autohersteller verwiesen! Und auch da hab ich keine Gutachten bzw. Freigaben bekommen!

  7. #7
    Und ziehen wird hinten nicht ausreichen, da sollte dann schon eher geschweißt werden.

  8. #8
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    Avatar von The Alchemist
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    Oder in GFK verbreitert werden, z.B. mit LSP Verbreiterungen.
    Ich hab hinten ne 9er Felge mit ET 15, is ne Brock B1 und da gibts auch ein Gutachten für Tigra. Guck mal ob der Felgenhersteller von deinen Felgen vielleicht auch ein Gutachten gegen Schutzgebühr anbietet.

    Mfg. Flo

  9. #9
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    Avatar von ice tiger
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    Das mit der Achsfestigkeit hat auch was damit zu tun, dass irgendwo im Gesetz steht, dass man seine Achsbreite nicht um mehr als 2% verändern darf...
    Es hängt also auch vom Verhältnis von Felgenbreite zur ET ab. Grundsätzlich kann man also nicht sagen, dass beim Tigra jede Felge bis ET 23 ohne Achsfestigkeitsgutachten eintragbar ist... Ich kann auch mit ner 10x16 Zoll ET 23 über der 2%-Grenze sein... Während ich mit ner 8x16 ET 23 vielleicht noch drin bin...
    Ich brauchte damals bei 8x16 ET 16 mit Spurplatten auch so einen Wisch...

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  10. #10
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    Avatar von The Alchemist
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    Wobei sich da dann die frage stellt bis wohin die Achse misst, bis zur Nabe oder bis zum Felgenhorn...

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