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Thema: Gewinde und Spur

  1. #1
    pepper
    Gast

    Gewinde und Spur

    So wie gesagt habe jetzt glaube ich alles richtig drinne. bin jetzt mal ne runde gefahren. Also kann nur mit 2 Händen fahren. mit einer das kann ich abhacken. Also nach Links lässt sich das Lenkrad schwerer lenken als nach rechts. ist voll komisch. und wenn ich so 40 fahren Quitschen reifen sau stark. liegt das daran das der Sturz und Spur noch nicht eingestellt wurde ???

    Also habe mogen erst einen Termin

  2. #2
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    lol, lass doch erstma sturz und spur einstellen bevor du hier irgendwelche probleme postest

  3. #3
    pepper
    Gast
    fragen über fragen. mir gehen tausend sachen durch den Kopf


    Wie gesagt habe das Fahrwerk so geschraubt wie es der TÜV haben will. Aber so will ich das eigentlich nicht haben. Will es tiefer. Habe aber jetzt genau einen mindestabstand von 75mm Verstellring zu Gewindeende. Soll ich das Fahrwerk jetzt schon runter schrauben und zu TÜV fahren und gucken das er es mir einträgt oder soll ich es danach runter drehen. Aber eigentlich ist dann doch die Spur und sturzvermessung für den ***** oder ??

  4. #4
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    schraubs so hin wie du es haben willst , und fahr zum tüv, wenn er das so einträgt is ok

    aber später wieder runterdrehen , dann must wieder die spur und sturz einstellen lassen

    außerdem trägt er sicher eine höhe ein, zb, radmitte bis kante radlauf oder so

  5. #5
    pepper
    Gast
    du hast dein fahrwerk ja auch sau tief. die haben das so bei dir eingetragen? weil wenn ich bei mir runter schraube habe ich nur noch 2 cm Restgewinde so wie ich das haben will. Trägt der das dann trotzdem ein ???

    Im gutachten steht 75mm abstand.

    In allen Fällen ist aber auf Bodenfreiheit von 80mm zu achten.

  6. #6
    Zitat Zitat von pepper
    du hast dein fahrwerk ja auch sau tief. die haben das so bei dir eingetragen? weil wenn ich bei mir runter schraube habe ich nur noch 2 cm Restgewinde so wie ich das haben will. Trägt der das dann trotzdem ein ???

    Im gutachten steht 75mm abstand.

    In allen Fällen ist aber auf Bodenfreiheit von 80mm zu achten.
    in erster linie steht glaube in deinem gutachten was von 7cm restgewinde

    also 1. hochdrehen auf 7cm restgewinde
    sonst kannst es gleich vergessen

    2. 7cm bodenfreiheit zu beweglichen teilen (wegbiegbare gummilippe)

    3. 8-10cm bodenfreiheit zu starren teilen (liegt im ermessen des prüfers)

    MFG andy

  7. #7
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    ja meins is so eingetragen, ich hab bis zur gummilippe 5cm
    als vermerk hat der tüver noch mit reingeschrieben
    *geringe bodenfreiheit beachten*

  8. #8
    Zitat Zitat von mibo
    ja meins is so eingetragen, ich hab bis zur gummilippe 5cm
    als vermerk hat der tüver noch mit reingeschrieben
    *geringe bodenfreiheit beachten*
    net schlecht wie gesagt ermessen des prüfers ...


    MFG andy

  9. #9
    Senior Lebt im ForumLebt im Forum
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    genau, liegt immer am prüfer ... ich kann trotzdem in einer kontrolle die a...hkarte ziehen was mir auch bewußt ist....

  10. #10
    Naja, das mit Runterschrauben is alles so ne Sache. Hb mein KW Var.2 auch heut eingebaut und auf 85mm Restgewinde geschraubt. Das langt dicke, weil es geht ja nich nur um die Tiefe an sich, sondern hat auch was mit Sicherheit zu tun. Das Restgewinde is nich zum Spaß da denk ich mir ma.
    Außerdem müsst ihr auch die 50cm zum Scheinwerfer und die 25 zu den Neblern (falls vorhanden) beachten! Bodenfreiheit sind Richtwerte, kein Grund!!!!!!!!!

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