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Thema: verfallsdatum für einzelabnahme?!

  1. #1
    The_Thunder
    Gast

    verfallsdatum für einzelabnahme?!

    hallo

    habe vor ca. 3 wochen ne einzel abnaheme machen lassen an meinem corsi und der dekra typ meinte zu mir ich muß den dekraschein innerhalb der nächsten 4 wochen in meinem schein eintargen lassen stimmt das?!

    das würde ja heißen das sone einzelabnahme ohne eintragung in den fahrzeugschein immer nur 4 wochen gültig ist?!

    reicht es nicht wenn ich den bescheid von der dekra in meinem auto erstmal nur mitführe?!

    danke für alle antworten!

  2. #2
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    Moderator
    Avatar von FTBerlin
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    also ich hab davon noch nie was gehört.......
    zumal ville ja die einzelabnahmen sammeln und denn mit dem ganzen batzen sich den schein korrigieren lassen.......
    ...genauso wenn jemand sein auto abzahlt muss der ja auch jedesmal den brief zur zulassungsstelle schicken lassen..... das kost ja auch massen......
    also mir est es nich bekannt dass ne einzelabnahme nur 4 wochen gültig is.... halte des auch für quatsch....
    und ich persönlich trau der dekra eh keine 10cm übern weg!

  3. #3
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    Avatar von ice tiger
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    Das liegt im Ermessen des Prüfers...
    In meiner Einzelabnahme der Dekra stand auch: "Die Änderungen sind unverzüglich in den Schein eintragen zu lassen" ...

    Aber was bitteschön ist denn "unverzüglich"? Gleich morgen eintragen, oder übermorgen?;-)


    Nein im Ernst...Also die Abnahme verfällt nicht gleich nach 4 Wochen... aber irgendwann musst du die schon eintragen lassen...
    Es ist entscheidend was der Prüfer drauf schreibt, denn das ist immer unterschiedlich...

    mfg

  4. #4
    fate_md
    Gast
    Hatte mein Prüfer bei der Motorabnahme aber auch zu mir gesagt, als er die Daten für den neuen Schein zusammenfasste, war da auch eine Einzelabnahme (Felgen+Fahrwerk) bei, die ich halt auch immer nur mitgeführt hatte. Er meinte auch, dass die eigentlich nicht mehr gültig ist, sondern sowas halt unverzüglich binnen xx Wochen in die Papiere eingetragen werden müsse, genau Zeit hab ich net mehr im Kopf.

  5. #5
    Senior Moderator
    Avatar von TwoBeers
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    Ist denn schriftlich irgendwo auf dem Zettel nen Datum vermerkt an dem die Eintragung verfallen soll? Glaub ich nicht, man soll des beim nächsten korrigieren der Papiere (Adressänderung, Fahrzeugverkauf u.a.) mit eintragen lassen.

  6. #6
    floker
    Gast
    Ich meine mich zu erinnern, dass man eine Einzelabnahme nach §21 unverzüglich, heißt sofort, in den Papieren eintragen lassen muss.
    Anders ist es bei den Abnahmen nach 19.3 - bei denen ist es so, dass es bei nächster Möglichkeit sein sollte, d.h. wenn du eh nen neuen schein, etc. bekommst. Ich würd einfahc bei der Zulassungsstelle anrufen, bei meiner ersten Aussage oben bin ich mir aber ziemlich sicher.


  7. #7
    fate_md
    Gast
    Ist richtig, da steht bei ner 19.3er drunter: "...bei der nächsten Befassung mit den papieren..." z.B. Ummeldung etc. und bei der 21er steht "...unverzüglich..." und da das Datum der Abnahme ja draufsteht kann ein miesgelaunter Cop dir da sicher n Strick draus drehen, wenn du behauptest dass innerhalb der letzten 3 Wochen das Strassenverkehrsamt immer geschlossen hatte :lol:

  8. #8
    Picmasta
    Gast
    Bei mir stand auch auf einigen eintragungen "bei nächster gelegenheit" sprich eigendlich nie, ausser man meldet das auto um oder ab oder holt sich nen neuen kennzeichen oder sowas. Und bei meiner RAM stand drin "muss unverzüglich..." da musste dann sofort bzw innerhalb der nächsten paar tage gemacht werden.

    Gruß Pic

  9. #9
    Senior VIP (Spender)
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    Avatar von ice tiger
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    03.11.03
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    5.651
    Hallo,

    Naja wirklich schwierig isses ja auch nun nich, zur Zulassungstelle zu fahren, sich ne Nummer zu ziehen und das für 10€ eintragen zu lassen!;-)

    mfg

  10. #10
    Senior Moderator
    Avatar von TwoBeers
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    09.05.03
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    Ok alles klar, dann gilt mein Posting nur für §19er..

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