Ich hab heute 11,30€ bezahltZitat von ice tiger
Gruß Pic
Ich hab heute 11,30€ bezahltZitat von ice tiger
Gruß Pic
Auf dem grünen Dekrazetttel steht drauf das er nach 18 Monaten verfällt
so erstmal danke für die ganzen antworten! aber so richtig schlüssig bin ich mir noch nicht geworden welcher § für mich gilt. am besten sage ich euch was ich abnehmen lassen habe!
und zwar war ich vor ca. 3 wochen bei der dekra wegen meinem K&N filter + Bosi ESD alles kein problem schallpegel lag bei 81 dB im schein stand 80 dB toleranz von +1
war ja alles kein problem habe das auch nur machen lassen weil ich zum tüv mußte im märz! jetzt vor ca einer woche fiel mir so ein das der prüfer zu mir meinte das das ding nur 4 wochen lang gültig ist????!!!!!
warum auch immer glaube kaum das die kombi lauter wird als 81 dB nach 4wochen!
so dann noch ein problem denn ich komm aus dem landkreis LDS das heißt Brandenburg arbeite allerding in der woche in goslar was ca. 400km von meiner geliebten Zulassungsstelle entfernt liegt! *Toll* und wie sicher alle wisse arbeiten beamte am freitag bis um 13uhr und nicht bis um 21 uhr von samstag wollen wir gar nicht erst reden!
also wäre es jetzt gut zu wissen ob ich son §19.3 oder §21 hab machen lassen habe dummerweise auch mein auto nicht zur hand im moment wo der schein drin liegt!
MFG The Thunder
Hi,
Wenn du das so hast eintragen lassen, wie du es geschildert hast, ist es eine §21-Einzelabnahme!
Ja das Prob mit dem "unter der Woche weg sein" kenn ich...
Am Besten ne Vollmacht ausstellen, ne Perso-Ausweiskopie machen und das ganze einen Kumpel machen lassen, der vielleicht Zeit hat, wenn du nicht da bist...
mfg
so habe nochmal nachschauen lassen in meinen papieren und angeblich steht da kein datum drin ausser halt das datum der abnahmen gibt es denn für diesen § einen festen zeit raum wenn ich es eintargen muß?! ich meine wenn es 18 monate sein sollten ist das ja kein problem man hat ja auch mal urlaub
Also ich habe davon auch noch nichts gehörT!! Aber jklar ist immwer besser wenn es drin steht
fakt ist dass die einzelabnahmen unverzüglich einzutragen sind...... und ich denke dass es kein problem ist nach der abnahme auch noch ma eben zur zulassungsstelle zu gehen......
die anbauabnahmen von teilegutachten können beim nächsten besuch eingetragen werden.......
von wegen weil du keine zeit hast einfach ne vollmacht ausstellen und den perso mitgeben.... ne kopie reciht meist nicht aus, wird eigentlich immer der original verlangt......
nich dasses denn wieder ärger gibt